So habe ich Sie jetzt verstanden. Ich versuche, mir jetzt wirklich alle Mühe zu geben, das noch mal darzustellen.
Meine Damen und Herren, inhaltlich hat der Antrag einen entscheidenden Haken. Und ob Sie das nun glauben oder nicht oder ob Sie sich da juristischen Sachverstand oder Unsachverstand herangeholt haben, lasse ich jetzt mal völlig offen.
Wegen der Kreisstrukturreform wird es, so behaupten Sie, automatisch Straßenabstufungen geben. Das haben Sie behauptet. Und ich sage schlicht und einfach, das ist falsch, das stimmt nicht. Punkt.
Meine Damen und Herren, Straßen – und jetzt greife ich mal die Worte auf, die Herr Schnur ja auch verwendet hat, nur irgendwie den Zusammenhang anders zusammengebastelt hat –, Straßen dienen den Verkehrsbedürfnissen. Richtig, Herr Schnur. Die Kreisstrukturreform hat aber nicht das Ziel, die Verkehrsbedürfnisse zu verändern, sondern sie schafft leistungsfähige Verwaltungsstrukturen.
Und Verkehrsbedürfnisse ändern sich zum Beispiel aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, also zum Beispiel des demografischen Wandels.
Also die Neustrukturierung der kreislichen Ebene spielt dabei kaum eine Rolle. Sinkt die Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte, fahren nicht weniger Autos, denke ich mal.
Die Frage, ob das Kreisstrukturreform- und Aufgabenübertragungsgesetz eine Regelung zur Abstufung von
Straßen vorsehen müsse, ist also eindeutig mit einem schlichten, einfachen Nein zu beantworten, meine Damen und Herren.
Der Gesetzentwurf enthält also keine Lücke. Ihr Antrag konstruiert eigentlich nur ein Problem, das nicht existent ist und das sich auch in der Praxis so nicht stellen wird. Das Straßen- und Wegegesetz in Mecklenburg-Vorpommern enthält klare Definitionen der Straßenkategorien, Herr Schnur. Diese werden durch die Kreisstrukturreform nicht verändert. Noch mal: Die Definition der Straßenkategorien werden durch eine Kreisstrukturreform definitiv nicht verändert, denn nach diesem Gesetz bilden die Landesstraßen ein Netz für den weiträumigen Verkehr. Das haben Sie vorhin auch zitiert. Dieses Netz ist grundsätzlich kreisstrukturunabhängig, weil der Verkehr auf der Straße maßstabbildend ist und nicht, ob eine Landesstraße …
Haben Sie jetzt den Antrag ernst gemeint oder nicht? Denn dann kann ich ja aufhören. Das muss ich mal so sagen.
Meine Damen und Herren, ich will noch mal zwei, drei Beispiele nennen, damit auch ein paar Betroffene wissen, wie das zusammenhängt.
Das Land unterhält mit den Landesstraßen 301, 302 und 303 – Udo Timm weiß das – Straßen für den weiträumigen Verkehr, obwohl alle diese Straßen ausschließlich auf dem Gebiet des Kreises Rügen liegen. Gleiches gilt zum Beispiel für die L 08,
die von Grabow im Kreis Ludwigslust nach Marnitz im Kreis Parchim führt. Sie verbindet Bundesstraßen in der Region und ist wegen ihrer Netzfunktion eine Landesstraße, und zwar unabhängig vom Überschreiten der Kreisgrenzen. Kreisstraßen sind zwar nach dem Gesetz als Straßen definiert, die unter anderem auch dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen dienen, das ist aber nur ein Tatbestandsmerkmal. Sie dienen auch dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises. Die Straße von Bandenitz zum Beispiel nach Tramm in Parchim wird auch nach einer Kreisstrukturreform Kreisstraße bleiben, da auf ihr überörtlicher Verkehr fährt, das heißt mehr als zwei Orte miteinander verbunden werden.
Jetzt kürze ich die ganze Sache noch mal ab. Sie haben es angesprochen. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.
Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, denn Sie haben ja selber auch darauf hingewiesen: Die Verwaltungsreform Nummer eins, die vorm Verfassungsgericht gescheitert ist, die hatte ja zum Beispiel auch die Kommunalisierung der Straßenbauverwaltung als Inhalt. Das ist heute überhaupt kein Gegenstand irgendwelcher Gespräche mehr. Also auch das hat darauf Einfluss. Das müssten Sie eigentlich wissen.
Meine Damen und Herren, die Kreisstrukturreform ist für die Regierungskoalition ein so wichtiges Gesetz, dass man alle Auswirkungen sorgfältig prüfen muss. Wir haben das sehr deutlich und sehr gründlich getan. Es wird definitiv keine Umstufungen und Abstufungen wegen der Kreisstrukturreform geben.
Fakt ist der: Ihre Unterstellung, dass wir das politisch überhaupt nicht entscheiden dürften, ob wir etwas abstufen oder nicht, das spielt gar keine Rolle. Da gibt es eine gesetzliche Grundlage und Kriterien, und danach wird das entschieden. Diese sind geprüft worden von meinem Haus, und dabei ist herausgekommen, es wird keine Abstufungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform geben. Punkt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann das kurz machen nach dem, was der Minister gesagt hat. Herr Schnur, Sie hören eh nicht zu. Ich fordere die FDP auf, den Antrag zurückzuziehen. – Herzlichen Dank.