denn die Auseinandersetzung mit Normen und Standards hat in Mecklenburg-Vorpommern ja eine Geschichte. Und wir haben in diesem Jahrzehnt schon einige Versuche erlebt, uns diesem Thema zu nähern und für dieses Thema Lösungsansätze zu erarbeiten.
Ich darf hier daran erinnern, dass es ein Politiker namens Erwin Sellering war, damals war er in seiner Funktion als Justizminister tätig
und in der Landesregierung für Deregulierung und Bürokratieabbau zuständig, der mit seinen Ziegelseegesprächen einen, wie ich fand, außerordentlich bemerkenswerten
und auch erfolgreichen Versuch gemacht hat, dieses Thema aus der tagespolitischen Kontroverse herauszuziehen, die Debatte zu versachlichen, zugleich aber auch Beteiligte der unterschiedlichsten Provenienz – kommunale Landespolitiker, Regierungsvertreter, Oppositionspolitiker – an einen Tisch zu bringen.
Das war ein sehr vernünftiger Ansatz und vielleicht können wir daran noch mal erinnern und können auch hier heute bei dem vorliegenden Gesetzentwurf versuchen, ein wenig das Ganze aus dem parteipolitischen Hickhack herauszubringen und zu einer sachorientierten Diskussion zu führen. Ihr Beitrag, Herr Ritter, hat mich da allerdings nicht gerade optimistisch gemacht.
Das Ergebnis der Bemühungen von Justizminister Sellering seinerzeit waren drei Deregulierungsgesetze, die wir mit breiter Mehrheit im Landtag verabschiedet haben und die ein Stück weit uns Entlastung auf diesem Feld gebracht haben, aber eben nur ein Stück weit.
Der zweite Ansatz war das Standardöffnungsgesetz, das unter dem damaligen Innenminister Gottfried Timm erarbeitet worden ist und das wir dann ebenfalls im Landtag beschlossen haben. Und, darauf ist hier auch in Zwischenrufen schon hingewiesen worden, die kommunale Ebene hat dieses Standardöffnungsgesetz zu unserer Überraschung – das werden alle, die damals bei der Erarbeitung dabei waren, zugeben –, zu unserer Überraschung extrem wenig genutzt und dieses Standardöffnungsgesetz hat bei Weitem nicht die Erfolge gezeigt, die sich ihre Schöpfer damit versprochen haben.
Meine Damen und Herren, wir sollten das Thema „Normen und Standards“ hier nicht bagatellisieren. Zum einen ist es ein Thema, das in der politischen Praxis und vor allen Dingen in der Verwaltungspraxis, gerade auch der kommunalen Ebene – und da nehme ich Ihre Worte „von Hiddensee bis Penkun“ gerne auf, Kollege Ritter –, das in der Verwaltungspraxis der Kommunen ein erhebliches Problem und ein erhebliches Ärgernis ist. Aber, meine Damen und Herren, wir sollten auch sehen, und vielleicht erklärt das die langen Zeitläufe, über die hier bereits gesprochen worden ist, dass bei jeder Norm und bei jedem Standard, den man anpackt und wo man sagt, darauf könnten wir doch eigentlich verzichten, gleich jemand auf der Matte steht, der sagt, ja, überall Deregulierung,
und der uns begründet, warum gerade diese Norm von besonderer Bedeutung ist. Ich jedenfalls kann mich sehr gut erinnern, dass ich bei der Diskussion im gesellschaftlichen Raum über das Standardöffnungsgesetz teilweise so hingestellt worden bin, als wolle ich den Sozialstaat abschaffen oder gar den Untergang des christlichen Abendlandes einleiten, nur weil ich die Möglichkeit schaffen wollte,
Also Sie haben weder vom Christentum noch vom Abendland Ahnung, Herr Pastörs, also halten Sie sich mal da raus!
… dass hier Folgen bei einem solchen moderaten Öffnungsprozess befürchtet worden sind, die mit der realen Öffnung überhaupt nicht in einem vernünftigen Verhältnis standen. Die Praxis seither hat auch gezeigt, dass diese Ängste völlig unbegründet waren.
Aber, meine Damen und Herren, diese Gesetze, die drei Deregulierungsgesetze und das Standardöffnungsgesetz, haben in der Summe nicht in der Masse das Problem lösen können, wie wir uns das erhofft haben und
wie wir uns das erwartet haben. Und umso mehr ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen neuen Vorstoß unternimmt, um an diesem Problem weiterzuarbeiten.
Die Hydra „Normen und Standards“ wächst weiter und wir müssen mit neuen Mitteln versuchen, ihr einen Kopf nach dem anderen abzuschlagen.
Der Schwerpunkt auf den kommunalen Vorschriften, der Minister hat das dargestellt, ist aus meiner Sicht absolut zu begrüßen.
Hier wird die Masse der Verwaltungsvorgänge, über die wir reden, vollzogen und deswegen brauchen wir gerade die Befreiung, brauchen wir gerade hier die Öffnung.
Die Grundlinie dieses Gesetzes ist also absolut richtig. Und für mich ist besonders wichtig, und das unterscheidet,
Entscheidend ist für mich, dass im Gegensatz zum Standardöffnungsgesetz wir nicht nur einzelne Standards im Sinne von Sachstandards benennen, von denen eine Befreiung möglich ist, sondern dass wir eine alte Kritik der kommunalen Verbände aufgreifen und hier auch Verfahrensstandards in die Öffnungsmöglichkeiten mit einbeziehen.
allerdings möchte ich nicht verhehlen, dass auch ich die Notwendigkeit sehe, bestimmte Einzelheiten des Gesetzentwurfes im Ausschuss zu diskutieren.
Mir stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es sinnvoll ist, wie im Gesetzentwurf vorgesehen den Antrag einer kommunalen Körperschaft auf Abweichen von einer fixierten Norm oder einem fixierten Standard ohne Beschlussfassung der kommunalen Körperschaft zu ermöglichen, oder ob wir hier nicht die vom Volk gewählte Vertretung mit einbeziehen sollten. Das sind aber Verfahrensfragen,
die wir gemeinsam – und ich hoffe, konsensual – diskutieren werden, zumindest, dass wir sie sachlich diskutieren werden, und dass wir dann auch, lieber Kollege Ritter, etwas sagen werden, wie denn das mit dem Standardöffnungsgesetz aussieht.
Formal gesehen haben Sie natürlich völlig recht. Dieses Gesetz ist, da wir es mit einer Befristung beschlossen haben, ausgelaufen, aber wir haben noch immer ohne endgültige Entscheidung einen Antrag Ihrerseits im Innenausschuss vorliegen, uns mit dieser Befristung zu befassen und hier eine Lösung zu finden. Ich bin sicher,