Protocol of the Session on September 25, 2015

Als ich diesen Tagesordnungspunkt bekam und die Anträge ausgetauscht wurden, lag meine Vermutung nahe, dass doch wieder die Debatte um die Südbahn aufgemacht wird. Denn die Verwendung der Regionalisierungsmittel ist sehr umfassend und sehr deutlich von der Landesregierung vorgetragen worden. Die Vermutung hat sich eben bestätigt, dass es – hinter dem Titel versteckt – um die Debatte zur Südbahn geht, zu der wir in dem Haus schon allumfänglich diskutiert und beraten haben. Ich will auch noch mal darauf eingehen, weil nämlich der Eindruck entsteht, dass da etwas ersatzlos gestrichen worden ist.

(Johann Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht gesagt.)

Herr Jaeger, Sie haben davon gesprochen, dass eine billige Variante gefunden worden ist. Da liegt schon eine Wertung drin. Es ist eine vergleichbare Verbindung hergestellt worden, eine kostengünstigere. Billig – das ist wertlos. Ja, Sie haben von einer billigeren …

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Recht und billig, daher kommt das.)

Ja, man kann das … Aber da ist schon eine Wertung drin.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Angemessen.)

Da also Hoffnung zu schüren im Zusammenhang mit den Mitteln, die aus den Regionalisierungsmitteln nicht ausgegeben sind – in der Tat sind es 42 Millionen Euro. Das ist wahnsinnig viel Geld, das ist richtig, aber wenn man es in Bezug auf die Regionalisierungsmittel und auf die Kosten zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Mobilität in diesem Land durch einen schienengebundenen Nahverkehr oder durch den öffentlichen, den ÖPNV,

gewährleisten muss, dann ist es eine überschaubare Summe.

Wenn man in die Zukunft schaut und sagt, wir planen ein Stück voraus, wir setzen uns mit den Gegebenheiten auseinander, denn zum 1. Januar 2015 sollten die Regionalisierungsmittel zwischen Bund und Ländern neu ausgehandelt werden – der Minister hat uns im zuständigen Ausschuss mehrfach und immer wieder intensiv über den Verlauf der Verhandlungen informiert und auf dem Laufenden gehalten, sodass die Fraktionen einen Kenntnisstand hatten, wie schwierig sich die Verhandlungen gestalten.

Aus der bisherigen Debatte habe ich einen Erkenntniszugewinn, der sehr, sehr gering ist, nämlich nur die Information, die wir alle heute Morgen bekommen haben, dass man sich auf Bund- und Länderebene geeinigt hat, zukünftig 8 Milliarden Euro für die Regionalisierungsmittel zur Verfügung zu stellen und auf den Dynamisierungsgrad von 1,8 Prozent.

(Zuruf von Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist der Zugewinn dieser Debatte, zumal – das will ich auch noch deutlich ansprechen – wir vereinbart haben, dass am 7. Oktober, also in eineinhalb Wochen, im Energieausschuss genau zu diesem Thema eine Expertenanhörung stattfindet. Also war das von vornherein klar, man wird die Debatte hier nutzen, um das Thema Südbahn noch mal zu erläutern.

Was ich aber vermisse, ist, dass andere Zugverbindungsstrecken überhaupt nicht im Fokus sind, außer, Frau Schwenke, Sie haben von der Strecke Stralsund– Barth gesprochen. Das ist richtig. Genau da werden wir auch unser Auge draufhalten,

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

weil im Koalitionsvertrag für die Landesregierung eine bedarfsgerechte Aufrechterhaltung und eine Zurverfügungstellung des ÖPNV und des SPNV reingeschrieben worden ist. Dann muss man sich sehr wohl auf das Attribut „bedarfsgerecht“ konzentrieren, weil damit auch eine Wirtschaftlichkeit verbunden ist, denn wir reden hier über viel Geld, um das auszugleichen. Die oberste Prämisse ist bei der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, dass wir in diesem Land die Mobilität für alle Menschen gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum ist es außerordentlich wichtig. In den Ballungsgebieten in den größeren Städten sehe ich diese Probleme nicht als solche an.

Das wird die Herausforderung sein bei der Erkenntnis, dass wir in Zukunft also nicht mit mehr Geld rechnen müssen im System, sondern dass wir mit dem, was zur Verfügung steht, auskommen müssen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Verkehrsangebote erarbeiten und dass wir Verkehrsangebote unterbreiten können, die nachhaltig sind und die gewährleisten, dass die Mobilität unserer Menschen, aller Menschen, die in diesem Land leben, täglich zur Arbeit fahren oder auch in den Urlaub fahren wollen, gewährleistet ist.

Das ist die Herausforderung. Und dieser Herausforderung wollen wir uns – das habe ich allen Gesprächen und Reden meiner Vorredner entnommen – gemeinsam stellen. Das ist die große Aufgabe und ich freue mich, da mitwir

ken zu können. Meine Fraktion wird den Antrag natürlich ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das geht leider nicht. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Das ist ja nur die Aussprache.)

Ich schließe die Aussprache.

Vielen Dank, Herr Eifler.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Zwangsverrentung bei „Hartz IV“-Empfängern abschaffen, auf Drucksache 6/4467.

Antrag der Fraktion der NPD Zwangsverrentung bei „Hartz IV“-Empfängern abschaffen – Drucksache 6/4467–

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was die NPD-Fraktion hier fordert, kann nicht an Geldmangel scheitern, denn wie Merkel und Gabriel im Willkommenstaumel verkündeten, steht in Deutschland seit Neuestem unendlich viel Geld zur Verfügung. Eine Million Zuwanderer im Jahr, kein Problem. Unterbringung, Versorgung, Ausbildung, alles ist locker finanzierbar. Also erkläre ich hiermit offiziell alle staatlichen Geldprobleme für beendet – Herr Pegel kann sich auch seine finanzpolitischen One-Night-Stands ab sofort wieder leisten – und stelle fest, dass es sich der Staat nun auch leisten kann und muss, deutschen Empfängern von Arbeitslosengeld II die Rentenansprüche nicht zu stehlen. Das tut er nämlich im Augenblick, während er für Fluchtsimulanten Willkommenspartys veranstaltet.

Paragraf 12a Nummer 1 SGB II verpflichtet Empfänger von Arbeitslosengeld II, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, vorzeitig ihre Altersrente zu beantragen. Das ergibt sich aus dem Umkehrschluss des Paragrafentextes. Wenn sie sich weigern, werden sie quasi teilentmündigt. Das Amt selber stellt dann den Rentenantrag für sie, auch gegen den Willen der Betroffenen. Davon profitiert der Willkommensstaat, weil der vorzeitige Rentenantrag faktisch zu einer Rentenkürzung führt. 0,3 Prozent des Rentenanspruchs gehen pro Monat verloren. Schon bei der Rente mit 65 kann das ein erheblicher Betrag sein, bei der Rente mit 67 erst recht.

Es gibt zwar Ausnahmen: Wenn es unbillig ist, muss der vorzeitige Rentenantrag nicht gestellt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Rentenanspruch unter dem ALG-II-Niveau liegt, weil selbst dieser Staat einsieht, dass es wenig bringt, die Betreffenden von ALG II zur Sozialhilfe zu schaufeln. Es gibt auch noch ein paar andere Ausnahmen, aber die treffen leider nur auf wenige Personen zu.

Natürlich denken die Jobcenter nicht daran, die Menschen über die wenigen Ausnahmen aufzuklären, und sie wenden auch gerne den Trick an, den Leuten Eingliederungsvereinbarungen unterzujubeln, in denen diese sich verpflichten, eine solche Rente mit Abschlägen zu bean

tragen. Wenn sie es nicht tun, mag auch eine Ausnahme auf sie zutreffen, dann kann man sie mit Sanktionen von bis zu 100 Prozent der Leistungen treffen.

Man stelle sich also folgenden Fall vor: Jemand arbeitet 45 Jahre, von seinem 15. Lebensjahr an, und zahlt in die Rentenversicherung ein. Mit 60 wird er arbeitslos, bekommt dann 2 Jahre Arbeitslosengeld I und ab 62 Arbeitslosengeld II. Für diese 3 Jahre Arbeitslosigkeit wird er, der 45 Jahre eingezahlt hat, mit Rentenkürzungen bestraft. Das könnte man nur mit der Notwendigkeit von Einsparungen begründen, aber im Zeitalter der totalen Willkommenskultur verbieten sich Einsparungen zulasten Deutscher, wenn für ausländische Zuwanderer alles da ist. Ich sehe auch keine rechtlichen Probleme, denn das Unterlassen von Rentenklau verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Renz für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Herr Andrejewski, ich glaube, das Thema des Antrags, den Sie stellen, ist Ihnen inzwischen schon selbst egal, wenn man Sie erlebt, wie Sie hier ans Rednerpult treten: Wie ein Sprachroboter spulen Sie erst mal wieder Ihre menschenverachtende Ideologie ab,

(Michael Andrejewski, NPD: Jaja.)

auch wieder bei diesem Antrag.

(Heiterkeit bei Stefan Köster, NPD – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Und wenn wir uns dann diesen Antrag noch anschauen, wie dürftig der ist, so etwas hatten wir lange nicht. Das macht auf mich den Eindruck, wir hauen hier mal so einen Zweizeiler hin, egal, was da steht. Wahrscheinlich ist die Anzahl der Anträge für diese Landtagssitzung durch Ihre Fraktion noch nicht erfüllt gewesen,

(Stefan Köster, NPD: Er ist leicht verständlich, aber für Sie immer noch zu schwer.)

so muss ich das Ganze hier beurteilen. Wenn ich insbesondere auch zeitlich, politisch die Situation zu diesem Thema betrachte, dann, muss ich sagen – wie gesagt, zeitlich, politisch betrachtet –, ist es eher schon ein uraltes Thema, was Sie hier, warum auch immer, heute aufgreifen wollen. Warum ist es schon ewig alt? Weil die Sozialgesetzgebung in Deutschland 2003 schrittweise in vielen Bereichen umgestellt wurde. Auch in 2008 gab es auf diesem Sektor wieder Veränderungen. Das heißt, über ein Jahrzehnt ist es schon Thema, und jetzt kommen Sie daher und tun so, als wenn Sie hier wieder Retter der Nation sein wollen.

Und wenn es ganz speziell um dieses Thema geht, dann will ich nur sagen, dass eine Oppositionsfraktion im Bun

destag im Februar 2014 im Prinzip diesen Antrag gestellt hat. In einem sehr aufwendigen Anhörungsverfahren wurde dieses Thema erarbeitet, bearbeitet, mit einer Beschlussempfehlung dann im Juli 2015. Also fast anderthalb Jahre befasst man sich nun auf der politischen Ebene mit diesem Thema. Warum auch immer Sie jetzt erst aufgewacht sind, das kann ich nicht abschließend einschätzen. Ich kann Ihnen nur sagen, Sie kommen zu spät, die politische Debatte läuft.

Man muss auch klar sagen, dass es hier ganz konträre Auffassungen in der Parteienlandschaft gibt,

(David Petereit, NPD: Wie ist denn die der CDU?)

das ist so.

(David Petereit, NPD: Wie ist denn die der CDU?)

Diese politischen Positionen werden seit 2003 intensiv in den Parlamenten unter den demokratischen Fraktionen ausgetauscht, aber für Sie will ich noch mal sagen, was zurzeit auch Mehrheitsmeinung in Deutschland ist: In der Sozialgesetzgebung gilt – durch Mehrheit beschlossen, und an den Mehrheiten scheint sich im Moment auch nichts zu ändern –, es gilt das Prinzip des Förderns und Forderns. Das bedeutet, dass die, die hilfebedürftig sind, auch Hilfe bekommen. Gleichzeitig – unter diesem Prinzip, was ich gerade benannt habe – ist es aber so, dass jeder einzelne, sofern er dazu in der Lage ist, verpflichtet ist, eigenes Einkommen zu erzielen, zum Beispiel auch durch eine Rente. Und insofern – das wird Sie als Jurist ja dann wahrscheinlich auch interessieren, ich glaube, damit sollten Sie sich auseinandersetzen – ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein sogenanntes nachrangiges Fürsorgesystem, deswegen auch die entsprechende Rechtsprechung in unserem Staat.

Da die Positionen, wie gesagt, schon vielfältig ausgetauscht sind, und das seit Jahren, glaube ich auch nicht, dass dieser Landtag heute über das Stöckchen springen sollte, das Sie uns hinhalten. Dieser NPD-Antrag, den brauchen wir nicht, der ist unnütz am heutigen Tag, und insofern werden wir ihn auch ablehnen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Renz.