Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine Landesverfassung, und in dieser Landesverfassung steht im Artikel 39 – ich versuche, das jetzt mal so ein bisschen wiederzugeben –, dass es eine Informationspflicht der Landesregierung gibt und die Landesregierung verpflichtet ist, über die Mitwirkung im Bundesrat zu unterrichten. Und dann steht da, das Nähere regelt ein Gesetz. Das wäre ein sogenanntes Parlamentsinformationsgesetz. Dieses Gesetz gibt es nicht. Das hätte man durchaus auch mal machen können,
Ja, aber wir haben es in der Verfassung, ich habe gesagt, dass es drinsteht. Da steht, das Nähere regelt ein Gesetz. Und sorry, es ist schlicht eine Selbstverständlichkeit, wenn man in der Verfassung drinstehen hat, dass man darüber berichtet, dass man es dann auch tut.
Nun können Sie sagen, wir haben keine Lust, wir lehnen hier alles ab, wenn es von der Opposition kommt, das ist sowieso schon mal klar.
Aber dann werden wir das Spiel spielen und das heißt, wir stellen nach jeder Bundesratssitzung eine Kleine Anfrage. Und in dieser Kleinen Anfrage steht, was stand auf der Tagesordnung und wie hat sich die Landesregierung abstimmungstechnisch verhalten. Man könnte sich an Bayern orientieren, die das selbstverständlich veröffentlichen, man könnte sich an Sachsen orientieren, die das selbstverständlich veröffentlichen, oder an BadenWürttemberg. Das alles kann man tun, man muss es nicht. Wir würden von Ihnen erwarten, halten Sie sich an die Verfassung, machen Sie ein solches Parlamentsinformationsgesetz oder beantworten Sie die jetzt regelmäßig kommenden Kleinen Anfragen!
Aber eigentlich können Sie auch in Vorleistung gehen und sagen, das machen wir selber, er ist völlig überflüssig, der Antrag, wir haben jetzt erkannt, wir werden es in Zukunft machen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie gleich merken werden, Herr Jaeger, ist meine Rechtsauffassung, die ich auch darlegen werde, ein bisschen anders.
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha! – David Petereit, NPD: Das nennt sich auch Fraktionszwang.)
Natürlich ist es so, dass die Arbeit im Bundesrat von großer Wichtigkeit für unser Land ist. Es sind wichtige Entscheidungen, die dort für unser Land und auch für die Bundesrepublik getroffen werden, das ist völlig unstrittig. Dass die Opposition Kenntnis über das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat haben möchte, kann man natürlich grundsätzlich nachvollziehen –
gut, die Opposition hat den Antrag gestellt –, von mir aus auch die Bevölkerung im Land, obwohl ich da ein bisschen anderer Meinung bin. Ich glaube, es gibt relativ wenige Menschen,
Wenn die Menschen denn wollen – die Sitzungen des Bundesrates werden im Internet öffentlich übertragen,
(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Warum machen wir dann die Protokolle von der Landtagssitzung? – Zuruf von David Petereit, NPD)
Ich bin allerdings der Auffassung, meine Damen und Herren, dass der Landtag die Forderung, die im Antrag gestellt wurde, schlicht und ergreifend gar nicht stellen darf. Es liegt im Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit zu treffen.
Zur Weisungsgebundenheit der Bundesratsmitglieder führt Roman Herzog im „Handbuch des Staatsrechts“ wie folgt aus, Zitat: „Andere Weisungsbefugnisse“ außer Kabinettsbeschlüsse unter bestimmten Voraussetzungen „gegenüber den Mitgliedern des Bundesrates gibt es nicht. Die Landtage können sie zwar im Wege des schlichten Parlamentsbeschlusses zu einem bestimmten Stimmverhalten im Bundesrat auffordern; rechtliche Verbindlichkeit besitzt das aber nicht. Selbst eine Änderung der Landesverfassung“ – Sie haben das angesprochen, wir haben eine Informationspflicht in der Landesverfassung, Herr Jaeger –, „die eine solche Verbindlichkeit zum Ziele hätte, wäre unzulässig, da sie gegen Sinn und Zweck des Art. 51 Abs. 1 GG verstieße“.
Es ist also aus meiner Sicht naheliegend, diesen zum Abstimmungsverhalten formulierten Rechtsgedanken
auch auf dessen Veröffentlichung zu übertragen. Mithin könnte der Landtag die Landesregierung nicht zur Veröffentlichung ihrer Bundesratsvoten zwingen.
Sie haben im Juli eine Kleine Anfrage an die Staatskanzlei gestellt, das ist hier auch schon mehrfach angesprochen worden. Darin wurde Ihnen mitgeteilt, dass Sie grundsätzlich Auskunft bekommen, wenn Sie Fragen über das Abstimmungsverhalten im Bundesrat haben. Es gibt also keine Geheimhaltung vonseiten der Landesregierung, kann es auch gar nicht, denn der Bundesrat debattiert öffentlich. Also wo ist eigentlich das Problem?
Ich gebe zu, meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung zu Ihrer Kleinen Anfrage war, gelinde gesagt, kurz und knapp. Vielleicht hätte da etwas mehr Prosa rundherum gutgetan, aber vom Ergebnis her hätte auch ein netterer Ton nichts am Inhalt geändert. Bereits jetzt antwortet die Landesregierung auf Anfragen aus dem Parlament, gleich aus welcher Fraktion, und gibt Auskunft über das Abstimmungsverhalten. Da können Sie im Ausschuss direkt nachfragen oder den Umweg über eine Kleine Anfrage nehmen, wie in diesem Fall im Juli geschehen. Vielleicht tut es ja schon ein Telefonanruf.
Allerdings – und da komme ich jetzt zum Fazit –, der Landtag kann diesen Beschluss zwar fassen, eine verbindliche Wirkung für das Handeln der Landesregierung, was die Veröffentlichung der Voten betrifft, würde so ein Beschluss nach unserer Auffassung nicht entfalten. Der Antrag hätte somit Luftschussqualität, weil er zu keiner Wirkung führt.
Dennoch, und das ist jetzt mein persönliches Empfinden – es ist auch schon mehrmals angesprochen worden, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen tun das, man kann das relativ schnell finden, ich habe das gemacht, wie viele andere von Ihnen sicherlich auch, man kann da reingucken –, ich finde, die Veröffentlichung der Voten im Bundesrat würde unserem Land gut zu Gesicht stehen. Es ist aufgrund der Öffentlichkeit durch das Internet, wo man die Bundesratssitzung verfolgen kann, ohnehin sichtbar, wie abgestimmt wird. Ich kann also nur hoffen, dass die Landesregierung das vielleicht noch mal überdenkt und es in Zukunft ebenso macht. Allerdings, bleibt festzuhalten – und deswegen lehnen wir den Antrag ab –, kann der Landtag aus unserer Sicht, aus Sicht meiner Fraktion, dieses Handeln nicht erzwingen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na ja! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle Gründe, den Antrag anzunehmen, waren bereits schriftlich mit dem Antrag vorgelegt. Die Debatte hätte man sich komplett sparen können. Und so, wie es eben war, sind keine sachlichen Gründe hier vorgetragen worden, die dagegensprechen, die waren auch nicht zu erwarten. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In anderen Landtagen war die Debatte etwas positiver. Da gab es aus der Landesregierung ein eindeutiges Signal, sie werden das ohne großen Widerspruch übernehmen, und alle demokratischen Fraktionen haben sich dem Antrag angeschlossen.
Herr Texter, ich kann mich noch sehr gut erinnern – und Herr Jaeger hat aufmerksam gemacht auf das Parlamentsinformationsgesetz, auf die Pflicht in der Verfassung –, ich kann mich noch erinnern, als Sie in der Opposition saßen,
... dass wir uns damit auseinandergesetzt haben, dass die Landesregierung oder dass wir als Landtag ein Parlamentsinformationsgesetz verabschieden sollten. Die SPD hat sich immer dagegen gewehrt, Sie haben diese Forderung nicht nur einmal aufgemacht. Und was wäre es denn anderes als das, was Sie damals in der Opposition gefordert haben, nämlich Transparenz über Regierungsarbeit, nichts anderes war in dem Gesetzentwurf enthalten, deutlich zu machen?
Uns halten Sie immer vor, in der Opposition kann man ja sozusagen alles einfordern und wenn man dann in der Regierung ist, dann ist das alles nicht mehr wahr. Fassen Sie sich bitte an Ihre eigene Nase!