Protocol of the Session on November 19, 2015

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Harry Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ein bedeutsames Ziel der Landesregierung ist es, die Chancen für die Digitalisierung für das Handwerk, den Handel, die Industrie, aber auch für die Bildungsangebote und die Gestaltung des privaten Lebensbereiches zu verbessern und dieses in Zukunft im großen Maße zu nutzen. Hierzu zählt, dass sich die Landesregierung eng mit dem Bund über die Breitbandförderprogramme abgestimmt und sich bei der Umsetzung der Breitbandstrategie beteiligt hat.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Hast du nicht gesagt, es geht ausdrücklich nicht um Breitband?! – Helmut Holter, DIE LINKE: Ja.)

Bitte?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Es sollte nicht ausdrücklich um Breitband gehen.)

Ja, nun lass mich doch erst mal ausholen! Dann kriegen Sie Ihren Teil auch noch.

Das Bundesförderprogramm beziehungsweise die entsprechenden Förderrichtlinien sind im Oktober vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung, bis zum Jahr 2018 flächendeckend Anschlüsse bis zu 50 Megabit zu schaffen, wird auch von der Landesregierung als vorrangiges Ziel betrachtet. Die Landesregierung hat sich am Dienstag auch mit diesem Thema Breitband beschäftigt. Die Landesregierung wird bis zu 50 Millionen Euro für die schnelle Internetverbindung im ländlichen Raum zur Verfügung stellen. Damit wird die Förderung des Bundes unterstützt werden. Der Bund stellt bis zu 70 Prozent der Investitionssumme bereit.

Meine Damen und Herren, ehrenamtliches Engagement, wie es zum Beispiel von Freifunkinitiativen erbracht wird, schätzt die Landesregierung. Grundlegendes Prinzip des Freifunkes ist es, dass jeder Teilnehmer seinen WLANRouter für den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung stellt. Die durch die Teilnehmer zur Verfügung gestellten WLAN-Einzelgeräte, sogenannte Router, bilden jeweils einen Knotenpunkt des Netzwerkes. Die Weitergabe der Informationen erfolgt dann per Funk von diesem Kontaktpunkt zum nächsten.

Dem Vorschlag, die Landesimmobilien auch für Freifunkinitiativen zugänglich zu machen, kann gleichwohl nicht grundsätzlich zugestimmt werden. Die Teilnahme und die Teilhabe der Gesellschaft am Internet mittels WLANNutzung ist derzeit kein gesetzlicher Standard für den staatlichen Hochbau. Diese wird nur für öffentliche Einrichtungen mit sehr starkem öffentlichem Bezug, wie zum Beispiel für Hochschulen, realisiert. An Hochschulen ist die Teilhabe am Internet in der Regel aus Sicherheitsgründen nur nach vorheriger Registrierung möglich. Ein weiterer Ausbau gemäß des Antrages der Fraktion DIE LINKE sollte aus Sicht des staatlichen Hochbaus nur an Landeseinrichtungen geprüft werden, bei denen ein öffentlicher Bezug gegeben ist, zum Beispiel Finanzämter. Dabei müssen jedoch auch die Sicherheitsbelange geklärt werden, ob dieses beispielsweise nur nach vorheriger Registrierung möglich sein sollte.

Für den Ausbau von WLAN-Netzen oder WLAN-Hotspots zur freien öffentlichen Nutzung oder zu konkretem Gebäude- beziehungsweise Gebäudenutzerbezug bedarf es bei der Zurverfügungstellung von Landesimmobilien stets einer Einzelfallprüfung, ob möglicherweise Sicherheitsbelange in besonderer Weise zu prüfen oder andere Interessen des Nutzers oder des Landes berührt sind. Diese wären gegen die Interessen der Freifunkinitiativen abzuwägen. Die flächendeckende Durchführung einer solchen Prüfung für alle Landesimmobilien ist aufgrund der derzeit noch ungeklärten Entwicklung der bislang nur vereinzelt gegründeten Freifunkinitiativen nicht angemessen. Vielmehr wird sich die Landesregierung auf den schnellstmöglichen Breitbandausbau konzentrieren, um eine angemessene Internetabdeckung zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die im Bundesrat vorgelegten und vorbereiteten Initiativen auch zum WLAN. Dazu bekennt sich Mecklenburg-Vorpommern, denn ein Internetzugang hat nicht nur für die Einwohner, sondern auch für die Gäste unseres Urlaubslandes eine rasant steigende Bedeutung. Viele Gäste prüfen vor der Reservierung die Verfügbarkeit von schnellem WLAN, egal ob sie privat oder geschäftlich unterwegs sind. Auch wird der bequeme, nahtlose Internetzugang inzwischen als eine Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Da Gäste mit mehreren Geräten, wie Notebooks oder Smartphones, Spielkonsolen et cetera, im Urlaub unterwegs sind, wird die Frage nach der Verfügbarkeit von WLAN immer wieder gestellt. Es ist unbestritten ein Wettbewerbsfaktor, auch für den Tourismus und vor allen Dingen für die Zukunft.

Aktuell befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes. Der Regierungsentwurf soll entsprechende Rechtssicherheit für Betreiber von WLAN-Hotspots schaffen, um die Verbreitung öffentlicher Hotspots zu stärken. Das Potenzial öffentlicher WLAN-Hotspots wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten weniger ausgeschöpft. Grund dafür ist die Rechtsunsicherheit der Betreiber öffentlicher Hotspots, die befürchten, als sogenannte Störer auf Unterlassung oder Beseitigung in Anspruch genommen zu werden. Wenn Nutzer ihrer Hotspots diese Internetverbindungen beispielsweise für illegale Downloads von Musikdaten oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten nutzen, können sie noch immer belangt werden.

Die Landesregierung unterstützt die geplante Gesetzesänderung der Bundesregierung. WLAN-Anbieter sollen

künftig wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nur auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden können, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um die Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.

Herr Wirtschaftsminister, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Herrn Saalfeld?

Bitte.

Bitte, Herr Saalfeld.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Minister! Sie hatten vorhin gesagt, dass die Landesregierung die Bundesratspositionierung vom 6. November unterstützt. Kann ich auch davon ausgehen, dass das Land MecklenburgVorpommern im Bundesrat dieser Initiative zugestimmt hat oder sie sogar mitträgt?

Es gibt ja eine Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zu diesem Thema und die Regierung wird sich, wie es immer ist, kurz vorher festlegen.

Nein, nein, das war ja schon am 06.11.!

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist kurz nachher. Er hat das jetzt vertauscht. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE, Ingulf Donig, SPD, und Heino Schütt, CDU)

Ach ja, das habe ich jetzt … Entschuldigung!

(Vincent Kokert, CDU: Ja, Herr Saalfeld ist ein bisschen durcheinander heute.)

Jaja.

Was wollen Sie denn? Also, Entschuldigung, vielleicht kann ich das noch mal konkretisieren?

Bitte.

Die Bundesratssitzung fand am 06.11. statt. Das heißt, vermutlich hat sich die Landesregierung schon positioniert, weil sie ja in der Vergangenheit liegt, die Bundesratssitzung. Dort gab es einen Beschluss des Bundesrates, und da wollte ich fragen, wie sich das Land MecklenburgVorpommern zu diesem Beschluss verhalten hat.

(Vincent Kokert, CDU: Aha! Jetzt kommen wir der Sache näher.)

Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen,

(Udo Pastörs, NPD: Oh!)

da frage ich nach.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Er hat ja nach dem Stimmverhalten des Landes gefragt.

Weiterhin unterstützt das Land einen Änderungsantrag, der über die geplante Gesetzesänderung hinausgeht. Dieser beinhaltet, dass Betreiber von drahtlosen Netzwerken nur dann als Störer herangezogen werden können, wenn diese absichtlich mit dem Nutzer ihrer Dienste zusammenarbeiten, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Diese Formulierung hat der Bundesrat auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgenommen. Es gibt also Initiativen mit dem Ziel, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Rechtssicherheit im Bereich der Internethaftung zu verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir verbessern die wirtschaftlichen und touristischen Rahmenbedingungen im Land durch enge Zusammenarbeit mit dem Bund im Rahmen des Breitbandausbaus. Eine Unterstützung des Freifunkausbaus durch die Nutzung landeseigener Immobilien ist in der vorgeschlagenen Form aufgrund der derzeit noch ungeklärten Entwicklung der bislang nur vereinzelt gegründeten Freifunkinitiativen nicht angemessen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das gilt nur für M-V, nicht für Thüringen, nicht für NRW, nicht für Sachsen-Anhalt.)

Wir unterstützen auf Bundesebene im Bundesrat bereits den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes mit der Beschränkung der Störerhaftung. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Wippermann für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift und auch Ihr Anliegen, welches ich der Begründung entnehmen kann, haben mich zunächst mit großer Freude erfüllt. Auch Ihre Rede hat mich sehr erfreut, Herr Holter, denn Freifunknetze fördern, das wäre eine tolle Sache gewesen. Nur – und das frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE – warum haben Sie das nicht in Ihrem Antrag umgesetzt?

Freifunk verfolgt ein ehrenwertes Anliegen, kombiniert mit technischem Hintergrund. So ein bisschen fühle ich mich, wenn ich mir das Wirken der Community und deren Zielsetzung vor Augen führe, an alte Zeiten erinnert, als ich selbst noch mit Linux ein wenig herumgebastelt habe. Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrages, warum diese aus meist altruistischen Gründen handelnden Freifunk-Community-Akteure der Unterstützung des Landes wert sind, denn sie bieten ihre überschüssigen, weil von ihnen nicht selbst genutzten Bandbreiten ihres Internetanschlusses allen an, die im Internet surfen wollen und sich in der Nähe des Netzwerkes befinden. Sie tun das völlig selbstlos und aus purer Freude an der Technik.

Jawohl, Sie haben recht, diese Leute haben unsere Unterstützung verdient. Nur die Umsetzung Ihres Vorha

bens, Freifunk zu fördern, werte Kolleginnen und Kollegen, ist mangelhaft. So soll der Landtag zunächst feststellen, dass das Internet von zentraler Bedeutung für das Leben der Menschen ist. So steht es im Antrag.

(Beifall Patrick Dahlemann, SPD)

Gut, darüber sind wir heute längst schon hinaus.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das war beim Tourismusantrag aber eben anders, ne, Frau Wippermann?!)

Auch wenn Sie zur Begründung dieser These ein Urteil des BGH von Anfang 2013 ins Feld führen, müssen wir hier in diesem Hause nicht mehr feststellen, was ohnehin weitläufig akzeptiert und täglich gelebter Alltag ist.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Die Frage ist immer, wer bringt welche Anträge ein.)