Protocol of the Session on September 24, 2015

Ich würde mich jetzt erst mal auf die Debatte freuen und dann am Ende der Rednerliste noch ein paar Punkte ergänzen. Ich denke, uns allen ist klar, dass es ein schweres Thema ist, und wer Menschen kennt, die in Psychiatrien in der DDR oder auch in der Bundesrepublik leben mussten und kein Recht auf Selbstbestimmung hatten,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

denen sind wir einfach schuldig, hier Beratung anzubieten und ihnen eine Form von Entschädigung, sofern das möglich ist, zu geben. Ich denke, da werden die demokratischen Parteien gemeinsam nach einer Lösung suchen, und ich wünsche mir eine faire Debatte. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb in Vertretung für die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit.“ So hat es einst Charles Dickens auf den Punkt gebracht. Und wenn diese Ungerechtigkeit zur jahrzehntelangen Begleiterin wird, wird sie ein Leben prägen. Den Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit zwischen 1949 und 1990 in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren, wurde zum Teil großes Unrecht und Leid angetan.

So weit stimmt die Einleitung Ihres Antrags noch, sehr geehrte Damen und Herren der GRÜNEN. Es ist aber falsch, wenn Sie behaupten, diese Menschen seien bei der Einrichtung des DDR-Heimkinderfonds schlicht vergessen worden. Vielmehr war schon damals klar, eine Verständigung darüber, wie ein Hilfesystem für jene Betroffenen aus Behinderten- oder psychiatrischen Einrichtungen aussehen könnte, würde langwierig werden, und man wollte den Fonds nicht als Ganzes aufhalten.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann man beklagen, sicher, aber immerhin haben so inzwischen viele Betroffene aus Heimen der Jugendhilfe schon Unterstützungsleistungen bekommen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Ansinnen, auch denjenigen zu helfen, die bei der Fondslösung außen vor geblieben sind, war auch Teil des fraktionsübergreifenden Beschlusses des Deutschen Bundestages, der zum einen eine Grundlage des nunmehr bestehenden Fonds ist. Zum anderen aber fordert er die Bundesregierung ebenso auf, für die Gruppe, um

die es hier in Ihrem Antrag geht, eine Regelung zu finden. Seither befasst sich das Bundessozialministerium damit, wie eine mögliche Lösung aussehen könnte.

In Abstimmung mit dem Vorsitzland der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, dem Land Thüringen, hatte das Bundessozialministerium dazu im Juni 2015 zu einer großen Runde aus Bund, Ländern und Kirchen eingeladen. Neben der Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe haben sich die Beteiligten auch auf eine Studie verständigt, die daraufhin vom Bundessozialministerium in Auftrag gegeben worden ist. Jene Studie soll unter anderem ermitteln, wie viele Betroffene es überhaupt gibt.

Ein Zwischenbericht liegt seit August vor. Gemeinsam mit den Ergebnissen aus der Arbeitsgruppe mündete dieser in dem Vorschlag, eine Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu gründen. Die Kurzstudie schätzt die Zahl derer, denen in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Unrecht und Leid zugefügt wurde, auf bundesweit 100.500 Menschen. Weiter geht die Studie davon aus, dass davon rund 80.400 Betroffene noch leben.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele davon wiederum Hilfeleistungen in Anspruch nehmen würden, darüber gibt es keine Erkenntnisse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie ahnen, wo der Knackpunkt liegt. Es gilt die Frage zu klären, wer wie viel Geld gibt,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

um eine solche Stiftung auf die Beine zu stellen. Ursprünglich war einmal vorgesehen, dass der Bund allein für eine solche Lösung aufkommt. Dass sich der Bund an seine Zusage von 2013 nicht mehr gebunden fühlt, ist zu bedauern. Nun gilt es daher, zwischen Bund, Ländern und Einrichtungsträgern zügig eine gemeinsame und tragfähige Lösung zu finden und zu vereinbaren. Dabei wird auch der besondere Umstand in der ehemaligen DDR zu berücksichtigen sein, wonach es überwiegend kirchliche Einrichtungen waren, die geistig behinderte Menschen betreuten, dies deshalb, weil der Staat dieser Verantwortung nicht nachgekommen ist.

Allen, die daran arbeiten, und vor allem den betroffenen Menschen, die schon so lange auf eine Lösung warten, ist eine baldige Verständigung zu wünschen, auch wenn – und das sollte man bei allen Rufen nach sogenannten Ausgleichszahlungen bedenken – mit Geld kein Unrecht aufgewogen werden kann. Die sichtbaren und die unsichtbaren Narben sowie die Erinnerungen an das Erlebte, all dies lässt sich mit Geld nicht vergessen machen, es lässt sich eben nicht wegkaufen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden daher zur Kenntnis nehmen müssen, die Verhandlungen darüber, wie auch den Betroffenen aus den ehemaligen Behinderten- und psychiatrischen Einrichtungen Hilfsleistungen zugutekommen können, sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass der vorliegende Antrag dem Status quo bereits hinterherhinkt. Im Namen der Sozialministerin empfehle ich daher die Ablehnung dieses Antrages und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Barlen von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Alle demokratischen Fraktionen und Abgeordneten hier im Landtag – so viel ist, glaube ich, jetzt schon klar, auch Frau Gajek – sind sich einig, dass das große Leid und das Unrecht, das ehemalige Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und in Psychiatrien der DDR erfahren haben, unsere Aufmerksamkeit, weitere Aufarbeitung und, soweit das überhaupt möglich ist, natürlich auch Entschuldigung, Entschädigung und Wiedergutmachung brauchen.

Und, meine Damen und Herren, insofern hat der Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seine grundsätzliche Berechtigung und ist damit natürlich auch – das erkennen wir durchaus an – ein Beitrag dazu, das Schicksal der Betroffenen im tagtäglichen Bewusstsein zu halten. Jedoch, darauf ist Ministerin Hesse in persona Mathias Brodkorb bereits eingegangen,

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

enthält der Antrag im Wesentlichen politische Implikationen und Maßnahmen, die wir heute als Landtag sinnvoller- weise nicht beschließen sollten, wenn wir der tatsächlichen Entwicklung nicht hinterherlaufen wollen. In diesem Sinne gibt der Antrag – und das ist wiederum das Gute – uns natürlich auch die Gelegenheit, aufzuzeigen, dass die Landesregierung das Thema Aufarbeitung, Anerkennung und am Ende natürlich auch Entschädigung nicht verschlafen hat, sondern auf Bundesebene gemeinsam mit Ministerin Manuela Schwesig schon seit Jahren engagiert für eine gute Entschädigungslösung kämpft,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das ist doch eine andere Ministerin, nicht?)

und das hat Minister Brodkorb deutlich und verständlich vorgetragen. Auch Sie, Frau Gajek, sind in Ihren...

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oder meinen Sie jetzt Frau Hesse?)

Also Minister Brodkorb hat das hier gerade am Pult vorgetragen und er hat,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil vorher Frau Schwesig genannt wurde.)

er hat vorgetragen, was Ministerin Hesse unternimmt,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist doch nicht Schwesig.)

und auf Bundesebene geschieht das in Kooperation mit Bundesministerin Schwesig.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und auch mit Ministerin Nahles.)

Und mit Ministerin Nahles auch, okay.

Also das ist jetzt klarer geworden, das finde ich gut.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So, Frau Gajek, Sie sind in Ihren Ausführungen ja selber auf eine unwahrscheinliche Vielzahl von Details eingegangen – Termine, Treffen, Zusammenkünfte. Das dokumentiert, dass Sie eigentlich bestens im Bilde darüber sind, was alles unternommen wird, um gemeinschaftlich zu einer entsprechenden Lösung zu kommen, und schon im März 2015 hat uns das Sozialministerium im Sozialausschuss sehr umfassend darüber informiert, dass und auf welche Art und Weise an einer Bund-Länder-Lösung intensiv gearbeitet wird.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber auch, wie schwierig das ist.)

Sie waren ja bei der entsprechenden Unterrichtung anwesend und haben das alles zur Kenntnis genommen. Schon in den Ausschussberatungen war ganz klar, dass Bund und Länder eine Entschädigungslösung wollen. Und gleichzeitig war auch klar, dass eine solche Entschädigungslösung dann aber eine seriöse Finanzierung braucht. Deshalb war und ist zu klären, wie die Kosten zu verteilen sind und über welche Kostenhöhe letzten Endes zu sprechen ist. Das ist weiterhin ein Stück weit der Fall, und Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Dimension dieses Unrechtes zunächst einmal wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. Das war der Stand im März dieses Jahres.

Die besagte Studie zur Aufarbeitung dieses Unrechtes in den Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR wurde vom BMAS anschließend in Auftrag gegeben und zum jetzigen Zeitpunkt liegen bereits Zwischenergebnisse vor, dazu ist bereits ausgeführt worden. Ich finde, dadurch sieht man sehr deutlich, dass die einzelnen Forderungen, die erhoben werden, nämlich, man muss jetzt mal eine Studie in Auftrag geben, um dies und das zu klären, von der Wirklichkeit überholt sind.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie fordern eine Entschädigungslösung und darüber hinausgehende Maßnahmen für die Aufarbeitung und Wiedergutmachung. Genau diese Punkte sind beschlossenes Ziel, auch durch diverse Ministerkonferenzen auf Bundesebene, die sind also in der Umsetzung befindlich.

Deshalb muss ich an dieser Stelle leider feststellen, über das Bekenntnis, dass wir an Wiedergutmachung, an Aufarbeitung, an Anerkennung arbeiten und den Beteiligten auch nahelegen, sich da wirklich sehr intensiv mit dem Leid und dem Unrecht der Betroffenen auseinanderzusetzen – da sind wir einer Meinung –, hilft der vorliegende Antrag in der Form niemandem. Gleichwohl stelle ich fest, dass auch wir natürlich ein Interesse daran haben, dass diese Prozesse sehr konzentriert und auch beschleunigt ablaufen, um vielleicht noch mal abschließend etwas Versöhnliches zu sagen, ich hoffe, Sie nehmen das zur Kenntnis. Nichtsdestotrotz bleiben wir bei unserer Haltung, dass der Antrag in der Form nicht zur schnellen Lösung beiträgt, und deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Um es vorwegzusagen: Das Leid und im schlimmsten Fall der Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen ist ohne Wenn und Aber abzulehnen und durch nichts zu rechtfertigen. Dabei ist es uns völlig egal, ob das Leid den Kindern und Jugendlichen in kirchlichen oder in staatlichen Einrichtungen zugefügt wurde, ob es auf dem Gebiet der ehemaligen BRD oder DDR stattgefunden hat. Für uns steht das Kindeswohl im Mittelpunkt, an oberster Stelle, das sicherzustellen hat oberste Priorität.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)