Da ist der Innenminister. Er sitzt auf dem Ministerpräsidentenposten, um das einmal ganz kurz festzustellen.
dass bei diesem aus Sicht der Koalition wegweisenden Gesetzentwurf der Ministerpräsident hier nicht im Plenum sitzt. Aber das ist eine Feststellung, die ich jetzt hier alleine nur für mich zu treffen habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Müller! Wir haben mehrmals in den Reden vorab gehört, dass wir immer wieder das Thema Landesverfassungsgericht angesprochen haben. Darauf will ich mich in mei
ner Rede auch im Wesentlichen konzentrieren. Wir werden versuchen, auf das Thema einzugehen, was wir uns eigentlich als Enquetekommission auf die Fahnen geschrieben haben, nämlich Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Toralf Schnur, FDP: Davon ist nichts übrig geblieben.)
Und ich will feststellen für meine Fraktion, für die FDP, dass wir jetzt seit fast über zehn Jahren dieses Thema besetzen. Ob es in den öffentlichen Verwaltungen ist, ob das hier im Plenum ist, wir dürfen das seit 2006 hier mitbetreuen und in diesen Ausschüssen, sowohl in der Enquetekommission als auch im Innenausschuss, entsprechend mitberaten.
Und ich will zunächst auch einmal daran erinnern, dass schon in der 3. Wahlperiode, meine Damen und Herren, die SPD und die damalige noch PDS am 13. Juli 2000 beschlossen hatten, eine Enquetekommission mit dem Titel „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“ einzusetzen.
Auf jeden Fall, liebe Kollegin Gabi Měšťan, es fanden 17 Sitzungen statt. Das haben wir zumindest anhand der Protokolle recherchieren können.
Und in der 4. Wahlperiode beantragten sowohl wieder die SPD als auch die PDS die Einsetzung eines Sonderausschusses „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“. Mit der im Jahre 2006 auch durch unser Zutun, durch uns als FDP-Fraktion mitbegleitet, eingesetzten Enquetekommission haben wir die Enquetekommission „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ gebildet, die mittlerweile 56 Sitzungen durchgeführt hat, mit dem Ergebnis, was wir hier heute abschließend zu bewerten haben.
Wenn Sie heute, und Kollege Müller hat das durchaus zu Recht angesprochen, in den öffentlichen Verwaltungen unterwegs sind – und das nehme ich zumindest für mich in Anspruch als jemand, der nicht nur maßgeblich hier im Landtag sitzt, sondern auch als jemand, der tagtäglich versucht, auf der kommunalen Ebene nach wie vor sein Kreistagsmandat auszuüben – und sich umhören, dann stellen Sie fest, dass bei den Bürgermeistern, bei den Amtsvorstehern, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den öffentlichen Verwaltungen eine gewisse Resig nation eingetreten ist. Und das ist mehr als verständlich,
denn wir reden seit über zehn Jahren über eine grundlegende Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren.
Man hört immer wieder eine gewisse Stimmung, die sich in der Form äußert: Egal, was ihr eigentlich beschließt, aber in Gottes Namen beschließt irgendetwas!
aber beschließt etwas, damit irgendetwas auch für die Zukunft beschlossen werden kann, woran man sich dann orientieren kann. Das finde ich persönlich, meine Damen und Herren, sehr bedrückend, denn da steckt auch eine gewisse Resignation bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern drin,
die sich möglicherweise dann auch in den Handlungen und in der Arbeit leider Gottes widerspiegelt, meine Damen und Herren, zumal, und das will ich vielleicht hier an dieser Stelle noch mal ansprechen, wenn man bedenkt, dass die rot-rote Landesregierung mit dem Ziel damals angetreten war, die größte, die größte und die modernste Verwaltungsreform in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Und wo das gelandet ist, meine Damen und Herren, das durften wir dann am 26. Juli 2006 fast alle, also die Gesichter, die jetzt hier vorne zu sehen sind, vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald erleben, nämlich die größte Klatsche, die es jemals gegeben hat in unserem wunderbaren Land Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Toralf Schnur, FDP)
Ich hab über die Verwaltungsreform gesprochen, liebe Kollegin, und deswegen rede ich, wir reden heute nur über das Thema Verwaltungsreform, liebe Kollegin Frau Borchardt.
Ungeachtet dessen machten sich SPD und CDU, die Große Koalition, die ja hinter uns sitzt, an eine neue Reform, die im Wesentlichen nicht mehr die Bildung von vier oder fünf, sondern jetzt sechs Großkreisen beinhaltet,
und das aus unserer Sicht auch noch ohne eine Funktionalreform, meine Damen und Herren. Und es scheint so, als wenn sie die Losung ausgegeben hätte „Einfach weiter so!“, denn ein zweites Mal wird es eventuell nicht mehr geben vor dem Landesverfassungsgericht. Alle, so, wie wir hier sitzen, wissen, dass dieses Landesverfassungsgericht frei und rechtsstaatlich entscheiden wird, völlig neu besetzt ist zum großen Teil und ganz genau entscheiden wird nach dem, was an Klagen möglicherweise in den nächsten Tagen nach einer mehrheitlichen Entscheidung heute hier dann eingehen wird beim Landesverfassungsgericht in Greifswald.
Und aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion gehören zur Begründung einer grundlegenden Reform, die ohne jeden Zweifel zwingend erforderlich und längst überfällig ist, folgende Punkte:
Zum einen, und da bin ich wieder bei der Situation, wie wir eigentlich unsere Enquetekommission ausgestattet haben, nämlich mit dem Votum der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, meine Damen und Herren.
Und der zweite Punkt aus unserer Sicht, aus Sicht der FDP-Fraktion, ist der Nachweis einer effizienteren, einer effektiveren und einer kostengünstigen Verwaltungsstruktur,
Diese beiden Schwerpunkte stehen im engen Zusammenhang und werden aus unserer Sicht auch nach wie vor gefordert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Landesverfassungsgericht hat im Prozess, ebenso wie wir als FDP, die Gefährdung des kommunalen Ehrenamtes als einen der wesentlichen Kritikpunkte bei der Schaffung von Großkreisen hier im Land Mecklenburg-Vorpommern angesehen.
Dazu sagt das Gericht, lieber Kollege, und ich will es zitieren, damit es auch jeder noch mal verinnerlichen kann, damit man nachher bei der namentlichen Abstimmung,