sondern im Grunde genommen sollten wir uns als Landtag, nämlich die Abgeordneten des Landtages, einfach fragen: Ist es nicht ein gutes Recht der Abgeordneten –
und zwar unabhängig davon, in welcher Konstellation sie sitzen, Opposition oder Regierung –, zeitnah informiert zu werden? Aber ich habe in meiner Rede ja nicht ausschließlich die Landtagsabgeordneten genannt, sondern ist es nicht auch ein gutes Recht der Bürgerinnen und Bürger, ganz zeitnah und schnell über das Abstimmungsergebnis unserer Landesregierung
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Die Leute, die es interessiert, die werden sich dann schon informieren.)
60 Tagesordnungspunkte, die Bürgerinnen und Bürger werden das dann schon sagen beziehungsweise die Vereine und Verbände, die sich dafür interessieren, einfach zu gucken, wie hat meine Landesregierung abgestimmt, was bedeutet das für mich, wie muss ich als Verband aktiv werden und so weiter und so fort.
Das ist einfach ein Gebot. Und da, glaube ich, sind wir in einem großen Widerspruch. Ich weiß nicht, wovor Sie Angst haben.
Sie sind überzeugt davon, dass die Landesregierung ihre Arbeit gut macht. Wenn Sie davon überzeugt sind, dann ist es doch auch gut, wenn die Landesregierung deutlich macht, auf der Staatskanzleiseite, Bundesratssitzung am Soundsovielten, die und die Sachen standen zur Abstimmung, soundso haben wir votiert. Wir haben heute zum Streikrecht hier diskutiert. Wäre es denn schlimm gewesen, wenn die Landesregierung dort ihr Votum reingestellt hätte? Dann wäre alles in Ordnung,
Es tut nicht weh. Es tut nicht weh, überhaupt nicht. Diejenigen, die Interesse haben, die könnten sich informieren, und für uns als Abgeordnete wäre es sicherlich auch sehr einfach zu gucken, auch für die eigene Arbeit.
Wir werden also wie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt regelmäßig Kleine Anfragen stellen. Es ist ein bisschen mehr Verwaltungsaufwand, Sie haben es nicht anders gewollt.
Und ob denn, Herr Texter, die Landesregierung an unseren Beschluss gebunden wäre, das habe ich ja versucht, deutlich zu machen. Ich glaube, die Landesregierung hätte sich gegen einen Beschluss der demokratischen Fraktionen zu diesem Anspruch nicht gewehrt, sondern hätte sicherlich eine Lösung gefunden. Sie machen den Weg nicht frei. Ich hoffe, dass in der Staatskanzlei beziehungsweise in der Regierung selbst noch mal darüber gesprochen wird und es von sich aus gemacht wird, so, wie die anderen Bundesländer es vormachen. In dem Sinne, wir werden also Kleine Anfragen stellen, Verwaltungsaufwand machen, das haben Sie nicht anders gewollt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4456. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/4456 mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD.
Vereinbarungsgemäß rufe ich den Tagesordnungspunkt 42 auf: Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Das Leid ehemaliger Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR aufarbeiten und anerkennen, Drucksache 6/4461.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Das Leid ehemaliger Heimkinder in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien in der DDR aufarbeiten und anerkennen – Drucksache 6/4461 –
Das Wort zur Begründung hat die Vizepräsidentin und Abgeordnete Frau Gajek von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete und Betroffene! Niemand sollte Zwang, Unrecht oder Leid erfahren müssen, Kinder und Jugendliche und Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder mit Behinderungen sind auf besonderen Schutz angewiesen.
vielmehr ist es deren Auftrag, Menschen zu unterstützen, zu fördern und zu beschützen. Das ist der Auftrag der Jugendhilfe,
Wir wissen alle, die Realität sah und sieht anders aus, das ist bitter. Und wer den Bericht gelesen hat, nämlich den Vorschlag vom 31. August 2015 zur Implementierung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, wo es eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Einrichtungen gibt, da ist eben zu lesen, dass gerade diese Traumatisierungen sehr heftig sind und gerade die Frage der Glaubhaftmachung immer ein Aspekt ist, der diesen Prozess auch so sehr in die Länge gezogen hat. Von daher ist es doch beachtlich, welchen Weg dieser Prozess genommen hat.
Im Mai dieses Jahres hat der Bundesrat eine Petition an alle Länder überwiesen, in der es darum ging, Kindern und Jugendlichen, die in der DDR in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, eine Entschädigung zu gewähren. Ich verweise auch noch mal auf das Papier vom 31.08. Es geht eben nicht nur um eine Entschädigung, es geht um Wiedergutmachung in Form von öffentlicher Anerkennung, es geht darum, dass die Menschen eine Anlaufstelle bekommen und letztendlich auch perspektivisch eine Begleitung. Also von daher ist die Frage nur einer Entschädigung zu kurz gegriffen.
Der Auftrag des Bundestages lautete, in den fachlich zuständigen Ausschüssen eine Beschlussfassung zu erarbeiten, in welcher Form Betroffene unterstützt werden können. Es ist nicht die einzige Petition, in der Betroffene eine Anerkennung ihres Leides und eine Entschädigung fordern. Noch dauert die Ungleichbehandlung jedoch an. Hilfen auch für Heimkinder, die zwischen 1949 und 1990 in der DDR in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Jugendpsychiatrie Unrecht erfahren haben, gibt es bis dato eben nicht. Ihr Leid hat bis heute keine öffentliche Anerkennung erfahren. Sie wurden bei der Einrichtung des Heimkinderfonds schlichtweg vergessen.
Um vielleicht noch mal eine Zahl zu benennen, muss man von zwei Sachen ausgehen. Es geht hier in der Absprache nicht nur um die Kinder in der ehemaligen DDR, sondern es geht auch um Kinder in Heimen in der Bundesrepublik, dort aber von 1949 bis 1959, und man geht derzeit davon aus, dass es eine Zahl um die 80.400 ist. Aber man spricht davon, dass es eben erst nur eine quantitative Einschätzung einer Kurzstudie des Herrn Dr. Jungmann gibt. Die ist am 6. August vorgestellt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Ungleichbehandlung muss jetzt endlich beendet werden, sie dauert schon viel zu lange. Und dabei ist das Thema nicht neu. Bund und Länder beraten seit 2013, wie den Betroffenen geholfen werden kann, bisher ohne Lösung im Sinne dieser Betroffenengruppe. Die Arbeitsgruppe, die ich schon benannt hatte, hatte festgestellt, dass die Regelsysteme der Rentenversicherung und das Opferentschädigungsgesetz für eine Entschädigung nicht geeignet sind. Deshalb braucht es andere Lösungen.
Betroffene selbst fordern die Einrichtung eines Hilfsfonds, so, wie wir jetzt gehört haben, die Stiftung „Anerkennung
und Hilfen“. Das unterstützt meine Fraktion. Wir haben uns zu diesem Thema übrigens länderübergreifend mit den Bündnisgrünen-Landtagsfraktionen in Sachsen und Sachsen-Anhalt verständigt, die in Kürze ihre Anträge mit derselben Intention einbringen werden.
Am 9. September hat in Berlin eine Anhörung unter Einbeziehung Betroffener stattgefunden. Es ging darum, gemeinsam unterschiedliche Lösungsvorschläge auszuloten. Die drei in Rede stehenden Finanzierungsoptionen scheiterten jedoch daran, dass jeweils mindestens ein Partner – entweder Bund, Länder oder Kirchen – nicht einverstanden war. Das Treffen endete ohne Einigung und unter großer Kritik der geladenen Betroffenen.
Einen Termin zur Fortführung der Anhörung, so war vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erfahren, gibt es noch nicht. Dieser solle von beziehungsweise in Absprache mit der Bund-Länder-Kirchen-AG festgelegt werden, die im Oktober wieder tage. Allerdings wird intern nicht mit einem Termin noch in diesem Jahr gerechnet. In diesem Papier, was mir vorliegt, stehen andere Termine drin. Vielleicht gibt es da nachher noch mal eine Aufklärung.
Dennoch hofft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Vernehmen nach, dass die Chefs der Staatskanzleien am 12. November und die ASMK am 18./19. November die grundsätzlichen Entscheidungen zur finanziellen Beteiligung noch in diesem Jahr fällen können. Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Vorhabens und an dessen Realisierbarkeit erscheinen vor diesem Hintergrund leider angebracht.
Für uns Bündnisgrüne ist völlig klar, dass diejenigen, die in Einrichtungen Zwang, Unrecht und Leid erleben mussten, ein Recht auf Entschädigung und Beratung haben. Sie alle haben denselben Anspruch auf Entschädigung. Es darf keine Rolle spielen, ob sie in Einrichtungen der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie untergebracht waren. Und es darf keine Rolle spielen, wer der Träger dieser Einrichtung war, denn Unrecht ist und bleibt Unrecht und muss als solches anerkannt werden.
Um keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen, sage ich ganz deutlich, Aufarbeitung und finanzielle Entschädigung für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in Psychiatrien Leid und Unrecht erfahren haben, muss es im gesamten Bundesgebiet geben. Ich denke, das geht aus der Begründung unseres Antrages auch eindeutig hervor. Allerdings steht Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den anderen neuen Bundesländern in besonderer Verantwortung für DDR-Betroffene. Deshalb schlägt meine Fraktion ein koordiniertes Vorgehen der ostdeutschen Länder vor, insbesondere hinsichtlich der wissenschaftlichen Aufarbeitung. Dieses kann allerdings eine finanzielle Entschädigung für die Betroffenen nicht ersetzen. Beides ist aus unserer Sicht notwendig und längst überfällig.
Ich würde mich freuen, wenn es in der Rede des Ministers in Vertretung von Frau Hesse konkrete Aussagen dazu gäbe, welches Finanzierungsmodell das Sozialministerium und die Landesregierung favorisieren. Auch die Frage der unterschiedlichen Modelle, die in dem Papier vorgelegt werden, die Laufzeit des Fonds wären interessant und welche Vorschläge es im Kontext der Anlauf- und Beratungsstellen gibt. Die sind ja hier konkret vorge
Ich würde mich jetzt erst mal auf die Debatte freuen und dann am Ende der Rednerliste noch ein paar Punkte ergänzen. Ich denke, uns allen ist klar, dass es ein schweres Thema ist, und wer Menschen kennt, die in Psychiatrien in der DDR oder auch in der Bundesrepublik leben mussten und kein Recht auf Selbstbestimmung hatten,