Protocol of the Session on December 16, 2015

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welche Opfer kann man von einzelnen Bürgern für das Gemeinwohl verlangen? Das ist die Frage bei den Windkraftwerken und überhaupt bei allen anderen Formen der Energiegewinnung auch.

Die Windkraft auszubauen, dient zunächst mal dem Gemeinwohl, so wie erneuerbare Energien allgemein. Würden die Windräder irgendwo in menschenleeren Einöden stehen, gäbe es kein Problem, aber es leben oft Menschen dort, wo die Windparks entstehen, und diese unmittelbar Betroffenen machen geltend, dass mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen der Anlagen noch lange nicht in ausreichendem Maße erforscht seien angesichts der im Augenblick vorgegebenen Mindestabstände und Mindesthöhen. Es gibt zwar bereits gesetzliche Grundlagen, die Aussagen darüber machen, in welchem Maße Immissionen wie Schattenwurf und Infraschall zumutbar seien. Papier ist allerdings geduldig, solche Zumutbarkeiten sind leicht formuliert.

Man muss auch sagen, dass Infraschall ein völlig neues Forschungsgebiet ist, das noch lange nicht ausreichend durchleuchtet worden ist. Es gibt natürlichen Infraschall, wie gesagt wurde, durch Meeresströmung, es gibt aber auch natürliche Radioaktivität, die unschädlich ist, das heißt aber noch lange nicht, dass man mit Uranbrocken jonglieren sollte. Die möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen wären, wenn sie denn einträten, von einer Art, die sich langfristig und schleichend vollziehen würden und die schwer zu beweisen wären. Wenn Schlafprobleme oder sonstige psychosomatische Erkrankungen, die ja auch zu Kreislauferkrankungen oder zu Herzerkrankungen führen können, auftreten, kann immer behauptet werden, diese hätten ganz andere Ursachen. Das ist sogar bei Krebs der Fall. Selbst wenn jemand in einer Fabrik arbeitet, in der nachweisbar krebserregende Substanzen verwendet werden, hat er bei unserem Scha

densrecht große Schwierigkeiten, vor Gericht zu beweisen, dass sein Krebs auch genau dadurch verursacht wurde und nicht durch irgendwas anderes. Die Gutachter sind häufig auf der Seite der Industrie.

Wenn also jemand käme und sagte, seine Schlafprobleme oder sonstigen Erkrankungen kämen von der Windenergie, kämen vom Infraschall, vom Schattenwurf oder von sonstigen Immissionen, dann hätte er noch viel größere Probleme. Es dürfte ihm sogar schwerfallen zu beweisen, dass diese Probleme nicht nur eingebildet wären. Es wurde ja gerade vom Energieminister gesagt, das sei alles nur subjektiv, wie einer zu Windkraftanlagen steht, würde sich halt darauf auswirken, wie er sich fühlt. So kann man leicht ernsthafte Erkrankungen und Folgeschäden wegwedeln.

Was nützt es den Betroffenen, wenn zehn Jahre später die Experten zu anderen Ergebnissen kommen und sagen, wir haben uns geirrt, es gibt doch gesundheitsschädliche Auswirkungen? Dann sind die Betreiber der Windparks schon längst über den Deich mit ihren Profiten und die Leute können sehen, wie sie zurechtkommen. Deshalb muss deutlich mehr Zeit aufgewendet werden, hier weitere Forschungen zu betreiben, bevor Windräder in der vorgesehenen Massierung und mit den vorgesehenen Mindestabständen aufgestellt werden.

Die Auswirkungen auf den Tourismus werden deutlich unterschätzt, obwohl in der Anhörung vom Tourismusverband Klartext gesprochen worden ist. Man benötigt keine aufwendigen Untersuchungen, um sich darüber im Klaren zu sein, dass der Tourismus unter der Landschaftsverspargelung leiden wird. Natürlich nehmen die Urlauber das wahr und natürlich wird das manchen dazu veranlassen, eine bestimmte Region zu meiden. In der Uckermark kann man eigentlich nur Urlaub machen, wenn man Fan von Windrädern ist, ansonsten ist das da nicht mehr auszuhalten. Gar nicht zu reden von den zusätzlichen Gefahren für Vögel und Fledermäuse, die durch diese Windmaschinen getötet werden. Hier in Mecklenburg-Vorpommern habe ich das zwar noch nicht gehört, aber in Süddeutschland kommt es vor, dass halb kriminelle Windkraftbetreiber und ihre Verbündeten seltene Tiere töten, damit die dort nicht mehr vorhanden sind und man einen Windpark hinstellen kann.

Was die Landesregierung hier durchziehen will, erinnert in seiner Robustheit so ein bisschen an das deutsche Bergrecht, das auch die Planierung ganzer Dörfer erlaubt, wenn sie dem Abbau von Braunkohle im Wege stehen. Die berechtigten Sorgen von immerhin 22.000 Bürgern sollten nicht so einfach vom Tisch gewischt werden. Sie werden ja quasi behandelt wie Kinder. Man sagt ihnen, eure Sorgen nehmen wir ernst, erzählt die mal, ihr Kleinen, aber wir vernünftigen Erwachsenen klären euch jetzt auf und dann Abmarsch ins Bett und Befehl und Gehorsam. So kann man das nicht machen!

Richtig ist, dass man nicht alle Arten von Energiegewinnung ablehnen und sagen kann, ich will keine Kohle, ich will kein Atom, ich will dies nicht, will das nicht, ich will trotzdem Strom aus der Steckdose. Wir sagen ganz ehrlich, wir sind nicht für einen kompletten Atomausstieg. Wir haben auch nichts gegen moderne Gaskraftwerke und Steinkohlekraftwerke und deswegen können wir sagen, wir stehen den Windparks aufgrund der noch nicht geklärten Probleme gesundheitlicher Art mit Infra

schall und Schattenwurf skeptisch gegenüber. Deswegen können wir auch mit gutem Gewissen für diesen Gesetzentwurf stimmen und gegen die Beschlussvorlage des Ausschusses.

Jetzt hat das Wort Herr Waldmüller von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann mich relativ kurzfassen, es ist vieles gesagt worden.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)

Der Gesetzentwurf ist, das hat der Ausschussvorsitzende gesagt, eingebracht worden und sollte mit den Initiatoren diskutiert werden. Wir haben ihn auch diskutiert, aber ohne die Initiatoren. Die Voraussetzung, denke ich mal, für eine konstruktive Auseinandersetzung ist in dem Fall die Geschäftsordnung des Landtages und nach der Geschäftsordnung bewerten eben die Fraktionen oder die von den Fraktionen benannten Sachverständigen diese Gesetzesinitiative. Daran schließt sich eine Beratung an, Stellungnahmen, Beschlussfassung und dergleichen. Eine inhaltliche Bewertung des Ausschusses vor der Anhörung der Experten, wie von den Initiatoren der Volksinitiative gefordert, ist nicht vorgesehen.

Die Initiatoren, das möchte ich ausdrücklich sagen, die Initiatoren der Volksinitiative haben ihrem Anliegen einen Bärendienst erwiesen. Der konstruktive Eklat und das Verlassen der Anhörung durch die Initiatoren hat die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem durchaus wichtigen Anliegen der Volksinitiative sehr erschwert. Man löst eben keine Probleme vor Ort, indem man vor der Diskussion einfach davonrennt. Es war aus meiner Sicht, aus unserer Sicht respektlos und hat nichts mit dem für sich selbst in Anspruch genommenen Demokratieverständnis – Herr Pegel hat es gesagt – zu tun.

Meine Damen und Herren, auch wir wollen die Akzeptanz der Energiewende. Aber die Planungsverbände geben uns doch bereits Möglichkeiten. Im Planungsverband Westmecklenburg konnten Mehrheiten für eine 7HRegelung gewonnen werden, und zwar nicht, indem vor Diskussionen davongelaufen wurde, sondern im Gegenteil, indem man sich manchmal auch unangenehmen Debatten gestellt hat. Grundlage dafür war damals ein Kreistagsbeschluss. Diese regionalen Planungen sind die richtige Herangehensweise, denn hier sitzen die gewählten Vertreter vor Ort in der Verbandsversammlung, und sie tun gut daran, mit den Bürgern zu sprechen und zu reden.

Meine Damen und Herren, trotz der mangelnden Ernsthaftigkeit der Vorsitzenden der Initiative, die Initiative und der Gesetzentwurf selbst sind ernst zu nehmen. Das gebietet nicht nur die Geschäftsordnung des Landtages, das ist auch aufgrund des Ziels der Akzeptanzsteigerung für die Energiewende geboten. Wir haben in der Anhörung auch durchaus Aspekte gehört, die das Ansinnen der Volksinitiative in gewisser Weise stützen. Der Tourismusverband zum Beispiel hat vorgetragen, dass die Tourismuswirtschaft bei der Energiewende zu wenig gewichtet wird. Es gab aber auch diese kritischen Worte vom Städte- und Gemeindetag, die auf die bayerische Regelung hingewiesen haben und darauf, dass die Verfassungskonformität beim Bayerischen Verfassungsgericht geprüft wird.

Eins, denke ich mal, war auch besonders, und das war eine Aussage von Professor Dr. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg. Er gab zu bedenken, dass Festsetzungen in Raumordnungsplänen funktionslos werden können, wenn sie mit Neuregelungen nicht abgestimmt sind. Ich habe vorhin den sehr zu begrüßenden Beschluss dieses Planungsverbandes zitiert. Spätestens an dieser Stelle, wenn vor Ort gefundene Kompromisse, denen umfangreiche Diskussionen vorausgegangen sind, funktionslos werden, muss man hellhörig werden, denn das wäre dann sozusagen der zweite Bärendienst, den die Initiative den Bürgern erwiesen hätte, die eigentlich die Akzeptanz steigern will.

Meine Damen und Herren, wir haben uns nach der Anhörung selbstverständlich die Frage gestellt, ob all die Stellungnahmen der Experten in der Summe geeignet sind, der Gesetzesinitiative zuzustimmen. Es wird Sie nicht überraschen, wir sind nicht dieser Ansicht. Schon aus rechtsförmlichen Gesichtspunkten – Herr Pegel hat hierzu gerade ausführlich Stellung genommen –, schon aus rechtsförmlichen Gesichtspunkten können wir es nicht sein, gerade natürlich auch mit dem Hinweis auf die grundgesetzlich vorgeschriebenen Zeitfenster. Auch vom Bund ist mir nicht bekannt, dass eine Entfristung der Länderöffnungsklausel vorgesehen ist. Deswegen kann ich nur auf die Rechtsförmlichkeit hinweisen und auf die Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses und auch des Energieausschusses, denn der Gesetzentwurf der Volksinitiative ist keine Gesetzesinitiative, die dem Bereich der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zuzuordnen ist. Die Regelungen müssen vielmehr in das Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Baugesetzbuches aufgenommen werden. Die derzeitige Fassung des Gesetzes ist nach unserer Einschätzung mit den bundesrechtlichen Vorgaben keineswegs vereinbar. Deswegen muss der Gesetzentwurf auch abgelehnt werden. – Vielen Dank.

(Beifall Dietmar Eifler, CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Jaeger von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stromerzeugung ist an sich eine Zumutung, aber wir alle sitzen jetzt gerne hier im Hellen. Es ist relativ egal, welche Kraftwerke man nimmt, ob wir Atomkraft nehmen, dann haben wir das Thema Tschernobyl oder Fukushima, wenn wir Kohlekraftwerke nehmen, dann haben wir das große Thema Feinstaubemissionen, Tausende von Menschen sterben in Deutschland an diesen Feinstaubemissionen, wir haben das große Thema Klimawandel, wenn wir über Gas reden, haben wir große Methangasemissionen, die eben in der Produktion an der Seite sozusagen nach draußen gehen. Auch wenn die Gaskraftwerke relativ sauber sind, geht doch eine Menge Methan nebenbei verloren, das ist ein großes Problem.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wir können alle Sachen durchgehen, und so kommen wir auch beim Thema Windkraft zu Problemen. Über die müssen wir offen reden. Die Volksinitiative hat Probleme angesprochen, hat sie gebündelt und in den Landtag gebracht, und der Landtag hat gesagt, wir nehmen diese Probleme ernst, wir machen eine Anhörung.

Ich muss sagen, diese Anhörung war durchaus differenziert,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, genau. Ja.)

sie war nicht einfach so in die Richtung, immer mehr Windkraft oder die Probleme sind alle Quatsch und die Volksinitiative sind die kleinen Kinder, die ins Bettchen müssen. So war es nicht, aber wer die Mittel der Demokratie nutzt, muss sich an die Spielregeln der Demokratie halten. Das ist die Minimalvoraussetzung, ansonsten ist der ganze Aufwand, den die Volksinitiative getrieben hat, einfach für die Katz. Es hat keinen Zweck, an das Parlament heranzutreten mit einer Volksinitiative und dann einfach das Parlament nicht ernst zu nehmen, sich nicht an die Spielregeln zu halten. Ganz klar, diese Bürgerinitiative hat sich einen Bärendienst erwiesen. Wir wissen zumindest von einzelnen Mitgliedern der Bürgerinitiative, die danach auf Mitglieder meiner Fraktion zugegangen sind und sich für das Verhalten ihres Sprechers Herrn Schumacher entschuldigt haben.

Schon der Titel dieser Initiative, „Gegen den unkontrollierten Windkraftausbau“, ist einfach unehrlich. Erstens wissen sie genau, es gibt einen kontrollierten Ausbau der Windkraft. Über all die Beschränkungen in der Regionalplanung, BImSch-Gesetz, Naturschutz, ist ausführlich berichtet worden. Das wissen auch die Initiatoren. Es geht ihnen nicht um einen unkontrollierten Ausbau, den sie verhindern wollen, sie wollen schlicht den Ausbau der Windkraft verhindern.

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

Das ist ja auch eine mögliche Position innerhalb der Demokratie, aber es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man das offen ausspricht, und dann kommen wir weiter in der Debatte.

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Das nächste, wirklich ungewöhnliche Verfahren war, über 20.000 Unterschriften für eine 10H-Regelung zu sammeln und sich dann in der Anhörung hinzustellen und zu sagen, man würde jetzt mal alles vom Tisch wischen und würde zur Not eine 5H-Regelung anbieten,

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, genau.)

Hauptsache irgendeine H-Regelung. Was er taktisch damit wollte, habe ich absolut verstanden, ich glaube, das haben die meisten verstanden,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ach so?! Ja, alles klar.)

aber es geht schlicht nicht. Dann muss man eine Volksinitiative machen, die einfach nur sagt, wir wollen eine H-Regelung in der Landesbauordnung haben. Dann hätte er auch darüber verhandeln können, ob es 10H oder 5H sind. Das haben sie nicht gemacht, trotz ausführlicher Rechtsberatung haben sie sich für 10H entschieden.

(Rudolf Borchert, SPD: Ja, weil sie es verhindern wollten.)

Weil sie es schlicht verhindern wollten.

Der nächste Punkt ist, selbst in den schriftlichen Ant- worten, die sie uns geschickt haben – die sie übrigens nicht mal dem Parlament geschickt haben, sondern die haben sie auf ihrer Internetseite veröffentlicht und uns mitgeteilt, wir könnten sie jetzt gerne, weil wir alle iPads hätten, nebenbei mal nachlesen, alle anderen haben ihre Stellungnahmen vorher abgegeben, damit man sich damit auseinandersetzen und vernünftige Fragen stellen kann –, in ihrer eigenen Stellungnahme haben sie klar erkannt, dass ab 31.12.2015 Schluss ist mit der Länderöffnungsklausel. Das haben sie schriftlich abgegeben und Herr Schumacher stellt sich am Anfang seiner Rede hin und erklärt, sie würden jetzt weiter Unterschriften sammeln, um genau dieses Problem anzugehen, nämlich eine 10H-Regelung beziehungsweise 2.000 Meter, obwohl er definitiv wusste, dass klar ist, ab 31.12. geht es nicht.

So kann man mit den Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen! Da muss man einfach klar sagen, wir haben den Ansatz, wir wollen keine Windkraft, wir gehen deshalb zu anderen politischen Parteien oder gründen eben eine, die sich dagegen ausspricht. Aber den Leuten zu erzählen, es sei möglich, das mit so einer Unterschriftensammlung noch zu erreichen, obwohl sich das Fenster geschlossen hat und man das selber anerkannt hat, das ist absolut unlauter und unehrlich und das gehört sich in der Demokratie einfach nicht.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin in der letzten Woche bei Anwohnern eines Windparks rumgefahren und habe mit den Leuten gesprochen, mit mehreren. Da erleben Sie völlig unterschiedliche Meinungen. Ich kenne einen ganz konkret, den ich vor Augen habe, der wohnt weniger als 500 Meter von einer relativ lauten Anlage entfernt. Der hat überhaupt kein Problem mit diesem Windpark.

(Heiterkeit bei Minister Dr. Till Backhaus: Der gehört ihm anscheinend.)

Ich habe mit einer Frau gesprochen, die wohnt 1.000 Meter entfernt von dem Windpark, die sagt, sie hat durchaus ein Problem mit diesem gleichen Windpark, weil sie es gewohnt ist, nachts bei offenem Fenster zu schlafen. Sie hört bei bestimmten Windrichtungen diesen Windpark und das stört sie. Sie sagt, das hat sie sehr gestört. Sie hat ihr Handy rausgeholt, um eine Aufnahme zu machen, um mir das endlich mal zu zeigen, wie das nervt.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Sie hat hinterher entnervt festgestellt, man hört es auf dem Handy nicht, weil das letztendlich zu schwach ist in der Wahrnehmung, die das Handy sozusagen noch aufnehmen kann. Das heißt, es ist für einige Personen eine Zumutung, dass Windkraftanlagen in ihrer Umgebung stehen. Ja, das ist so.

Wir werden auch mit einem Bürgerbeteiligungsgesetz unterm Strich diese Zumutung nicht komplett ausgleichen können, indem wir sagen, ihr kriegt ein bisschen Geld und damit ist das erledigt. Das wird nicht so sein, sondern wir werden über die Notwendigkeit diskutieren müssen,

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

und wenn wir keine Einigkeit mehr darüber erzielen, dass aus Klimaschutzgründen Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biogasanlagen notwendig sind, dann werden wir es lassen müssen. Das ist der entscheidende Punkt.