verträge, Drucksache 5/2252, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 5/2527.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Zwölften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/2252 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herrn Kollegen! Rundfunk/Fernsehen, das ist ein wichtiger Teilbereich der Medien in unserem Land. Über die elektronischen Medien informiert sich die Mehrzahl unserer Bevölkerung tagtäglich über das Weltgeschehen, bildet sich über unser Land und Leute oder unterhält sich einfach nur. Medien sind in allen ihren Formen aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken.
Und, meine Damen und Herren, das wird Sie nicht überraschen, dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der Zwölfte, kann nach einer relativ kurzen Beratung im Innenausschuss auch, so hoffe ich, die Zweite Lesung passieren, weil, ich hatte das seinerzeit bei der Ersten Lesung von diesem Platz aus schon sagen können, die Formulierungen in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag in sich sinnvoll, notwendig und auch so geboten sind. Deswegen können wir kurz und knapp, wie das auch manchmal möglich ist, diese Diskussion bestreiten. Ich persönlich glaube, dass wir hier mit gutem Gewissen zustimmen können.
Deswegen, meine Damen und Herren, da wir uns mit Medien befassen, möchte ich doch einen kleinen Ausblick darauf nehmen, was wir noch so vorhaben.
Diejenigen, die sich mit Medien befassen, wissen, dass noch einiges vor uns liegt. Gerade der technische Fortschritt erfordert ein Überprüfen der bisherigen Bezahlsysteme, das heißt beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Gebühren, denn das wird wohl keiner mehr ernsthaft behaupten wollen, dass das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes als einziger Anknüpfungspunkt genügt für die Rundfunkgebühren. Das ist technisch überholt. Es gibt auf der anderen Seite zahlreiche Befreiungstatbestände, Auslegungsregelungen, sodass inzwischen das Rundfunkgebührensystem, wie wir es haben, unübersichtlich ist, auch missverständlich für den Verbraucher.
Und das, meine Damen und Herren, können wir auch als Landtag nicht hinnehmen, denn es führt zu einer sinkenden Akzeptanz des Gebührensystems des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Von dieser Stelle immer wieder zu sagen, wir unterstützen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, was ich hier auch noch mal gerne tue, ist das eine,
aber dafür zu sorgen, dass seine Akzeptanz auch in der breiten Bevölkerung erhalten bleibt, ist eine andere. Wir müssen da hin, dass gerade solche schwierigen Fragen wie zuletzt die internetfähigen PCs und auch die Praxis der GEZ irgendwann einmal der Vergangenheit angehören. Wir haben da noch einen ganzen Berg vor uns.
Richtig ist aber, dass ich Sie alle bitte, uns alle ermuntere, diesem jetzt ausgehandelten und beratenen Vertrag zuzustimmen. Aber es wäre, glaube ich, unehrlich, wenn man bei dieser Gelegenheit, hier zu Medien zu sprechen, einfach eine Entwicklung in unserem Lande übergeht, und ich möchte die Gelegenheit hier auch nutzen.
Wir hatten am letzten Wochenende vom Deutschen Journalistenverband einen Pressetag, der in diesem Landtag stattfand. Hier haben die Journalisten in diesem Lande noch einmal ihre Sorgen darüber zum Ausdruck gebracht, was sich insbesondere bei den Printmedien abspielt. Wir, diejenigen, die sich mit Medien befassen – gerade im Innenausschuss, wir hatten eine entsprechende Anhörung –, sehen das ebenfalls mit Sorge. Natürlich weiß ich um den wirtschaftlichen Druck, der auf den Verlagen lastet. Das wissen wir alle. Aber ich glaube immer noch nicht, dass Fusionen, noch dazu solche über landsmannschaftlich geprägte Regionen und sogar über Landesgrenzen hinweg, die Zeitungen für ihre Leser gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern attraktiver machen. Ich vermag das nicht zu glauben.
Das mag ja nicht so wichtig sein, was ich glaube, aber die Konsequenz, die sich daraus zieht, wenn man eine solche Aussage macht, heißt doch, dass es sicher einen Mehrwert für eine Zeitung gibt, wenn sie einen regionalen Bezug hat. Und genau für diesen sehe ich die Gefahr dafür, dass er schwindet, wenn – und jetzt sage ich etwas, was ein bisschen plakativ ist – das Verbreitungsgebiet einer gedruckten Zeitung das Gebiet von Kiel bis Penkun überstreckt.
Meine Damen und Herren, hier sind wir in einer Entwicklung, die wir selber als Landtag nicht unmittelbar beeinflussen können, die wir aber im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes kritisch verfolgen müssen und wo wir unseren Anteil in der Diskussion dazu leisten und auch möglicherweise unsere Möglichkeiten der Politik und der Gesetzgebung nutzen müssen.
Meine Damen und Herren, das, was überregional ist, das kann ich auch aus elektronischen Medien entnehmen. Das ist überhaupt nicht das Problem. Das, was das Leben interessant macht für eine Zeitung, was für mich als Zeitungsleser interessant ist, ist der regionale Teil. Und das höre ich nicht auf, hier von diesem Platz zu wiederholen. Das ist das, was Spaß macht, morgens beim Frühstück Zeitung zu lesen. Und wenn Zeitung keinen Spaß mehr macht, dann wird sie auch nicht gekauft. So einfach ist das.
Und deswegen, meine Damen und Herren, unsere Möglichkeiten als Politik sind sehr begrenzt, dennoch: Wenn wir heute einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag hier verabschieden, die Zustimmung hier zusagen, sollten wir an unsere Zeitungen denken. Sie machen mir im Augenblick – ich glaube, vielen von uns – große Sorgen. Hier sollten wir noch einmal in die Diskussion eintreten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Jawohl, Herr Dr. Jäger, ich würde Ihnen gerne beispringen in der Position, das Land braucht seine Zeitungen und den Regionalbezug und die Qualität, denn ohne dieses wird auch politische Meinungsbildung ärmer in diesem Land, und das gilt es zu verhindern.
Demokratieentwicklung ohne Regionalzeitungen ist undenkbar. Von daher bitte ich die Landesregierung, möglichst umgehend den Bericht zur Situation der Medienlandschaft vorzulegen.
Nun aber zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Es gibt eine ganze Reihe von Regelungen, die gehen aus unserer Sicht in Ordnung, aber der Kern dieses Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages besteht darin, dass in Zukunft die öffentlich-rechtlichen Anstalten der ARD, das ZDF und das DeutschlandRadio einen sogenannten 3-Stufen-Test durchführen sollen. Mit ihm soll unter anderem geprüft werden, welche Auswirkungen die neuen Telemedienangebote, also nicht das, was über Fernsehen und Radio in den Sendungen verbreitet wird, sondern das, was im Internet nachzulesen, nachzusehen und nachzuhören ist, auf den allgemeinen Medienmarkt hat. Augenscheinlich ist gewollt, dass die Auswirkungen dieser Entwicklung möglichst gering sein sollen. Allerdings bleibt es bei dem Grundsatz aus unserer Sicht, wer als Medienunternehmen nicht im Internet stattfindet, hat in der Informations- und Wissensgesellschaft keine Perspektive mehr.
Und deswegen wird mit dem 3-Stufen-Test künftig zu prüfen sein, ob die Telemedienangebote unserer öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter, also ihre Angebote im Internet, tatsächlich einen sogenannten publizistischen Mehrwerttest haben.
Nun, Herr Schnur, die Gremien und die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten haben nachzuweisen, dass das jeweilige Angebot einen publizistischen Mehrwert hat. Wie das allerdings durch die Gremien bewältigt werden soll, sagt der Gesetzgeber mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht. Das Verfahren soll durch die Gremien durchgeführt werden, doch den Gremien fehlen die Experten. Die Gremienmitglieder müssten sogar Experten auf verschiedenen Spezialgebieten sein. Es gibt nur wenige, die den publizistischen Mehrwert abschätzen können.
Viele der heutigen Gremienmitglieder sind natürlich beruflich tätig und können nicht von morgens bis abends die Programme verfolgen und dann noch den publizistischen Mehrwert der Internetangebote bewerten. Es gibt nur wenige, die über spezifische medienökonomische Kenntnisse verfügen, und es gibt noch weniger, die
medienökonomische Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen werten und gewichten können, und kaum einen gibt es in den Gremien – und da können Sie sich alle Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in diesem Lande, in der Bundesrepublik angucken –, der über den juristischen Sachverstand verfügt, die entsprechenden Bescheide auch EU-gerecht erstellen zu können. Hier wird also durch die Ministerpräsidenten und den Staatsvertrag den Gremien eine Aufgabe übergewuchtet, die diese kaum zu leisten vermögen.
das ZDF 1,25 Millionen Euro, nur für Gutachten. Wenn Sie allein für diese beiden Anstalten die Summen zusammenrechnen, kommen Sie auf über 2 Millionen Euro. Davon könnte man 30 mal 45 Minuten hochwertigste Dokumentationssendungen herstellen.
Und es müsste Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition, auch bekannt sein, dass die ARD-Anstalten, darunter auch der NDR, ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, um nach Annahme des Staatsvertrages womöglich genau gegen diesen Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu können. Und auch der Spitzenverband des Verbandes der privaten Rundfunk- und Telemediendiensteanbieter, RTL und andere haben angekündigt, dass sie, wenn die ersten Gutachten den 3-Stufen-Test durchlaufen haben, juristische Klageschritte einleiten werden.
Warum also, meine Damen und Herren, schaffen wir uns mit einem Staatsvertrag, mit den Regelungen in diesem Staatsvertrag Probleme, statt dass wir medienpolitische Probleme lösen? Es gibt ja noch offene aus den zurückliegenden Staatsverträgen.
Am 12. August 2008 nahm der Intendant des Hessischen Rundfunks in einer Anhörung im Hessischen Landtag zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der damals vorliegenden Form Stellung und stellte fest, ich darf zitieren: „Wir haben es hier mit einer Überregulierung zu tun, die der ARD und dem Hessischen Rundfunk in ihrer Auswirkung keine angemessene Teilhabe mehr an der Medienentwicklung gewährleistet. Eine Umsetzung dieser Vorgaben entwertet erstens unsere Online-Angebote und gefährdet ihren Bestand und belastet zweitens unsere zahlreichen kleinteiligen technokratischen Vorschriften, deren Auslegung vermutlich sehr zeitnah eine große Zahl von Gerichten beschäftigen wird.“ Und weiter heißt es: „Ich bitte Sie deshalb, dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in dieser Form keine Zustimmung zu geben.“
Nun, wer die weitere Debatte unter den Ministerpräsidenten verfolgt hat, konnte feststellen, dass es an dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf von damals keine wesentlichen Änderungen gab. Seine Regelungen, so, wie er heute im Rundfunkänderungsstaatsvertrag Nummer 12 vorliegt, gehen weit über den von der EU geforderten Regelungsbedarf hinaus, ohne Not und ohne medienpolitische Weitsicht.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich haben wir nach wie vor auch offene Punkte. Mit dem
Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde formuliert – und auch Herr Dr. Jäger hat darüber gesprochen –, dass zeitnah bis zum Jahre 2009 ein neues Rundfunkgebührenmodell entwickelt werden soll. Das war vor vier Jahren. Nun werden wir im Moment auf 2013 vertröstet, aber auch der Dreizehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird sich nicht mit der Gebührenmethodik befassen, sondern vielleicht der Vierzehnte oder sogar erst Fünfzehnte. Ich glaube noch nicht, dass wir bis 2013 das Problem der neuen Rundfunkgebühr gelöst haben.
Offen bleibt auch nach wie vor die Frage, die vor dem Hintergrund eines Beschlusses dieses Landtages ein Thema ist, nämlich die Frage der Umsetzung der Gebührenbefreiungstatbestände gemäß unserem hiesigen Landtagsbeschluss. Auch das dauert mittlerweile mehr als vier Jahre und es bleibt die Frage offen, in welchem Rundfunkänderungsstaatsvertrag denn diese Rundfunkgebührenbefreiungstatbestände neu geregelt werden.
Im Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag konnten wir feststellen, dass es kein Trennungsverbot gab zwischen Netzbetreibern und denjenigen, die Programme anbieten. Die Folge war, dass diejenigen, die Programme anbieten, darunter auch die privaten Anbieter, zum Teil auch ARD und ZDF, von den Kabelnetzbetreibern diskriminiert werden, eine Situation, die für die freie Entwicklung der demokratischen Meinungsteilhabe eine Bremse darstellt.
Und natürlich – Herr Dr. Jäger hat ja den Ausblick auch aus Sicht der CDU-Fraktion gewagt – ist auch aus unserer Sicht mit den neuen Rundfunkänderungsstaatsverträgen eine ganze Reihe von Dingen sozusagen herangereift, die gelöst werden müssen, zum Beispiel die Frage des Suchmaschinenanbieters Google, der 95 Prozent des Werbemarktes in diesem Bereich mittlerweile beherrscht.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Gegensatz zu unserer Zustimmung im Ausschuss leider für die Fraktion hier heute nicht zustimmungsfähig.