Die ersten beiden Gründe – Verlust der Einwohner und Wegfall der Solidarpaktmittel – sind schon seit Langem bekannt. Deswegen hat ja auch das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Juli 2007 den Reformbedarf ausdrücklich betont und bejaht.
Dies ist damals auch von keiner der demokratischen Parteien in diesem Land infrage gestellt worden. Insofern verwundert es mich heute schon, dass man mit einer anderen Stellung eine grundsätzlich neue Position einnimmt.
Die Gründe Weltwirtschaftskrise und Schuldenbremse auch für die Landeshaushalte kommen selbstverständlich zu diesem problematischen Paket erschwerend hinzu.
Vor allem aber verringern sie das mögliche Zeitfenster, in dem man sinnvoll Reformen gestalten kann.
Und deswegen, meine Damen und Herren Abgeordneten, gilt es, keine Zeit zu verlieren, und gibt es keine Alternativen zu dem vorgeschlagenen Weg.
Gemeinsam mit meinen Kabinettskolleginnen und -kollegen bin ich außerordentlich froh darüber, dass die Landesregierung mit den vorliegenden Gesetzentwürfen den Reformknoten durchgeschlagen hat und die Gesetze auf den Weg, auf den parlamentarischen Weg bringt. Mit den Beschlüssen des Kabinetts zum Kreisstrukturgesetz, zum Aufgabenzuordnungsgesetz und zum Finanzausgleichsgesetz hat die Landesregierung eine entscheidende Etappe auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung in dieser Wahlperiode geschafft. Wir, die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, tragen dafür Verantwortung, Land und Kommunen für die Herausforderungen der kommenden Jahre fit zu machen. Und die größte Herausforderung ist dabei, dass wir zukünftig für die Verwaltung von Land und Kommunen weniger Geld zur Verfügung haben werden. Die Landesregierung, die Große Koalition aus SPD und CDU, redet nicht nur, sie hat die zwingend notwendigen Reformen angefasst und auf den Weg gebracht.
Wenn die Einnahmenseite wegbricht, sind wir gezwungen, die Ausgabenseite anzupacken. Auf der Ausgabenseite finden wir die Stellschrauben, die wir jetzt bewegen müssen. Das Gebot der Stunde kann nur heißen:
unser Ausgabenniveau, das des Landes, darüber rede ich – und das der Kommunen dem anzupassen, was uns zukünftig an Mitteln zur Verfügung stehen würde. Alles andere wären Luftbohrungen und alle, die in diesem Land groß geworden sind, wissen, wozu Luftbohrungen in der späteren Zeit geführt hatten.
Bei allem Sparen haben wir aber gemeinsam darauf zu achten, dass unser Bundesland für seine Einwohner lebenswert bleibt.
Eine der zentralen Stellschrauben sind meines Erachtens die Strukturen. Ich weiß, wir haben kein Geld mehr für die Strukturen aus der Vergangenheit,
Die Folgen, die sich für unser Land hieraus ergeben, lassen sich nicht mit einem oder zwei Gesetzen lösen, sondern erfordern ein ganzes Bündel
Völlig zu Recht hat der Landtag – zusammen mit dem Leitbild für eine Kreisgebietsreform – daher auch einen Gesamtrahmen für die Reform beschlossen. Und genau dem fühlt sich die Landesregierung verpflichtet, wenn sie mit Hochdruck auf den verschiedenen Feldern die umfassende Verwaltungsmodernisierung vorantreibt, und das im Übrigen nicht erst seit dem Beschluss zum Gesamtrahmen. Dies geht von einem neuen Personalkonzept für die Landesverwaltung über verstärkte Nutzung von E-Government und wichtige Vorhaben des Bürokratieabbaus bis hin zu den Reformen, die für die ganze kommunale Familie von unmittelbarer und zentraler Bedeutung sind.
Die drei zentralen Bausteine aus diesem Maßnahmenpaket hat Ihnen die Landesregierung jetzt als Gesetzentwürfe vorgelegt, die wir heute in Erster Lesung beraten. Neben der Reform der Kreisstrukturen sind dies die Reform der Aufgabenzuordnung und des Finanzausgleichsgesetzes. Zu den übrigen Themen des Gesamtrahmens, bei denen die Landesregierung ebenfalls zahlreiche Ergebnisse vorgelegt hat, verweise ich auf den Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Gesamtrahmens für die umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern, der ebenfalls letzte Woche vom Kabinett beschlossen und dem Landtag zugeleitet worden ist.
Ich werde Ihnen die drei Reformgesetze, die ich heute einbringe, im Einzelnen vorstellen und beginne mit der Kreisstrukturreform. Sie steht am Beginn, weil diese Reform meiner Ansicht nach wie der Kapitän einer Fußballmannschaft
Bei unseren Landkreisen wird es zwar noch gut zwei Jahre bleiben, aber der mit Abstand mitgliederstärkste Sportverband beispielsweise im Land,
Seit dem 1. Juli gliedert sich der Landesfußballverband in sechs Kreisverbände. Aus vorher 14 wurden 6.