Sie verzichten darauf, in den Förderprogrammen des Landes auch nur ansatzweise einen Schwerpunkt für den Klimaschutz zu setzen. Auch hier gilt ein schlichtes „Weiter so!“ – so, als wenn Sie die globalpolitische Diskussion gar nicht interessiert. Die Welt redet von Klimaschutz, für die Landesregierung scheint dies kein Thema zu sein.
Oder sprechen wir, sehr geehrte Damen und Herren, über Kultur. Seit Jahrzehnten spart die Landesregierung die Theater und Orchester im Land kaputt. Seit mehr als 20 Jahren werden Tarifsteigerungen, gestiegene Kosten nicht gegenfinanziert. Die Theater und Orchester im Land pfeifen aus dem letzten Loch, und das nicht erst seit heute.
Dieser Haushalt hätte die Möglichkeit geboten, endlich, und zwar gemeinsam mit den Kulturschaffenden – aber davon scheinen Sie ja grundsätzlich nichts zu halten –, gemeinsam mit den Betroffenen, gemeinsam mit den Engagierten an Lösungen zu arbeiten, also gemeinsam mit den Kulturschaffenden gegenzusteuern und eine wirkliche Perspektive zu schaffen. Doch was tut die Landesregierung? Sie ignoriert Bürgerbegehren, sie setzt den Kulturschaffenden und Kommunen die Pistole auf die Brust und sie nimmt drohende Insolvenzen in Kauf. Sie ist offensichtlich bereit, die gesamte Theater- und Orchesterlandschaft in diesem Land gegen die Wand zu fahren.
Lassen Sie mich auch an dieser Stelle die Anmerkung machen: So, wie die Landesregierung mit den Theaterträgern, mit den Gesellschaftern umgeht, ist das wahrlich kein gutes Beispiel für eine Politik, die eigentlich auf Dialog, auf ein Miteinander und auf ein gemeinsames Suchen nach Lösungen ausgerichtet sein sollte. Mit Erpressung, so, wie wir es aktuell wieder erleben, sehr geehrte Damen und Herren, geht das nicht.
Ich könnte jetzt beliebig fortfahren. Ich will nur noch ein paar Beispiele nennen: Wo bleibt der Ansatz der Landesregierung, wenn es um das praktische Recht der freien Schulwahl geht? Sie lassen nach wie vor die Eltern im Stich, wenn die sich bewusst für eine Schule entscheiden, indem Sie keine Lösungen anbieten, um die Fahrtkosten zu übernehmen. Wo bleibt der Ansatz der Landesregierung zur weiteren Förderung der ökologischen Landwirtschaft, zu Regionalisierungskonzepten? Wo bleibt die hundertprozentige Ausfinanzierung der Hochschulen? Wo bleibt die Initiative der Landesregierung, die Schulen in freier Trägerschaft endlich gleichberechtigt zu finanzieren? – Nichts zu finden im Ansatz des Haushaltes der Landesregierung.
Über all dem steht, sehr geehrte Damen und Herren, das hohe Lied der angeblich so gesunden Finanzen. Wenn Sie dies so stolz propagieren, dann sollten Sie nicht verschweigen, dass Sie Ihre Sparpolitik auf dem Rücken der Kommunen austragen.
… dass es endlich an der Zeit ist, die Beteiligungsquote der Kommunen angemessen zu erhöhen, ignorieren Sie einfach. Sie haben ja in ausreichendem Maße aus den kommunalen Vertretungen Stellungnahmen vorliegen, übrigens auch unterzeichnet, wie wir vorhin gehört haben, von Mitgliedern dieses Hauses.
Die ignorieren Sie einfach. Während der Haushalt saniert wird, expandieren die Kassenkredite der Kommunen. Während die Steuereinnahmen des Landes steigen, sinkt die Beteiligung der Kommunen an den Landeseinnahmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushalt könnte angesichts seiner finanziellen Möglichkeiten ein Haushalt der Chancen und der Zukunftsfähigkeit dieses Landes sein. Die Landesregierung macht diesen Haushalt zu einem Haushalt der verpassten Chancen. Diese Regierung wird die Probleme des Landes auch weiterhin nicht anpacken. Sie wird verwalten, sie wird nicht gestalten. Von Kreativität, von Mut, von Visionen keine Spur! Es ist an der Zeit, dies grundsätzlich zu ändern. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zum Haushalt komme, möchte ich selbstverständlich auch die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen der SPD-Fraktion für die gute Zusammenarbeit in den Fachausschüssen, insbesondere im Finanzausschuss, bei den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu bedanken. Insbesondere möchte ich dem Ausschussvorsitzenden, dem Kollegen Torsten Koplin, für seine sachliche und umsichtige Behandlung des Haushaltes im Ausschuss danken. Das ist jetzt schon das dritte Mal, dass ich hier danke, aber ich tue das wirklich gerne. Mein besonderer Dank geht an das Ausschusssekretariat unter der Leitung von Herrn Albrecht und seinen Mitarbeiterinnen. Vielen Dank für Ihre herausragende Arbeit!
Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss hat am 10. September seine Beratungen aufgenommen und diese nach neun Sitzungen – wir sagten es bereits – am 3. Dezember 2015 abgeschlossen. Damit haben wir unser Ziel erreicht und den Haushalt pünktlich vor dem Jahreswechsel beschlossen. Mit der rechtzeitigen Beschlussfassung des Landtages heute am 16.12.2015 wird sichergestellt, dass mit Beginn des Jahres 2016 die
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zu den einzelnen Entwürfen vom Haushaltsgesetz 2016/2017, dem Verbundquotenfestlegungsgesetz 2016/2017, dem Haushaltsbegleitgesetz 2016/2017 und der Mittelfristigen Finanzplanung.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern ist auch weiterhin auf einem guten Weg der soliden Finanzpolitik. Das ist die Grundlage für eine sichere Zukunft unseres Landes. Die regierungstragenden Fraktionen haben ihre politischen Schwerpunkte im Doppelhaushalt 2016/2017 finanziell untersetzt. Das sind: keine Neuverschuldungen, die Ausfinanzierung der politischen Schwerpunkte und die Kofinanzierung aller EU- und Bundeszuweisungen.
Was für Mecklenburg-Vorpommern als Selbstverständlichkeit präsentiert wird, ist, dass der Haushaltsausgleich schon zum elften Mal in Folge gelingt. Der Haushalts- ausgleich kann 2016 und 2017 ohne neue Schulden auskommen, unter anderem auch durch die vorsorgliche Bildung der Rücklagen. Von den GRÜNEN und LINKEN oft für zu hoch gescholten, können daraus jetzt Landeszuschüsse für den Breitbandausbau und die Mehrkosten der Kommunen für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge gezahlt werden. Das sind mit Blick auf die Handlungsfähigkeit unseres Landes in den kommenden Jahren und auf die Zukunftschancen unserer Kinder und Enkel eine stolze Leistung und eine sehr gute Botschaft.
Doch die SPD-geführte Koalition achtet nicht nur auf Ausgabendisziplin, sondern investiert trotz aller Unkenrufe von der Opposition auch in wichtige Zukunftsbereiche. Wir nutzen konsequent die vorhandenen und geschaffenen Spielräume für weitere Verbesserungen vor allem bei den Kitas und Schulen. Dazu gehören zum Beispiel die Schaffung von zusätzlichen Kitaplätzen, mehr Ganztagsschulen und zusätzliche Lehrerstellen. Das Kita- und Schulbauprogramm des Landes wird die SPD-geführte Koalition in den kommenden Jahren um jeweils 10 Millionen Euro aufstocken. Dadurch können dort, wo es notwendig ist, zusätzliche Plätze und Räumlichkeiten für Kinder geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, Grundlage der Haushaltsaufstellung war die Maisteuerschätzung 2015. Im parlamentarischen Verfahren waren die Novembersteuerschätzung 2015 sowie die bundesgesetzlichen Regelungen und Veränderungen im Steuerrecht zu beachten und in den Doppelhaushalt einzuarbeiten. Dazu gehörten insbesondere die Digitale Agenda II, die Vereinbarungen vom Flüchtlingsgipfel sowie die Kompensationsmittel vom Bund nach dem Entflechtungsgesetz.
Zunächst zum wichtigsten Projekt des flächendeckenden Breitbandausbaus, das wurde ja schon benannt: Für den gezielten Breitbandausbau in finanzschwachen Kommunen im ländlichen Raum bekommen wir 50 Millionen Euro vom Bund. Diese 50 Millionen Euro sind haushaltstechnisch im Einzelplan 11 verankert, um die Mittel bis 2018 zu sichern. Darüber hinaus startet das Land eine Initiative für ein schnelles Internet und stellt dafür noch einmal 50 Millionen Euro zusätzlich aus Landesmitteln zur Verfügung. Außerdem gibt es ein weiteres Bundesprogramm, das mit 2,1 Milliarden Euro ausgestattet ist und nicht über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wird. Jetzt müssen die Landkreise und Kommu
Wie Minister Pegel im Finanzausschuss berichtete, hat Mecklenburg-Vorpommern gute Chancen, über die Rankingpunkte zum Zuge zu kommen. Geht man davon aus, dass es uns gelingt, bis 2019 bis zu zehn Prozent nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen, könnten damit Investitionen von bis zu 350 Millionen Euro ausgelöst werden, die müssen auch erst mal bearbeitet werden. Damit könnten schon sehr viele Gemeinden in MecklenburgVorpommern mit einem schnellen Internet ausgestattet werden. Zu den Einzelheiten wird mein Kollege Jochen Schulte noch etwas sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Kompensationszahlungen, die der Bund in Höhe von 20,5 Mil- lionen Euro an M-V leistet, ist es uns möglich, den Einstieg in den sozialen Wohnungsbau hinzubekommen. Die SPDFraktion hat durchgesetzt, dass die anteiligen Mittel des Bundes in Höhe von 12,57 Millionen Euro in 2016 und 14,57 Millionen Euro in 2017 als Zuschüsse und nicht als Darlehen für die Schaffung von Wohnraum ausgezahlt werden können. Damit können Wohnungen unter anderem in Oberzentren wie Rostock oder Greifswald gebaut werden, die anschließend einer Mietpreisbindung unterliegen und für finanzschwache Familien zur Verfügung stehen. Für die Wohnraumertüchtigung werden 8 Millionen Euro in 2016 und 6 Millionen Euro in 2017 ausgezahlt. Davon können auch Grundzentren profitieren. Nähere Ausführungen wird mein Kollege Rainer Albrecht dazu machen.
Meine Damen und Herren, ein zusätzlicher Aspekt der Haushaltsberatungen war die Vereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den steigenden Zahlen von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Im parlamentarischen Verfahren wurden die Zuweisungen an die kommunale Ebene im Einzelplan 04 angepasst. Das Land MecklenburgVorpommern übernimmt zu einhundert Prozent die Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über deren Asylstatus.
Aufgrund der ungewissen Zugangszahlen und der daraus resultierenden Unsicherheiten bei der Planung ist vorgesehen, ab dem Haushaltsjahr 2016 alle im Zusammenhang mit Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten stehenden Ausgaben beim Landesamt für innere Verwaltung zu veranschlagen. Mit dem dazu erweiterten Haushaltsvermerk kann im Rahmen der Bewirtschaftung auf notwendige Änderungen ohne erheblichen Verwaltungsaufwand reagiert werden. Zusätzliche Bedarfe können aus der Rücklage gedeckt werden. Damit können die Kommunen gewiss sein, dass ihnen, wie zugesagt, die Kosten auch zu einhundert Prozent erstattet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr als froh bin ich darüber, dass es der SPD-Fraktion in einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen gelungen ist, eine deutliche Etatsteigerung im Bereich des Sports zu erlangen. So wurden zusätzlich insgesamt 500.000 Euro für die Bereiche „Nachwuchsleistungssport“, „Investitionszuschuss an den Landessportbund für Sportgeräte“ und „Förderung der Integration durch Sport“ bereitgestellt. Mein herzlicher Dank geht an alle, die dazu beigetragen haben.
An dieser Stelle wollte ich eigentlich zu dem Antrag der GRÜNEN kommen, ich nenne ihn mal „Schlapphutantrag“, aber der Kollege Kokert, …
… aber der Kollege Kokert ist eindringlich und ausführlich darauf eingegangen, deswegen spare ich mir das an dieser Stelle. Zu den anderen Einzelplänen werden meine Kolleginnen und Kollegen noch sprechen.
Meine Damen und Herren, kommen wir zum Haushaltsbegleitgesetz 2016/2017. Es enthält vier Artikel, in denen begleitend zum Haushaltsgesetz und Verbundquotenfestlegungsgesetz einzelne Gesetze angepasst werden sollen.
Zum Artikel 1 Finanzausgleichsgesetz wurden im Finanzausschuss auf Antrag von SPD und CDU folgende Änderungen zum Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen: Es werden die konkret errechneten Zahlen aus der BundLänder-Vereinbarung vom 24. September 2015 zur Asyl- und Flüchtlingspolitik aus den Verbundgrundlagen des FAGs herausgerechnet. Die Entlastung des Landes durch den Bund erfolgt über einen erhöhten Anteil einer Umsatzsteuer zulasten des Bundes an der Umsatzsteuer. M-V bekommt 2016 und 2017 jeweils 63 Millionen Euro. Dieses Geld muss im FAG M-V unberücksichtigt bleiben, weil das Land die Kostenübernahme außerhalb des FAGs an die Kommunen vornimmt, damit die Zahlungen auch wirklich personen- und zielgenau dort ankommen, wo tatsächlich Kosten angefallen sind. Die Bewirtschaftung erfolgt über die Einzelpläne 04, 06 und 10. Ich komme noch im Einzelnen dazu.
Angesichts der in den letzten Monaten weiter erheblich gestiegenen Mehrbelastungen des Landes, das die Kosten der Aufnahme und Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern vollständig trägt, ist es sachgerecht, dass die Umsatzsteuererhöhung aus den Verbundgrundlagen des FAGs herausgerechnet werden. Die Umsatzsteueranteile werden normalerweise für die Berechnung der zu verteilenden Mittel (Verbundgrundlagen) eingerechnet. Aufgrund der sich überschlagenden Ereignisse in der Flüchtlingspolitik in diesem Jahr hat M-V aber der kommunalen Ebene sehr schnell die einhundertprozentige Kostenübernahme außerhalb des FAGs zugesagt. Deshalb können diese zusätzlichen zweckgebundenen Mittel des Bundes nun im FAG unberücksichtigt bleiben, da die kommunale Ebene sonst insgesamt eine doppelte Zuweisung für diese Aufgaben erhalten würde und auch Kommunen davon profitieren würden, die keine Aufgaben für Flüchtlinge und Asylbewerber erbringen. Die mit dem Bund vereinbarte Spitzabrechnung des Abschlags der Kosten für 2017 wird selbstverständlich auch gegenüber den Kommunen abgerechnet werden.
Der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern kritisierten dieses Vorgehen. Der SPD-Arbeitskreis Finanzen hatte den Landkreistag und den Städte- und Gemeindetag noch einmal in seine Sitzung am 09.12. eingeladen und gemeinsam die Kritikpunkte besprochen. Ich hoffe, es ist auf kommunaler Ebene klar geworden, dass die Veranschlagungen im Haushalt sachgerecht sind. In der Praxis ist es leider so, dass die Kommunen ihre Kosten zum größten Teil noch nicht einmal abgerechnet haben. Teilweise liegen Abrechnungen erst bis April oder von einigen Landkreisen bis September 2015 vor. Die Finanzministerin hat dies auf dem ersten Treffen der Arbeitsgruppe Finanzen zur Sprache gebracht.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhalten die Kommunen 805.000 Euro zur Finanzierung ihrer Verwaltungskosten entsprechend ihrer Belastung über den Einzelplan 10.
Für die Verbesserung der Kinderbetreuung werden vom Bund im Jahr 2016 Zahlungen in Höhe von 6,479 Millionen Euro, für 2017 in Höhe von 14,794 Millionen Euro und im Jahr 2018 in Höhe von 16,629 Millionen Euro an das Land geleistet. Die Kommunen erhalten davon in 2016 4,5 Millionen Euro, in 2017 10,3 und in 2018 11,6 Millio- nen Euro, jedoch auch außerhalb des FAGs, da das Geld unabhängig von den Verteilmechanismen des FAGs zielgerichtet und je nach Belastung an die Kommunen weitergereicht werden soll. Entsprechend des KiföGs werden die Mittel über den Einzelplan 10, Kapitel 1027, Förderung von Kindern in Kitas/Kindertagespflege, ausgereicht.
DIE LINKE forderte eine Anhebung der Verbundquote im FAG für die kommunale Ebene auf 35,16 Prozent, jetzt 33,99 Prozent. Diesen Antrag hat die Koalition abgelehnt, die GRÜNEN enthielten sich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes wird das Landwirtschaftssondervermögensgesetz angepasst. Es soll zukünftig zur Inanspruchnahme zum Ausgleich von Anlastungen seitens der EU herangezogen werden. Das halten wir für sachgerecht und dazu gab es auch keine Änderungsanträge im Finanzausschuss.
Mit Artikel 3 werden im Wassergesetz des Landes die Wasserentnahmeentgelte für die Entnahme aus Grundwasser auf 0,10 Euro je Kubikmeter und aus Oberflächenwasser auf 0,02 Euro je Kubikmeter erhöht. Auch hierzu gab es keine Änderungen.