Protocol of the Session on December 17, 2015

Wenn ich Schülerbeförderungskosten erstattet haben möchte, dann muss ich Schuleinzugsbereiche bilden. Wir erinnern uns an die Anhörung, da hat Herr Schwarz aus dem Bildungsministerium gesagt, es müssen nicht immer straßengenaue Einzugsbereiche sein, es reichen zum Beispiel Nord, Süd, Ost, West, also dass man seine Stadt, zum Beispiel Wismar, in die Gebiete einteilt, die sie sowieso schon hat.

Deswegen sind Schulentwicklungspläne für Landkreise und auch für kreisfreie Städte notwendig. Und es ist doch nicht so, dass man jeden Tag sitzt und irgendwelche Straßenzüge neu benennt und die Kinder zählt. Das machen die Landkreise auch nicht. Man geht von Schülerzahlprognosen aus und die sind dann Bestandteil für eine neue Schulentwicklungsplanung. Das hat auch nichts mit neuen Kosten, die man den Kommunen aufbürdet, zu tun. Das ist einfach ganz normales Verwaltungshandeln. Und wenn ich Ihnen sage, wozu ich eine halbe Stelle haben müsste, nur weil ich ständig neue Aufgaben bekomme, dann kann ich hier auch nicht in den Sack hauen, sondern ich muss einfach meine Arbeit machen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes auf Drucksache 6/4524.

Der Bildungsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4890, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 6/4524 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf den Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

(Egbert Liskow, CDU: Und eine bei der SPD.)

Ich rufe auf den Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 6/4524 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei einer Gegenstimme aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 6/4524 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 6/4524 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –

(allgemeine Unruhe)

Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 6/4890 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Auszeit von 15 Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung bis 11.25 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 11.10 Uhr

(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 11.45 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, Drucksache 6/4567, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales, Drucksache 6/4897.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4567 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/4897 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik auf Drucksache 6/4567.

Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4897, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4567 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 6/4567 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltun

gen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4567 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes, Drucksache 6/4468, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales, Drucksache 6/4898. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 6/4959, 6/4971 und 6/4972, Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/5023 und 6/5025 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/5024 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4468 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (9. Ausschuss) – Drucksache 6/4898 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4959 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4971 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/4972 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/5023 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 6/5024 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/5025 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/5030 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 6/4898 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes. Und vor Ihnen liegt mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf

Drucksache 6/4468 in seiner 100. Sitzung am 23. September 2015 beraten und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Finanzausschuss überwiesen.

Aktuell bestehen zu wenige Anreize zur Stärkung des grundsätzlichen Vorrangs ambulanter Versorgung und damit zur konsequenten Umsetzung der Regelungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und der UN-Behin- dertenrechtskonvention. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag in seiner Entschließung vom 19. Juni 2013 die Landesregierung, die Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Landesverbände gebeten, den Reformprozess zur Neugestaltung der Aufgabenwahrnehmung und der Finanzierung der Sozialhilfe Mecklenburg-Vorpom- merns unter anderem mit dem Ziel der Stärkung personenzentrierter und lebensweltorientierter Hilfen wieder aufzunehmen, und beschlossen, dass Veränderungen bei der Sozialhilfefinanzierung in Mecklenburg-Vorpom- mern mit dem Ziel verbesserter personenzentrierter und lebensweltorientierter Hilfen im ambulanten Bereich bis zum 1. Januar 2016 erfolgen sollen. Wir haben den hierzu vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung ausführlich beraten, darunter im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 14. Oktober, die wir anschließend gemeinsam mit dem Sozialministerium ausgewertet haben. Die Ausschussmehrheit empfiehlt, den Gesetzentwurf mit fünf Änderungen anzunehmen. Darauf gehe ich gleich noch näher ein.

Zunächst möchte ich kurz den Inhalt des Gesetzentwurfs insgesamt darstellen. Im Wesentlichen sieht dieser vor, die bisherige Trennung zwischen der Wahrnehmung der Aufgaben der Sozialhilfe und ihrer Finanzierung aufzuheben, die Regelungen zur Sozialhilfefinanzierung in das Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu integrieren und das Sozialhilfefinanzierungsgesetz außer Kraft zu setzen. Darüber hinaus soll die Trägerschaft für die örtliche und überörtliche Sozialhilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengeführt werden, um eine Differenzierung zwischen örtlicher und ehemaliger überörtlicher Sozialhilfe und den Unterbringungsarten zu überwinden und die personenzentrierten und lebensweltorientierten Hilfen in den Fokus zu nehmen.

Bei der Bestimmung der Ausgleichszuweisungen des Landes an die Sozialhilfeträger sollen die Ein- und Auszahlungen als Sozialhilfenettoauszahlungen insgesamt betrachtet werden. Außerdem soll eine kooperative Fachaufsicht vonseiten des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales erfolgen, weshalb die Landkreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger zukünftig vollständig im übertragenen Wirkungskreis tätig werden. Hierdurch sollen die gemeinsamen Interessen und Aufgaben der Sozialhilfeträger des Landes und aller weiteren Beteiligten bestmöglich umgesetzt werden und eine weitestgehend einheitliche Rechtsauslegung sowie ein abgestimmtes und vergleichbares Datenmanagement erzielt werden.

In seiner 76. Sitzung hat der Sozialausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, mich auch noch einmal im Namen des Sozialausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen ausdrücklich zu bedanken. Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass alle anwesenden Anzuhörenden die Ziele des Gesetzentwurfs begrüßen.

Etwas kontrovers wurde insbesondere das Thema der Finanzierung diskutiert. So sieht der Gesetzentwurf in Paragraf 17 Absatz 2 vor, dass das Land den Sozialhilfeträgern künftig bestimmte Quoten erstattet. Dabei werden aufgrund infrastruktureller Unterschiede sowie der bisherigen Anteile für die ehemalige überörtliche Sozialhilfe an den Nettoauszahlungen für die Sozialhilfe unterschiedliche Quoten für die Landkreise und die kreisfreien Städte vorgesehen. Auch im Rahmen der Auswertung der Anhörung im Ausschuss wurden unterschiedliche Ansichten hierzu vertreten. Aber das liegt wohl in der Natur der Sache. Vonseiten des Sozialministeriums wurde auf die vorgesehene Evaluierung aufmerksam gemacht, die der Überprüfung des Gesetzentwurfs und damit auch der Quote diene.

Der mitberatende Innenausschuss hat mehrheitlich die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen, der Finanzausschuss hat einvernehmlich beschlossen, eine Änderung in Bezug auf die Empfänger des Evaluationsberichts und im Übrigen ebenso die unveränderte Annahme zu empfehlen. Die Ausschussmehrheit der Koalition hat fünf Änderungsempfehlungen angenommen, die Ihnen heute vorliegen.

Die erste Änderung betrifft den Zeitpunkt des Aufgabenübergangs, soweit die Sozialhilfeträger einen anderen als den Kommunalen Sozialverband MecklenburgVorpommern als zentrale Stelle bestimmen sollten. Außerdem soll die Besetzung des Landesbeirats für Sozialhilfe geändert werden. Dieses Thema ist auch in der öffentlichen Anhörung erörtert worden und sowohl vonseiten der Koalitionsfraktionen als auch vonseiten der Fraktion DIE LINKE sind hierzu Änderungsanträge gestellt worden. Ich verweise Sie insofern auf meinen schriftlichen Bericht.

Außerdem soll bei der vorgesehenen Übergangsregelung auf die Anspruchsentstehung abgestellt werden, die sachliche Zuständigkeit der zentralen Stelle konkretisiert werden sowie sichergestellt werden, dass die zentrale Stelle auch in den Schiedsstellen des Paragrafen 76 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Paragraf 80 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mitarbeiten kann. Darüber hinaus soll auch auf Paragraf 123 der Kommunalverfassung – das betrifft die Fach- und die Rechtsaufsicht bezüglich der kommunalen Ebene – Bezug genommen werden. Zudem soll der Evaluationsbericht auch dem Landtag sowie dem Landesrechnungshof übergeben werden. Diese Änderungsempfehlung geht auf die Empfehlung des mitberatenden Finanzausschusses zurück.