(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist doch logisch, dass die Regierung für ihr eigenes Gesetz Werbung macht. – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
eigentlich senkte man die Erfolgschancen des Volksentscheides schon mit der Festlegung des Termins auf den 6. September, der erste Sonntag nach den Sommerferien. Erzählen Sie mir nicht, dass das ein Termin sein soll, der eine hohe Beteiligung garantiert!
Schließlich liegt das Hauptinteresse der Koalition für die Entscheidung der Verfassungsänderung darin,
Auch der Hinweis darauf, dass die Opposition immer vor der Schaffung vollendeter Tatsachen gewarnt hat, ändert daran nichts.
Wer Fragen stellen möchte, dafür gibt es die Saalmikrofone. Ansonsten bitte ich von Dialogen abzusehen.
Auch der Hinweis darauf, dass die Opposition immer vor der Schaffung vollendeter Tatsachen gewarnt hat, ändert daran nichts. Man hätte den Volksentscheid auch etwas später machen können.
Schließlich ist der nächste Schritt – die Degradierung des Amtsgerichtes Demmin zur Zweigstelle – erst kommenden Montag dran. Insofern hätte man durchaus Spielraum gehabt.
Ein weiterer großer Kritikpunkt war die Reduzierung der Wahllokale. Die Landeswahlleiterin hatte in einem Schreiben an die Kommunen darauf hingewiesen, dass die Zahl der Wahllokale beim Volksentscheid reduziert werden könne. Auch dieses Thema hatten wir hier im Landtag. Kurze Wege zu den Wahllokalen waren von uns gefordert. Ich sprach das vorhin schon an. Zur damaligen Debatte sprach Innenminister Lorenz Caffier. Zunächst erhob er bitterböse Vorwürfe gegen die Opposition,
wir würden unterschwellige Vorwürfe gegen die Landeswahlleiterin erheben. Das war natürlich nicht der Fall. Wir stellten nur fest, dass ihre Empfehlung unklug und dem Volksentscheid nicht dienlich war.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ah ja! – Heinz Müller, SPD: Verfassungsgericht taugt nichts, die Landeswahlleiterin taugt nichts.)
Nachdem der Innenminister mit seinen Vorwürfen fertig war und zur Sache diskutiert wurde, wurde der Ton auch etwas ruhiger oder, besser gesagt, vorsichtiger. Offenbar war er selbst auch nicht davon überzeugt, dass die Möglichkeit der Reduzierung der Wahllokale rechtlich ganz
richtig war. Und natürlich ist es nicht korrekt zu behaupten, eine Abstimmung zu einem Landesgesetz sei das Gleiche wie eine Bürgermeisterwahl. Die jeweiligen Ausgangslagen sind völlig unterschiedlich.
Kommen wir letztendlich zu einem einzigen Grund, warum die Gerichtsstrukturreform weiterhin so durchgezogen wird, wie die Regierung sie geplant hat: dem Zustimmungsquorum von 33 Prozent beim Volksentscheid. Auch dazu hatten wir hier schon so manche Debatte im Landtag. Tatsache ist, in keinem Bundesland ist dieses Quorum höher. Tatsache ist auch, der Erfolg eines Volksentscheides hängt damit mehr von der Beteiligung, als vom eigentlichen Abstimmungsergebnis ab.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: In keinem Bundesland dürfen sie länger Stimmen sammeln. Sagen Sie das bitte auch!)
Das, meine Damen und Herren, ist nicht demokratisch. Demokratie heißt: die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei jeder Wahl ist das so.
Niemand zweifelt das Direktmandat des Ministerpräsidenten an, obwohl nur jeder Fünfte in seinem Wahlkreis ihn gewählt hat.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wie viele waren das denn bei Ihnen, Frau Borchardt? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Das ist auch richtig, aber nur vom Grundsatz, nicht vom Vorrang. Genau das ist es aber, was Sie hier verwechseln. Das Parlament entscheidet grundsätzlich über die Dinge im Land, die Volksgesetzgebung nur über bestimmte Einzelfragen. Wenn die Volksgesetzgebung aber entscheidet, dann bitte auch nach dem gleichen Maßstab wie bei der parlamentarischen Demokratie.
Dass hier unterschiedliche Maßstäbe gelten sollen, ist nämlich nicht nachvollziehbar. Laut Verfassung stehen Wahlen und Abstimmungen gleichberechtigt nebeneinander. Das ist in der bayrischen Verfassung im Übrigen auch so. Da hat der Verfassungsgerichtshof die Gleichstellung auch festgestellt.
(Heinz Müller, SPD: Neulich wollten Sie uns das doch für das Grundgesetz erzählen, was überhaupt nicht stimmt.)
Ein Quorum für Volksentscheide gibt es deshalb dort nicht, genauso wenig wie eine Mindestwahlbeteiligung. Vor diesem Hintergrund war die Überprüfung des Drittelquorums schon längst überfällig.
Schaut man sich die bisherige Bilanz bei Volksentscheiden in der Bundesrepublik an, sieht man 23 Volksentscheide, von denen insgesamt 12 erfolgreich waren. Das hört sich zunächst recht gut an. Allerdings hätte keiner dieser 12 erfolgreichen Volksentscheide bei uns in MecklenburgVorpommern eine Aussicht auf Erfolg gehabt. Denn kein Volksentscheid hat jemals in Deutschland das EindrittelZustimmungsquorum erreicht, wenn er nicht gleichzeitig mit einer Wahl abgehalten wurde. Dieses Drittelquorum ist nichts anderes als ein Erfolgsverhinderungsquorum.