Protocol of the Session on February 23, 2010

es bei jenem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes bewenden lassen können. Dass aber diese parlamentarische Fehlfunktion der etablierten Schlafmützen aus dem Landtag von MecklenburgVorpommern noch als Beweis für die Richtigkeit dieses absurden Verfahrens gelten muss,

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind doch der Dauerschläfer in Ausschusssitzungen.)

ist eine Frechheit, die sich nur vom Volk abgehobene Wolkenkuckucksheimaristokraten leisten können.

Diese Parlamentsfarce auch noch zu verteidigen, ist der Gipfel einer Groteske, die sich auch in der Umsetzung des Verfahrens unter Beachtung der Standpunkte der Sachverständigen durch die etablierte Regierungsparteikaste und die von ihr getragene Regierung widerspiegelt. Zahlreiche Anzuhörende quittierten dies mit einem Verweis auf die bereits ein Vierteljahr zuvor geäußerten Standpunkte. Der Vizepräsident des Bauernverbandes Hans-Heinrich Rave war sich nicht zu schade, daran zu erinnern, dass im Zuge der Föderalismusreform des Jahres 2006 die Regelungskompetenzen der Länder und des Bundes abgesteckt worden seien. Der Landesbauernverband forderte eine 1:1-Umsetzung des Bundesrechts in Landesrecht, wie sie zwischen der SPD und der CDU bei Bildung der Koalitionsregierung für die 5. Wahlperiode des Landtags vereinbart wurde. Bei genauer Beobachtung der Gesetzgebung des Bundes hätte spätestens ab dem Sommer 2009 die Ministerialbürokratie Vorarbeiten für eine ordentliche parlamentarische Arbeit abliefern können. Das ist unterblieben.

Unsere Kritik richtet sich jedoch nicht nur auf das Verfahren, sondern auch auf den Entwurf, der nach der Anhörung kaum mehr als redaktionelle Änderungen erfahren hat, die jeder Winkeladvokat und jeder Referendar im zweiten Staatsexamen mit weniger Aufwand hätte erledigen können. Besondere Schwächen zeigt das zum Beschluss freigegebene Gesetz beim Alleenschutz, in der Eingriffsregelung der Schutzgebietskategorie Natura 2000 und nicht zuletzt bei der Einführung des Ökokontos.

Hier wissen wir uns mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland einig, wenngleich unsere Kritik radikaler ist. Wir sehen in der Art, wie der Ausgleich der vom Menschen verursachten Naturzerstörung erfolgen soll, die Schaffung eines modernen Ablasshandels, wie er schon bei den CO2-Zertifikaten betrieben wird. Im Zentrum stehen nicht mehr die Vermeidung von Schäden und das Suchen nach Alternativen, sondern Sünde ohne Reue. Tetzel hätte seine wahre Freude an diesem System.

So loben denn auch die Wirtschaftsvertreter von der IHK dieses Reinwaschen von Umweltfreveln als ein – Zitat – „geeignetes Instrument zum geregelten Umgang mit Kompensationsmaßnahmen“. Mehr Flexibilität und erweiterte Planungsmöglichkeiten für Unternehmen würden so geschaffen. Klingt sehr schön. In Wahrheit wird die Entfremdung zwischen den handelnden Subjekten der Wirtschaft und den Reparateuren von Schäden einer auf Ewigkeitswachstum getrimmten Wirtschaft noch größer. Mussten sich bisher Firmen selbst um die Beseitigung der Schäden bemühen, so erwerben sie jetzt Punkte zur Naturalrestitution und am Ende steht ein Markt, in dem die finanzkräftigsten Umweltsünder kaufen können, was das Zeug hält. Wie im Mittelalter die

Arbeitsrente zur Naturalrente und schließlich zur Grundrente fortschreitet, werden am Ende Geldinstitute und Derivatehändler über Angebot und Nachfrage die ökologischen Parameter definieren, die heute noch in Fleißarbeit von Umweltschützern ermittelt werden.

Die größte Perversion besteht darin, dass man bereits Ökopunkte im Voraus kaufen kann. Das ist, als hätte Meister Tetzel bereits Ablassscheine für Sünden wie Wucherzins, Ehebruch, Mord und Abtreibung veräußert, die man erst noch zu begehen gedenkt. Uns würde es gar nicht wundern, wenn dieses Prinzip Allgemeingut dieser respektablen Falschspielergesellschaft würde. Unsere Oberpolizisten könnten dann noch vor der Straftat Selbstanzeigen aufnehmen und gegen Zahlung eines Lösegeldes schon im Voraus das Verfahren einstellen, müssten also nicht mehr Caffier-Trainingsstunden absolvieren.

Dreh- und Angelpunkt, bemerkte ein Diskutant in der Anhörung, sei die Einschätzung der Beeinträchtigung der Natur. Wenn dies schon vor Beginn des Eingriffs erfolgen soll, gleicht dies einem Urteil a priori oder einer göttlichen Prophezeiung. Wir halten die massenhafte vorausschauende Abschätzung von Eingriffen in ein komplexes Ökosystem, die dann auch noch geldwerte Punkte abwerfen soll, für eine gewagte Spekulation. Ebenso spekulativ ist die vorhersehende Bestimmung der nötigen Ausgleichsmaßnahmen. Die Qualifizierung über Form und Höhe der Ausgleichsmaßnahmen ist sowohl mit dem Risiko naturwissenschaftlicher Fehleinschätzungen und ökonomischer Verzerrungen behaftet, die, wenn sie zu einem Zertifikatesystem mutieren, ähnliche Auswirkungen haben können wie Finanzderivate.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Herr Abgeordneter Borrmann, ich mache Sie nochmals darauf aufmerksam, dass Sie wiederholt nicht die im Hause angemessene Anrede verwendet haben zu Beginn Ihrer Rede. Sie richten Ihre Debattenbeiträge hier an die Mitglieder des Parlamentes, die zweifellos Bürger dieses Landes sind, aber sie sind Abgeordnete des Landtages MecklenburgVorpommern.

Des Weiteren erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf für Ihre diskriminierenden Äußerungen bezüglich der Abgeordneten des Hohen Hauses.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Lenz für die Fraktion der CDU.

Herr Lenz, bevor Sie Ihren Beitrag beginnen, erteilte ich Ihnen, Herr Abgeordneter Pastörs, einen Ordnungsruf für Ihre Bemerkung, die Sie hier eben in Richtung des Präsidiums losgelassen haben.

(Zurufe von Raimund Frank Borrmann, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 19.11.2007 konnte man im Internet einen Entwurf des damaligen Bundesumweltministers zum Umweltgesetzbuch einsehen. Dieses Umweltgesetzbuch sollte das größte umweltpolitische Projekt der zurückliegenden Legislaturperiode auf Bundesebene werden. Die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Vollregelungen durch den Bund waren durch die Föderalismusreform damit geschaffen. Den Ländern wurden Abweichungsmöglich

keiten zugebilligt. Von diesen Abweichungsmöglichkeiten waren die stoff- und anlagenbezogenen Regelungen sowie die allgemeinen Grundsätze des Artenschutzes und Meeresnaturschutzes aber ausgenommen.

Der seitens des Bundesumweltministers ins Internet gestellte Gesetzentwurf gliederte sich zunächst in sechs Bücher, spätere Erweiterungen waren natürlich geplant. Im ersten Buch sollten ein allgemeiner Teil und die integrierte Vorhabensgenehmigung, im zweiten Buch die Belange der Wirtschaft, im dritten Buch die Belange des Naturschutzes, im vierten Buch die Regelung zur nicht ionisierenden Strahlung, im fünften Buch der Emissionshandel und im sechsten Buch der Bereich der erneuerbaren Energien geregelt werden.

Allein die damalige Verfahrensweise, dass der Gesetzentwurf bereits vor der Ressortbefassung im Internet einzusehen war, sorgte für erhebliche Unruhe innerhalb der damaligen Bundesregierung. Der Entwurf des Bundesumweltministeriums ging in weiten Teilen über die bisherigen Anforderungen hinaus. So war zum Beispiel im Bereich des Naturschutzes die Erweiterung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis nicht mehr vorgesehen. Der bisherige Vorrang des Vertragsnaturschutzes in Paragraf 3 des Bundesnaturschutzgesetzes sollte entfallen und im Bereich des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts sollten erhebliche Verschärfungen gegenüber den bisherigen Regelungen aufgenommen werden. Weitere Verschärfungen fanden sich in den Bereichen des Emissionsschutzes und des Wasserrechtes.

Vor diesem Hintergrund ist es nur verständlich, dass die Nutzerverbände, insbesondere der Bauernverband, gegen die Absichten des Bundesumweltministeriums votierten. Als kleinster gemeinsamer Nenner einigte sich die Bundesregierung auf die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 wurden die Vorschriften auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege erstmals bundeseinheitlich unmittelbar geregelt.

Mit dem nunmehr seitens der Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechtes wollen wir das geltende Recht klarstellen und den landesrechtlichen Spielraum ausnutzen. Im Rahmen der Beratungen zum Gesetzentwurf wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen und abweichungsfeste Regelungen des Bundesgesetzes übernommen. Bisherige landesspezifische Regelungen, bei denen die Möglichkeiten der Abweichungen vom Bundesrecht bestanden, wurden zum überwiegenden Teil unverändert übernommen. Bei der Auslegung von Abweichungsmöglichkeiten zum Bundesrecht wurden keine Verschärfungen gegenüber bisherigen landesrechtlichen Regelungen vorgenommen.

Dennoch bleibt für meine Fraktion festzuhalten, dass wir uns im Rahmen der Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesrecht mehr Erleichterungsmöglichkeiten gewünscht hätten.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

So haben wir in den Koalitionsvereinbarungen festgelegt, dass keine Regelungen getroffen werden, die über Bundesregelungen hinausgehen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Anwenderfreundlichkeit der gesetzlichen Regelungen im Bereich des Naturschutzrechtes verbessert wird und

die abweichungsfesten Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht überführt werden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Recht schönen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Lenz.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts auf Drucksache 5/3026. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3260 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 1 bis 28 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 1 bis 28 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragrafen 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3267 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3267 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP und der NPD abgelehnt.

Wer in Artikel 1 dem Paragrafen 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraf 29 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragrafen 30 bis 43 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind in Artikel 1 die Paragrafen 30 bis 43 in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 23 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 23 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/3260 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? –

(Minister Dr. Till Backhaus: Herr Bluhm! – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Ja. – Minister Dr. Till Backhaus: Ich komme nachher zu Ihnen.)

Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 5/3260 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der FDP, Gegenstimmen der Fraktion der NPD, einer Gegenstimme aus der Fraktion DIE LINKE und ansonsten Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Ich mache an der Stelle darauf aufmerksam, dass Zurufe von der Regierungsbank nicht zulässig sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat zwischenzeitlich einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 5/3269 zum Thema „Fonds für frostbedingte Straßenschäden einrichten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach dem Tagesordnungspunkt 2 aufrufen, das Wort zur Begründung der Dringlichkeit erteilen sowie die Abstimmung über die Aufsetzung der Vorlage durchführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der NPD liegt Ihnen auf Drucksache 5/3266 ein Antrag zum Thema „Keine Vermietung von Mitgliedern der Landesregierung“ vor.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist ein toller Antrag!)

Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das ist der Fall. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der NPD-Fraktion Herr Pastörs.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tatsache, dass nunmehr die CDU dazu übergegangen ist, sogenannte Sprechstunden käuflich auszuschreiben, also Bürgern, die genügend Geld in der Tasche haben, den Zugang zur Regierung zu verschaffen, veranlasst uns hier heute als NPD-Fraktion, diesen Dringlichkeitsantrag einzubringen. Ich denke, dass es geboten ist, in unserem Lande klarzustellen, dass es derartiges Vorgehen in Mecklenburg-Vorpommern nicht geben darf.

Unser Antrag ist dringlich, da wir der Auffassung sind, dass hier eine Praxis eingerissen ist in dieser sogenannten Bimbesrepublik,

(Irene Müller, DIE LINKE: Sie wollen gerade Ihren Gesprächsbedarf verkaufen.)