Würde man die Prüfung konsequent weiterverfolgen, würde sich die Betreuungsmasche beziehungsweise die Betrugsmasche von selbst erledigen.
Ärzten aber, die zur Altersfeststellung unter anderem den Genitalbereich der Fremden begutachten, wirft man vor, gegen die Würde des Menschen zu verstoßen.
Seit 1. Dezember 2013 ist eine europäische Richtlinie in das deutsche Asylverfahrensgesetz eingearbeitet worden. Neu ist seitdem nicht nur, dass beim Familienasyl auf die Lebenspartner abgestellt wird. Auch die Eltern eines minderjährigen ledigen Flüchtlings können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Flüchtlinge anerkannt werden. So etwas nennt man Familienasyl von unten nach oben. Nachzulesen ist das in Paragraf 26 Absatz 3 Asylverfahrensgesetz. Aber darüber dürften Sie ja, Herr Nieszery, bestens informiert sein,
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das sind nicht volksfeindliche Gesetze.)
alle minderjährigen Asylanten werden jedenfalls bis zur Volljährigkeit geduldet und erhalten anschließend einen Aufenthaltstitel – für den Rest der Sippe der Startschuss, um sich auf den Weg nach Deutschland zu machen.
Das Ganze ist nichts weiter als ein raffiniert geplantes Einschleichen von Leistungen und Aufenthaltstiteln.
weil die Illegalen, denn nichts weiter sind die meisten der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge laut DublinVerordnung, statt einer Strafe hier in diesem Landtag eine Aussprache erhalten. Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist kein Antrag, Herr Müller, das ist eine Aussprache. Nicht mal das haben Sie kapiert! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
(Heinz Müller, SPD: Die NPD stimmt trotzdem dagegen! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Peinlich! Peinlich!)
wir haben noch eine Rednerin und das ist Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Bernhardt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach so einem Beitrag fällt es mir einfach nur schwer, hier vorne zu stehen und sachlich zu dem Thema „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ zu sprechen,
insbesondere wenn man wirklich vor Ort geht und schaut, was die Kinder und Jugendlichen – und über diese sprechen wir hier – hinter sich haben, welche dramatischen Erlebnisse.
Wenn man Sie auf der anderen Seite reden hört, dann schäme ich mich einfach nur, mit Ihnen gemeinsam hier im Landtag zu sitzen,
Heute hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Aussprache zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beantragt. Trotz der Befürchtung, dass die NPD das zu ihren Gunsten ausnutzen wird, was sich leider bewahrheitet hat,
muss man auch, denke ich, kritische Dinge ansprechen können. Ich denke, dass auch diese Debatte hier im Landtag geführt werden muss,
deshalb teilen wir die Kritik, dass die Aussprache zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hier im Landtag erfolgt, ausdrücklich nicht. Wir begrüßen zwar, dass es in den letzten Wochen seitens der Landesregierung dazu gekommen ist, dass es mit uns gemeinsam einen Austausch von Informationen gab, allerdings sind viele Fragen offen und ungeklärt geblieben. Das ist auch der Grund dafür, warum wir zu der Einschätzung kommen, dass diese Aussprache richtig ist.
Fragen konnten uns nur zum Teil beantwortet werden. Ich kann zum Teil Antworten, dass die Landesregierung
nicht zuständig sei, nur in gewisser Weise nachvollziehen. Und da unterscheiden wir uns auch, Frau Kaselitz. Sie erzählen, was Sie schon alles getan haben. Ich sehe die Probleme vor Ort. Ich denke, dass es auch möglich sein muss, diese hier im Landtag anzusprechen.
Um was geht es bei der Aussprache eigentlich? Um unbegleitete minderjährige Ausländer, Kinder und Jugendliche, die meist männlich und zwischen 15 und 17 Jahren alt sind. Diese Kinder sind allein nach Deutschland gekommen, nach Mecklenburg-Vorpommern, ohne ihre Eltern.
Sie haben zum Teil traumatische Situationen hinter sich, die Trennung von ihren Familien, die Flucht, und jetzt kommen sie in ein völlig fremdes Land. Nichts ist mehr so, wie es war. Erst vor einigen wenigen Wochen konnte ich zusammen mit meinem Kollegen Dr. Hikmat Al-Sabty
in einem Dorf in meinem Wahlkreis einen Siebenjährigen treffen, der von seiner Mutter getrennt wurde und dessen Vater getötet wurde. Ich denke, keiner von uns kann nachvollziehen, was diese Kinder und Jugendlichen hinter sich haben und was sie durchlebt haben.
Diese Kinder und Jugendlichen brauchen unsere besondere Hilfe, Hilfe, die ihnen allein schon nach der UNKinderrechtskonvention zusteht, Hilfe, die ihnen rein menschlich zusteht. Hier in unserem Land fallen sie unter den Schutz des SGB VIII, das heißt, die Kinder- und Jugendhilfe hat immer Vorrang, und das muss auch oberste Priorität sein.
Gerade in letzter Zeit kommen sehr viele Flüchtlinge in den Kommunen an. Das führte zu riesengroßen Herausforderungen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen finden derzeit nicht immer Strukturen vor, die sie benötigen. Sie werden in Hotels, in Schullandheimen und Jugendherbergen untergebracht. Einige sind überhaupt noch nicht registriert.
Es geht heute nicht darum, irgendjemandem die Schuld in die Schuhe zu schieben. Dass diese Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer derart angestiegen ist, konnte keiner absehen.