nehmen wir doch mal Herrn Dr. Graf von Bassewitz, für mich ein leuchtendes Beispiel, die sich integriert haben, die in diesem Lande hoch anerkannt sind, die sich
(Harry Glawe, CDU: Was man daraus macht und wie die Realität aussieht, das werden wir noch sehen. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Das müssen Sie gerade sagen!)
wie geschickt man da die Öffentlichkeit in die Irre geführt hat, dann gucken Sie sich doch mal den Koalitionsvertrag an, Seite 48 und Seite 105.
Und da, Herr Glawe, liegt die Gefahr. Da wird ausdrücklich gesagt – Herr Professor Tack hat darauf hingewiesen –, dass man eine Arbeitsgruppe einsetzen will und dass man dann entscheiden will, ob und inwieweit diese öffentlichen Grundstücke, die noch im Besitz des Bundes sind, zu Vorzugskonditionen an Alteigentümer vergeben werden sollen.
Das widerspricht aus meiner Sicht nach 20 Jahren Deutsche Einheit dem Gleichheitsgrundsatz, und damit basta, in dieser Frage!
(Heiterkeit und Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Jörg Vierkant, CDU: Basta! – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ja, das sollten Sie sich mal hinter die Ohren schreiben, damit Sie noch mal schön zuhören. Aber Sie rütteln doch, Sie rütteln doch! Ja, man kann ja sehen, wie unangenehm Ihnen das Thema ist, meine Damen und Herren, auch von der CDU, es tut mir leid,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Richtig. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Im Übrigen weise ich auch darauf hin, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Bodenreform rund eine Million Hektar landwirtschaftliche Flächen enteignet worden sind.
Allein davon verblieb schon zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung ein Drittel – ein Drittel! – in den Händen der privaten Eigentümer. Ein weiterer Anteil wurde im Rahmen der Vermögenszuordnung an öffentliche Gebietskörperschaften und an private Restitutionsberechtigte zurückgegeben. Auch darum haben wir gekämpft, dass wir denjenigen, die tatsächlich berechtigterweise aus der Bodenreform auf diesen Flächen selber gewirtschaftet haben, dass sie in vollständiges Eigentum überführt werden. Damit war praktisch die Hälfte der Bodenreformflächen bereits verteilt, bevor es überhaupt etwas zu verteilen gab. Und jetzt fängt man wieder an, diese Dinge aufzurollen.
sind in Mecklenburg-Vorpommern bis heute rund 340.000 Hektar veräußert worden. Lediglich 150.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, 18.000 Hektar Wald und 4.200 Hektar Gewässerflächen sind noch nicht endgültig vergeben. Davon gehen heute schon 20.000 Hektar für Erwerbsansprüche nach dem EALG an die Alteigentümer.
Und hier will der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP im Bund nun ansetzen und neue Formulierungen entwickeln und damit eine Besserstellung vornehmen. Ich sage hier eindeutig in diesem Hohen Hause: Wir werden keiner Besserstellung einer Gruppe von Alteigentümern zustimmen.
Denn eines ist auch klar: Aus meiner Sicht geht die Forderung, die in dem Koalitionsvertrag formuliert ist, an der Lebenswirklichkeit, Herr Roolf, unseres Bundeslandes wirklich vorbei.
Es geht aber auch nicht, dass wir hier in einen Diskurs eintreten, der dieses Hohe Haus auseinanderdividiert. Ich bleibe dabei, wir müssen uns als demokratische
Parteien nach wie vor dafür einsetzen, breit gestreutes Eigentum als Garant für eine ausgewogene Entwicklung in den ländlichen Räumen zu gewährleisten.
Es geht nicht allein – ich hoffe, da sind wir uns einig –, ich habe das auch deutlich gemacht, um die Landwirtschaft, sondern es geht um den sozialen Frieden im ländlichen Raum. Ich glaube auch, dass damit deutlich wird, dass es nicht nur um Bewirtschaftungssicherheit geht, sondern eben ausdrücklich auch um den sozialen Frieden.