Protocol of the Session on November 18, 2015

Insofern ziehe ich eine durchaus kaufmännisch konservative Herangehensweise bei der Kapitalaufnahme in Verbindung mit einer großzügigen Förderung

(Regine Lück, DIE LINKE: „Konservativ“ hören wir heute aber ziemlich oft.)

durch den Wirtschaftsminister Glawe im Interesse der Studierendenwerke einer üppigen Kreditermächtigungsregelung ohne zusätzliches Geld vom Land dreimal vor. Deswegen ist das ein gutes Gesetz, noch mal deutlich verbessert durch den Antrag der beiden Koalitionsfraktionen im Ausschuss. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ums Wort gebeten hat jetzt noch einmal der Abgeordnete Herr Saalfeld für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, das war ganz gut so, denn andernfalls hätte es so ausgesehen, dass sich der Minister hinter der Opposition versteckt beziehungsweise

(Torsten Renz, CDU: Oooh!)

er sich nicht traut,

(Heinz Müller, SPD: Das wäre mir aber ganz neu.)

aber es ist ja alles zu seinem Besten verlaufen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Martina Tegtmeier, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Zunächst möchte ich auf das Gesagte von Herr Brodkorb eingehen. Ich glaube nämlich, Herr Brodkorb, Sie instrumentalisieren hier einen dramatischen wie auch bedauerlichen Einzelfall am Studentenwerk in Rostock, und zwar mit dem genannten Geschäftsführer, um die Studentenwerke im ganzen Land an die kurze Leine zu legen. Das eine ist, bestimmte Kontrolldefizite zu beseitigen, aber das andere ist, was die Koalition und Sie hier gemacht haben, nämlich die Studentenwerke an die ganz kurze Leine zu legen. Das heißt, Sie können mit diesem Einzelfall nicht begründen, warum das ganze Gesetz einem Geist entspricht, dass man den Leuten vor Ort nichts mehr zutraut, sie an die kurze Leine nimmt. Ich finde das nicht gut.

(Regine Lück, DIE LINKE: Überschrift „Autonomie“.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss aber Herrn Brodkorb ein Talent zusprechen, nämlich das Talent, dass er innerhalb kürzester Zeit alle, mit denen er zu tun hat, gegen sich aufbringt.

(Egbert Liskow, CDU: So ein Quatsch!)

Das wäre meines Erachtens nicht so schlimm, wie Herr Koplin ja auch gesagt hat, wenn trotz dieses Talents zum Schluss ein gutes Gesetz herauskommen würde. Aber das ist es nicht. Hier beim Studierendenwerksgesetz sehen wir das wieder so. Auch hier haben Sie alle Sachverständigen sowie die in den Studierendenwerken engagierten Persönlichkeiten verschreckt und entsetzt. Ich fange noch mal an, dieses Trauerspiel ganz von vorne zu erzählen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das will doch gar keiner hören. – Torsten Renz, CDU: Och nö! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Der Verlauf, und das wird vielleicht auch Herrn Brodkorb erfreuen,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

der Verlauf orientiert sich sogar am Aufbau einer klassischen Tragödie.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nein! Oh, da kommt erst mal ein Prolog. Immer erst ein Prolog. In der klassischen Tragödie gibt es einen Prolog, ne? – Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE: Manchmal, ja. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Nee, nee, es gibt einen Prolog und einen Epilog.)

Erster Akt: Am Anfang sah alles sehr positiv aus. Herr Brodkorb lud zu einer Arbeitsgruppe ein und ließ sich Vorschläge zur Novellierung des Studierendenwerksgesetzes erarbeiten. Alle waren hoffnungsvoll.

Zweiter Akt: Der Entwurf der Arbeitsgruppe kommt zum Ministerium und liegt dort einige Monate, harrt da der Dinge, und der Minister erarbeitet einen Entwurf. Bloß dieser Entwurf zum Gesetz hat mit dem vorgelegten Entwurf aus der Arbeitsgruppe nichts zu tun.

(Michael Andrejewski, NPD: Das klingt sehr tragisch.)

Alle sind verdrossen und fragen sich: Warum haben wir überhaupt die Zeit aufgebracht?

Dritter Akt: Die parlamentarische Beratung. Es wird eine Anhörung angesetzt.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt alle. Benennen Sie die mal!)

Das Drama spitzt sich zu,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

denn ausnahmslos alle Sachverständigen und Anzuhörenden sprechen sich gegen den Gesetzentwurf aus.

(Egbert Liskow, CDU: Das stimmt ja gar nicht.)

Ich gehe hier aus Zeitmangel …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die, die Sie eingeladen haben! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Diese Punkte – hören Sie doch mal zu! –,

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

diese Punkte sind existenziell und substanziell gewesen. So wollten die Anzuhörenden und Sachverständigen das Gesetz nicht sehen.

Ich gehe aus Zeitmangel nur noch mal auf drei Punkte ein, auf drei Kritikpunkte. Sie wissen ja, dass allein die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN elf Änderungsanträge zu siebzehn Paragrafen vorgelegt hat. Die Fraktion DIE LINKE ist neun von insgesamt siebzehn Paragrafen angegangen. Ich gehe nur auf drei ein.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Erstens die Zusammensetzung des Aufsichtsrates: Hier sind nicht mal mehr alle Hochschulen vertreten. Das finden wir bedauerlich, weil wir der Meinung sind, mindestens alle Hochschulen müssten auch auf nichtstudentischer Seite mindestens einmal vertreten sein. Der Bildungsminister fragt im Bildungsausschuss: „Warum müssen denn alle beteiligt sein?“. Das ist ein Zitat von ihm und das finde ich bedenklich,

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

weil ich glaube, die Sozialdemokratie lebt davon, möglichst viele Menschen zu beteiligen.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Die Sozialdemokratie? Da mache ich mir schon Gedanken drüber.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zweite Kritikpunkt ist das doppelte Stimmrecht des Kanzlers, unabhängig davon, ob er Vorsitzender im Aufsichtsrat ist oder nicht. Das halten wir aus demokratietheoretischer Sicht für bedenklich, denn der Aufsichtsrat hat überhaupt keine Möglichkeit, darauf einzuwirken, ob der Kanzler ein doppeltes Stimmrecht hat oder nicht, sondern das ist einfach gesetzt.

(Egbert Liskow, CDU: Und auch gewollt.)

Ich glaube, es gilt in der Demokratie das Prinzip „one man, one vote“, außer es handelt sich um eine besondere Person, nämlich den Leiter eines Gremiums. Auch das ist hier verletzt worden.

Dritter Punkt, der heute noch nicht so ganz angesprochen worden ist, ist die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Aufsichtsrates. Wir fragen uns: Warum sollen denn die Sitzungen des Aufsichtsrates, wo öffentliche Gelder verausgabt werden,

(Egbert Liskow, CDU: Wie überall.)

nicht öffentlich sein? Sie könnten doch wenigstens hochschulöffentlich sein. Was spricht dagegen? Die Koalition hat sich dagegen ausgesprochen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Nun schnell zum vierten Akt,...