Und ich darf ein weiteres Zitat anfügen. Es ist ein Zitat aus dem heutigen „Nordkurier“ aus dem Kommentar von Uwe Reißenweber. Herr Reißenweber schreibt: „So zeigen die Plakate drei Krähen, von denen eine nach einem Bündel Geldscheine pickt. Laut Karlsruhe wird genau damit die Menschenwürde verletzt, denn dadurch werde den in Deutschland lebenden Polen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen –“
(Udo Pastörs, NPD: Das ist der Hinweis, dass sie die meisten Nettokreditempfänger sind aus dem deutschen Steuersäckel. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie belasten das Steuersäckel.)
„die die Richter damit ausgesprochen haben. Denn gerade so platt agierten einst auch die Vorgänger der heutigen Nazis, die Menschen mit Ratten und Läusen gleichsetzten –“
„auf Bildern, in Filmen, in Texten. Wohin ein solches Denken führt, ist bekannt. Es führt geradewegs nach Birkenau, Auschwitz und Buchenwald. Es führt auch ins zerstörte Dresden.“ So weit dieser Kommentar und er hat recht, einem solchen Weg werden wir uns entgegenstellen.
Und Sie haben hier versucht, dem Innenminister unrechtmäßiges und unredliches Verhalten zu unterstellen, nur weil er ganz genau diesen Auftrag des Grundgesetzes ausgeführt hat. Wir sagen, Herr Innenminister, das war absolut richtig.
Und Sie versuchen in gleicher Weise, hier den Landrat des Uecker-Randow-Kreises und die Polizei, die die Mitarbeiter des Landkreises beschützt hat,
in die Ecke zu stellen, dass sie etwas Illegales, Illegitimes und Rechtswidriges tun. Wir sagen, das, was der Landrat und seine Mitarbeiter getan haben und was die Polizei getan hat, das war Ausführen des Auftrages des Grundgesetzes.
Und dann kommen Sie und meinen, Sie könnten ein demokratisches Grundrecht, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, für sich in Anspruch nehmen, vor das Verfassungsgericht ziehen und sagen, wir müssen doch für unsere Hetze Meinungsfreiheit genießen.
Zunächst einmal stellt das Bundesverfassungsgericht fest: „Insbesondere ist es nicht abwegig, sondern liegt nahe, in der Kombination von Bild und Text einen Vergleich der in Deutschland lebenden Polen mit krähenartigen Vögeln, ,die sich über Geld hermachen‘, und hierdurch die oben genannten Voraussetzungen eines Angriffs auf die Menschenwürde erfüllt zu sehen.“ So weit das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht sagt hier in seiner juristischen Sprache, diese Hetzplakate der NPD sind ein Angriff auf die Menschenwürde.
Ich darf ein zweites Zitat aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes bringen. Auch hier haben wir die typische Juristensprache, aber Sie alle werden sie in unser Deutsch übersetzen können: „Da die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist …, können die Belange der Meinungsfreiheit nach Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 … nicht mehr berücksichtigt werden.“
Also es gibt keine Abwägung, was wichtiger ist, Menschenwürde oder Meinungsfreiheit. Wenn – und das ist hier der Fall – der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, dann gibt es nichts mehr zu wägen, dafür können Sie Meinungsfreiheit nicht für sich geltend machen,
Das Bundesverfassungsgericht hat also Ihnen – die Sie, wir wissen das, Feinde unserer demokratischen Grundfreiheiten sind,
und die diese Grundfreiheiten für sich nutzen wollen – die, wie ich finde, richtige Antwort gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht, lassen Sie mich das sagen, meine Damen und Herren, hat in seinem Beschluss auch darauf hingewiesen, dass die Reaktionen in der Bevölkerung, die sehr stark Anstoß an Ihren Plakaten genommen hat und die sich wehrt gegen solche Plakate,
(Michael Andrejewski, NPD: Sie sprechen nicht für das Volk. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Und ich möchte hier noch einmal sagen, was ich in der letzten Sitzung bereits gesagt habe, als wir Ihren Dringlichkeitsantrag, den Sie heute selber nicht mehr haben wollen, abgelehnt haben.
Wir, die Demokraten in diesem Hause, sind stolz auf Schülerinnen und Schüler, die auf die Straße gehen gegen solche Plakate und die dagegen protestieren. Das ist richtig.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, eine persönliche Bemerkung. Ich bin sehr stolz darauf, dass mein Sohn an diesem deutsch-polnischen Gymnasium vor einem Jahr das Abitur abgelegt hat,