(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Botschaft höre ich wohl. – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang, dass Sie mit Ihrem Antrag hinter dem Gesetzentwurf eines Cannabiskontrollgesetzes –
Sie haben es ja eben auch angesprochen – Ihrer eigenen Partei im Deutschen Bundestag vom 04.03. dieses Jahres zurückbleiben.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe ja gesagt, warum: Weil es landespolitisch nicht entscheidbar ist. Das ist eine Bundesangelegenheit.)
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ja, das habe ich doch gesagt. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch gut begründet.)
Der Konsum von Cannabis schädigt die Gesundheit. Dies belegt eine Vielzahl von Studien namhafter Wissenschaftler, die wir nun wirklich alle kennen.
Und auch der gelegentliche Konsum geringer Mengen Cannabis kann zu Realitätsverlust, Schwindel und paranoiden Angststörungen führen.
(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Und Sie konsumieren das nicht? – Heiterkeit bei Michael Andrejewski, NPD – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei einem Dauerkonsum erhöhen sich die Risiken noch erheblicher, bis hin zur psychischen Abhängigkeit.
An dieser Betrachtung – das möchte ich hier auch noch mal deutlich sagen – ändert sich absolut gar nichts durch die alte Leier, dass Alkohol auch gefährlich ist.
Da bin ich ganz bei Ihnen: Jeder Alkoholkranke ist einer zu viel und es ist eine große gesellschaftliche Herausforderung, gerade Kinder und Jugendliche vor der Gefahr des Alkoholmissbrauchs zu schützen.
Aber die Antwort auf Probleme mit dem Alkoholkonsum kann doch wohl kaum sein, weitere Drogen willfährig zu legalisieren,
(Udo Pastörs, NPD: Absolut! – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Cannabiskonsum steigt dadurch ja nicht. – Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)
Etwas anderes ist die Diskussion um Schmerztherapien und Arzneimittelverordnungen. Diese Diskussion ist sicherlich gesondert zu führen.
(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD – Zurufe von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, und Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lassen Sie mich jetzt zu Ziffer 1 Ihres Antrages kommen. Hier fordern Sie den Erlass einer Verwaltungsvorschrift, mit der geregelt werden soll, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren wegen des Umgangs mit Cannabis bis zu zehn Gramm – wenn keine Fremdgefährdung vorliegt – regelmäßig nach Paragraf 31a Betäubungsmittelgesetz einstellt. Außerdem soll die polizeiliche Ermittlungstätigkeit in diesen Fällen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden.
Ja, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, auch dieser Teil Ihres Antrages ist abzulehnen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sogenannten CannabisEntscheidung – Herr Saalfeld, hören Sie jetzt zu, Sie haben das nämlich eben ein bisschen falsch gesagt! –,
also das Bundesverfassungsgericht hat in seiner sogenannten Cannabis-Entscheidung bereits 1994 die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes uneingeschränkt für verfassungsgemäß erklärt und zugleich die Länder aufgefordert,