Protocol of the Session on September 25, 2015

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och! – Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Welche denn?)

Und ich sage mal …

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beinahe hätte es mich eine schlaflose Nacht gekostet!)

Ja, das glaube ich. Ja, das glaube ich auch.

Letztendlich ist das dann auf den Weg gebracht worden beziehungsweise wurden beide Anträge – von der Fraktion DIE LINKE und den GRÜNEN – im Bund abgelehnt. Ihr Antrag im Bund, der ja forderte, eine Ausbildungsgarantie einzuführen – was völliger Quatsch ist bei dem Verhältnis, dass wir einen Lehrling und zwei Ausbildungsplätze haben –, der an der Realität völlig vorbeigeht, da verstehe ich die Frustration, die Sie hier an den Tag legen. Also in diesem Sinne wollte ich einmal auf Ihre Kritik reagieren, die keine Kritik ist.

Lesen Sie die Intention des Antrages, die will ich Ihnen gern noch mal näherbringen. Es geht darum, die Richtlinie für den Übergang von der Schule in den Beruf im Hinblick auf die akademische und berufliche Bildung etwas zeitgemäßer zu gewichten.

(Zurufe von Simone Oldenburg, DIE LINKE, und Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht um Gleichwertigkeit – das wiederhole ich jetzt zum …, ich glaube, jeder Redner hat das wiederholt –, es geht um Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung. Den Kammern, ich sagte es in der Einbringung, ist diese Gleichwertigkeit in der Berufsausbildung sehr, sehr wichtig. Das ist ja auch klar, denn für die Fachkräftesicherung ist das von Bedeutung. Vor welchen Herausforderungen wir da stehen, das habe ich auch in der Einbringung gesagt. Es geht aber nicht nur um diese eine Richtlinie. Wir fordern kohärente Konzepte für die Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf und wir wollen, dass Studienabbrüchen von vornherein vorgebeugt wird. Wenn es doch zu Studienabbrüchen kommt, müssen Studienabbrechern neue Chancen eröffnet werden.

Nun haben wir hier schon mehrere Hinweise auf die Bundestagsdrucksache gegeben. Gestern Abend – ich habe das vorhin gesagt – beriet auch der Bundestag abschließend zu der im Antrag zitierten Drucksache. Vorausgegangen war – und das wiederhole ich hier noch mal – ein Bundestagsantrag, der fraktionsübergreifend in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung

und Technologiefolgenabschätzung überwiesen wurde. Hier gab es Anfang September eine Beschlussfassung mit dieser besagten Bundestagsdrucksache und, wie gesagt, gestern war die abschließende Beratung im Plenum. Da wurde beschlossen, dass die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung zu stärken ist.

Sie werden in den zitierten Bundestagsdrucksachen erkennen, dass es im Deutschen Bundestag um gemeinsame Maßnahmen mit den Ländern geht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und das ist schon beschlossen worden? – Zuruf aus dem Plenum: Das wurde ja nicht übernommen.)

Also, Frau Oldenburg, warum sollen wir als Land, wenn es darum geht,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Warum übernehmen Sie einen Antrag der Bundestagsfraktion denn überhaupt?)

warum sollen wir als Land einen Bundesantrag, der mit den Ländern gemacht wird, nicht begleiten? Meine Herren!

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Meine Herren!)

Wir haben einige Aspekte in unserem Antrag aufgegriffen, zum Beispiel hinsichtlich gemeinsamer Maßnahmen beim Übergang von der Schule in den Beruf, zum Beispiel auch hinsichtlich eines klaren Bekenntnisses zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung in Richtung der Sozialpartner, das wir heute analog zum entsprechenden Bundestagsantrag hier einfordern, zum Beispiel aber auch hinsichtlich der Beratung des Übergangs vom Studium zu beruflicher Ausbildung. Der Antrag heute kommt eigentlich genau auf den Punkt und ist noch weiter gehend als der gestrige Beschluss des Bundestages. Also besser kann man es eigentlich nicht treffen.

Meine Damen und Herren, im Bund gibt es zum Beispiel auch das aus Bundes- und ESF-Mitteln finanzierte Programm JOBSTARTER plus. Mithilfe dieses Programms werden Studienabbrecher in kleine und mittelständische Betriebe vermittelt. In Wismar läuft ein solches Projekt und von solchen Projekten profitieren kleinere und mittlere Unternehmen im Land. Solche Unternehmen sind hier in Mecklenburg-Vorpommern in der deutlichen Überzahl und weil das so ist, sollte Mecklenburg-Vorpommern weitere Initiativen des Bundes im Sinne der Fachkräftesicherung unterstützen. Wenn solche Modellprojekte weiterentwickelt und verstetigt werden, kann das nur im Sinne Mecklenburg-Vorpommerns sein.

Wir nehmen also mit diesem Landtagsantrag das Gesprächsangebot aus dem Bund auf, fokussieren dabei auch auf für unser Land besonders wichtige Aspekte,

(Torsten Renz, CDU: Das versteht Frau Oldenburg nicht? Das wundert mich.)

Aspekte, die unseren KMUs in besonderer Weise nutzen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie also um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Torsten Renz, CDU: Jawoll.)

Ich hoffe auf eine breite Unterstützung.

Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN kann man sagen, dass wir den ablehnen werden. Frau Berger, es ist wieder mal ein typischer Antrag. Sie fordern hier die Kostenübernahme,

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ohne dass vorher überhaupt Kosten dastehen. Ich sage nicht, dass das nicht möglich ist. Das sollte man in den Haushaltsberatungen bereden, aber mit diesem Antrag ist das nicht möglich. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher: Möchten Herr Renz oder Frau Berger noch das Wort ergreifen? Wenn das nicht der Fall ist, dann möchte ich gern die Aussprache schließen. Ich sehe also keine Wortmeldungen mehr, von daher schließe ich die Aussprache jetzt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4526 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4526 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/4475 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Enthaltung!)

Stimmenthaltungen?

Ich rufe die schon auf. Ich bitte, da nicht unbedingt vorzugreifen.

Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/4475 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Die Gesetzliche Krankenversicherung sozial gerecht finanzieren, Drucksache 6/4453.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Die Gesetzliche Krankenversicherung sozial gerecht finanzieren – Drucksache 6/4453 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die absehbaren Beitragssatzerhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung veranlassen die Linksfraktion, dieses Thema aufzugreifen, es in einen größeren Kontext zu stellen und Ihnen in Form dieses Antrages „Die Gesetzliche Krankenversicherung sozial gerecht finanzieren“ vorzulegen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bürgerversicherung.)

Genau, Frau Gajek, darüber werden wir noch zu reden haben.

Wenn die Beitragssätze steigen sollten, würden nicht nur die Versicherten finanziell stärker belastet, die Beitragssatzsteigerung würde auch die soziale Ungerechtigkeit im Land vertiefen, denn die Beitragssatzerhöhung würde alleinig – so ist es jetzt Rechtsgrundlage – die Versicherten treffen. Die soziale Schieflage bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung würde sich verstärken.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Bereits heute zahlen die Versicherten deutlich mehr als die Hälfte der Krankheitskosten.

Lassen Sie mich das kurz illustrieren: Seit 2015 sind die Beitragssätze auf der Unternehmensseite für die gesetzliche Krankenversicherung auf 7,3 Prozent der beitragspflichtigen Erwerbseinkommen begrenzt, während die Beitragssätze der Versicherten keine Obergrenze kennen. Sie betragen heute im Durchschnitt – das ist nachlesbar auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums, der Bundesgesundheitsminister hat am 4. September dazu aktuell eine Pressemitteilung herausgegeben – 8,3 Prozent. Zusammengezählt sind das 15,6 Prozent. Vor einigen Jahren noch lag dieser Beitragssatz bei 13,5 Prozent, hat also innerhalb eines guten Jahrzehnts einen rapiden Anstieg genommen.

Allein die Versicherten müssen Zuzahlungen leisten, so für verschreibungspflichtige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel und für die häusliche Krankenpflege sowie für Aufenthalte im Krankenhaus, in stationären Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen. Hinzu kommen die Kosten für Medikamente, die die Krankenkassen nicht übernehmen, denn wie das Bundesverfassungsgericht erst im Dezember 2012 wieder festgestellt hat, müssen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alles bezahlen, was an Mitteln zur Erhaltung oder der Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist. Die Versicherten zahlen also für Arzneimittel, die nicht mehr verschreibungspflichtig sind, wie Präparate gegen Erkältung, und sie zahlen für rezeptpflichtige Medikamente, die auf sogenannten Privatrezepten verordnet werden. Das zur ungerechten Verteilung der Krankheitskosten.

Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, fordern wir, dass bei der Krankenversicherung das Prinzip der paritätischen Finanzierung wieder eingeführt wird. Dadurch würde die Unternehmensseite nach heutigem Beitragssatz um 0,45 Prozent stärker belastet werden und die Versichertenseite um 0,45 Prozentpunkte entlastet werden. Für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung sprechen sich auch Gesundheitspolitikerinnen und Ge

sundheitspolitiker anderer Parteien und Verbände aus. Als Beispiel möchte ich die Wortmeldung des SPD-Gesundheitsexperten

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Lauterbach.)