Protocol of the Session on November 19, 2015

(allgemeine Unruhe – Sylvia Bretschneider, SPD: Das sind Sie doch auch! Doch! – Heinz Müller, SPD: Was wahr ist, ist wahr.)

Ich will Ihnen mal ein paar Zitate

(Patrick Dahlemann, SPD: Dann haben Sie es endlich mal gehört.)

aus Ihrer Bagage zu Gemüte führen.

(Heinz Müller, SPD: Was heißt denn hier „Bagage“?)

„Wir können nicht mehr Ausländer aufnehmen, das gibt Mord und Totschlag“,

(Patrick Dahlemann, SPD: Bei Ihren eigenen Leuten?)

Helmut Schmidt 1981.

(Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

Helmut Kohl 1972: „Jetzt Ausländerstopp.“ Stoiber, Zitat: „Ich will kein durchrasstes Deutschland.“

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Und dann die „Lawine“ von Schäuble, die brauche ich Ihnen von der CDU ja nicht näherzubringen,

(Michael Andrejewski, NPD: Die werden alle verboten, solange sie noch leben.)

die haben Sie ja wahrscheinlich ausreichend genießen können, jedenfalls die CDU-Mitglieder, die noch einen letzten Funken von Anstand und Patriotismus in ihrem Herzen tragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit Sie es nicht vergessen, damit Sie es auch noch mal schriftlich kriegen: Gestern Paris, morgen Berlin …“

(Der Abgeordnete Udo Pastörs spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Die Abgeordneten Tino Müller und Udo Pastörs entrollen ein Transparent. – Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Sylvia Bretschneider, SPD: Jetzt ist hier aber Schluss!)

Ich unterbreche die Sitzung.

Unterbrechung: 19.18 Uhr

(Der Ältestenrat wird einberufen. – Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert.)

Wiederbeginn: 19.36 Uhr

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Und ich möchte das Ergebnis des Ältestenrates bekannt geben. Ich schließe die Abgeordneten Herrn Pastörs,

Herrn Müller, Herrn Petereit und Herrn Köster für drei Sitzungstage aus,

(Patrick Dahlemann, SPD: He!)

gemäß Paragraf 99, wegen gröblichster Verletzung der Ordnung des Hauses und der Würde des Hauses. Und ich denke, das kriegen die Herren zur Kenntnis.

Ich würde dann mit der Sitzung fortfahren. Den Antrag stimme ich jetzt noch ab. Ich schließe die Aussprache. Wir waren beim Tagesordnungspunkt 24.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4655. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Bei allen Gegenstimmen ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/4655 abgelehnt. Es gab keine Zustimmung und keine Enthaltung.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 25: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lehrbeauftragte an den Hochschulen des Landes endlich fair bezahlen, Drucksache 6/4660.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lehrbeauftragte an den Hochschulen des Landes endlich fair bezahlen – Drucksache 6/4660 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Saalfeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lehrbeauftragte gehören zu den am höchsten qualifizierten Fachkräften dieses Landes. Sie haben in der Regel einen akademischen Abschluss, viele promovieren oder sind bereits promoviert, manche sind sogar habilitiert. Pro Jahr leisten sie über 5.000 Semesterwochenstunden Lehre. Eine Semesterwochenstunde meint dabei bekanntlich nicht eine Zeitstunde, sondern eine Semesterwochenstunde meint, ein Semester lang jede Woche eine Stunde Lehre. Insgesamt geben die Lehrbeauftragten dieses Landes an unseren Hochschulen also pro Jahr Lehrveranstaltungen in einem Umfang von 75.000 Stunden. Dazu gehören Seminare, Grundkurse, Übungen, Vorlesungen und, und, und. Unsere Lehrbeauftragten tragen damit erheblich zur wissenschaftlichen Ausbildung der Studierenden an unseren Hochschulen bei. An der Hochschule für Musik und Theater, wie Sie wissen, wird sogar der größte Teil der Lehrveranstaltungen durch Lehrbeauftragte erbracht.

Trotz dieser Bedeutung, die Lehrbeauftragte in unserem Land haben, ist ihre finanzielle und rechtliche Situation gelinde gesagt ein Skandal. Sie werden in unserem Land systematisch benachteiligt. Ich zähle auf:

Erstens zählt das Landeshochschulgesetz die Lehrbeauftragten zwar zum wissenschaftlichen Personal an der Hochschule, ein Lehrauftrag gilt aber nicht als Dienstverhältnis.

Deswegen erwerben Lehrbeauftragte – zweitens – keine Ansprüche aus der Sozialversicherung. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Krankengeld oder Urlaub.

Drittens. Sie können zu Prüfungen verpflichtet werden, ohne dass sie dafür bezahlt werden. Sie erhalten in der Regel keine Erstattung von Lehrmittelkosten.

Und viertens. Sie sind ausdrücklich vom Personalvertretungsgesetz ausgeschlossen. Das heißt, sie haben keine angemessene Interessenvertretung.

Eine zumindest finanzielle Kompensation für diese systematische Benachteiligung erhalten die Lehrbeauftragten nicht, ganz im Gegenteil. Zwar gibt es eine Richtlinie für die Vergütung von Lehraufträgen, doch hier werden nicht etwa Mindestsätze, sondern Maximalbeträge definiert. Ich wiederhole: Nicht Mindestsätze werden in der Richtlinie definiert, sondern Maximalbeträge. Diese Richtlinie schützt also nicht die Lehrbeauftragten vor Unterbezahlung, wie zum Beispiel das Gesetz zum Mindestlohn, sondern – ganz im Gegenteil – sie schützt allein die Hochschulen und damit das Land vor möglicherweise angemessenen Honorarforderungen der Lehrbeauftragten.

Nun könnte man vielleicht einwenden, in dieser Ver- gütungsrichtlinie sind doch mehrere Honorarstufen vorgesehen. Unsere Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 6/1015 hat aber damals offengelegt, dass die übergroße Mehrheit der Lehrbeauftragten an den Universitäten in die niedrigste Honorarstufe eingruppiert wird. Ein Großteil erhält also Honorare zwischen 0 und 23 Euro pro Stunde. Die Mehrheit der Lehrbeauftragten erhält einen Honorarsatz zwischen 21 und 23 Euro pro Lehrstunde. Deutlich mehr als der Mindestlohn, werden Sie vielleicht jetzt einwenden, doch mit diesem Honorarsatz ist auch die gesamte Vor- und Nachbereitungszeit der Lehrveranstaltung abgegolten. Die Betreuung einer Lehrveranstaltung ist aber mit erheblichem Zeitaufwand verbunden, nicht nur mit der tatsächlichen Präsenzzeit in der Lehrveranstaltung. Wir sind darum der Auffassung, dass für eine Stunde Lehre mindestens je eine Stunde Vor- und Nachbereitung zu vergüten sind. Für jede Lehrstunde fielen demnach insgesamt drei Stunden Arbeit an. Das ist absolut realistisch und bewegt sich sogar im unteren realen Zeitbedarf, denn meist liegt dieser höher.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht kommt Ihnen das alles bekannt vor, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe. Ja, genau das habe ich bereits im September 2012 hier in diesem Haus vorgetragen.

(Egbert Liskow, CDU: Ja, daran können wir uns erinnern.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion hat noch mal vor einem Jahr, im November, nein, es war im Oktober 2014, einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht und heute – sozusagen jährlich grüßt das Murmeltier –, auch heute bringt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen entsprechenden Antrag ein, der die faire Bezahlung von Lehrbeauftragten an den Hochschulen in unserem Land fordert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja nun nicht so, dass nur Zeit ins Land gegangen ist, sondern es hat sich tatsächlich auch etwas gewandelt. Ich möchte noch mal an den September 2012 erinnern, als ich hier zum ersten Mal mit dieser Thematik im Landtag stand. Damals, vielleicht erinnern Sie sich noch, war die Abgeordnete Frau Dr. Seemann die hochschulpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion der SPD. Frau Seemann hat mir damals entgegnet – ich kann es leider nicht in ihrer

Tonlage, sehen Sie es mir nach, aber denken Sie sich die vielleicht einfach dazu –:

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

„Mit dem vorliegenden Antrag … wollen Sie mal wieder einen Handlungsbedarf suggerieren, den es nach Meinung der SPD-Fraktion so schlicht nicht gibt.“ Zitat Frau Dr. Seemann.

Frau Schwesig hat damals den Bildungsminister vertreten und ist auf eine Studie aus dem Jahr 1996 von einem Dr. Gerhard Reinecke eingegangen. Sie sagte, „meines Erachtens“ ist diese „noch heute, 15 Jahre später, aktuell“. Ich zitiere: „An den rechtswissenschaftlichen Fakultäten sind Lehrbeauftragte überwiegend Richter, Rechtsanwälte, Notare oder auch Verwaltungsbeamte sowie gelegentlich wissenschaftliche Mitarbeiter.“ Und sie sagte weiter: „Lehrbeauftragte wissenschaftlicher Fakultäten sind oft als Freiberufler wie Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater oder in leitenden Positionen eines Unternehmens tätig. Vergleichbare Aussagen kann man für niedergelassene Ärzte oder Apotheker in medizinischen oder pharmazeutischen Disziplinen treffen.“ Sie sagte weiter: „Lehrbeauftragte geschichtlicher Fakultäten sind im Hauptberuf Lehrer oder Angestellte sonstiger Forschungs- und Bildungsanstalten.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon damals war das realitätsfern, aber ich glaube, dass bei vielen auch eine gewisse Entwicklung stattgefunden hat. Beim letzten Mal, als ich hier im Landtag stand, im Oktober 2014, hat auch der Minister eingeräumt, ja, wir müssen etwas tun. Am 13. November 2014 erklärte er hier im Hause – es war doch im November, nicht im Oktober, entschuldigen Sie –, ich zitiere ihn: „Eine andere Frage ist es, ob der Lohn im Moment angemessen ist. Und da habe ich schon mehrfach in der Öffentlichkeit erklärt, dass es für mich eine Selbstverständlichkeit ist, dass man diese Honorarsätze anhebt, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Sie sind seit Jahren eingefroren und die allgemeine Lohnentwicklung geht weiter. Davon kann man die Lehrbeauftragten nicht abkoppeln.“ Zitatende. So Herr Brodkorb hier in diesem Hause zum Antrag meiner Fraktion auf Drucksache 6/3435 am 13. November 2014.

Ich finde übrigens diese Worte sehr schön, weil das auch eins zu eins auf die Situation der Theater passt, aber das sei mal dahingestellt. Deren Zuschüsse sind ja auch seit Jahren eingefroren und analog könnte man die Theater eigentlich ebenfalls nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppeln.

(Egbert Liskow, CDU: Sie meinen, die Zuschüsse vom Land sind eingefroren.)

Aber hier wird bekannterweise mit zweierlei Maß gemessen. Doch es geht mir jetzt auch nicht um die Theater, sondern um die Lehrbeauftragten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich habe das nun, ein Jahr, nachdem Herr Brodkorb das gesagt hat, zum Anlass genommen, einmal nachzufragen: Wie ist denn nun der Stand? Was ist denn aus dieser Erklärung von Herrn Brodkorb geworden? Hierzu liegt uns jetzt auch die Antwort auf meine Kleine Anfrage vor und darauf möchte ich eingehen. Ich habe gefragt: „Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2013