Die Referendarausbildung, womit wir im Übrigen sehr, sehr gute Erfahrungen sammeln im Bereich unseres Hauses, wird durch eine von den Bedürfnissen der Fachschule berücksichtigten Auswahl der Kandidaten spezifiziert. Seit dem Jahr 2000 sind im übrigen Bereich der Fachschule in Güstrow neun Referendare erfolgreich ausgebildet worden, von denen immerhin vier ihre Tätigkeit an dieser Einrichtung aufgenommen haben. Auch in diesem Jahr wird es wieder zwei Referendare, die die Lehrerausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, geben. Insofern, glaube ich, darf ich deutlich machen, dass für unser Haus dieser Standort von allergrößter Bedeutung ist und wir mit Neubrandenburg und Güstrow eine Fachschule mit diesen beiden Standorten vorhalten, die für die praxisnahe Ausbildung bereitsteht.
Eine Zusatzfrage: Welche Perspektive hat diese Einrichtung angesichts des Berufsnachwuchsmangels in der Landwirtschaft und überhaupt der Perspektive der grünen Berufe im Lande?
Ich glaube, dass sich das Prinzip, was Mecklenburg-Vorpommern gemacht hat, nämlich die Examensberaterinnen, das sind ja ausdrücklich die fünf Frauen gewesen, die durchs Land gereist sind, um an den Schulen und den Einrichtungen Werbung für die grünen Berufe zu machen, außerordentlich bewährt hat und wir im Vergleich zu anderen Berufsbildern nicht diesen abrupten Abbruch der Bewerberzahlen für Ausbildungsberufe in den grünen Beru
fen zu verzeichnen haben. Auf der anderen Seite haben wir ja in unserem Konzept „Land hat Zukunft – Mecklenburg-Vorpommern 2020“ – wenn Sie sich das angesehen haben – einen Schwerpunkt von den Vieren ganz klar auf das lebenslange Lernen für unser Haus und natürlich auch für den Berufsstand gesetzt.
Ich bin davon überzeugt, dass wir langfristig mit den Standorten Güstrow und Neubrandenburg für Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Universität, mit der Fachschule in Neubrandenburg sowie den Fachschulen und den Einrichtungen, die wir haben, und mit dem Landesbauernverband eine wirklich gute Perspektive haben werden. Die grünen Berufe haben für unser Land eine Zukunft.
13. Welche Erkenntnisse lassen sich aus Sicht der Landesregierung aus der Auswertung des Monitoringberichtes ableiten?
Es geht ja um das Monitoring zu der Frage Nährstoffeinträge. Ich denke, dass wir auf der 28. Sitzung des Landtages am 14. November 2007 den Beschluss gefasst haben durch die Koalition, dass die Landesregierung im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert worden ist, dem Landtag einen Untersuchungsbericht zu den ökologischen und den wirtschaftlichen Auswirkungen der geänderten Gewässerabstandregelung vorzulegen.
Die Universität Rostock und insbesondere die Umweltwissenschaftliche Fakultät, worüber ich mich freue, hat in Kooperation und in Begleitung mit der Arbeitsgruppe „Diffuse Nährstoffeinträge“, die ich eingesetzt habe, innerhalb unseres Hauses ein entsprechendes Forschungsprogramm aufgelegt. Die Umsetzung im Rahmen einer Projektskizze ist jetzt in Bearbeitung.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat daraufhin mit der Universität Rostock im Jahre 2008 einen Vertrag über eine Laufzeit bis zum 30.11.2010 abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages sind die Untersuchung und insbesondere die Funktionsweise und Effektivität von Gewässerrandstreifen zur Reduzierung von Stoffeinträgen über den Grundwasserpfad und übers Oberflächenwasser in den Jahren 2008 bis 2010.
Am 30.11.2009 hat die Universität vertragsgemäß einen Zwischenbericht vorgelegt. Aufgrund der bisher kurzen Laufzeit des Monitorings waren wissenschaftlich belastbare Ergebnisse jedoch noch nicht zu erwarten. Für das weitere Vorgehen müssen die Ergebnisse des Endberichtes abgewartet werden. Termin der Vorlage ist der 30.11.2010.
Sie haben ja an der einen oder anderen Veranstaltung teilgenommen. Ich denke, dass der MeLa-Kongress im letzten Jahr schon einmal eine Tendenz deutlich gemacht hat – ohne dass ich dem Endbericht vorgreifen kann und will –, dass wir insbesondere den Nährstoffeintrag auf der Gesamtfläche, die bewirtschaftet wird, und auf dem Ackerland, das drainiert ist, verringern müssen. Dazu haben wir Programme aufgelegt wie die Mulchsaat, die
Winterbegrünung und die Bienenweide. Ich glaube, dass wir damit wirklich beispielgebend sind in Deutschland. Ich bin gespannt, wie der Endbericht aussehen wird.
Ich habe noch eine Zusatzfrage: Die befristete Regelung endet ja am 20.12. und die Landwirte gehen allerdings im späten Frühjahr bereits in ihre Flächenplanungen. Bis wann können die Landwirte mit einer verbindlichen Aussage für ihre Flächenplanungen rechnen?
Ich gehe davon aus, dass wir – und da bin ich auch dem Parlament wirklich sehr dankbar – im Februar das Rechtsanpassungsgesetz zum Naturschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Wassergesetz verabschieden werden, sodass zum 1. März die Rechtsgrundlage des Bundesumweltgesetzes vorhanden und die Anpassung an Landesrecht erfolgt ist. Damit werden dann die Landwirte und auch diejenigen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, klare Rechtssicherheit haben.
Herr Minister, halten Sie angesichts der Äußerungen der Wissenschaftler von der Universität Rostock eine Verlängerung des Monitorings um ein Jahr, also bis 2011, für sinnvoll, weil ja recht spät begonnen worden ist mit der Untersuchung?
14. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zur Entwicklung beziehungsweise Markteinführung von gentechnisch veränderten Zuckerrüben ein angesichts der Schließung des Zuckerrübenwerks in Güstrow sowie der Ablehnung von gentechnisch veränderten Organismen beziehungsweise deren Verarbeitungsprodukten im deutschen Volk?
Ich werde hier vor dem Hintergrund dieser Diskussion, die immer wieder aufflammt, noch einmal Folgendes feststellen: Für Deutschland gibt es zurzeit keine Genehmigung zum Anbau von gentechnisch veränderten Linien. In Europa gibt es die Genehmigung von zwei gentechnisch veränderten Linien – und das müssten Sie eigentlich wissen –, nämlich für zwei Maissorten. Dabei spielt insbesondere der MONSANTO 810 eine Rolle. Aber der Anbau ist in Deutschland durch die Bundesministerin untersagt worden. Die andere Linie beim Mais ist zurzeit für Deutschland nicht im Anbau.
Und dann kommt an Sie ausdrücklich die zweite generelle Ansage: Es gibt zurzeit in Deutschland und in Europa keine Genehmigung für gentechnisch veränderte Linien in Zuckerrüben.
Zusatzfrage: Wie wird die Landesregierung Anträge auf Freisetzung behandeln, wenn sie denn gestellt werden von Unternehmen?
Es gibt zurzeit keine Anträge für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Linien in der Zuckerrübe. Und wenn es Anträge gäbe, dann entscheidet nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern, sondern die Bundesregierung. Wir werden dann zur Stellungnahme aufgefordert und werden dazu auch Stellung beziehen.
Wann ist aus Sicht des Ministeriums mit Freisetzungsanträgen zu rechnen, weil ja lange Forschungsvorlaufzeiten gegeben sind, denn 2020 soll es in die Produktion gehen? Gibt es da irgendwelche Mutmaßungen?
Ich glaube, wir müssen kurz unterscheiden: Es geht einmal, wie Sie es jetzt sagen, um die Freisetzung, oder es geht um Forschung. Bei der Freisetzung betone ich noch einmal Folgendes: Es gibt keine Genehmigung der Europäischen Union und auch keine Genehmigung der Bundesregierung zu diesen Konstrukten. Sollten die Anträge gestellt werden, werden wir – und das habe ich bereits gesagt – Stellung beziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag zum Thema „Kindergeldrückforderung bei Hartz IV stoppen“ vorgelegt, der auf Drucksache 5/3223 verteilt wird. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach Verteilung an die Mitglieder des Landtages sowie in einer angemessenen Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 18 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung des Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/3094.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Senioren- mitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/3094 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf eines Seniorenmitwirkungsgesetzes zu präsentieren. Wir haben eine sehr umfassende und ausführliche Verbandsanhörung hinter uns. Das Ergebnis zeigt, es hat sich gelohnt. Einige Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Verbände haben wir berücksichtigt. Lassen
Sie mich aber zunächst noch einmal auf die wesentlichen Punkte kommen, warum wir ein Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeitet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir leben in einem Land, wo die Menschen immer älter werden. Ich will vorausschicken, dass ich das nicht als demografisches Problem sehe, sondern es ist ein demografischer Wandel, der zu begrüßen ist. Denn nach meinem Verständnis haben die Generationen vor mir immer dafür gekämpft, dass es der Generation danach besser geht. Das heißt natürlich auch, dass die Menschen eine höhere Lebenserwartung haben. Die Menschen haben aber die Erwartung, dass sie ein gutes und hohes Alter erreichen bei guter Gesundheit und guter pflegerischer Versorgung. Deswegen ist es so wichtig, dass wir uns um die medizinische Versorgung im Land kümmern, Modellprojekte machen wie die Gemeindeschwester AGnES,
Ich möchte daran erinnern, dass heute der Tag der Pflege ist, um einfach ein Zeichen zu setzen, dass wir es wichtig finden, den Pflegebereich in den Fokus des Mittelpunktes zu rücken und vor allem die Pflegeberufe anzuerkennen.
Ich möchte aber auch, dass die älteren Menschen in unserem Land nicht nur wahrgenommen werden über die Debatte Rente, Pflege, medizinische Versorgung, sondern dass wir auch wahrnehmen, dass die Menschen, wenn sie heute ein hohes Alter erreichen, natürlich auch viel länger gesund sind und viele Potenziale haben. Wenn wir über Senioren sprechen, dann reden wir über die Altergruppe 60 plus. Es sind natürlich Menschen, bei denen es nicht nur um Pflege geht, sondern die viele Potenziale haben, die unsere Gesellschaft braucht.
Viele Seniorinnen und Senioren in unserem Land sind in ehrenamtlichen Bereichen tätig und leisten viel für die Gesellschaft. Sie wollen, dass dies auch anerkannt wird. Sie wollen vor allem mitbestimmen können bei den vielen Fragen, die sie bewegen. Seniorenpolitik ist deswegen eine Querschnittsaufgabe und nicht nur ein Thema der Sozialministerin, sondern findet in allen Lebensbereichen statt. Wir müssen dieser älter werdenden Gruppe in unserem Land auch mehr Möglichkeiten einräumen, wirklich echt mitzuwirken.
Wir wissen alle, dass unser Land vielleicht nicht immer im Fokus der bundespolitischen Debatte steht, weil wir eher klein sind und nicht so bevölkerungsstark wie andere Länder. Aber ich wäre sehr dafür, auf Mecklenburg-Vorpommern zu schauen, denn der demografische Wandel, den wir hier haben, ist der, der zahlenmäßig die Bundesrepublik in den nächsten 20 Jahren erreichen wird. Deswegen sind wir so eine Art kleines Labor für den demografischen Wandel. Und Antworten, die wir heute geben müssen,