Herr Hasselmann, der Ihrer Partei angehört, ist aufgrund eines Vorschlages der CDU-Fraktion gewählt worden. Die Landrätin hat sich im Vorfeld an den Innen minister gewandt. Ich habe mich auch im Vorfeld an den Innenminister gewandt, um in Erfahrung zu bringen, ob es auch möglich ist, die Amtszeit von Herrn Hasselmann zu verlängern, oder ob es andere Möglichkeiten gibt, Herrn Hasselmann nicht jetzt noch kurz vor ultimo zu wählen, Herr Müller. Und die Antwort aus dem Innenministerium lautet: „Es ist demnach rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Beigeordnete zwischen Anfang April und Ende Juli 2010 neu gewählt würde …“
Lassen Sie mich doch mal zu Ende zitieren, Herr Müller. Sie kennen ja nicht alles, aber Sie meinen, alles zu wissen.
„Es ist demnach rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden, wenn der Beigeordnete zwischen Anfang April und Ende Juli 2010 gewählt würde, freilich vor Inkrafttreten des Landkreisneuordnungsgesetzes.“ Genau diese Ansage hat die CDU-Kreistagsfraktion von Ostvorpommern zum Anlass genommen, Herrn Hasselmann auf den Personalvorschlag gesetzt
(Vincent Kokert, CDU: Ja, da waren auch Ihre Leute dran beteiligt. Das wissen Sie ganz genau. Sie verdrängen nur die Wahrheit. Das ärgert einen. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
(Torsten Renz, CDU: Es geht um die Zukunftsfähigkeit von Mecklenburg-Vorpommern. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)
Hacks Vorschlag, also wie gesagt, Michael Hack, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, sich beim Innenministerium um eine Sondergenehmigung zur Verlängerung von Hasselmanns Amtszeit bis zur Kreisgebietsreform zu bemühen, fand im ostvorpommerschen Kreistag indes kein Echo. Und jetzt fragen wir mal, wer die Mehrheit hat im ostvorpommerschen Kreistag. Das ist leider noch die CDU-Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Insofern, Herr Müller, war dieser Vorwurf uns gegenüber dann wirklich ein Schuss ins Leere, denn er hat so nicht funktioniert.
Und dann zum Abschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Kriterien zur Kreisstadtfindung angeht, da will ich dann doch noch mal einige Stellen aus dem Bericht des Innenausschusses zitieren:
„Der Innenausschuss hat sich dabei die Kriterien der Landesregierung zur Kreissitzbestimmung, welche im Vorfeld des Gesetzentwurfes im Rahmen der Ressortanhörung erörtert wurden, zu Eigen gemacht. Wesentliches Kriterium für die Kreissitzfestlegung ist die Einschränkung“, das waren unsere zusätzlichen Kriterien, „dass als Kreisstadt nur bisherige Kreisstädte der derzeitigen Landkreise und bisher kreisfreie Städte in Betracht kommen. Dabei müssen sich diese Städte im neuen Kreisgebilde befinden.“ Und alles andere wäre auch absurd gewesen.
aus der Stellungnahme der CDU-Fraktion und der SPDFraktion: „Zusätzlich“, Herr Müller – hören Sie genau zu –,