Protocol of the Session on December 16, 2009

(Zuruf von Heinz Müller, SPD, und Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Herr Abgeordneter, ich bitte, die persönliche Erklärung abzugeben.

(Zurufe von Jörg Heydorn, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Darf ich jetzt reden?

Unsere freiheitliche demokratische Grundlage kennt den von der Rechtsprechung entwickelten Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung. Ohne eine eindeu

tige landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage besteht deshalb die Gefahr, dass in Zukunft die Stasiakten nicht mehr bei der Prüfung der Eignung eines Bewerbers hinzugezogen werden könnten. Ein Wegfall von Überprüfungen würde in unserem Land unter anderem dazu führen, dass Mitarbeiter einer Verwaltung, die selber lückenlos überprüft worden sind, einen Chef bekommen, für den das dann aber nicht mehr gilt.

Mir ist aber wichtiger eine gemeinsame Erklärung der Opferverbände, die uns allen zugegangen ist mit Datum vom 3. Dezember 2009. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Ohne Benennung von Ausschließungsgründen im Landesbeamtengesetz könnten die Bürger des Landes, die in der Vergangenheit Opfer politischer Verfolgung wurden, kein uneingeschränktes Vertrauen in Verwaltung und Politik haben.“ Diesem Satz stimme ich zu, ausdrücklich, und deswegen habe ich hier gestanden. – Vielen Dank.

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

In der Erklärung wurde der Abgeordnete Dr. Timm angesprochen und hat um die Möglichkeit einer persönlichen Bemerkung entsprechend Paragraf 88 gebeten. Ich erteile ihm dafür das Wort.

(Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)

Ich will auch eine persönliche Erklärung abgeben, wobei ich dahingestellt sein lasse, Herr Dr. Jäger, ob Ihre Erklärung eine persönliche war. Die Debatte hatten wir eigentlich abgeschlossen, aber weil Sie sie noch mal eröffnet haben,

(Zurufe von Dr. Armin Jäger, CDU, und Toralf Schnur, FDP)

will ich noch mal den Antrag vorlesen vor dem Landtag, den Sie als CDU-Fraktion der SPD-Fraktion vorgetragen haben, wobei ich nicht …

(allgemeine Unruhe – Toralf Schnur, FDP: Das hat nichts mit der persönlichen Erklärung zu tun. – Zuruf von Minister Lorenz Caffier)

Also, Herr Dr. Timm, ich bitte jetzt auch,...

Wobei, ich bin angesprochen worden auf einen Antrag hin...

... die persönliche Erklärung abzugeben.

(Dr. Harald Ringstorff, SPD: Wir brauchen eine persönliche Erklärung und keine Debatte.)

Bitte, Herr Dr. Timm, Sie haben das Wort.

(Jörg Heydorn, SPD: So ist das, der kann eine halbe Stunde reden, ohne unterbrochen zu werden, und andere werden gleich abgewürgt.)

Ich erkläre persönlich an dieser Stelle Folgendes: Wir sollten – damit sind die Arbeitskreismitglieder meiner Fraktion, der SPD-Fraktion gemeint – von der CDU einen Antrag unterschreiben, der folgenden Wortlaut hatte: „Beamter kann nicht werden, wer für das frühere Ministerium der Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit tätig war.“ Das überle

gen Sie mal! Im Beamtengesetz, das immer noch gilt – das neue ist ja noch nicht in Kraft –, heißt es: „und die aus diesem Grunde bestehenden Zweifel an der Eignung nicht ausräumt“. Das heißt, die CDU-Fraktion wollte jegliche Einzelfallüberprüfung vom Tisch wischen und wie ein Fallbeil nur nach Aktenlage entscheiden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das stimmt doch nicht.)

Das haben wir im Sinne einer demokratischen transparenten Einzelfallüberprüfung abgelehnt. Das wollte ich hier nur erklären. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön.

Herr Heydorn, für Ihren Zwischenruf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes, Drucksache 5/2778, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 5/3054. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3074 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2778 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 5/3054 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3074 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Innenausschusses Herr Dr. Timm von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In seiner 76. Sitzung am 23. September 2009 hat der Landtag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes der Landesregierung in Erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfes ist die notwendige Umsetzung des 10. und 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, wobei die technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen aufgegriffen werden. Künftig werden Rundfunkzulassung und Frequenzzuweisung entsprechend der bundesweiten Handhabung auch im Landesrecht entkoppelt. Dies entspricht den rundfunkrechtlichen Gegebenheiten in elf anderen Ländern.

Der Rundfunkveranstalter erhält eine Zulassung und kann den von ihm angestrebten Übertragungsweg nutzen. Wünscht er die terrestrische Übertragung, kann er sich um eine Zuweisung einer Frequenz bewerben, für die weiterhin Auswahlkriterien nach Vielfaltaspekten gelten. Die Frequenz kann aber auch an einen Plattformbetreiber zugewiesen werden, der sein Angebot mit zugelassenen Programmveranstaltern bestückt. Damit ist eine Ansiedlung als Rundfunkveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern unabhängig von den hiesigen

Frequenzsituationen möglich. Gleichzeitig bleiben die bewährten Prüfverfahren zur Vielfaltsicherung erhalten.

Weiterhin, meine Damen und Herren, sah der Gesetzentwurf vor, dass der Innenausschuss nicht länger als Schlichtungsstelle im Rahmen der Frequenzzuordnung tätig sein soll. Dies sollte künftig nur noch bei der Landesrundfunkzentrale liegen.

Angesichts der rasanten Entwicklung des Rundfunkrechtes hin zum Recht der digitalen Medien sah der Gesetzentwurf außerdem vor, die Landesrundfunkzentrale und den Landesrundfunkausschuss in „Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern“ und „Landesmedienausschuss“ umzubenennen. Im Übrigen sind Anpassungen auf aktuelle Regelungen vorgenommen worden.

Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf in seiner 76. Sitzung am 12. November 2009 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An der öffentlichen Anhörung haben die Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern, der Norddeutsche Rundfunk, Radio LOHRO, der Künstlerbund Mecklenburg-Vorpommern, der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, der Landesverband Regional TV in Mecklenburg-Vorpommern, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die Landesarbeitsgemeinschaft Medien Mecklenburg-Vorpommern sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Nord teilgenommen.

Die Angehörten haben begrüßt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in angemessener Weise auf die Weiterentwicklung der technischen Gegebenheiten, dem Fortschreiten der Digitalisierung und der Konvergenz der Medien reagiert werde und die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Kontrovers diskutiert wurde, ob bei Meinungsverschiedenheiten über eine funktions- und sachgerechte Zuordnung der Frequenzen zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einerseits und der Landesmedienanstalt andererseits das Letztentscheidungsrecht allein bei der Medienanstalt liegen soll.

Angeführt wurden in der Anhörung die landesgesetzlichen Regelungen in Hamburg, in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein. Dort gibt es eine paritätisch aus Vertretern der beteiligten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Vertretern der Landesmedienanstalten zusammengesetzte Schiedsstelle unter einer neutralen Leitung. Nach Auffassung des Norddeutschen Rundfunks bedürfe es auch in Mecklenburg-Vorpommern einer neutralen Instanz, die dann bei durchaus vorkommenden Meinungsverschiedenheiten entscheiden könne. Diese Aufgabe habe bisher der Innenausschuss des Landtages wahrgenommen und der Norddeutsche Rundfunk hat sich dafür ausgesprochen, dass das auch weiterhin so bleiben möge.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf abschließend am 30. November 2009 beraten und Ihnen diesen mit den vom Ausschuss vorgesehenen Änderungen heute vorgelegt.

Die Beschlüsse des Innenausschusses sehen entgegen der Regelung im Gesetzentwurf vor, dass der Landesrundfunkausschuss künftig „Medienausschuss“ heißt. Innenausschuss wird Schiedsstelle, weil diese Schiedsstelle damit, wenn der Innenausschuss sie innehat, sinnvoll und unabhängig sein kann. Der Innenausschuss ergänzt zudem den Gesetzentwurf um eine Regelung, die den Verjährungsbeginn klärt, wenn die Ordnungswidrigkeit von einer Sendung unabhängig ist. Dabei ist die Frist des Paragrafen 49 Absatz 5 Rundfunkstaatsvertrag – grundsätzlich sind es sechs Monate – einzuhalten.

Ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP konnte im Ausschuss keine Mehrheit finden. Die FDP hatte sich dafür eingesetzt, auf den Vorwegabzug zu verzichten. Es wurde allerdings festgestellt, dass aufgrund des durch die demografische und wirtschaftliche Entwicklung sinkenden Gebührenaufkommens Landesrundfunkanstalt und Norddeutscher Rundfunk für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf den Vorwegabzug angewiesen sind. Die Kultur des Landes würde bei einer Verringerung des Vorwegabzuges unter den derzeitigen Rahmenbedingungen geschwächt und die Gewährleistung freier und individueller Meinungsbildung durch Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit infrage gestellt.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf mit den eben vorgetragenen Änderungen, der Ihnen vorliegt, zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Dr. Timm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.