Protocol of the Session on November 19, 2009

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2911. Die Fraktion der NPD hat namentliche Abstimmung beantragt zu diesem Antrag.

Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.)

Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.

Unterbrechung: 12.46 Uhr

Wiederbeginn: 12.48 Uhr

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. An der Abstimmung haben sich 58 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja stimmten 6 Abgeordnete, mit Nein stimmten 52 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2911 abgelehnt.

Meine Damen und Herren, es ist eine Unterbrechung der Sitzung von den Fraktionen der NPD und DIE LINKE beantragt worden. Ich würde die Sitzung für 15 Minuten unterbrechen.

Bevor ich die Sitzung unterbreche, ist mir noch das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben worden. Die Zwischenrufe des Fraktionsvorsitzenden der NPD, Herrn Pastörs, stellen persönliche Beleidigungen dar, sodass ich Ihnen, Herrn Pastörs, einen weiteren Ordnungsruf dafür erteile. Entsprechend Paragraf 98 unserer Geschäftsordnung ist das Ihr dritter Ordnungsruf, sodass ich Ihnen das Wort entziehe.

Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten.

Unterbrechung: 12.49 Uhr

Wiederbeginn: 13.08 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Nachwahl eines Mitgliedes der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10). Hierzu liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 5/2957 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2966 vor.

Nachwahl eines Mitgliedes der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Nachwahl eines Mitgliedes der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – Drucksache 5/2957 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Nachwahl eines Mitgliedes der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – Drucksache 5/2966 –

Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G10-Kommission vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind mindestens 36 Stimmen, auf sich vereint. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wurden bereits in der 11. Sitzung des Landtages am 3. Januar 2007 gewählt. Aufgrund der Mandatsniederlegung des Abgeordneten Dr. Henning von Storch in der G10-Kommission ist es nunmehr erforderlich, ein weiteres Mitglied zu wählen.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Für die Wahl erhalten Sie einen weißen Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder aber Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen den Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Danke schön, Frau Peters.

Ich eröffne damit die Abstimmung zur Nachwahl eines Mitgliedes der G10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Grundgesetz und bitte, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die ihre Stimme abgeben wollen, sich an der Wahl beteiligt? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung.

Unterbrechung: 13.25 Uhr

Wiederbeginn: 13.30 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis zur geheimen Abstimmung zur Nachwahl eines Mitgliedes der G10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bekannt. Es wurden 60 Stimmen abgegeben, davon waren 50 Stimmen gültig. Für den Abgeordneten André Specht, Fraktion der CDU, stimmten 44 Mitglieder des Landtages, für den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, stimmten 6 Abgeordnete des Landtages. Ich stelle fest, dass das Mitglied des Landtages André Specht die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinen konnte. Damit ist der Abgeordnete André Specht als ordentliches Mitglied der G10-Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt.

Ich frage Sie, Herr Specht: Nehmen Sie die Wahl an?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für die vertrauensvolle Aufgabe.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Wir wünschen Ihnen für die Tätigkeit in der Kommission guten Erfolg.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Nachwahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 5/2958 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/2967 vor.

Nachwahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land MecklenburgVorpommern (LVerfSchG)

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Nachwahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land MecklenburgVorpommern (LVerfSchG) – Drucksache 5/2958 –

Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Nachwahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land MecklenburgVorpommern (LVerfSchG) – Drucksache 5/2967 –

Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus sechs Mitgliedern, die der Landtag gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz aus seiner Mitte wählt. Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission wurden vom Landtag in seiner 14. Sitzung am 28. März 2007 gewählt. Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Matthias Lietz ist nunmehr eine Nachwahl erforderlich.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der zuständigen Schriftführerin. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Danke schön.

Ich eröffne die Abstimmung zur Nachwahl eines Mitgliedes der Parlamentarischen Kontrollkommission und bitte, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Abgeordneten, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann unterbreche ich die Sitzung zur Auszählung der Stimmen für fünf Minuten.