Herr Ritter, zu einer Neuverschuldung des Landeshaushaltes in Höhe von 153 Millionen Euro führen würde.
(Regine Lück, DIE LINKE: Es ist ja preiswerter, wenn das Land sich verschuldet und nicht die Kommunen. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
(Torsten Renz, CDU: Die politische Debatte kommt doch noch. Lassen Sie doch den Ausschussvorsitzenden vortragen!)
(Helmut Holter, DIE LINKE: Auf Ihre Argumente bin ich gespannt, Herr Renz. – Torsten Renz, CDU: Dann hören Sie nachher gut zu! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Innenausschuss hat sich darüber hinaus mit Blick auf den Landtagsbeschluss aus der letzten Legislaturperiode auf Drucksache 4/1974 intensiv mit der Frage beschäftigt, ob der Gleichmäßigkeitsgrundsatz zur Ermittlung der Ausgleichsleistungen zugunsten des Zwei-QuellenModells abgelöst werden soll. Hierzu wurden neben den Stellungnahmen aus der Anhörung auch entsprechende Gutachten, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, herangezogen. Insbesondere wegen der gutachterlichen Argumentation ist dann der Ausschuss in seiner Mehrheit gegen die Auffassung der Oppositionsfraktionen bei dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz geblieben.
Der Innenausschuss hatte die grundlegenden Ziele des Gesetzentwurfes zur Weiterentwicklung der horizontalen Finanzausgleichsbeziehungen übernommen, hat jedoch einige wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf durchgeführt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe den Bericht gelesen, Herr Vorsitzender. Sie werden es kaum glauben.)
Zu den Zielen des Gesetzentwurfes, meine Damen und Herren, zählen die Erhöhungen der Schlüsselmassen zulasten der Vorwegabzüge,
die Stärkung der Zentren, vom Grundzentrum bis zu den Oberzentren, sowie die Beteiligung von Umlandgemeinden am Finanzausgleich zwischen diesen und den Oberzentren.
Zu den Änderungsvorschlägen des Innenausschusses, die sich aus der öffentlichen Anhörung ergeben haben, zählen folgende Punkte: Landkreise und kreisfreie Städte, die durch Leistungen der Sozialhilfe und der Jugendhilfe überproportional belastet sind, können unter bestimmten Umständen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfe erwarten. Kleine Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern erhalten gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung 5 Prozent mehr an Zuweisungen, also nunmehr 95 Prozent,
Nach dem Entwurf der Landesregierung würde sich die Umlagekraftmesszahl der Landkreise mit abundanten Gemeinden im Stadt-Umland-Raum verringern. Im Verhältnis zu diesen Landkreisen würde die Umlagekraft der anderen Landkreise relativ ansteigen, sodass diese Landkreise weniger Zuweisungen erhielten. Diese Benachteiligung ist mit Bezugnahme auf die Umlagegrundlagen gemäß Paragraf 23 des Gesetzentwurfes begrenzt worden.
Darüber hinaus sieht eine weitere Änderung vor, dass in der Theaterlandschaft unseres Bundeslandes nunmehr auch weiterhin die Träger von Einsparten- und Gastspielhäusern an Landeszuweisungen beteiligt werden,
wenn, meine Damen und Herren, sie tragfähige Kooperationen mit strukturbestimmenden Theatern eingehen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und darüber entscheidet nicht der Kultusminister, sondern der Innenminister.)
Der mitberatende Finanzausschuss spricht sich für eine Weiterführung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes aus und empfiehlt insoweit die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes.
Der Europa- und Rechtsausschuss hat erklärt, dass vor dem Hintergrund seiner Zuständigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, und empfiehlt ebenso insoweit die unveränderte Annahme.
Der Bildungsausschuss stimmte mehrheitlich gegen den Paragrafen 19 des Gesetzentwurfes, Zuweisungen zu den Ausgaben für Theater und Orchester, der jedoch danach, wie ich schon ausgeführt habe, in den Beratungen des Innenausschusses ergänzt wurde.
Wirtschafts-, Verkehrs- und Sozialausschuss empfehlen im Blick auf ihre Zuständigkeit jeweils die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze mit einigen wesentlichen Änderungen, die Ihnen vorliegen, anzunehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Sie machen auch jeden Spaß mit.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 150 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eine Qualität in Mecklenburg-Vorpommern erreicht, die es noch nie gegeben hat. Eine Regierung legt einen Gesetzentwurf vor, der komplett durch die kommunale Familie, den Bürgermeister in der kleinen Gemeinde, über die Landrätinnen und Landräte bis zu den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, bis zu den Oberbürgermeistern und der Oberbürgermeisterin komplett durchgängig abgelehnt wird. Das gab es in der Geschichte dieses Landes bisher nicht. Und ich frage mich, Herr Sellering, wie Sie – auch eben bei der Demonstration – tatsächlich weiterregieren wollen, wo Sie die Unterstützung der kommunalen Familie, der kommunalen Basis verloren haben.
Das ist meines Erachtens so nicht hinnehmbar. Sie meinen, Sie sind heute am Ende eines Verfahrens. Sie leiten aber die Katastrophe in den Kommunen ein und das werden wir als LINKE nicht hinnehmen.
Ich will das an einem Beispiel sehr deutlich machen: Eine kreisangehörige Gemeinde im Vorpommerschen mit 1.241 Einwohnerinnen und Einwohnern muss im Jahr 2010 gegenüber diesem Jahr mit 54.000 Euro weniger an Schlüsselzuweisungen rechnen. Bisherige zusätzliche Schlüsselzuweisungen für die Haushaltskonsolidierung fallen ohnehin weg.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Und was kriegt das nächste Grundzentrum mehr? Und was kriegt das nächste Grundzentrum mehr? – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Die Gemeinde verliert bei den eigenen Steuereinnahmen 29.000 Euro. Und Sie haben mitgerechnet, Herr Nieszery, das sind insgesamt 83.000 Euro weniger gegenüber diesem Jahr. Gleichzeitig steigen die Amts- und die Kreisumlage um 94.000 Euro.
Also verbleibt der Gemeinde – ich will die anderen Zahlen jetzt mal weglassen – nach Zahlung der Umlagen ein absoluter Betrag von sage und schreibe 50.000 Euro.
Diese Gemeinde hat aber Pflichtaufgaben wie die Schule – gleich 100.000 Euro, wie die Kita-Betreuung – gleich 140.000 Euro, wie die Feuerwehr – gleich 20.000 Euro. Das sind die Ausgaben, die für diese Gemeinde im nächsten Jahr auf der Tagesordnung stehen. Das ist mehr als das Fünffache, als sie tatsächlich über die verbleibenden Einnahmen zur Finanzierung zur Verfügung hat.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das heißt Finanzausgleichsgesetz. – Peter Ritter, DIE LINKE: Hauptsache, wir schreiben schwarze Nullen. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)
Das, meine Damen und Herren, kann doch nun wirklich nicht sein. Wir können doch nun wirklich nicht die Gemeinden in die Katastrophe führen.
Pass mal auf, lieber Wolf-Dieter, Herr Ringguth, ihr, die Koalition, behauptet immer wieder, es geht um die Mechanismen des Finanzausgleiches. Das ist auf der einen Seite richtig,