Herr Abgeordneter, Sie haben die Antwort der Landesregierung nicht zu kommentieren, das ist unzulässig.
5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit dem Werbezwecken dienenden Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr in öffentlichen Schulen von Mecklenburg-Vorpommern zum Afghanistaneinsatz eine Grundstimmung zugunsten eines Krieges erzeugt werden soll?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist keineswegs der Auffassung, dass mit dem Besuch von Jugendoffizieren der Bundeswehr in den sie einladenden Schulen eine Grundstimmung zugunsten eines Krieges erzeugt wird.
Zusatzfrage: Wie bewerten Sie, dass in Schleswig-Holstein in den Schulen Bundeswehroffiziere Schüler dazu animiert haben, an sogenannten Schusssimulatoren das Töten von Menschen einzuüben?
Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie die Antworten der Landesregierung hier nicht zu kommentieren haben.
Herr Köster, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben das, was ich hier oben in Bezug auf die Geschäftsordnung ausführe, nicht zu kritisieren.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 6 und 7 zu stellen.
6. Wie können raumordnerische Belange, insbesondere die Festlegung eines Entwicklungsraumes Tourismus, in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden, wenn von der obersten Landesplanungsbehörde die beantragte Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgelehnt wird?
Sehr geehrter Herr Koplin, wenn kein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, werden die raumordnerischen Belange durch eine landesplanerische Stellungnahme in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Im Übrigen ist der Bereich Klein Daberkow auch kein Tourismusentwicklungsraum.
Eine Zusatzfrage: Die Raumordnungsbetrachtung erfolgt immer einzeln, sprich entsprechend den Investitionsvorhaben. Wie wird die Entwicklung aus dem Gesichtsfeld der Landesentwicklung angegangen, um eine Einzelbetrachtung zu vermeiden und so die Landesentwicklung insgesamt in den Blick zu nehmen? Oder spielt das keine Rolle? Fragezeichen.
7. Wieso wird im Verfahren zur geplanten Errichtung von zwei Hähnchenmastställen mit je 200.000 Tierplätzen in Klein Daberkow kein Raumordnungsverfahren durchgeführt, obwohl ein raumordnerischer Konfl ikt nur auf der Ebene der Raumordnung gelöst werden kann, jedoch nicht in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren?
In der Gemeinde Groß Miltzow Ortsteil Klein Daberkow im Landkreis Mecklenburg-Strelitz sollen durch zwei verschiedene Vorhabensträger zwei Hähnchenmastanlagen mit jeweils 200.000 Tieren errichtet werden. Über die Planungsabsicht ist die Raumordnung im Juli 2008 informiert worden. Die geplanten Hähnchenmastanlagen befinden sich in einem landwirtschaftlich geprägten Raum, der demgemäß auch als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft im Landesraumentwicklungsprogramm und in dem in der Aufstellung befindlichen regionalen Raumentwicklungsprogramm ausgewiesen ist.
Eine Überlagerung mit anderen Nutzungsinteressen, beispielsweise durch ein Vorbehaltsgebiet für Naturschutz- und Landschaftspflege oder durch ein Vorbehaltsgebiet Tourismus, besteht deshalb nicht. Vorbehaltsgebiete für
Tourismus, in denen bereits jetzt eine touristische Entwicklung zu verzeichnen ist, befinden sich nördlich der A 20. Der Vorhabensbereich wird also durch die Autobahntrasse deutlich von den touristischen Entwicklungsräumen im Norden getrennt. Südlich besteht durch die Bahntrasse Neubrandenburg–Pasewalk ebenfalls eine klare Trennung zwischen dem Vorhabensraum und den südlich gelegenen Vorbehaltsgebieten für Tourismus.
Ob sich die zu erwartenden Immissionen im Gesetz im vorgesehenen Rahmen bewegen, wird im Zulassungsverfahren zu klären sein und wird dort auch geklärt. Raumordnerische Konflikte mit anderen Nutzungsinteressen, die im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens einer Klärung herbeigeführt werden müssen, bestehen im vorliegenden Fall demnach nicht, sodass im August 2008 entschieden wurde, auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu verzichten.
Eingriffsmöglichkeiten waren dort zur Sprache gekommen. Die immissionsschutzrechtlichen Richtlinien wurden für derart gigantische Anlagen, wie sie zum Beispiel in Klein Daberkow in Rede stehen, nicht gemacht. Will die Landesregierung, das ist meine Frage...
Herr Abgeordneter, ich muss darauf aufmerksam machen, dass Zusatzfragen keine Stellungnahmen enthalten dürfen, keine Aussagen, sondern lediglich eine Frage. Die muss knapp und präzise formuliert sein ohne Unterteilung.
Die Frage präzisiere ich jetzt: Will die Landesregierung auf Bundesebene für eine Anpassung der Immissionsschutzrichtlinien eintreten und, wenn ja, wie?
Ich werde Ihnen darauf jetzt nicht antworten, weil ich denke, dass diese Frage sich nicht auf meine Antwort bezogen hat. Ich möchte die Geschäftsordnung des Landtages da nicht umgehen. Ich biete Ihnen noch einmal an, diesen Sachverhalt gebe ich Ihnen gerne noch einmal schriftlich zur Kenntnis. Was Sie dann öffentlich damit machen, ist Ihre Entscheidung.
Herr Minister, inwieweit widerspricht das Vorhaben der von Minister Backhaus geäußerten Auffassung oder Intention, Massentierhaltung zu vermeiden?
Nein, ich werde auch das nicht beantworten. Diese Frage bezieht sich doch nicht auf meine Antwort, die ich gerade zu der Frage des Abgeordneten gegeben habe.
Nein, er fragte mich nach einer Kommentierung zum Landwirtschaftsminister. Also, irgendwo hat das hier ein Ende.
8. Ist der Landesregierung bekannt, dass neben dem Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger drei Fischerboote und drei Privatboote im Nothafen Darßer Ort verankert sind, es aber weiteren Booten durch die Nationalparkverwaltung untersagt wird, dort fest anzulegen?