(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Angelika Peters, SPD: Ach, schau mal! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Wo kommt denn der her? – Udo Pastörs, NPD: Ist nichts mit Ausländerfeindlichkeit. – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)
Herr Babic sitzt nicht nur im Stadtrat von Trier, sondern er hat auch diverse Funktionen in der Partei der NPD. Er hat diverse Funktionen im nationaldemokratischen – wobei, das mit dem Demokratischen kann ich irgendwie immer nicht so richtig glauben –,
Da sollten wir, meine Damen und Herren, einfach mal die uralte Frage aufwerfen, wie glaubwürdig die NPD hier eigentlich herkommt, wenn Sie, Herr Pastörs, hier eine Show abziehen und Namen von Abgeordneten vorlesen, die eine nicht deutsche Herkunft haben
und wo es nicht deutsche Namen gibt. Und die gibt es in allen demokratischen Parteien. Sie haben Ihren Safet Babic, aber Sie machen hier den deutschen Gutmenschen, der natürlich von Ausländern überhaupt nichts wissen will.
(Udo Pastörs, NPD: Der von Ausländern nichts wissen will, ist kein Gutmensch nach Ihrer Definition.)
Mit Glaubwürdigkeit hat das nun wahrhaftig nichts zu tun. Aber, meine Damen und Herren, Glaubwürdigkeit habe ich auch überall vermutet, wahrscheinlich sogar in einem Haufen meines Schäferhundes mehr als bei Ihnen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, beglückt kann man nicht unbedingt sagen. – Irene Müller, DIE LINKE: Belästigt.)
wir sehen das in der schriftlichen Antragsbegründung und wir haben es in den Einbringungsausführungen gehört, mit einer Reihe von pseudojuristischen Ausführungen. Ich möchte dieses auch als Gefasel bezeichnen.
Denn, meine Damen und Herren, es ist ein Einfaches, es ist nur eine Frage der Arbeit, die man sich macht, aus den Urteilen des Deutschen Bundesverfassungsgerichts einzelne Sätze herauszugreifen,
und dann das Bundesverfassungsgericht zum Kronzeugen für eine demokratiefeindliche Haltung zu machen.
Das ist zwar möglich, meine Damen und Herren, aber es ist trotzdem ausgesprochen unlauter. Uns werden Sie damit keineswegs beeindrucken.
(Udo Pastörs, NPD: Aber außer dieser Phrase können Sie nicht sachlich dagegenreden. Zitieren Sie doch mal aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, um das zu bekräftigen!)
zumal es in diesem Hause eine Reihe juristisch vorgebildeter Abgeordneter gibt, die das sehr viel besser könnten als ich, ich habe überhaupt keine Lust, dieses pseudojuristische Gefasel im Einzelnen auseinanderzunehmen.
Ich möchte nur auf eine Äußerung in der Begründung auf Seite 3 verweisen, die hier auch mündlich von Ihnen, Herr Andrejewski, vorgetragen worden ist. Da steht nämlich in dankenswerter Eindeutigkeit: „Auch die überwiegende Meinung in der Literatur sieht die Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts als eindeutig verfassungswidrig an.“ Und dem haben Sie sich hier angeschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte lesen Sie Artikel 28 des Grundgesetzes. Wir haben längst ein kommunales Ausländerwahlrecht. Wir haben es für alle Bürger der Europäischen Union,
ob sie nun Italiener, Portugiesen, Finnen oder Iren sind. Das sind alles keine Deutschen und die haben seit vielen Jahren ein kommunales Wahlrecht.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Udo Pastörs, NPD: Das ja.)
Und das, was Sie hier machen, meine Herren von der NPD, ist doch nur etwas, was Sie wirklich wollen, pseudojuristisch verbrämen. Deswegen schauen wir uns einmal an, was Sie wirklich wollen. Auch da findet sich der Text sowohl in der schriftlichen Begründung Ihres Antrages als auch in den Ausführungen von Herrn Andrejewski. Wer es nachlesen möchte, es steht im schriftlichen Text auf der Seite 2 der Begründung ganz unten. Und da steht in dankenswerter Offenheit, ich darf jetzt zitieren, „dass der Volksbegriff des Demokratieprinzips im Allgemeinen und des Grundgesetzes im Beson
deren nicht jede x-beliebige Person umfasst, die zufällig gerade auf deutschem Staatsgebiet herumläuft, sondern eine besondere ethnische, geschichtliche und kulturelle Bindung zwischen Individuum und Volksgemeinschaft voraussetzt.“ Zitatende.
Genau darum geht es Ihnen, meine Damen und Herren. Sie wollen das Wahlrecht für das, was Sie als Volksgemeinschaft definieren.
Sie wollen diese Volksgemeinschaft, wie Sie selbst schreiben, ethnisch, geschichtlich und kulturell definieren. Ich will mich jetzt nicht über „geschichtlich“ und „kulturell“ auslassen, sondern allein über das Adjektiv „ethnisch“.
(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Das ist faschistisch. – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist eine ethnische Säuberung, die da vorgenommen wird. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Sie wollen das Volk und Sie wollen demokratische Rechte ethnisch definieren. Es gibt ethnische Gruppen, die dieses Recht haben,
und es gibt ethnische Gruppen, die dieses Recht nicht haben. Das ist Ihre Philosophie. Das ist Rassismus pur!
Und um noch einmal auf den schon erwähnten Safet Babic zurückzukommen: Vielleicht hat er besondere Qualitäten.
Der Bundesgeschäftsführer der Jungen Nationaldemokraten lobt an ihm jedenfalls – ich darf noch einmal zitieren –, „das äußerst nordische Aussehen“. Zitatende.
Meine Damen und Herren, wo sind wir hier eigentlich?! Geht es hier eigentlich um das nordische Aussehen, um Wahlrecht zu haben oder Wahlrecht nicht zu haben?