Protocol of the Session on September 25, 2009

(Zurufe von Barbara Borchardt, DIE LINKE, und Raimund Frank Borrmann, NPD)

Das ist Verletzung der Menschenwürde.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Und ich darf ein weiteres Zitat anfügen. Es ist ein Zitat aus dem heutigen „Nordkurier“ aus dem Kommentar von Uwe Reißenweber. Herr Reißenweber schreibt: „So zeigen die Plakate drei Krähen, von denen eine nach einem Bündel Geldscheine pickt. Laut Karlsruhe wird genau damit die Menschenwürde verletzt, denn dadurch werde den in Deutschland lebenden Polen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten abgesprochen –“

(Stefan Köster, NPD: Was für ein Unfug!)

„sie würden als minderwertige Wesen behandelt. Eine schmerzende Wahrheit“ – wie wohl, wie wohl –,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist der Hinweis, dass sie die meisten Nettokreditempfänger sind aus dem deutschen Steuersäckel. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie belasten das Steuersäckel.)

„die die Richter damit ausgesprochen haben. Denn gerade so platt agierten einst auch die Vorgänger der heutigen Nazis, die Menschen mit Ratten und Läusen gleichsetzten –“

(Udo Pastörs, NPD: Das tut die FDP doch auch.)

„auf Bildern, in Filmen, in Texten. Wohin ein solches Denken führt, ist bekannt. Es führt geradewegs nach Birkenau, Auschwitz und Buchenwald. Es führt auch ins zerstörte Dresden.“ So weit dieser Kommentar und er hat recht, einem solchen Weg werden wir uns entgegenstellen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

(Udo Pastörs, NPD: Wie in der Kirche, amen.)

„Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

(Michael Andrejewski, NPD: Leider halten Sie sich nicht daran.)

Der zweite Satz dieses Absatzes 1 des Artikels 1 des Grundgesetzes,

(Michael Andrejewski, NPD: Pseudorechts.)

sie, die Menschenwürde, zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Auch die der Minister.)

Und Sie haben hier versucht, dem Innenminister unrechtmäßiges und unredliches Verhalten zu unterstellen, nur weil er ganz genau diesen Auftrag des Grundgesetzes ausgeführt hat. Wir sagen, Herr Innenminister, das war absolut richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Und Sie versuchen in gleicher Weise, hier den Landrat des Uecker-Randow-Kreises und die Polizei, die die Mitarbeiter des Landkreises beschützt hat,

(Michael Andrejewski, NPD: Wovor denn?)

in die Ecke zu stellen, dass sie etwas Illegales, Illegitimes und Rechtswidriges tun. Wir sagen, das, was der Landrat und seine Mitarbeiter getan haben und was die Polizei getan hat, das war Ausführen des Auftrages des Grundgesetzes.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Und dann kommen Sie und meinen, Sie könnten ein demokratisches Grundrecht, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, für sich in Anspruch nehmen, vor das Verfassungsgericht ziehen und sagen, wir müssen doch für unsere Hetze Meinungsfreiheit genießen.

(Stefan Köster, NPD: Dürfen wir das nicht? – Irene Müller, DIE LINKE: Hetze nicht.)

Das Bundesverfassungsgericht hat Ihnen in seinem Beschluss

(Stefan Köster, NPD: Der ist ziemlich schmal. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Reicht vollkommen aus.)

darauf die richtige Antwort gegeben.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Zunächst einmal stellt das Bundesverfassungsgericht fest: „Insbesondere ist es nicht abwegig, sondern liegt nahe, in der Kombination von Bild und Text einen Vergleich der in Deutschland lebenden Polen mit krähenartigen Vögeln, ,die sich über Geld hermachen‘, und hierdurch die oben genannten Voraussetzungen eines Angriffs auf die Menschenwürde erfüllt zu sehen.“ So weit das Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht sagt hier in seiner juristischen Sprache, diese Hetzplakate der NPD sind ein Angriff auf die Menschenwürde.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Ich darf ein zweites Zitat aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes bringen. Auch hier haben wir die typische Juristensprache, aber Sie alle werden sie in unser Deutsch übersetzen können: „Da die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist …, können die Belange der Meinungsfreiheit nach Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 130 … nicht mehr berücksichtigt werden.“

Also es gibt keine Abwägung, was wichtiger ist, Menschenwürde oder Meinungsfreiheit. Wenn – und das ist hier der Fall – der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist, dann gibt es nichts mehr zu wägen, dafür können Sie Meinungsfreiheit nicht für sich geltend machen,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Gott sei Dank!)

dann ist die Menschenwürde das absolut zu schützende Gut.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Das Bundesverfassungsgericht hat also Ihnen – die Sie, wir wissen das, Feinde unserer demokratischen Grundfreiheiten sind,

(Stefan Köster, NPD: Wir leben nicht in einer Demokratie.)

und die diese Grundfreiheiten für sich nutzen wollen – die, wie ich finde, richtige Antwort gegeben.

Das Bundesverfassungsgericht, lassen Sie mich das sagen, meine Damen und Herren, hat in seinem Beschluss auch darauf hingewiesen, dass die Reaktionen in der Bevölkerung, die sehr stark Anstoß an Ihren Plakaten genommen hat und die sich wehrt gegen solche Plakate,

(Michael Andrejewski, NPD: Die Bevölkerung?! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

dass dies für die Betrachtung des Sachverhalts durchaus bedeutsam ist.

(Michael Andrejewski, NPD: Sie sprechen nicht für das Volk. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Und ich möchte hier noch einmal sagen, was ich in der letzten Sitzung bereits gesagt habe, als wir Ihren Dringlichkeitsantrag, den Sie heute selber nicht mehr haben wollen, abgelehnt haben.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wir, die Demokraten in diesem Hause, sind stolz auf Schülerinnen und Schüler, die auf die Straße gehen gegen solche Plakate und die dagegen protestieren. Das ist richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP)

Das haben die Schülerinnen und Schüler des deutschpolnischen Gymnasiums getan.

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, eine persönliche Bemerkung. Ich bin sehr stolz darauf, dass mein Sohn an diesem deutsch-polnischen Gymnasium vor einem Jahr das Abitur abgelegt hat,