Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier sollten wir also schleunigst vorankommen. Ich danke der Fraktion DIE LINKE für die Vorlage dieses Antrags. Ich habe schon gesagt, wir stimmen zu. – Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Holter, es ist sehr wohl verständlich, das, was Sie hier vorgetragen hatten, geht ja auch deutlich ein Stück über den Antrag hinaus. Natürlich, in der heutigen medialen Welt, in der wir sind, spielen das Internet und der Zugang für uns eine ganz große Rolle in vielen Lebensbereichen. Es gibt also kaum einen Lebensbereich, der davon ausgenommen ist. Trotzdem und unabhängig davon muss es Regularien über die Nutzung eines solchen Netzes und die Zugänglichkeit dazu geben.
Erstaunlich ist natürlich schon, das ist mir gestern auch aufgefallen, dass seitens der Fraktion DIE LINKE Bundesratsinitiativen aufgegriffen werden, um Paralleldebatten hier im Landtag zu führen. Das ist schon ein bisschen eigenartig.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das machen Sie nie, was? Das macht die Koalition nie! Nie! – Zuruf von Andreas Texter, CDU)
Aber da will ich noch mal auf den 6. November 2015 eingehen. Das scheint nicht der optimale Tag für Sie gewesen zu sein, denn schon gestern stellten wir fest, dass das auch am Ziel vorbeiging, und hier der 06.11. scheinbar auch, denn am 06.11. in der Beratung dieser Gesetzesinitiative der Bundesregierung zu der Änderung des Telemedizingesetzes …
(Vincent Kokert, CDU: Das tun 90 Prozent eurer Redner auch, Herr Ritter. Da gibts kein Unterscheidungsmerkmal. – Zuruf von Michael Silkeit, CDU)
Dazu empfiehlt der Ausschuss für Innere Angelegenheiten dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben, das heißt also, diese Initiative der Bundesregierung weiterzuverfolgen. Wie Minister Glawe schon deutlich gemacht hat, besteht auch gar kein Zweifel daran, dass die Landesregierung diese Initiative im Bundesrat unterstützen will.
Die hat es vorher schon nicht gegeben, keine Zweifel daran, und der Minister hat auch keine daran gelassen.
Aber unabhängig davon will ich auch noch mal auf die Situation eingehen, weshalb die freien Netze und die Zugänglichkeit des Freifunks hier in unserem Land, in der Bundesrepublik, etwas eingeschränkt sind. Das ist ja nicht der Umstand, dass keine öffentlichen Immobilien zur Verfügung stehen, wo Antennen, wo Anlagen aufgebaut werden, um diese dann für den Freifunk und die mobilen Netze zu nutzen, sondern es ist genau die Störerhaftung, die da ist, und das ist mit der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Beratung in den Bundesrat gekommen, weil das sehr wohl eine rechtliche Frage ist, die es zu klären gilt.
Es sind Urheberrechte zu beachten, es sind viele, viele Dinge zu klären, es gibt ungenehmigte Downloads, die durchgeführt werden, das gilt es zu verhindern. Es ist ein Rechtsschutz für alle, die diesen Freifunk nutzen wollen. Von daher kann man nicht in so einer Oberflächlichkeit sagen, ja gut, wir machen das, wir schalten das mal für alle frei und wie die Haftungsfrage aussieht, das interessiert uns einfach erst mal nicht.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Schauen Sie nur mal auf die anderen Länder, die haben das ja auch hingekriegt, Herr Eifler!)
Grundsätzlich halte ich nichts davon – ich bin am Anfang darauf eingegangen –, zu Initiativen, die im Bundesrat stattfinden, noch mal eine Paralleldebatte bei uns im Landtag durchzuführen,
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Aber der Bundesrat ist die Länderkammer, das wissen Sie ja wohl schon!)
zumal die Landesregierung, Herr Minister Glawe, hier ganz deutlich zum Ausdruck gebracht hat, im Bundesrat die Initiative zu unterstützen. Meine Damen und Herren, aus diesem Grund werden wir, wird unsere Fraktion Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das war aber eine sehr gute inhaltliche Auseinandersetzung, Herr Abgeordneter, aber ehrlich! Und das als Wirtschaftsausschussvorsitzender! Herzlichen Glückwunsch!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da die Freifunkinitiativen in der letzten Zeit damit beschäftigt waren, Asylantenunterkünfte mit kostenlosem WLAN zu versorgen,
Der Antrag thematisiert dennoch richtige Ansätze, was aber auch nicht schwer ist, zitieren Sie doch einleitend die Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach der Zugang zum Internet für die Lebensführung, Lebenshaltung und die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung sei. Wir begrüßen freie Netze und auch die Abschaffung der Störerhaftung.
Sie zeichnen zwar von den Freifunkinitiativen in dem Antrag einen bedeutenderes und größeres Bild, als es die Wirklichkeit abbilden würde, aber was nicht ist, das kann ja noch werden. Ich meine, auf der Freifunk-MV-Seite gelesen zu haben, dass man aktuell noch keine belastbare Router-Firmware zur Verfügung stellen kann. Aber darauf muss man ja nicht warten, um die notwendigen Rahmenbedingungen vorzulegen. Wenn das Projekt beziehungsweise die vielen kleinen Projekte gelingen würden, ergäbe
sich daraus ein beachtlicher Fortschritt für alle Menschen in Mecklenburg und Vorpommern. Wir werden den Antrag unterstützen und schließen uns damit den Aufforderungen gegenüber der Landesregierung an. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welch ein Signal könnte von diesem Landtag ausgehen, an Freifunkinitiativen, an junge und alte Menschen, die an jedem Ort, zu jeder Zeit ins Netz wollten,
aber mit Ihren Redebeiträgen und Ihrem Verhalten, mit Ihrem kleingeistigen Verhalten verhindern Sie dieses Signal. So ist es! Selbstverständlich!
Das Erste – ich weiß nicht, Frau Wippermann und Herr Eifler, wie es Ihnen geht –, wenn Sie mit jungen Leuten in Sprechstunden,
sagen wir mal, hier im Landtag oder auch bei Ihnen zu Hause sitzen, die ersten Fragen, die mir gestellt werden, sind: Wie komme ich wann ins Netz? Wie ist es mit der Netzneutralität? Dann kommt die Vorratsdatenspeicherung. Das sind immer die ersten Fragen. Ich vermute mal, das hat gar nichts mit einer Partei zu tun, das sind Fragen, die die jungen Leute insbesondere bewegen.