„sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden“. Jederzeit! Und: „Sie sind über die Stellungnahme der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses unverzüglich zu unterrichten.“ Das heißt im Umkehrschluss, dass durch Einwohnerinnen oder Einwohner eingebrachte Anregungen
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben ein Anrecht auf Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten. Die Einwohnerfragestunde kennen Sie ja bereits. Die steht hier zur Debatte.
In Paragraf 18 haben wir die Möglichkeit eingeräumt, einen ganz konkreten Einwohnerantrag zu stellen, um ein Anliegen zu befördern und auch durchzusetzen. Und wie sieht es in der Praxis aus? Die Palette ist sehr breit.
In meiner Gemeindevertretung ist eine Geschäftsordnung oder eine Hauptsatzung beschlossen worden, die auch die Aussage trifft, dass Tagesordnungspunkte von der Einwohnerfragestunde ausgenommen werden. Aber wie wird das gehandhabt? Wenn Familie XY in die Gemeindevertretersitzung kommt, dann weiß die Bürgermeisterin ganz genau, die Familie kommt zu dem Tagesordnungspunkt, weil sie davon persönlich betroffen ist. Was macht die Bürgermeisterin? Sie sagt: Hier sitzt Familie – was weiß ich – Preuß, nebenan soll ein Spielplatz gebaut werden, die kommt bestimmt wegen Tagesordnungspunkt „Ausbau des Spielplatzes in der B-Straße“, wollen wir ihr das Wort erteilen? Dann wird sich also auf Paragraf 17 Absatz 2 bezogen, laut dem die Möglichkeit besteht, Sachverständige oder betroffene Einwohner zu hören. Also das ist durchaus möglich und auch durchaus gängig, durchaus praktikabel und so wird es auch gemacht.
Das ist nicht Quatsch, das ist die Realität. Wenn Sie „Quatsch“ sagen, dann, weil Sie einfach keine Ahnung haben, Herr Pastörs.
(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU – Udo Pastörs, NPD: Gucken Sie doch mal in die Gemeindesatzungen! Sie flüstern sich hier Ihre eigenen Lebenslügen vor.)
Und dann möchte ich Ihnen noch ein schönes Beispiel bringen. Die Stadtvertretung Wolgast hat eine besondere Geschäftsordnung. Die hat meiner Meinung nach sogar ein Alleinstellungsmerkmal,
denn die Gemeindevertretung oder Stadtvertretung Wolgast hat in ihrer Geschäftsordnung festgeschrieben, dass die Sitzung wie folgt abgewickelt werden soll:
Dann gibt es andere Tagesordnungspunkte mit Beratungsgegenständen und so weiter und so fort. Und dann gibt es eine Einwohnerfragestunde 2.
Und was ist damit bezweckt? Das steht auch erläutert: „Ist ein Tagesordnungspunkt aufgerufen, so berät zunächst die Stadtvertretung über diesen. Liegen keine Wortmeldungen mehr vor, kann die Stadtvertretervorsteherin die Beratung unterbrechen und den Einwohnern“ und Einwohnerinnen „ab vollendetem 14. Lebensjahr, den Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und Stellung zu beziehen. Danach tritt die Stadtvertretung in die abschließende Beratung ein.“ Das, sehr geehrte Damen und Herren, halte ich an dieser Stelle doch mal für beispielgebend.
Also die Palette der Beteiligungsmöglichkeiten ist bereits jetzt nicht gerade klein. Grundsatz ist jedoch, dass jede Gemeindevertretung für sich selbst bestimmt, was passt.
Wir haben – um noch mal ein anderes Beispiel aufzugreifen, das wird auch immer wieder hinterfragt –, wir haben in der letzten Novellierung der Kommunalverfassung in Bezug auf die Durchführung der Einwohnerfragestunde einen Kannsachverhalt in einen Sollsachverhalt geändert. Also es sollen Einwohnerfragestunden in den Gemeindevertretungssitzungen durchgeführt werden.
Da steht ja nun in der Kommunalverfassung „Einwohnerfragestunde“, da hat man doch immer mal eine Nachfrage: Hier bei uns steht nur eine halbe Stunde, da ist nur eine halbe Stunde dafür vorgesehen.
Also was sollen solche Fragen? Das sind doch Erfahrungswerte, die man für sich selber verabredet, weil man die Erfahrung hat, dass man höchstens eine halbe Stunde braucht. Dann braucht man auch nicht grundsätzlich eine ganze Stunde vorzusehen. Möglicherweise ist eine Ihrer nächsten Forderungen, eine ganze Stunde muss es sein, steht ja so da.
Also das ist vollkommen praxisfern. Auch hier sollte das erforderliche Maß von der Gemeindevertretung weiterhin selbst festgelegt werden. Ich sagte es, unsere Kommunalverfassung lässt zahlreiche Spielräume zur Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung offen. Und wenn man bedenkt, dass sie ebenso verbindlich für eine Gemeinde mit 150 Einwohnerinnen und Einwohnern wie für die Hansestadt Rostock ist, dann ist das nicht nur gerechtfertigt, sondern auch vollkommen richtig.
Kleinen Gemeinden ist es durchaus zu empfehlen, Fragen und Anregungen zu Tagesordnungspunkten zu ermöglichen, womöglich auch denen, die auf der Tages
ordnung stehen, vor allen Dingen, wenn die nur einmal auf der Tagesordnung stehen. Aber zwingen werden wir sie dazu nicht.
Ihr Gesetzentwurf ist so nötig wie ein Kropf. Die Gemeindevertretungsarbeit, die kommunale Selbstverwaltung funktioniert immer besser.
Auch die Gemeindevertreter mussten viel lernen. Sie haben viel gelernt, sie sind dazu bereit gewesen und wir haben immer mehr Offenheit auch in dem Umgang mit Bürgerbeteiligung in den Gemeindevertretungen. Und wie Sie selber richtig bemerkt haben, die Kommunalverfassung lässt das durchaus zu, es wird nur nicht durchgehend so angewandt.
Also zusammengefasst: Bürgerbeteiligung Ja, in welcher Form über das festgeschriebene Maß hinaus, das soll weiterhin vor Ort den Verhältnissen entsprechend entschieden werden. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf damit rundweg ab. – Vielen Dank.
Frau Tegtmeier, ich bedanke mich erst mal für Ihren Redebeitrag. Es wird Ihnen kaum einer hier zugehört haben, ich habe es aber gemacht.
Sie haben damit im Grunde unseren Antrag noch zusätzlich begründet, denn die politische Klasse entfernt sich immer weiter vom Bürger.
dass der Bürger von den Launen oder vom Wohlgefallen von irgendwelchen abgehobenen – und mir geht es vor allem auch um die Kreistage –,