Protocol of the Session on May 13, 2009

Die Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2560 ist nun das Ergebnis der intensiven und, ich muss betonen, sehr sachlichen Prüfung der Rechnungslegung zum Haushaltsjahr 2006. Sie ist wie zu jedem Haushaltsjahr ziemlich umfangreich ausgefallen, umfasst sie doch die Beratungsergebnisse zu mehr als 1.000 Textzahlen der Berichte des Landesrechnungshofes.

Wie wir alle wissen, meine Damen und Herren, verfolgt der Landesrechnungshof mit der Kombination dieser zwei Jahresberichte das Ziel, strukturelle Probleme der kommunalen Finanzlage sichtbar zu machen und diese enger in der Wechselwirkung mit den Landesentscheidungen darzustellen. Wichtig dabei ist, dass die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes zeitnah zur vorgelegten Rechnungslegung der Landesregierung dem Parlament zur Gesamtprüfung und Entscheidung zur Verfügung stehen. Denn nur so können Fehlentwicklungen schnell aufgedeckt und künftig solche Entwicklungen unterbunden werden. Wie Sie sicher schon gesehen haben, liegt dem Parlament bereits der nächste Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2007 auf der Drucksache 5/1991 vor.

Die Ihnen jetzt vorliegende Beschlussempfehlung, meine Damen und Herren, des Finanzausschusses fächert sich in drei Bereiche. Der erste Teil enthält die Vorschläge des Ausschusses zu den Empfehlungen und Beanstandungen des Landesrechnungshofes sowie Entschließungen, in denen die Landesregierung um ein bestimmtes Tun und um Prüfungen und Berichte an den Landtag insgesamt oder an konkret benannte Fachausschüsse ersucht wird. Die Teile 2 und 3 befassen sich mit der Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofes.

Trotz der jüngsten Verbesserungen der kommunalen Haushaltslage, die überwiegend auf gute konjunkturelle Situationen zurückzuführen waren, kann sich auf diesen Ergebnissen nicht ausgeruht werden, schon gar nicht im Hinblick auf die gegenwärtige Finanzkrise und die damit zu erwartenden Einbrüche bei den Einnahmen sowohl des Landes als auch der Kommunen.

Der Landesrechnungshof hat in seinem Kommunalfinanzbericht erneut die bislang ausstehenden Strukturentscheidungen in den Kommunen und kreisfreien Städten zur nachhaltigen Lösung der kommunalen Haushaltsprobleme angemahnt. Der Finanz- und der Innenausschuss haben sich intensiv mit der Thematik der kommunalen Haushalte, der Novellierung des kommunalen Finanzausgleiches, der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen, deren Einnahmen und Ausgaben sowie mit möglichen Lösungsansätzen beschäftigt.

In diesem Zusammenhang hat sich der Finanzausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Landtag zu bitten, im Rahmen der in Kürze anstehenden Beratungen zur Kreisgebiets- und Funktionalreform sowie zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes die vom Landesrechnungshof vorgeschlagene Stärkung der Oberzentren durch Neujustierung der FAG-Zuweisungen in Erwägung zu ziehen.

Beispielhaft möchte ich einige weitere Themen aus den Beratungen im Finanzausschuss hervorheben, ohne jedoch Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. So hat sich der Finanzausschuss unter anderem mit der Fortschreibung des Personalkonzeptes der Landesverwaltung und der Frage, ob der Tarifvertrag über die Tarif- und Arbeitszeitabsenkung und den Kündigungsschutz ab 2010 fortgesetzt werden sollte, beschäftigt.

Auch hat im Ausschuss die Förderung von Frauen- und Mädchenhäusern sowie von Beratungsstellen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern einen Schwerpunkt der Beratungen dargestellt. Dabei ist im Ausschuss betont worden, wie wichtig diese Hilfeeinrichtungen im Land sind und dass in diesem Fall ein ausschließlich auf die Finanzmittel ausgerichtetes Augenmerk nicht sinnvoll sei. Schließlich, meine Damen und Herren, versteht es sich von selbst, dass beispielsweise ein Frauenhaus nicht wie ein Hotelbetrieb geführt und nur nach seiner Auslastung beurteilt werden kann.

(Regine Lück, DIE LINKE: So ist es.)

Der Finanzausschuss hat sich im Ergebnis seiner Beratungen für eine Evaluation des Hilfe- und Beratungsnetzes im Aufgabenbereich der Parlamentarischen Staatsekretärin für Frauen und Gleichstellung ausgesprochen.

Ferner hat sich der Finanzausschuss mit der Förderung der Modernisierung beziehungsweise des Neubaus von Feuerwehrgebäuden, der Erarbeitung einer Nachfolgeregelung für die Feuerwehrmindeststärkenvorschrift, der Sportförderung des Landes und der dazugehörigen Verwendungsnachweisprüfung beschäftigt.

Und wer den Bericht des Finanzausschusses aufmerksam gelesen hat, wird gemerkt haben, dass entgegen eines im Ausschuss getroffenen Beschlusses zum Landgestüt Redefin dieser Beschluss nun nicht mehr vorne in den Entschließungen der Beschlussempfehlung auftaucht. Das hat ganz einfach den Hintergrund, dass sich die ursprünglich geplante Beauftragung der Landesregierung, bis zum 31.12.2008 eine Neukonzeption des Landgestütes zu erstellen, nicht nur durch den Zeitablauf, sondern auch durch tatsächliche Konzepterstellung und Vorstellung im Agrar- und Finanzausschuss inzwischen erledigt hat. Dem Landtag zu empfehlen, die Landesregierung um Konzepterstellung zu ersuchen, hätte zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn mehr gehabt, nachdem das Konzept ja bereits erarbeitet worden ist.

Des Weiteren beschäftigte sich der Finanzausschuss mit der vom Landesrechnungshof empfohlenen interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin im Bereich der beiden Theater sowie der wiederholt aufgetretenen, unbefriedigenden Situation für den Landesrechnungshof bei der Prüfung kommunaler Beteiligung. So hat der Finanzausschuss schließlich einstimmig beschlossen, dem Landtag erneut zu empfehlen, die Landesregierung zu ersuchen, den Landesrechnungshof bei der Durchsetzung seiner Prüfungsrechte gegenüber denjenigen Minderheitsgesellschaftern, die eine Verankerung der Prüfungspflicht nach dem Kommunalprüfungsgesetz im Gesellschaftsvertrag ablehnen, weiterhin zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, dies soll an dieser Stelle als beispielhafte Aufzählung von Schwerpunkten der Ausschussberatungen genügen. Neben der Haushaltsrechnung der Landesregierung hat sich der Finanzausschuss auch mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2006 beschäftigt. Hierzu haben die finanzpolitischen Sprecher aller Fraktionen in den Räumen des Landesrechnungshofes dessen Rechnungslegung geprüft und zusammen mit dem Präsidenten des Landesrechnungshofes neben der eigentlichen Rechnungsprüfung auch einige Themen wie personelle Struktur und Organisation, Stellenbewirt

schaftung, Zuständigkeiten des Landesrechnungshofes und Sanierungsbedarf in der Liegenschaft Neubrandenburg besprochen.

Im Ergebnis der Prüfung haben die finanzpolitischen Sprecher keine gravierenden Fehler und kein unwirtschaftliches Verhalten feststellen können und dem Finanzausschuss daher empfohlen, dem Landesrechnungshof für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2006 die Entlastung zu erteilen. Der Finanzausschuss ist dieser Empfehlung einstimmig gefolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzausschuss unterbreitet Ihnen mit der vorliegenden Beschlussempfehlung eine Reihe von Vorschlägen, wie mit den vom Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht ausgesprochenen Empfehlungen und Beanstandungen umgegangen werden sollte. Zum anderen empfiehlt der Finanzausschuss eine Vielzahl sich an die Landesregierung richtender Handlungs-, Prüf- und Berichtsaufträge und schließlich die Entlastung sowohl der Landesregierung als auch des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2006.

Ich bitte Sie daher um die Annahme der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses entsprechend den Ziffern 1 bis 3. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Schwebs.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borchert von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie in allen Jahren zuvor hat der Finanzausschuss in vielen Sitzungen, in dem Fall in neun Sitzungen, sehr intensiv bis zum 23. April die Jahresberichte des Landesrechnungshofes beraten für das Haushaltsjahr 2006, sowohl in Teil 1 den Landesfinanzbericht beziehungsweise in Teil 2 den Kommunalfinanzbericht.

Unter Einbeziehung des Landesrechnungshofes, der bei jeder Beratung anwesend war, leider heute anscheinend nicht, …

(Der Präsident des Landesrechnungshofs, Dr. Tilmann Schweisfurth, meldet sich.)

Entschuldigung! Herr Schweisfurth ist da, den möchte ich ausdrücklich noch mal begrüßen.

... des Weiteren natürlich des Finanzministeriums und der jeweiligen Fachministerien sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch der Fachausschüsse haben wir im Finanzausschuss sehr interessante und konstruktive Diskussionen gehabt zu den verschiedensten Punkten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Für all die Jahre zuvor mache ich das auch sehr gerne, dass ich namens der SPD-Fraktion mich bei Ihnen persönlich und bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hofes bedanke für Ihre geleis

tete Arbeit. Sowohl mit Ihren kritischen Prüfvermerken, Ihren Beanstandungen und Hinweisen, aber auch mit Ihren überwiegend konstruktiven Vorschlägen leisten Sie gemäß Ihrem Verfassungsauftrag eine ganz wichtige und gute Arbeit für unser Land.

In einem ausgewogenen Verhältnis stehen dabei Kontrolle und Beratungsfunktion und natürlich gab es auch wieder Punkte, bei denen wir sehr kontrovers diskutiert haben, aber ich fand das völlig normal, jeder in seiner Zuständigkeit, und ich komme nachher noch auf zwei Punkte zu sprechen, wo wir dann auch einen klaren Dissens hatten, aber auch das muss mal offen angesprochen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf zwei Beratungsschwerpunkte in Teil 1 eingehen und sie konkret ansprechen, weil die sehr umfangreich beraten wurden unter Einbeziehung natürlich auch der Fachausschüsse, und auch sehr viel Zeit – zu Recht – in Anspruch genommen haben, weil sie zum Teil auch Gegenstand waren von umfangreichen Medienberichten.

Als Erstes möchte ich mich noch einmal äußern zu den Beratungen im Zusammenhang mit dem Landgestüt Redefin und das in vier Punkten zusammenfassen. Ich glaube, viele können sich noch erinnern an die Medienberichte. Und es war wirklich so, dass zum Teil gravierende Mängel und Verstöße sowohl bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung als auch in den verschiedenen Bereichen Führungs- und Kontrolldefizite zu verzeichnen waren.

Das hat das Ministerium auch vom Grundsatz her so anerkannt. Das Positive war, dass dann sofort gehandelt wurde. Praktisch in den verschiedensten Phasen ist das Ministerium tätig geworden und wir konnten noch während der Beratungen im Finanzausschuss – und Sie haben es auch bestätigt, Herr Dr. Schweisfurth – konstatieren, hier hat es wirklich geklappt, Kontrolle, Beratung und dann die sofortige Beachtung und Umsetzung durch das Fachressort bei Begleitung des Parlaments. Ich finde, das ist ein gutes Beispiel.

Es gab auch Übereinstimmung bei der Beseitigung der Defizite, sofortige Schlussfolgerungen und dann unter anderem natürlich auch die Konsequenz, eine neue Geschäftsführung einzusetzen. Ich glaube, jetzt schon sagen zu können, dass sich das vom Grunde her auch bewährt hat und das Landgestüt Redefin inzwischen wieder in guten Bahnen ist, in ruhigem Wasser ist.

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Ich glaube, das ist auch einen Beifall wert, Frau Kollegin Schildt.

Drittens ist, glaube ich, in den Beratungen auch deutlich geworden, und ich nutze heute die Gelegenheit hier im Landtag noch mal: Die Koalitionsfraktionen stehen grundsätzlich zum Landgestüt Redefin und wir halten dieses unverzichtbar für das Land als Pferdekompetenzzentrum. Ich glaube, das ist eine klare Position, die zumindest im Finanzausschuss unstrittig war.

(Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Ich gehe davon aus, dass das in der CDU-Fraktion insgesamt auch so der Fall ist.

(Vincent Kokert, CDU: Wir arbeiten dran. – Zuruf von Gino Leonhard, FDP)

Viertens haben wir im Finanzausschuss ausführlich begonnen – ich muss sagen „begonnen“, das ist ein

laufender Prozess –, uns mit dem neuen Betriebsentwicklungskonzept zu befassen, um das vereinbarte Ziel auch finanzpolitisch doch schrittweise zu erreichen, das Defizit beziehungsweise den Überschussbedarf von 14,5 Millionen pro Jahr schrittweise zu reduzieren, ohne den Dreiklang zwischen Pferdezucht, zwischen Sport und natürlich Events aller Art infrage zu stellen, sondern eher auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in diesem Dreiklang so viele Synergieeffekte zu organisieren, dass es auch wirklich realistisch ist, schrittweise den Jahresbedarf an Zuschuss hier zu reduzieren. So weit zu Redefin.

Ein zweites Beispiel aus dem Teil 1: Die Förderung von Frauen- und Mädchenhäusern sowie Beratungsstellen und Interventionsstellen wird im Land finanziert mit 1,6 Millionen Euro pro Jahr. Übereinstimmung gab es – und damit beginne ich erst mal mit den Gemeinsamkeiten, Herr Dr. Schweisfurth –, Übereinstimmung gab es, dass es grundsätzlich keinen Bereich, keinen Tabubereich geben darf im Land, der Landesverwaltung und auch der Kommunen, der ausgeschlossenen sein darf von Überprüfung, auch von Beratung und kritischem Hinterfragen, gerade was effizienten Finanzmitteleinsatz betrifft.

Insofern gab es dann selbstverständlich auch eine große Bereitschaft – und die entsprechende Beschlussfassung ist dann auch erfolgt –, auch in diesem Bereich die Strukturen zu überprüfen im Rahmen einer Evaluation des Hilfe- und Beratungsnetzes im Aufgabenbereich der Parlamentarischen Staatssekretärin bis April 2011 und dieses praktisch auch dann zu vollziehen.

Aber, und jetzt kommt es, ich möchte die Gelegenheit nutzen – wie auch im Ausschuss, insofern ist Herr Dr. Schweisfurth nicht überrascht –, hier noch mal deutlich auch die Kritik der Koalitionsfraktionen zum Ausdruck zu bringen bezüglich der Feststellung beziehungsweise der Behauptung des Landesrechnungshofes an dieser Stelle, und ich zitiere: „Die Aufrechterhaltung aller 29 Einrichtungen wäre nicht gerechtfertigt“, was in der Konsequenz bedeuten würde, man könnte einen Teil dieser Einrichtungen schließen.

Die Behauptung, dies könnte ohne Schaden für die Aufgabenerfüllung erfolgen, durch den Landesrechnungshof müssen wir als Koalitionsfraktion ganz entschieden zurückweisen. Wir sind auch als Koalitionsfraktion der Meinung, grundsätzlich jetzt hier nicht über Schließung zu reden, über Strukturen, die so gewollt sind von der Politik. Wir haben uns für diese Strukturen entschieden. Was ich fachlich für bedenklich halte, wenn praktisch die Effizienz oder der Wert dieser Interventionsstellen, dieser Beratungsstellen, dieser Frauen- und Mädchenhäuser daran gemessen wird von Ihnen, welchen Auslastungsgrad sie haben. Wer so etwas macht, hat nicht so richtig verstanden, entschuldigen Sie bitte mal jetzt diese harte Formulierung, was da eigentlich gemacht wird. So geht das nicht.

Insofern, glaube ich, ist es ein Punkt, da muss ich sagen, da stimmte das ausgewogene Verhältnis zwischen Kontrolle und Beratung nicht mehr. Ich glaube, an der Stellen sagen zu können, habe ich zumindest den Eindruck, dass Sie vielleicht in guter Absicht meinten, uns, der Politik, nicht nur zu raten, sondern möglicherweise auch eine Entscheidung nahezubringen, die wir nicht so bereit sind zu treffen. Insofern finde ich, wieder positiv formuliert, es ist gut, dass man bei solch einer Debatte auch noch lernt, besser miteinander umzugehen

und die unterschiedlichen Rollen und den Auftrag, den Sie laut Verfassung haben, den wir auch als Parlament haben, auch voneinander abzugrenzen und zu verstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Kommunalfinanzbericht Teil 2: Im zweiten Teil des Jahresberichts sind neben Ergebnissen mit der Kommunalprüfung auch Analysen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur kommunalen Finanzlage und zu aktuellen Reformerfordernissen enthalten. In dem Zusammenhang haben sich, wie ich finde, grundsätzlich bewährt die engen Abstimmungen zwischen Finanz- und Innenausschuss, also zwischen Finanzpolitik und Kommunalpolitik an dieser Stelle, auch die gemeinsame Sitzung unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände. Ich muss im Gegensatz zum Vorjahr feststellen, dass wir weitgehende Übereinstimmung hatten dann auch in der Analyse. Da gab es wenig Dissens, auch in der Bewertung der Prüfungsergebnisse, bei den Empfehlungen, logischerweise bei unterschiedlichen Interessenlagen dann natürlich auch wieder abweichende Positionen.

Allerdings, bei den zwei Schwerpunkten, FAG und auch wirtschaftliche Betätigung von kommunalen Beteiligungen, konnten wir doch auch weitgehende Übereinstimmung erzielen. Es wird zum Beispiel so sein, dass im vom Kabinett am Dienstag, also gestern, beschlossenen Gesetzentwurf zum FAG, ich nenne mal einige Stichpunkte, sowohl Gleichmäßigkeitsgrundsatz, Stärkung der Zentren, sachgerechtere Verteilung und Stärkung der Schlüsselzuweisung, Lösungsvorschläge zur StadtUmland-Problematik, also Vorschläge des Landesrechnungshofes, praktisch schon mit eingeflossen sind und auch weiterhin zu erwarten sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Bei der wirtschaftlichen Betätigung und kommunalen Beteiligung bin ich ausdrücklich dankbar, wie kritisch Sie wirtschaftliche Beteiligung und Kommunen praktisch hinterfragen, weil, obwohl ich selbst bekenne, mich immer sehr dafür eingesetzt zu haben, nicht nur für Stadtwerke, sondern grundsätzlich für kommunale Beteiligung, ich gleichermaßen natürlich schon auch erwarte, dass gerade die Kommunen Vorbild sind in der wirtschaftlichen Betätigung.