Nun gibt es vielfach Diskussionen darüber, wie man das ganze Problem lösen kann. Eine Forderung, die immer
wieder auftaucht, ist: Soll man Schwerpunktstaatsanwaltschaften bilden? Wir haben darauf verzichtet, diese Forderung in unseren Antrag aufzunehmen, weil das doch sehr kontrovers gesehen wird. Der Kollege Schwarz hatte die Weiterbildung von Richtern angeregt. Ich hoffe, man hat ihn hier gehört und es passiert auf der Schiene auch etwas. Das ist zumindest eine Möglichkeit, an der Stelle tätig zu werden.
Persönlich bin ich überzeugt, dass man mit einem ersten Schritt die Betroffenen ermutigen muss, gegebenenfalls mithilfe ihrer Gewerkschaft überhaupt solche Strafanträge zu stellen. Vor allem muss auch Öffentlichkeit hergestellt werden, damit die Sensibilität für dieses Thema wächst. Sensibilität zu wecken, das war eigentlich auch der Sinn der heutigen Debatte. Sie sollte zum Nachdenken anregen.
Wir wollten damit keineswegs alle Arbeitgeber über einen Kamm scheren. Selbstverständlich gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr viele Arbeitgeber, die sozial verantwortlich agieren und für die die betriebliche Mitbestimmung ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung ist. Ich sage Ihnen aber, denen helfen wir nicht, indem wir das Thema auf vermeintlich ganz wenige schwarze Schafe verengen und das Problem damit letztlich nur kleinreden. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und beantrage zu diesem Punkt namentliche Abstimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das passt sehr gut, diese namentliche Abstimmung, weil DIE LINKE jetzt wahrscheinlich besonderen persönlichen Druck auf die SPD aufbauen will, weil Herrn Foersters Auswertung auch die ist: Die SPD stimmt im Prinzip zu, DIE GRÜNEN auch. Der SPD-Redebeitrag hat sich auch noch so angehört, als wenn insbesondere zu den Punkten 1 und 2 Sie, Herr Schwarz, das tatsächlich so von sich gegeben haben. Wir als CDU sollen möglicherweise in eine kleine Schmuddelecke geschoben werden.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Rudolf Borchert, SPD: Oh! – Zuruf von Julian Barlen, SPD)
(Heinz Müller, SPD: Dafür brauchen wir Sie, Herr Renz. Karneval hat zwar schon angefangen, aber. – Glocke der Vizepräsidentin)
Diese Feststellung von Herrn Müller, dass man mich dazu als Vertreter der CDU braucht, kann ich nur voll begrüßen. Das ist nämlich so.
(Zuruf von Heinz Müller, SPD – Glocke der Vizepräsidentin – Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will versuchen, mit ein/zwei Sätzen zu sagen, warum man den Punkten 1 und 2 nicht zustimmen kann und uns nicht einfach mal so wegschieben sollte hier.
Im Punkt 1, das sage ich noch mal deutlich, wird einseitig argumentiert. Es ist nicht die Auffassung der CDU, dass der Arbeitsmarkt nur gut funktioniert, wenn es die Interessenvertreter für die Arbeitnehmer gibt. Wenn Sie sich andere Anträge, zum Beispiel die der GRÜNEN, anschauen aus dem Bundestag, dann ist der Ansatz immer der, …
(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist ja eine Wiederholung, Herr Renz. Das haben wir alles schon gehört.)
… dann ist der Ansatz immer der, dass wir von Sozialpartnerschaft sprechen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Dazu steht die CDU Mecklenburg-Vorpommern in diesem Lande.
Und wenn andere das anders sehen, dann müssen Sie das hier deutlich sagen. Wenn Sie sich einseitig nur auf die Arbeitnehmer fixieren wollen, dann können Sie natürlich dem Punkt 1 zustimmen.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Es geht doch um betriebliche Vertretungen in den einzelnen Betrieben, Herr Renz.)
und jetzt zum Punkt 2. Sie schreiben dort: „Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung“ und so weiter, und so weiter, das „Streben nach mehr Betriebsräten für sinnvoll erachtet …“ Da gibt es keine unterschiedlichen Auffassungen. Aber ich will das nicht durchgehen lassen, wie das möglicherweise andere Fraktionen tun. Sie greifen sich einseitig was raus. Herr Foerster hat eben wieder in diesem Zusammenhang auch noch mal zu Paragraf 119 Bundesverfassungsgesetz gesprochen,
nämlich so, wie die Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, zu Recht unter Punkt 7 geantwortet hat. Deswegen will ich Ihnen das noch mal sagen und Ihr Abstimmungsverhalten möglicherweise im Punkt 2 verfestigen, auch inhaltlich. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang gesagt, dass Schutzregelungen genau zu diesem Thema – Schutzregelungen nicht Überregelungen – zulasten insbesondere kleiner Unternehmen getroffen werden und Bürokratieaufbau vermieden wird. Das hat die Landesregierung im Zusammenhang zu diesem Punkt gesagt, den Sie einseitig herausgreifen.
Die Landesregierung hat dann weiter gesagt, der Bundesgesetzgeber ist aufgrund der aktuellen Beschlussanträge aufgefordert, sich hier zu positionieren. Dies bleibt abzuwarten. Allein schon aus diesen richtigen Ausführungen der Landesregierung, glaube ich, werden wir geschlossen Ihren Antrag auch im Punkt 2 ablehnen. – Danke schön.
Herr Renz, Sie sind eigentlich der Lehrer, aber ich muss Ihnen jetzt doch mal ein bisschen Nachhilfeunterricht erteilen.
Wir haben in dem heutigen Antrag und auch im besagten Punkt 1 zum Antrag über die betriebliche Interessenvertretung gesprochen. So, und jetzt kann man mal ins Gesetz gucken, was da zur Rolle der Gewerkschaften und der Vereinigungen der Arbeitgeber steht. Ich darf das mal zitieren, weil Sie immer sagen, ich hätte die Arbeitgeber vergessen an der Stelle. Da steht nämlich – und wenn Sie sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz mal seriös beschäftigt hätten, wäre Ihnen das aufgefallen – in Paragraf 2 Absatz 1: „Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen.“
Mehr muss man an der Stelle nicht sagen. Beschäftigen Sie sich doch endlich mal seriös mit Anträgen! Kommen Sie nicht immer mit solchen kryptischen Formulierungen hier, um sich irgendwie herauszuwinden!
Ihre Position als CDU ist hier nicht einmal deutlich geworden. Sie haben gar nichts gesagt zu der Situation in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4650 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Ich bitte Sie, sich zu Ihren Plätzen zu begeben, damit vom Präsidium aus das Stimmverhalten eines jeden Mitglieds des Landtages zu erkennen ist. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.