Das Wort „Stimmvieh“ nehme ich gleich in den Ordnungsruf mit auf. Also ich bitte Sie jetzt, die Würde des Hauses zu beachten.
Und sie tun das gern. Warum wohl? Einige wenige, weil sie offensichtlich zu dumm sind, den Volksbetrug zu durchschauen, die meisten jedoch, um weiter als Diätenschlucker ihr Dasein fristen zu können.
Zum hier eingebrachten Gesetzentwurf der LINKEN, die bisherige Ausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums wird durch den Bologna-Prozess bereits verwässert, sagte Professor Scheible während der Anhörung zu diesem Thema – recht hat er –, die EU verwässert grundsätzlich. Was Ihre Fraktion, der LINKEN, uns hier vorgelegt hat, findet jedoch unsere Unterstützung deshalb, weil durch die Postkommunisten ausnahmsweise einmal der Versuch unternommen wird, den hohen Standard im Berufszweig Restaurator vor der Brüssler, ja, vor den Brüssler Kommissaren in Sicherheit zu bringen.
Dies ist löblich und da wir Nationalisten im Gegensatz zu Ihnen von der LINKEN unser Votum nicht davon abhängig machen,
von wem vernünftige Vorschläge dem Parlament unterbreitet werden, sondern einzig und allein abprüfen, inwieweit Vorschläge nach unserer Auffassung zu einer Verbesserung der Situation für unsere Bevölkerung beitragen können, stimmen wir dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in diesem Fall ohne Einschränkung zu. – Danke schön.
Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, im Oktober 2009 haben wir im Bildungsausschuss im Rahmen der Erörterungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in Mecklenburg-Vorpommern über ihren eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Restauratorgesetzes diskutiert. Damals wie heute werden wir diesen Antrag ablehnen.
Wie mein Kollege Dr. Körner schon gesagt hatte, sind von Oktober bis jetzt auch keine Veränderungen oder Neuigkeiten an mein Ohr gedrungen, die eine Notwendigkeit zu Ihrem Gesetzentwurf erkennen lassen würden.
Ja, Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland mit einem derartigen Gesetz. Und zu welchen weitreichenden Innovationen hat dieses Gesetz in Deutschland geführt? Sind andere Bundesländer unserem Beispiel gefolgt, weil wir ein so schönes Restauratorgesetz haben? Nein! Kein anderes Bundesland folgte unserem Beispiel.
Warum auch? Auch wir brauchen kein Restauratorenberufsbezeichnungsschutzgesetz, so, wie auch andere Freiberufler keines haben und trotzdem eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Qualitätsleistungen erbringen. Über die Einführung eines berufsständischen Gütesiegels sollte im Rahmen des Restauratorenverbandes nachgedacht werden. Dafür würde ich werben. Diesem Gesetzentwurf können wir allerdings unsere Zustimmung nicht geben. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Herr Roolf. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann meine Ausführungen, denke ich, auch sehr kurz machen. Herr Dr. Körner hat es ja ganz richtig gesagt, wir haben in den letzten drei Monaten keinen Erkenntniszugewinn zu diesem Gesetz gehabt.
Aber, Herr Dr. Körner, genau da trennen sich dann unsere Argumentationslinien, weil Sie waren nicht bereit, am Erkenntnisgewinn mitzuarbeiten. Sie waren nicht bereit, diesen sehr sinnvollen und vernünftigen Gesetzentwurf in die Ausschüsse mit zu übertragen. Sie waren nicht bereit, dort mit Experten und Fachleuten eine offene Diskussion zu führen.
Sie haben für sich entschieden, das brauchen wir nicht, das ist nicht richtig. Und wenn man sich noch mal an die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückerinnert: Erst haben Sie es rausgestrichen, dann haben Sie es wieder reingenommen.
(Irene Müller, DIE LINKE: Zurückerinnern geht nicht. Erinnern ist immer zurück. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Das ist eine Art und Weise, wie man mit solch einem Thema nicht umgehen kann, und ich finde es sehr schade, dass gerade bei diesem Gesetzentwurf, wo es um das Restauratorgesetz geht, wo wir ein Alleinstellungsmerkmal in Mecklenburg-Vorpommern haben mit dem, was wir leisten können, und mit dem, was wir auch organisieren können, dass die Koalitionsfraktionen nicht die Kraft haben, sich zumindest einer inhaltlichen und offenen Auseinandersetzung im Ausschuss zu stellen. Das ist sehr bedauerlich. Wir werden dem Antrag der Kollegen der LINKEN, auch wenn wir einige Veränderungen gerne noch gehabt hätten, heute in dieser Form trotzdem unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ auf Drucksache 5/3273.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön.
Also dann beginne ich die Abstimmung noch einmal. Wer also für die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. –
Danke schön. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei 14 Stimmen dafür und 17 Stimmen dagegen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD hat um Sitzungsunterbrechung wegen Beratungsbedarf gebeten. Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten. Wir setzen um 14.20 Uhr die Sitzung fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung von Dataport als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, auf der Drucksache 5/3471.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung von Dataport als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Erste Lesung) – Drucksache 5/3471 –
Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin des Landes Frau Polzin. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine Binsenweisheit, dass das deutsche Steuerrecht nicht gerade einfach zu durchschauen ist. Jeder, der seine Steuererklärung schon einmal selbst ausgefüllt hat, weiß das wohl. Und wer sich nun auch noch vorstellt, dass Millionen dieser Steuerdaten erfasst, verarbeitet und ausgewertet werden müssen, und das alles bei sich ständig verändernder Rechtslage, ahnt vielleicht, welch komplexe Herausforderungen die Steuerverwaltungen der Länder zu bewältigen haben. Selbstverständlich ist dies heutzutage nicht ohne Informationstechnologie möglich. Aber auch diese Technologien, sowohl Hard- als auch Software, entwickeln sich ständig weiter und müssen angepasst werden.
Will ein Bundesland dies alles allein bewältigen, müsste es Unsummen ausgeben. Wir wollen dies nicht und daher bemühen wir uns seit vielen Jahren um länderübergreifende Kooperationen sowie effiziente Verfahren. Die Steuerverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern betreibt seit dem Jahr 2006 gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hansestadt Bremen eine erfolgreiche Kooperation im Bereich der IT-Unterstützung der Steuerverwaltung in einem gemeinsamen Data Center Steuern. Auf der Basis eines Staatsvertrages unter dem Dach der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Dataport entstand in der Folge aus dem in Rostock und Schwerin ansässigen Steuerrechenzentrum ein leistungsfähiges Data Center Steuern für einen 4-LänderBetrieb. Durch diese Beteiligung konnte MecklenburgVorpommern seit 2006 über 8 Millionen Euro sparen.
Aus nachvollziehbaren Gründen hat nun das Land Niedersachsen den Wunsch geäußert, sich ebenfalls als Träger an Dataport zu beteiligen und den bestehenden Nordverbund zu stärken. Ich möchte hinzufügen, es ist nicht selbstverständlich, dass ein großes Land wie Niedersachsen zu uns kommt und sagt, wir möchten dabei sein. Die Landesregierung unterstützt dieses Ansinnen ausdrücklich.