Protocol of the Session on July 7, 2010

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 5/3625 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/3627 –

Änderungsantrag der Fraktion der NPD – Drucksache 5/3628 –

Änderungsantrag des Abgeordneten Toralf Schnur, Fraktion der FDP – Drucksache 5/3629 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU – Drucksache 5/3631 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Egbert Liskow und Jörg Vierkant, Fraktion der CDU – Drucksache 5/3632 –

Änderungsantrag der Abgeordneten Vincent Kokert, Fraktion der CDU, und Dr. Klaus-Michael Körner, Fraktion der SPD – Drucksache 5/3633 –

Änderungsantrag des Abgeordneten Sebastian Ratjen, Fraktion der FDP – Drucksache 5/3639 –

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2684 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/3600 –

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 5/3615 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3617 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3622 –

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 5/3626 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Verfahren Folgendes anmerken: Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat auf folgendes Verfahren verständigt. Wir werden nach der verbundenen Aussprache eine Sitzungsunterbrechung von 30 Minuten vorsehen, um die Abstimmungen vorzubereiten. Es liegen Ihnen mittlerweile eine Reihe von Änderungsanträgen vor. Sollten noch weitere Änderungsanträge in Vorbereitung sein, möchte ich darauf hinweisen, dass diese spätestens bis zum Schluss der Beratung eingereicht sein müssen, das heißt bis zur Sitzungsunterbrechung, vorliegen.

Ich werde bei der Abstimmung der einzelnen Vorschriften zunächst über den Änderungsantrag oder die zu der entsprechenden Vorschrift vorliegenden Änderungs anträge abstimmen lassen. Mehrere gleichlautende Änderungsanträge in Bezug auf die festzulegenden Kreissitze werden gleichzeitig zur Abstimmung gestellt. Mehrere unterschiedliche Änderungsanträge zu einer Vorschrift werden gleichzeitig aufgerufen und jedes Mitglied des Landtages hat die Möglichkeit, zu einem Kreissitz durch Aufstehen vom Platz aus den Namen des jeweiligen Kreissitzes zu sagen oder mit Nein oder Enthaltung zu stimmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.

Das Wort zur Berichterstattung hat jetzt der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Gottfried Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss hat Ihnen zwei Beschlussempfehlungen vorgelegt, die eine zum Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die andere zum Entwurf eines Gesetzes über die Zuordnung von Aufgaben im Rahmen der Landkreisneuordnung. Beide Gesetzentwürfe hat die Landesregierung am 16. Juli 2009 – also fast vor einem Jahr – in den Landtag eingebracht, welche wir dann im Innenausschuss und auch in den mitberatenden Ausschüssen ein Jahr lang intensiv beraten haben.

Am Ende der Beratungen sind von den Abgeordneten im Innenausschuss 106 Änderungsanträge und 3 Ent schließungsanträge eingebracht worden, von denen 91 Änderungsanträge angenommen und in die Be schluss empfehlungen aufgenommen worden sind. Allein daran ist erkennbar, wie intensiv die Mitglieder des Innenausschusses die beiden Gesetzesvorhaben durchgearbeitet haben. Aber auch die mitberatenden Ausschüsse haben konzentriert gearbeitet und dem federführenden Innenausschuss Änderungen zu den Gesetzentwürfen vorgeschlagen.

Bereits in seiner 70. Sitzung im Juli 2009 verständigte sich der Innenausschuss auf einer öffentlichen An hörung zu beiden Gesetzentwürfen. Daraufhin wurde ein umfangreiches Anhörungsverfahren durchgeführt. Es wurden jeweils zu den Gesetzentwürfen alle Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Außerdem wurden 144 Verbände, Institutionen und Organisationen um ihre Meinung gebeten. Im Ergebnis sind dann 270 Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen eingegangen, die

von den Mitarbeitern des Ausschusssekretariates aufbereitet und ausgewertet wurden. Diese Auswertung ist dem Landtag jeweils als Zwischenbericht zu den beiden Gesetzesvorhaben mit dem Datum vom 23. November 2009 vorgelegt worden.

Im Dezember des vergangenen Jahres gab es dann eine umfangreiche über vier Tage sich erstreckende mündliche Anhörung. Über 70 Sachverständige sind den Einladungen des Innenausschusses gefolgt und haben im Plenarsaal ihre Auffassungen vorgetragen, Fragen der Abgeordneten beantwortet und Meinungen zu einzelnen Details der Gesetzentwürfe ausgetauscht.

Deutlich geworden ist, meine Damen und Herren, dass ganz überwiegend der Reformbedarf an der öffentlichen Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt worden ist. Besonders die Finanzlage des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erfordere die Entwicklung

(Udo Pastörs, NPD: Bankrotteure!)

von effektiven und effizienten Verwaltungsstrukturen im Lande. Allerdings gab es eine Vielzahl verschiedener und weit auseinanderlaufender Vorschläge, wie diesem Reformbedarf durch den Gesetzgeber dann konkret begegnet werden soll.

Es wurde dann das Anhörungsverfahren für beide Gesetzentwürfe mit spezielleren Fragestellungen an zwei Tagen im Mai 2010 fortgeführt. Hierzu wurden erneut alle Landkreise, kreisfreien Städte und Kreistagspräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie die Kreissitzstädte und Gemeinden des Amtes Demmin-Land und wiederum etliche Verbände, Organisationen und Institutionen angeschrieben und erneut um eine schriftliche Stellungnahme zu den gestellten Fragen gebeten. 75 Anzuhörende erschienen bei der Anhörung und haben in einer mündlichen Erörterung verschiedene Fragen mit uns diskutiert, unter anderem Fragen zur Kreissitzbestimmung und zum Kreisnamen sowie Fragen zum Personalübergang und Weiteres.

Einen Schwerpunkt bildete die Erörterung des Verbandsmodells und die Übertragung weiterer Aufgaben sowie weitere Schwerpunkte im Bereich der Personalangelegenheiten im Ganzen. Aufgrund der Anhörungsergebnisse konnte sich der Ausschuss ein umfassendes Bild von der Problemlage erarbeiten.

Ich möchte an dieser Stelle im Namen des gesamten Ausschusses allen Kommunalpolitikern, Vertretern von Verbänden, Institutionen und Bürgerinitiativen herzlich danken, dass sie sich aktiv in die Diskussion um dieses wichtige Reformvorhaben für unser Land eingeschaltet haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Neben den schriftlichen Stellungnahmen und den mündlichen Vorträgen haben uns auch einige Gutachten zur Verfügung gestanden. So flossen die beratende Äußerung des Landesrechnungshofes auf der Drucksache 5/2180, ein Gutachten des ifo Institutes und ein Gutachten der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement in die Beratungen sowie ein Bericht des Finanzministeriums über das Ergebnis der Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips ein.

Wenn man das alles zusammen betrachtet, meine Damen und Herren, dann stellt man fest, dass uns in

der Ausschussarbeit eine umfassende Fülle von Material, Daten, Aussagen und Meinungen zugrunde lag, um dieses Reformvorhaben miteinander durchzuarbeiten und Ihnen heute die Beschlussvorlagen zu präsentieren.

Lassen Sie mich kurz auf die wichtigsten Details, die wir erarbeitet haben, eingehen. So wurde die Festlegung der Kreissitze mittels eines Bürgerentscheids fast einhellig von den Anzuhörenden abgelehnt.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Argumentiert wurde mit der herausragenden Bedeutung der Festlegung der Kreissitze für das Land, welche nur vom Gesetzgeber selbst anhand objektiver Kriterien erfolgen könne. Zudem wurden emotionale Debatten befürchtet, die für ein Zusammenwachsen der neuen Landkreise hinderlich sein würden. Der Innenausschuss hat sich deshalb für eine gesetzliche Festlegung der Kreissitze entschieden und dabei die Kriterien der Landesregierung zur Kreissitzbestimmung, welche im Vorfeld des Gesetzentwurfes im Rahmen der Ressortanhörung erörtert wurden, übernommen und um einige weitere Gesichtspunkte erweitert. Wesentliches Kriterium für die Kreissitzfestlegung war die Einschränkung, dass als Kreisstadt nur bisherige Kreisstädte der derzeitigen Landkreise und bisher kreisfreie Städte, die eingekreist werden, in Betracht kämen und dass sich diese Städte im neuen Kreisgebilde befänden.

Zusätzlich wurden die als Kreissitz infrage kommenden Städte gebeten, zur Einordnung im zentralörtlichen System, zur Erreichbarkeit, zur Einwohnerzahl, zur Situation der vorhandenen Verwaltungsimmobilien und vor allem zu strukturpolitischen Auswirkungen von unseren Entscheidungen Stellung zu nehmen.

Auch die Zuordnung der Hansestadt Demmin und der Gemeinden des Amtes Demmin-Land erwies sich als von Anfang an strittig. Vor Ort entschied man sich nach längerer Diskussion schließlich für die Zuordnung zum neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, um gewachsene Strukturen nicht zu zerschlagen und um eine gemeinsame touristische Erschließung zu ermöglichen. Weiterhin hat sich der Innenausschuss ausführlich mit möglichen Alternativmodellen zu den Gesetzentwürfen beschäftigt.

Das unter anderem von der Stadt Neubrandenburg vorgeschlagene Verbandsmodell hat wie kein anderes Thema den Innenausschuss beschäftigt und wurde in mehreren Sitzungen intensiv debattiert. Sowohl im schriftlichen Anhörungsverfahren als auch während der Anhörungstage im Dezember wurde das Verbandsmodell vorgestellt. Der Innenausschuss hat dabei die Idee des Verbandsmodells aufgegriffen und in den Anhörungs tagen im Mai um konkretere Ausführungen gebeten. Mehrfach haben die Vertreter des Verbandsmodells Rede und Antwort gestanden und auch die Landesregierung hat hierzu eine Bewertung abgegeben. Der Umfang der Aufgabenübertragung durch das Aufgabenzuordnungsgesetz wurde ebenfalls kritisch eingeschätzt. Trotzdem war schnell erkennbar, dass die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit am effektivsten und damit am besten auf Landesebene gewährleistet werden kann.

Ein weiterer Diskussionsschwerpunkt war die Frage der finanziellen Auswirkungen und der zu erwartenden Einspareffekte der Reform. Besonders dieses hat den Ausschuss immer wieder beschäftigt. Zu dieser Frage wurden vor allem die Gutachten umfassend ausgewertet.

Das Gleiche gilt auch für alle Fragestellungen, die mit dem Personal im Zusammenhang stehen, die Fragen des Kündigungsschutzes, der Mitbestimmung und weitere Fragestellungen.

Meine Damen und Herren, wie schon erwähnt hat der Innenausschuss über 91 Änderungsanträge zu beiden Gesetzesentwürfen angenommen. Daran wird erkennbar, wie ernsthaft wir die Argumente der angehörten Sachverständigen abgewogen und in die Reformvorhaben einbezogen haben. So regelt das Aufgabenzuordnungsgesetz nunmehr, dass die Aufgabe der Anregung und Förderung der Entwicklung der Jugendhilfe und ihrer Träger sowie der Unterstützung der Jugendämter bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beim Land verbleibt, um die übergeordneten Steuerungsfunktionen des Landes auch weiterhin zu ermöglichen. Die Schulträgerschaft im Bereich der Förderschulen wird, anders als im Gesetzentwurf vorgeschlagen, erst am 1. August 2012 wechseln.

Von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Übertragung der Ausgabe von Fischereischeinen an Berufsfischer wird abgesehen und auch die Übertragung der Auf gaben aus dem Bereich Arbeitsschutz und technische Sicherheit wird, wie schon erwähnt, aufgrund der Ergeb nisse des Anhörungsverfahrens nicht stattfinden. Dafür wurde der Gesetzentwurf um die Übertragung der Aufgabe des Feststellungsverfahrens im Schwerbehindertenrecht nach Paragraf 69 Sozialgesetzbuch des Neuntes Buches ergänzt. Zudem wird der überwiegende Teil des Mehrbelastungsausgleichs nicht mehr nach der Fläche, sondern nach Einwohnern verteilt.

Das Kreisstrukturgesetz, meine Damen und Herren, sieht, wie es auch der überwiegende Wunsch der Anzuhörenden war, nun eine gesetzliche Festlegung der Kreissitze vor. Als Kreissitze werden durch den Innenausschuss die Städte Wismar, Güstrow, Stralsund, Parchim, Neubrandenburg und Greifswald dem Landtag zur Abstimmung vorgeschlagen, wissend, dass hierzu einige Alternativvorschläge in diesem Hohen Haus zur Abstimmung gestellt werden. Darüber hinaus werden die Hansestadt Demmin sowie sämtliche Gemeinden des Amtes Demmin-Land dem neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zugeordnet.

Weiterhin sehen die Empfehlungen des Innenausschusses vor, dass der Personalübergang mit Bildung der neuen Landkreise abgeschlossen sein wird. Anders als im Entwurf der Landesregierung erfolgt jetzt ein Übertritt für alle Beamten und Arbeitnehmer der Landkreise und einzukreisenden Städte ausschließlich kraft Gesetzes durch Rechtsnachfolge, und zwar mit dem Tag der Bildung der neuen Landkreise.

Der Innenausschuss war sich darüber hinaus weitestgehend einig, dass die im Gesetzentwurf vorgegebene Frist von drei Wochen für die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung der Kreistage zu kurz bemessen war. In den Beratungen überzeugten die Argumente der Fraktion DIE LINKE, dass in diesem Punkt keine Gründe für ein Abweichen von der Kommunalverfassung ersichtlich sind, zumal aufgrund der größeren Anzahl der Kreistagsmitglieder ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Kreiswahlleiter und zusätzliche Anforderungen an die Bildung arbeitsfähiger Vertretungen zu erwarten sind. Der Innenausschuss hat deshalb die Frist auf sechs Wochen verlängert.

Von der im Gesetzentwurf zum Kreisstrukturgesetz vorgesehenen Aufhebung der Entschädigungsverordnung

für unsere Ehrenamtler wird durch den Beschluss des Innenausschusses abgesehen, da sich diese Entschädigungsverordnung in der Praxis bewährt hat, auch wenn sie an einigen wichtigen Stellen weiterzuentwickeln ist. Letztlich wird als Tag der Bildung der neuen Landkreise – und damit des gesamten Aufgaben- und Personalübergangs – sowie als Tag der Wahlen für die Kreistage und Landräte der neuen Landkreise der 4. September 2011 vorgeschlagen.

Meine verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Mit diesen beiden Beschlussempfehlungen legt der Innenausschuss dem Landtag das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses vor. Ich möchte an dieser Stelle auch sehr herzlich den Mitarbeitern im Ausschusssekretariat für ihren unermüdlichen Einsatz und Fleiß sehr herzlich danken.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vor allem das Kreisstrukturgesetz wird die Entwicklung des Landes deutlich beschleunigen und das Gesicht Mecklenburg-Vorpommerns wie kaum ein anderes Vorhaben des Landtages nachhaltig verändern. Mit diesem Reformvorhaben wird der Wille zur Eigenständigkeit des Landes betont und seine Zukunft gesichert.

(Udo Pastörs, NPD: Toll! Gesichert!)