Und ich hoffe, dass wir natürlich die mittlerweile immer noch ungünstige Quotenregelung für Mecklenburg-Vor- pommern beseitigen.
Frau Gajek, Ihre Redezeit ist abgelaufen, und für die Unterbrechung haben Sie schon Zeit bekommen. Von daher ist jetzt Schluss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 31 nach dem Tagesordnungspunkt 25 sowie den Tagesordnungspunkt 26 nach dem Tagesordnungspunkt 30 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Vereinsrechts, Drucksache 6/4174, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 6/4613.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des öffentlichen Vereinsrechts (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4174 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre auch dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass das Verbot eines Vereins vollzogen werden muss, das kommt, Gott sei Dank, nur ausgesprochen selten vor. Die ganz, ganz große Masse unserer Vereine arbeitet zum Wohle ihrer Mitglieder, zum Wohle des Zweckes, dem sie sich verschrieben haben, gut, korrekt und erfolgreich. Aber gelegentlich kommt es vor, dass ein Verein verboten werden muss. In Mecklenburg-Vorpommern war das bislang erst zwei Mal der Fall. Dennoch, auch Aufgaben, die nur selten zu erfüllen sind, müssen wir uns widmen, und wir müssen uns darauf vorbereiten, indem wir unter anderem die dafür angemessenen Verwaltungsstrukturen schaffen.
Bislang ist für ein solches Vereinsverbot der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt zuständig. Dieses
sich in aller Regel nicht auf einen Kreis beschränken, sondern über mehrere Kreise und kreisfreie Städte aktiv sind. Von daher bietet es sich an, eine Landesbehörde hierfür verantwortlich zu machen.
Wenn wir Vereine verbieten, dann haben wir es in aller Regel mit kriminellen Strukturen zu tun – anders lässt sich ein solcher Grundrechtseingriff ja nicht rechtfertigen –,
Da sind einige Herrschaften offenbar in Sorge, sie könnten betroffen sein, und machen deswegen Rabatz,
Und wenn wir obendrein noch eine Regelung finden, wie wir mit dem Vereinsvermögen eines verbotenen Vereins umgehen, dann ist das eine richtige, sinnvolle und konsequente Regelung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege WolfDieter! Der vorliegende Gesetzentwurf ist relativ übersichtlich und ich kann es daher ebenso kurz machen wie der Kollege Müller: Meine Fraktion stimmt der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfes zu.
Grundsätzlich geht es um exekutives Handeln der Landesregierung auf der Grundlage des Vereinsgesetzes und des Landesorganisationsgesetzes. Müsste nicht das 21 Jahre alte Gesetz über die Funktionalreform vom Mai 1994 geändert und das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Betrieb für Bau und Liegenschaften MecklenburgVorpommern“ ergänzt werden, hätte es auch eine Verordnung der Landesregierung getan.
Die Zuständigkeit der Vollzugsbehörde für das Vereinsrecht wird nunmehr unserem LKA zugeordnet. Bundesweit gibt es hier keine einheitlichen Regelungen und keine einheitlichen Muster. So nimmt zum Beispiel in Brandenburg das Polizeipräsidium diese Aufgabe wahr.
Als Innenausschuss ist und war es uns wichtig, dass der Städte- und Gemeindetag die Zuständigkeitsverlagerung mitgetragen hat, ihr zugestimmt hat.
Auch das Konnexitätsprinzip, in diesem Falle das sogenannte Gegenstromprinzip, wurde von der Landesregierung nicht thematisiert. Der mit der Aufgabe der Vollzugsbehörde für das Vereinsrecht verbundene Verwaltungsaufwand, so der Gesetzentwurf, ist schwer einzuschätzen.
Soweit zum Inhalt dieses Gesetzentwurfes, der relativ übersichtlich ist. Gestatten Sie mir aber zum Abschluss zwei Bemerkungen:
Erstens. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist Mecklenburg-Vorpommern gewappnet, gewappnet für ein erfolgreiches NPD-Verbotsverfahren mit nicht auszuschließenden Nachfolgevereinsgründungen, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gut so.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heinz Müller, SPD: Richtig. – Michael Andrejewski, NPD: Ah, das ist also der Hintergrund! – Gelächter bei Stefan Köster, NPD)
Zweitens. Wir gehen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aber einen Weg, der kommunalpolitischen Grundorientierungen meiner Fraktion kaum entspricht. Wir stehen grundsätzlich für eine Funktionalreform und nicht für eine Hochzonung von Aufgaben.
Diesen Weg sollten wir alle gemeinsam wieder stärker beachten, spätestens dann, wenn die Landesregierung endlich ihr Leitbild der Kommune der Zukunft auf den Tisch legt. Aber das ist nicht Thema dieses Tagesordnungspunktes. Insofern wird meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank.