Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der NPD ist erstens falsch formuliert, zweitens unverschämt und drittens nicht zielführend. Er kann nur abgelehnt werden.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Ich will das begründen: Er ist falsch formuliert und das ist für Sie besonders peinlich, weil Sie in Ihrer Deutschtümelei sich immer geradezu suhlen, aber mit der deutschen Sprache offenbar nicht umgehen können,
Herr Köster hat das jetzt noch mal in aller Breite vorgetragen. Es gibt sie nicht. Es gibt Geldstrafen und Geldauflagen.
Und, Herr Köster, auch dazu, obwohl Sie ja strafrechtserfahren sind: Zu einer Geldstrafe wird ein Angeklagter verurteilt und das Geld fließt immer an die Staatskasse. Also das, was Sie hier vorgetragen haben, betrifft dann die Geldauflagen, und die gibt es in zwei wesentlichen Fällen.
Lassen Sie mich ausreden! Sie werden noch merken, warum ich mit so großer Freude diese Rede übernommen habe.
Wenn ein Verfahren ohne Urteil mangels öffentlichen Interesses von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, dann kann es zu einer Geldauflage kommen, und ein weiterer wesentlicher Fall ist, wenn eine Haftstrafe durch das Gericht zur Bewährung ausgesetzt wird, dann auch. Also, meine Herren von der NPD, es geht um die Geldauflagen. Darüber wollten Sie Auskunft. Die Kleine Anfrage hat Herr Köster gestellt, wie gesagt, strafrechtserfahren, dafür besonders geeignet.
Und diese Liste liegt uns allen vor. Ich habe sie mir auch sehr genau angeguckt. Sie wird jährlich durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts und den Generalstaatsanwalt aktualisiert. Sie ist für die Richter, weil das in unserem Rechtsstaat so ist, natürlich nicht verbindlich, logisch, denn Richter sind unabhängig, und da hänge ich dran, so habe ich noch meinen Beruf begonnen.
Ich finde das ganz toll, dass das so ist, Sie ja nicht, denn bei Ihnen ist Recht, was dem Volke nützt.
Aber weiter: Sie liegt deshalb, und das muss man einfach wissen, im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwälte, diese Entscheidung, oder der Richter, und zwar sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Adresse, nämlich wer, wenn nicht die Staatskasse – auch das kann der Richter entscheiden, der Staatsanwalt –, wer als gemeinnützige Einrichtung soll dies bekommen.
Und damit das auch möglich ist, dass die Richter wissen, an wen sie etwas so vergeben können, da gibt es diese Liste. Die gibt es übrigens schon sehr lange und das Datum haben Sie auch schon gesagt. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass die Richter sich sehr genau angucken, an welche Einrichtung sie solche Geldsummen beauflagen.
Also ich oute mich jetzt hier. Ich gehöre zu denjenigen, die für private Spenden und auch bei den Richtern und Staatsanwälten dafür werben, dass der Kinderschutzbund, in diesem Fall der Kreisverband Schwerin, Zuwendungen bekommt, entweder Spenden oder aber auch, dass Richter oder Staatsanwälte sagen, er soll sie kriegen in geeigneten Fällen
für das Zeugenbegleitprogramm des Kinderschutzbundes. Und ich bin stolz darauf, dass das so ist, aber ich kann Ihnen auch sagen, dies sind Kinder,
die häufig leider – das sind die meisten der Fälle, die wir dort bekommen – Gegenstand, nicht Gegenstand, sondern Opfer von Straftaten, Sexualstraftaten waren und einer sehr fachkundigen Begleitung bedürfen. Ich hoffe, der eine oder andere kann sich vorstellen, was in einem Kind vorgeht in einem solchen Verfahren.
Das ist das, was ich Ihnen sagen wollte. Ihr Antrag ist also falsch formuliert. Wir reden über die Geldauflagen. Er ist aber, und das sage ich jetzt ganz deutlich, unverschämt und beleidigend, weil Sie behaupten – und das hat Herr Köster ja wiederholt, ich kenne seine Haltung zur Justiz, aber immerhin von diesem Pult aus ist es besonders –, dass es im Zusammenhang mit diesen Auflagen immer wieder zu Korruptionsverdächtigungen komme. So was von wenig ehrlich, wie Sie das hier vorgetragen haben, das habe ich selten erlebt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Sie wissen spätestens seit Vorliegen der Antwort der Landesregierung, dass Sie nicht über irgendjemand hier den Stab brechen, sondern dass Sie eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht stellen,
nämlich die Richter und die Staatsanwälte in unserem Lande. Und das, meine Damen und Herren, glaube ich, kann ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen dieses Landtages mit Ausnahme Ihrer Fraktion hier ganz entschieden zurückweisen.
Diese abscheuliche Behauptung kann nur von jemand vorgebracht werden, der ein gestörtes Verhältnis nicht nur zu Richtern und Staatsanwälten hat, sondern der ein sehr gestörtes Verhältnis zu unserem Rechtsstaat hat.
Aber wenn ich mal von dieser Rechtsstaatsfeindlichkeit absehe und versuche, die Emotion zurückzunehmen, die dieser Antrag in mir geweckt hat, weil ich ihn wirklich sehr abscheulich finde, dann will ich Ihnen auch sagen, der Antrag ist in keiner Weise zielführend. Das, was Herr Köster hier als Begründung vorgeführt hat, ist überhaupt nicht nachzuvollziehen. Wir haben aber ein anderes Problem und darüber haben wir in diesem Hause des Öfteren schon miteinander reden müssen. Wir haben nämlich das Problem, dass es ganz schwierig ist für Richter und Staatsanwälte und auch das nicht richterliche Personal, das eine große Aufgabe innerhalb der Justiz hat, die haben alle Hände voll damit zu tun, dem Anspruch auf eine zeitlich angemessene Durchführung von Verfahren überhaupt nachzukommen. Wir beklagen manchmal die Dauer von Gerichtsverfahren, nicht nur von Strafgerichtsverfahren. Und, meine Damen und Herren, ihnen weitere Berichtspflichten, wie Sie das gerne hätten, aufzuhalsen, wäre doch nur vertretbar, wenn das zu irgendeinem wirklich vernünftigen Ergebnis führen würde, das das rechtfertigen würde.
Und nun muss ich Ihnen wahrscheinlich noch etwas Nachhilfeunterricht geben. Sie reden hier über Organe der Rechtspflege.
(Udo Pastörs, NPD: Also nicht. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wenn Sie die Macht hätten, wäre er das nicht mehr. Das ist richtig.)
Sehen Sie! Das ist genau das. Ihr Vorurteil zeigt dies genau. Das ist auch richtig, was Herr Ringguth sagt, wenn Sie die Macht hätten …
Ich lasse Sie gerne ausreden, damit ins Protokoll kommt, welche vergifteten Äußerungen Sie in diesem Parlament von sich geben. Das ist völlig in Ordnung.
Ich habe mir noch einmal die vorliegende Liste der gemeinnützigen Organisationen anerkannt und habe mich doch gefragt, Ihr etwas …