Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor wenigen Tagen hat der Städte- und Gemeindetag unseres Landes seinen Mitgliedsgemeinden und -ämtern Zahlen zugeleitet, wie sich die Finanzmittel, die nach dem Finanzausgleichsgesetz zu verteilen sind, entwickeln werden. Es waren ganz konkret Zahlen für das Jahr 2010, basierend auf dem Gesetzentwurf und basierend auf den Zahlen der Steuerschätzung, die uns seit Mai vorliegt. Nach diesen Zahlen, die der Städte- und Gemeindetag errechnet hat, werden der kommunalen Ebene im Jahre 2010 gegenüber 2008 rund 190 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, wir haben in den Einbringungsreden – sowohl beim Ministerpräsidenten als auch beim Innenminister – das Argument gehört, kein neues Argument, sondern ein Argument, das wir seit vielen Jahren hören und das uns allen eigentlich geläufig sein müsste, dass schon die finanzielle Situation in unserem Land und die finanzielle Situation der kommunalen Ebene uns nachdrücklich zum Handeln zwingen.
Meine Damen und Herren, wenn es noch eines Beweises der Richtigkeit dieser Aussagen des Ministerpräsidenten, übrigens auch seines Amtsvorgängers, und des Innenministers, übrigens auch seines Amtsvorgängers, bedurft hätte, der Städte- und Gemeindetag hat uns mit diesen Zahlen die Richtigkeit dieser Einschätzung bewiesen. Ja, meine Damen und Herren, wir sind in einer Situation, wo Handeln tatsächlich eine Pflicht ist, denn nicht zu handeln bedeutet, uns alle, und das heißt vor allen Dingen die kommunale Ebene, letztlich in relativ kurzer Zeit in Handlungsunfähigkeit zu bringen.
Und deswegen, meine Damen und Herren, wollen wir eine Verwaltungsreform, wir müssen aber auch eine Verwaltungsreform auf den Weg bringen, damit wir dieses Land handlungsfähig halten.
Und kommen wir noch einmal zum Thema Zahlen. Wie gesagt, dies sind rund 190 Millionen im Vergleich 2008/2010. Nun kann man diese Zahlen wie viele Zahlen relativieren. 2008 war ein Jahr mit bekanntlich sehr guten Einnahmen. Aber wir müssen auch sehen: Wie viele Einsparungen wird denn eigentlich eine Kreisgebietsreform bringen?
Der Innenminister hat uns hier die Zahl von 40 Millionen genannt, der Landesrechnungshof hat uns eine Zahl vorgerechnet von etwa 60 Millionen.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen wurden und werden in der Diskussion angegriffen und hinterfragt, kritisch hinterfragt. Das ist naturgemäß legitim. Und wir werden uns in der Tat der Aufgabe stellen müssen, zu ermitteln, wie viel wir denn an Einsparungen mit einer solchen Kreisgebietsreform erreichen werden.
Aber eines kann ich Ihnen aus meiner Sicht auch sagen: Ob es 40 Millionen sind oder 50 Millionen oder 60 Millionen, ist sicherlich eine wichtige Frage,
aber auch auf 40 Millionen könnten wir nicht verzichten. Wir sind nicht in der Situation, dass wir sagen können,
das sind für uns Peanuts, das können wir liegenlassen. Wir brauchen jeden Euro, wir brauchen jeden Cent. Und da werden wir auch in dieser Frage handeln müssen.
Und da wir bei den Zahlen sind – natürlich wird auch sehr eindeutig klar, wenn man sich diese Zahlen vor Augen hält, dass eine Kreisgebietsreform allein unsere Probleme keineswegs lösen wird,
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat für eine solche Kreisgebietsreform ein Leitbild und Leitlinien eingebracht. Wir haben dieses Papier in die Enquetekommission überwiesen.
Und, Herr Professor Methling, Sie haben vorhin im Zwischenruf gesagt, die Enquetekommission habe in zweieinhalb Jahren nur einen Beschluss zuwege gebracht,
eine Empfehlung zuwege gebracht, okay. Da müssen Sie aber über viele Monate gar nicht mitbekommen haben, was da eigentlich gelaufen ist.
Denn ich darf noch mal daran erinnern – ich habe heute darauf verzichtet, das blaue Wunder mitzubringen …
die Enquetekommission hat dieses Leitbild und diese Leitlinien der Landesregierung sehr stark verändert. Sie hat etwas viel Wichtigeres oder mindestens genauso Wichtiges getan – und da waren auch die Mitglieder der Enquetekommission, die von der FDP benannt worden sind, dabei. Wir haben gesagt: Kreisgebietsreform allein kann es nicht sein, sondern wir brauchen eine Gesamtreform.
wir haben ihn zu Papier gebracht, wir haben ihn in der Enquetekommission beschlossen, wir haben ihn diesem Landtag vorgelegt und dieser Landtag hat sich unserem Beschluss angeschlossen und sich diesen Gesamtrahmen zu eigen gemacht.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir alle tun gut daran, wenn wir hier sagen, dieser Gesamtrahmen ist der Maßstab und ist der Fahrplan für das, was wir vor uns haben. Ich glaube, dann gehen wir einen sehr vernünftigen Weg.
Wenn Sie in diesen Gesamtrahmen, lieber Kollege Schnur, hineinschauen, dann werden Sie feststellen – Sie haben es ja mit beschlossen, Sie kennen es also, ich hoffe es zumindest, dass Sie sich erinnern –, dass dieser Gesamtrahmen aus elf inhaltlichen Punkten besteht, elf. Und wenn Sie sich die ersten drei ansehen – und ich glaube nicht, dass es Zufall war, dass wir es in dieser Reihenfolge gemacht haben –, dann heißen diese ersten drei:
Wenn ich mir angucke, was hier heute von der Landesregierung auf den Tisch gelegt worden ist, dann geht es dabei erstens um Kreisgebietsreform, zweitens um Funktionalreform und drittens um Stärkung der Zentren.