Und andererseits ist es vielleicht für den einen und den anderen noch sehr weit weg – 2013. Wir wollen natürlich verhindern, dass nicht erst fünf Minuten vor der Angst mit der Sanierung, der Umrüstung oder Ähnlichem begonnen wird, sondern dass man jetzt schon beizeiten von diesen Fördermöglichkeiten Gebrauch macht. Es ist uns auch klar, dass es nicht mehr Geld gibt, sondern es um die vorhandenen eingestellten Finanzen geht, und es ist uns auch klar, dass dann mit einer erhöhten Summe möglicherweise weniger gefördert werden kann. Aber uns ist es insofern recht, wir fördern überhaupt, als dass das Geld dort liegen bleibt. Herzlichen Dank.
Ich hoffe auf Unterstützung, unserem Minister einen Handlungsauftrag zu geben, so verfahren zu dürfen, und das auch rückwirkend zum 01.01.2009. Ich hoffe also sehr, sehr auf Unterstützung unseres Antrages. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern, glaube ich, das ist eben schon deutlich geworden, hat in den letzten Jahren, was die Abwasseraufbereitung betrifft – und ich glaube, man darf es auch für die Trinkwasserbereitstellung sagen –, Immenses geleistet. Wenn man sich allein überlegt, dass in die zentrale Abwasseraufbereitung im Land Mecklenburg-Vorpommern 1,6 Milliarden Euro investiert worden sind, dann ist das, glaube ich, auch ein Zeichen dafür, dass die Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern sich deutlich verbessert hat. Und ich glaube, ich darf das auch an dieser Stelle mal sagen, Frau Peters, Sie haben ja eben, oder Angelika, du hast ja eben darauf hingewiesen, dass neben der Förderung in den letzten Jahren weitere Hilfestellung gegeben worden ist. Wenn man das aber mal mit den anderen Bundesländern vergleicht, auch das will ich ausdrücklich sagen, welche
Probleme diese mit ihren zum Teil überdimensionierten Kläranlagen gehabt haben, dann ist MecklenburgVorpommern, glaube ich, noch bei den Planungen und bei den Umsetzungen mit einem wirklich blauen Auge davongekommen.
Mecklenburg-Vorpommern ist von der Einwohnerdichte mit 72 Einwohnern je Quadratkilometer bekanntermaßen eine der am dünnsten besiedelten Regionen in Deutschland. 6 Prozent der Bevölkerung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wohnen in Gemeinden mit unter 500 Einwohnern, 28 Prozent in Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern und fast 85 Prozent aller Gemeinden weisen eine Größe von unter 2.000 Einwohnern aus. In einem derart dünn besiedelten Flächenland kann die Abwasserbeseitigung selbstverständlich nicht ausschließlich über öffentliche Kanalisation und Kläranlagen und damit zentral entsorgt werden. Das war im Übrigen nie das Ziel, auch wenn es am Anfang mit der Wende doch einige solcher Hinweise gab, aber ich denke, dass sich das im Rahmen der Entwicklung dann geändert hat. Dort, wo eine zentrale Abwassererschließung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht durchführbar oder unzweckmäßig ist, wird die Abwasserbeseitigung über Grundstücksanlagen und mit kleinen Kläranlagen auch zukünftig die Entwässerungsvariante der Wahl bleiben.
Von über 85 Prozent – ich glaube, diese Zahl ist interessant – der Bevölkerung wird derzeit mittels zentraler Anlagen der Abwasserbeseitigung in MecklenburgVorpommern Abwasser öffentlich entsorgt. Ausgehend von den Abwasserbeseitigungskonzepten der pflichtigen Gemeinden und Verbände ist in unserem Land mit einer Erhöhung des Anschlussgrades bis 2013 auf etwa 89 Prozent zu rechnen. Das heißt unterm Strich, 11 Prozent der Bevölkerung werden auch langfristig für die Abwasserbeseitigung auf ihren Wohngrundstücken Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben betreiben müssen.
Wie in jedem ersten Quartal eines Jahres berichten die Landkreise und kreisfreien Städte zurzeit über den Bestand von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Da die Zahlen für 2008 noch nicht vollständig vorliegen, gestatten Sie mir, auf die Zahlen von 2007 zurückzugreifen. Mit dem Stand von Dezember 2007 existierten in Mecklenburg-Vorpommern 72.600 Kleinkläranlagen und 10.500 abflusslose Sammelgruben. Von den genannten Kleinkläranlagen entsprachen etwa 42.000 Anlagen nicht den derzeit geltenden Anforderungen einer biologischen Abwasseraufbereitung. Und ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen, die Verantwortung für die Genehmigung haben die Landkreise und letzten Endes die kreisfreien Städte und damit die für die Beseitigung der Abwässer zuständigen Behörden.
Weitere circa 13.000 Kläranlagen wurden nach 1991 im Wesentlichen mit den zum damaligen Zeitpunkt DINgerechten Untergrundversiegelungsanlagen gebaut in unserem Bundesland. Diese Zahlen sind jedoch nicht eins zu eins mit den zu sanierenden Kleinkläranlagen gleichzusetzen, da einige dieser Grundstücke bis 2013 noch an zentrale Abwasseranlagen angeschlossen werden. Auch dieses halte ich für richtig. Bei sehr geringem Abwasseranfall tendieren Grundstückseigentümer im Übrigen auch nach wie vor zu abflusslosen Sammelgruben als auch zu Kleinkläranlagen.
mitteln in Höhe von immerhin 14.300.000 Euro finanziell unterstützt. Nach einem Auftrag des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie im letzten Jahr erfolgte die Regionalisierung der Nährstoffbelastung der Oberflächengewässer in Mecklenburg-Vorpommern und belegte, dass aufgrund der seit 1991 in den Ausbau der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage investierten 1,6 Milliarden Euro mittlerweile Nährstoffeinträge in die Gewässer maßgeblich von den Einträgen über diffuse Quellen und die Atmosphäre dominiert werden.
Also wir haben hier wirklich sehr viel im Sinne der Gesundung unserer Gewässer getan und für die Sanierung, wenn man es so will, der Grundwasserleiter in Mecklenburg-Vorpommern gesorgt. Die Untersuchung hat jedoch auch verdeutlicht – und ich glaube, dass es von entscheidender Bedeutung ist –, dass die Nährstoffeinträge aus 72.600 Kleinkläranlagen in etwa den Gesamteinträgen aus den öffentlichen Abwasseranlagen entsprechen, an die immerhin 85 Prozent der Bevölkerung und ein Großteil der Industrie angeschlossen sind. Ich glaube, daran wird deutlich, welche Bedeutung die Sanierung der Kleinkläranlagen in unserem Bundesland hat. Auch wenn ein einziges Wohngrundstück nur in einem begrenzten Umfang zur Beschmutzung der Gewässer oder des Grundwassers beiträgt, wird hieran deutlich, wie wichtig es ist, auch im dezentralen Bereich eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Abwasserbeseitigung sicherzustellen und dieses auch von den Behörden abzuverlangen.
Die Wasserbehörden sind gemäß Landeswassergesetz im Übrigen seit 1992 verpflichtet, durch Widerruf oder Aufhebung alter Erlaubnisse oder durch Einzel anordnung sicherzustellen, dass innerhalb einer angemessenen Frist Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Der seit Inkrafttreten des Landeswassergesetzes in Mecklenburg-Vorpommern erreichte und von mir soeben dargestellte Stand kann bezüglich der Kleinkläranlagen in keiner Weise zufriedenstellen. Aus diesem Grunde hat das Ministerium, dem ich vorstehe, mit Erlass vom 22. Dezember 2008 für den Vollzug der zuständigen Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte einen Erlass auf den Weg gebracht und aufgefordert, die alten Gestattungen, Herr Methling, ich weiß nicht, ob Sie sich daran noch erinnern können,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ich kann mich an alles erinnern. – Heinz Müller, SPD: Echt? – Peter Ritter, DIE LINKE: Er vergisst nichts.)
Vielleicht wäre es gut gewesen, wenn man das ein bisschen eher gemacht hätte, nämlich das Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen endgültig zum 31.12.2013 mittels Allgemeinverfügung aufzuheben. Das heißt, bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Kleinkläranlagen saniert sein oder aber damit werden die gesetzlichen Grundlagen nicht erfüllt. Und was das für Betreiber bedeutet, ist dann auch klar, dass diese sich dann letzten Endes strafbar machen. Darüber hinaus haben die Landkreise dafür Sorge zu tragen, dass Anlagen, die über keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis verfügen, spätestens mit Ablauf der genannten Frist geschlossen und damit als abflusslose Sammelgrube betrieben werden. Illegale Einleitungen sind bei Bekanntwerden dann im Übrigen zu unterbinden.
Bei der Vorgabe handelt es sich nicht um einen gesetzlich fixierten Termin. Er resultiert vielmehr aus der Tatsache, dass wir diese Förderperiode jetzt nutzen wollen und damit einen Anreiz, so, wie Frau Peters das eben schon angedeutet hat, bieten, damit möglichst viel investiert wird. Die gewählte Frist korrespondiert insofern ausdrücklich mit der Möglichkeit, Fördermittel in der genannten Zeit zur Verfügung zu stellen.
Die von den Wasserbehörden durchzusetzenden Maßnahmen werden bei einigen Grundstücksbesitzern erwartungsgemäß auf wenig Gegenliebe stoßen. Es ist ja auch vollkommen klar, aber jeder hat es gewusst, dass man den gesetzlichen Zustand endlich zu erbringen hat, und damit wollen wir auch die Investitionskosten, die im Schnitt für eine Kleinkläranlage für einen 3-PersonenHaushalt um die 5.000 Euro liegen und immerhin mit um die 100 bis 200 Euro Betreiberkosten beziehungsweise Betriebs- und Wartungskosten verbunden sind, deutlich machen, dass wir Unterstützung gewähren wollen.
Ich will aus diesem Grunde auch noch mal unterm Strich zusammenfassen, dass die besondere Ausgestaltung des umweltpolitischen Vorsorgeprinzips im Wasserrecht liegt, und ich nehme das sehr, sehr ernst. Die über unzureichende Kleinkläranlagen in die Gewässer eingetragenen Nährstoffe und der Grundsatz der Gleichbehandlung lassen eine Alternative aus meiner Sicht nicht erkennen. Aus diesem Grunde haben wir festgelegt, dass 98 Millionen Euro insgesamt für die Aufbereitung und Erweiterung von zentralen Abwasseranlagen ermöglicht werden. Wir können damit etwa 350 Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme von 180 Millionen Euro realisieren. Neben den langfristigen Absicherungen einer dem Gewässerschutz und auch Ansprüchen nach der Wasserrahmenrichtlinie und der wirtschaftlichen Entwicklung dienenden bedarfsgerechten Infrastruktur haben diese Investitionen natürlich einen nicht zu unterschätzenden Wert und eine Bedeutung für die Beschäftigungssicherung innerhalb unseres Landes.
Wir haben dann noch mal aus dem ELER 28 Millionen Euro zur Verfügung, die wir für die kleineren Kläranlagen zur Verfügung stellen wollen.
Ich nehme im Übrigen auch zur Kenntnis, Herr Methling, und insofern ist die Frage auch richtig oder das, was Sie angedeutet haben, die schleppende Sanierung von Kleinkläranlagen in den letzten Jahren hat deutlich gemacht, dass wir lediglich 2.000 bis 2.400 Anlagen in den letzten Jahren pro Jahr gefördert haben, und ich gehe davon aus, dass wir das deutlich in diesem Jahr anheben wollen und müssen. So wird dann im Übrigen nach den Vorstellungen, die wir entwickelt haben, für einen 4-Personen-Haushalt die Förderung von 750 auf 1.500 Euro erhöht. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Anwohnergleichwerte, sodass wir insgesamt, die Richtlinie, wer sie kennt, die Beträge verdoppeln und damit eine zusätzliche Anreizkomponente ausreichen werden.
Die Maßnahmen müssen in 2009 und 2010 umgesetzt werden. Danach wird die Förderung dann wieder auf das bisherige Niveau abgesenkt und ich gehe davon aus, dass das wirklich eine Maßnahme ist, die sowohl konjunkturell sinnvollerweise wirken wird, dass es auf der anderen Seite jetzt auch diejenigen wachrüttelt, die sagen, ich habe keine entsprechende Kläranlage in Betrieb, und zum anderen leisten wir einen ganz wesentlichen Beitrag für das Grundwasser, aber auch für die Oberflächengewässersanierung in unserem Bundesland.
Die Behörden – auch das will ich hier ausdrücklich betonen – sind über die beabsichtigte Erhöhung informiert. Ich gehe davon aus, dass diese Maßnahme dann auch unverzüglich umgesetzt wird, und wir werden alles dafür tun, dass dieses Projekt erfolgreich bis 2013 insgesamt abgeschlossen ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die „Schweriner Volkszeitung“ titelte am 3. März „Zeitalter großer Klärwerke ist vorbei“. Diese Aussage ist nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass in den vergangenen Jahren vornehmlich mit dem Bau großer Klärwerke in Mecklenburg-Vorpommern viel erreicht wurde. Ein Anschlussgrad, der Herr Minister hat es eben gesagt, von über 85 Prozent der Bevölkerung an öffentliche, zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen bei einem Investitionsaufwand von fast 900 Millionen Euro wurde in unserem dünn besiedelten Flächenland erreicht. Damit für diesen Bereich Ende der Durchsage. Ein paar Reste werden noch kommen, 3 bis 4 Prozent eventuell. Diese restlichen verbleibenden 11 Prozent der Abwasserproduzenten sind so stark zersiedelt, dass zentrale Anlagen nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll realisiert werden können. Diese 11 Prozent sind deshalb aber keineswegs bedeutungslos, ganz im Gegenteil, auch hierfür müssen ökonomisch und ökologisch sinnvolle Lösungen gefunden werden.
Bereits 1998 hatte der Umweltminister Professor Dr. Wolfgang Methling hierfür die Weichen gestellt und ein Programm zur Förderung von vollbiologischen Kleinkläranlagen mit einem Förderanteil von 1.500 Euro je Anlage aufgelegt. Leider litten die Fördertöpfe in den letzten Jahren an einer chronischen Geldanämie. Sie waren in vielen Gemeinden bereits nach sechs Monaten erschöpft, teilweise sogar noch früher. Hinzu kam, dass viele Hauseigentümer bei einer maximalen Fördersumme von später nur noch 750 Euro zum Beispiel für eine kleine Anlage für zehn Einwohnergleichwerte die Gesamtinvestitionskosten nicht mehr leisten konnten. So sind noch heute 42.000 solcher Kleinkläranlagen im ländlichen Raum in einem Zustand, der nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Der von der SPD initiierte Antrag der Koalition macht daher aus der Sicht meiner Fraktion Sinn, bis zum 31.12.2013 diese Aktion zu beenden. Um dieses Ziel zu erreichen, sei aber auf folgende Probleme hingewiesen:
Erstens. Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Aufgabe und damit Teil der Daseinsvorsorge. Das Gros der Kommunen hat diese Aufgaben den Zweckverbän
den übertragen, wo sie auch in der Regel Mitglieder sind. Die wiederum haben schon seit Jahren für Grundstücke, die nicht wirtschaftlich zentral angeschlossen werden konnten, eine Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht bei den unteren Wasserbehörden beantragt. Und wessen Grundstück nicht von der Beseitigungspflicht des Verbrauchers beziehungsweise des Verbandes beziehungsweise der Kommune befreit ist, bekommt somit auch keine Kleinkläranlage genehmigt. Das macht private Investitionen unsicher.
Zweitens. Anhand der notwendigen Fallzahlen macht eine Erhöhung der maximalen Fördersumme, wie der Herr Minister Backhaus es in der Presse bereits verkünden ließ, nur einen Sinn, wenn gleichzeitig der Gesamttopf erhöht wird, um eine maximale Anzahl von Fällen realisieren zu können.
Drittens. Bei den Fällen im ländlichen Raum, wo das Abwasser nur über abflusslose Gruben beziehungsweise Zisternen entsorgt werden kann, sollen auch Fördermittel bereitgestellt werden. Das ist begrüßenswert. Unverständlich ist aber, dass hierfür die gleichen Fördersummen wie für Kleinkläranlagen in Ansatz gebracht werden sollen. Es wäre mit einem wesentlich geringeren Aufwand verbunden, eine abflusslose Grube zu sanieren.
Viertens. Mit der vorgegebenen begrüßenswerten Zielstellung muss eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden.
Auf die kommenden Haushaltsberatungen zu diesem Thema bin ich gespannt, denn mit dem neuen Landeshaushalt steht oder fällt das Vorhaben dieses Antrages. Einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen und den aktuellen Stand bei der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum begrüßt meine Fraktion DIE LINKE ausdrücklich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Koalition mit dem Ziel der endgültigen Beherrschung der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll und zielführend. Bei Beachtung der dargestellten Probleme stimmt die Fraktion DIE LINKE zu, wird aber bei Vorhandensein der hier dargestellten Probleme mit einer Enthaltung votieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.