Protocol of the Session on May 13, 2009

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Das war ein Übermittlungsfehler.)

Ja, das ist natürlich ein Kunstfehler, wenn das so ist.

Ich meine, es ist wichtig, dieses Verfahren auf den Weg zu bringen. Wir brauchen ARD und ZDF,

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Brauchen wir. Richtig. – Toralf Schnur, FDP: Das bestreiten wir ja auch nicht. – Zurufe von Regine Lück, DIE LINKE, und Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

wir brauchen unabhängige und allseitige Berichterstattung als Mittel für die Umsetzung von Demokratie und deshalb müssen wir das auf sichere Füße stellen.

Der NDR hat schon im Vorfeld des Inkraftsetzens des Gesetzes den 3-Stufen-Test durchgeführt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

Das ist ein Prozedere, kann ich Ihnen sagen, das braucht Gutachten. Und ich sage nicht, dass das ideal ist, aber es ist im Moment das Mittel zum Zweck, das Verfahren überhaupt durchzusetzen und die Mediatheken im Netz auch Bestand haben zu lassen.

(Zuruf von Andreas Bluhm, DIE LINKE)

Und schauen Sie rein, in die ARD-Mediathek, in die NDR-Mediathek, das ist hochinteressant, was Ihnen da geboten wird. Das ist ein Medium der Zukunft, das durch unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen mit den Gebührenmodellen auf den Weg gebracht wird. Ich kann Ihnen das nur empfehlen, unter NDR-Mediathek sich das mal anzuschauen, denn eine Woche lang sind die Beiträge dort auch einsehbar.

Insofern, meine Damen und Herren, stellt der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen tragbaren Kompromiss dar. Er sichert den öffentlich-rechtlichen Anstalten den Weg in die digitale Zukunft. Er schafft eine solide, rechtliche und finanzielle Grundlage für die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten

im Internet. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Schildt.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 5/2252. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2527, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/2252 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/2252 bei gleichem Stimmverhalten wie in der vorhergehenden Abstimmung angenommen.

Meine Damen und Herren, bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchte ich Ihnen mitteilen, dass interfraktionell vereinbart worden ist, den Tagesordnungspunkt 39 nach Tagesordnungspunkt 14 und den Tagesordnungspunkt 15 vor Tagesordnungspunkt 40 aufzurufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/2575 ein Antrag zum Thema „Ablehnung der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Herr Koplin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir unterbreiten Ihnen einen Dringlichkeitsantrag mit folgendem Wortlaut: „Die Landesregierung wird aufgefordert, den Entwurf für eine Zweite Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, Bundesrats-Drucksache 204/09, im Bundesrat abzulehnen.“ Im Bundesrat

geht es darum, einen Frequenzbereich für Theater, freie Theater, Musik- und Sportveranstalter und Dolmetscherdienste unzugänglich zu machen.

Die Dringlichkeit ist begründet in zwei Punkten:

Erstens, der Bundesrat entscheidet am kommenden Freitag, 15. Mai, über diese Drucksache.

Und zweitens gilt es, Schaden vom Land abzuwenden. Nach uns vorliegenden Informationen beziffert sich dieser langfristig auf 25 Millionen Euro.

Abschließend sei bemerkt, dass dieser Dringlichkeitsantrag entbehrlich gewesen wäre, wenn die Landesregierung, so, wie im Bildungsausschuss vorgetragen, zum 7. Mai ein Votum abgegeben hätte und wir uns damit hätten auseinandersetzen können. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das ist der Fall. Bitte schön, Herr Abgeordneter Körner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir lehnen diesen Dringlichkeitsantrag ab.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Echt?)

Mir liegen andere Informationen vor, Herr Kollege Koplin, dass bei der kommenden Bundesratssitzung dieses Thema nicht auf der Tagesordnung ist, weil es zwischenzeitlich Gespräche gegeben habe, dergestalt, dass insbesondere Theater, die ja davon betroffen sind,

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

unterstützt werden sollen aus den Mitteln, die die Bundesregierung

(Irene Müller, DIE LINKE: Das ist so stotternd vorgetragen.)

für die Frequenzzuweisung erhält, sodass eine Dringlichkeit nicht gegeben ist.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Körner.

Ich lasse jetzt abstimmen. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Doch.)

Damit ist die Zweidrittelmehrheit gemäß unserer Geschäftsordnung nicht erreicht worden und die Erweiterung der Tagesordnung ist damit abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Können Sie das Abstimmungsergebnis fürs Protokoll noch mal nennen?)

Bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der NPD, der FDP nicht, aber zwei Abgeordneten aus der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der FDP.

(Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Und eine Enthaltung bei der CDU.)

Und bei einer Enthaltung der Fraktion der CDU.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Frau Präsidentin! – Gabriele Měšťan, DIE LINKE: Zweiter Dringlichkeitsantrag.)

Entschuldigung, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war zu schnell beim Umblättern.