Herr Saalfeld, ist Ihnen bekannt, dass wir das Gutachten zum Finanzausgleichsgesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Tisch bekommen werden?
aber die Gesetzesfassung wird ja erst in der nächsten Legislatur stattfinden. Gleichwohl, wir wissen auch, ich glaube, es hat eineinhalb Jahre gedauert, um überhaupt dieses Gutachten auszuschreiben. Auch das hat uns erstaunt, sodass wir insgesamt den Eindruck gewonnen haben mit der eineinhalbjährigen Ausschreibung plus den drei Jahren, die es braucht, das überhaupt anzufertigen, dass es vor allem darum ging, ein Ergebnis möglicherweise noch in dieser Legislatur vorzulegen, aber dann das Schreiben des Gesetzentwurfes und vor allem die Wirksamkeit, das Wirksamwerden in die nächste Legislatur zu vertagen.
Dann, Frau Rösler, meinten Sie, unser Antrag der GRÜNEN sei zu unkonkret. In der Tat hatte ich ja versucht, das in der Einbringung auch deutlich zu machen. Wir haben über viele Initiativen hinweg versucht, hier Gesetzentwürfe durch das Parlament zu bekommen. Ich erinnere zum Beispiel an das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung auf Drucksache 6/1231 oder an das Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung auf Drucksache 6/1753, alles komplette Gesetzentwürfe dieser GRÜNEN-Landtagsfraktion. Dort steht dann ganz klar drin, wir wollen zum Beispiel die Senkung des Zustimmungsquorums auf 20 Prozent, und auch andere Punkte. Bloß dieses Mal war es uns wirklich wichtig, noch mal die Debatte anzuschieben anhand dieses Bürgerbegehrensberichts des Vereins Mehr Demokratie.
Und da komme ich noch mal auf Herrn Caffier zu sprechen. Er erklärte gerade, Mehr Demokratie e. V. sei ein Verein, der glaube, die direkte Demokratie sei besser als die repräsentative Demokratie.
So versteht sich dieser Verein überhaupt nicht. Er will unsere Demokratie beleben, natürlich durch direktdemokratische Verfahren. Aber wenn es so wäre, Herr Caffier, wie Sie es beschreiben, dann müssten wir wahrscheinlich diesen Verein demnächst auch in Ihrem Verfassungsschutzbericht finden.
Ich fände es natürlich sehr schade. Da wir ihn nicht finden werden, glaube ich, ist Ihre Behauptung nicht haltbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, dass das alles so ein bisschen unschlüssig ist, was Sie dargelegt haben. Ich möchte allerdings doch noch mal auf den Bundesvergleich zu sprechen kommen. Ist 20 Prozent viel, ist es wenig? Oder ist 25 Prozent an Zustimmungsquorum viel oder wenig?
Ich kann Ihnen sagen, es ist relativ viel, denn ganz auf ein Zustimmungsquorum verzichtet zum Beispiel die Hansestadt Hamburg. Sie ist bisher nicht untergegangen, zumindest ist mir nichts Entsprechendes bekannt geworden. Sie steht immer noch und es scheint ein sehr quirliger Betrieb zu sein. Sie erwirtschaftet auch ein ganz passables Ergebnis, also irgendwie machen die ja nicht alles falsch.
und mal über das ganze Bundesgebiet hinweggeschaut gibt es in acht Bundesländern ein niedrigeres Zustimmungsquorum als in Mecklenburg-Vorpommern,
nicht nach oben, mal nach unten. Ich denke, da würden wir uns nicht auf unsicheres Terrain begeben, denn wir haben gute Beispiele in anderen Bundesländern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch zum Schluss ganz kurz erwähnen, dass die Hamburger und die Niedersachsen, Herr Müller, nicht ganz darauf verzichten und die Zulässigkeitsprüfung vorziehen vor der Unterschriftensammlung. Deswegen ist die Befürchtung von Herrn Caffier, dass hier die Verwaltung überlastet würde, durch die Erfahrungswerte nicht belegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung für unseren Antrag.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4459. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –
(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Es ist Überweisung beantragt worden.)
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Grunde nach würde ich sehr gern auch eine Abstimmung über eine Überweisung durchführen, allerdings habe ich jetzt schon die Aussprache geschlossen. Wenn ich mich richtig an den Wortbeitrag von Frau Rösler erinnere, hatte sie gesagt: „Wir würden einer Überweisung zustimmen.“ Das ist für mich kein Antrag. Von einem anderen habe ich so etwas nicht gehört, von daher kann ich aus formellen Gründen diese Bitte jetzt nicht umsetzen.
Wir kommen also zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4459. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4459 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte jetzt noch mal kurz um Aufmerksamkeit, denn die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungs
punkt 42 heute nach dem Tagesordnungspunkt 33 auf- zurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 28: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/4490.
Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/4490 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich zum Bericht und zur Beschlussempfehlung komme, gestatten Sie mir ein Vorwort.
In der letzten Woche hat hier in Schwerin eine öffentliche Beratung stattgefunden. Da gab es zwei Abgeordnete des Landtages, die sich dazu äußerten, dass Petenten, die ihre Eingabe eingereicht haben, bis zum Abschluss ihrer Eingabe keinen Verfahrensfortgang erfahren, also den Inhalt dieses Petitionsverfahrens nicht kennen. Das dauert manchmal ein bis zwei Jahre. Ich glaube, dass diese Auffassung nicht nur falsch ist, sondern auch bösartig dargestellt ist. Wenn jemand aus diesem Haus über die Verfahrensweise grundsätzlich nicht Bescheid weiß, dann wäre das noch keine Tragik. Aber genau das Gegenteil zu behaupten, halte ich schon für nicht gerade dienlich, unserer Demokratie dienlich. Mehr will ich dazu gar nicht ausführen.
Richtig ist auf jeden Fall, dass der Petent, nachdem er seine Eingabe einreicht hat, durch die Verwaltung innerhalb weniger Tage den Eingang bestätigt bekommt und dass automatisch dann in wenigen Tagen auch die Stellungnahmen durch Ministerien und Verwaltungen eingeholt werden. Daraufhin erhalten auch die Petenten natürlich von diesen Stellungnahmen Kenntnis. Es ist nicht selten, dass dann auch der Eingabeerstatter dazu noch einmal seine Meinung sagt. Wiederum kann es durchaus sein, dass es aufgrund dieser verschiedenen Auffassungen noch einmal zu Stellungnahmen und Ergänzungen kommt. Auch dann wird der Petent davon unterrichtet. Wenn es notwendig ist, dass wir Ortsbesichtigungen durchführen, ist der Petent in der Regel dabei. Wenn wir Gutachten oder Anhörungen durchführen durch Ministerien, Verwaltungen oder andere, dann wird der Petent selbstverständlich informiert. Also der Verfahrensbeteiligte, der Petent ist stets in seine Eingabe mit eingebunden.
Wenn diese Eingabe ein oder zwei Jahre dauern sollte im Einzelfall, hat das natürlich seine Gründe. Je mehr Stellungnahmen eingeholt werden, je mehr Widersprüche dort zu klären sind, durch die die Verfahren immer komplexer werden und natürlich auch für den Abgeordneten viel Fleißarbeit bedeuten, sich da hineinzuversetzen und
sich Sachkenntnisse anzueignen, umso mehr verlängert sich natürlich die Bearbeitungsdauer. Das ist alles, glaube ich, im Interesse auch der Petenten.
Ich bin Frau Berckemeyer und ihren fünf Mitarbeiterinnen außerordentlich dankbar, dass sie so akribisch und fleißig die Petenten in dieses Petitionsverfahren mit einbeziehen. Darauf können wir uns auch stets verlassen. Ich kenne kein anderes Verfahren. Es gibt nicht wenige Petenten, die sich auch dafür bedanken.
Wenn ich im Vergleich, meinetwegen der Länder untereinander, beurteilen sollte, wie unser Petitionsverfahren hier gestaltet ist, dann kann ich keine großen Abweichungen feststellen. Ich halte es zumindest für gut praktikabel. Auf internationaler Ebene hatte ich mehrfach die Möglichkeit, auch da das Petitionsgeschehen zu verfolgen. Da gibt es sicherlich viele, viele Unterschiede. Man kann natürlich immer darüber nachdenken, ob nicht etwas verbesserungswürdig wäre. So weit vielleicht zu meinem Vorwort.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich komme dann zum Bericht und zur Beschlussempfehlung. Auf der Druck- sache 6/4490 liegen Ihnen der Bericht und die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Beendigung der Petitionen – von genau 141 – vor. 126 Petitionen davon hat der Petitionsausschuss in seinen Ausschusssitzungen beraten – die Verfahrensweise habe ich Ihnen gerade erläutert. Allerdings haben wir im Berichtszeitraum davon nur 8 Petitionen im Interesse, im vollständigen Interesse und im Begehren der Petenten abschließen können. Das war und das ist sehr wenig, zeigt andererseits aber auch, dass die Verwaltung sehr rechtstreu arbeitet. 41 Pe- titionen darüber hinaus konnten in Übereinstimmung, mit tragbaren Kompromissen abgeschlossen werden.
Im Berichtszeitraum haben wir zwei öffentliche Beratungen durchgeführt. Eine öffentliche Beratung betraf eine Petition, in der eine Bürgerinitiative mehr deutsche Lieder im Radio,