Protocol of the Session on January 28, 2009

Die Vorschriften über die verlängerten Unterrichtseinheiten an Sport- und Musikgymnasien sind wieder aufgenommen worden. Die Arbeit mit dem Schulprogramm und dessen innere und äußere Evaluation sind geregelt. Die freie Wahl der weiterführenden Schule ist um ein Jahr verschoben und auf drei Jahre befristet worden. Die Kriterien für die Zulässigkeit der Eingangsklasse bei Unterschreitung der Schülermindestzahl sind festgelegt und die rechtliche Grundlage für eine angemessene Schulkostenerstattung bei einer Zweit- und Drittausbildung durch die Träger von Umschulungsmaßnahmen ist aufgenommen worden.

Es sind Konkretisierungen der Regelungsgegenstände der zu erlassenden Rechtsverordnungen vorgenommen worden, die die Grundsätze der Finanzausstattung der öffentlichen Schulen sowie die Zugangsvoraussetzungen und die Aufnahmeverfahren für anerkannte Sport- und Musikgymnasien und die Angebote für kognitiv Hochbegabte sowie für die entsprechenden Diagnoseverfahren, die in die Zusatzbedarfsberechnungen einfließen, regeln. Die Zusammensetzung der Schulkonferenzen und deren Entscheidungsräume sind festgelegt worden.

Über den Gesetzentwurf hinausgehende Regelungen zur Schülerbeförderung, die Voraussetzungen für die Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft, die Grundlage und die Höhe der Zuschussberechnung für Ersatzschulen, die staatliche Anerkennung von Musikschulen sowie von Kinder- und Jugendkunstschulen sind geregelt worden. Der Bildungsausschuss hat beschlossen, dass jeweils die weibliche und die männliche Sprachform für Personen- und Berufsbezeichnungen im gesamten Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu verwenden sind.

Zum Letzteren noch ein paar Worte: Im Schuljahr 2007/2008 waren 11.654 Lehrkräfte in den Schulen unseres Landes tätig, davon 9.677 Frauen. Das sind – und diese Zahl spricht Bände – 83 Prozent! Vor diesem Hintergrund hat es der Bildungsausschuss mit seinem Beschluss für notwendig erachtet, die besondere Bedeutung der Lehrerinnen hervorzuheben. Dementsprechend wird mit der Neuveröffentlichung, was ebenfalls Beschlusslage ist, die Verwendung der jeweils weiblichen und männlichen Sprachform für Personen- und Berufsbezeichnungen im gesamten Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen.

Zu diesem Beschluss scheint es allerdings unterschiedliche Gerüchte zur Verfassungskonformität zu geben. Seltsamerweise sind diese aber nicht an mich als Vorsitzende des Bildungsausschusses herangetragen worden, was mich – zurückhaltend formuliert – stark verwundert hat. In der Sache kann ich nur festhalten, dass die Formulierung inhaltlich so getroffen wurde, dass klar und deutlich ist, was damit gemeint ist, auch vor dem Hintergrund, dass es sich um eine formelle Änderung handelt, deren Auslegung keine Spielräume offenlässt.

Meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat in Umsetzung der Empfehlungen aus den Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse – Innen-, Finanz-, Verkehrs- und Sozialausschuss – einer Entschließung zugestimmt, mit der die Landesregierung aufgefordert wird,

rechtzeitig vor Inkrafttreten der freien Schulwahl eine Neuregelung des Schullastenausgleichs, vorzugsweise in pauschalierter Form im Rahmen der FAGNovellierung, vorzulegen,

die Finanzierungsstrukturen des ÖPNV und der Schülerbeförderung so auf die freie Schulwahl abzustellen, dass die Nutzung der freien Schulwahl keine Versorgungslücken im ÖPNV des Landes verursacht, und die Bündelung der Mittel zu prüfen,

unter Nutzung des bestehenden Systems der Schülerbeförderung ein aufkommensneutrales Gutscheinmodell für alle Schülerinnen und Schüler zu prüfen, die nicht die örtlich zuständige Schule besuchen,

für die Träger der Schülerbeförderung eine Mustersatzung zu erarbeiten,

zeitnah zu prüfen, ob eine Berücksichtigung von Umschülern und Jugendlichen in der Zweitausbildung bei der schülerbezogenen Stundenzuweisung vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels geboten erscheint,

die rechtlichen Möglichkeiten der Einführung der Wahl der Schulleiterinnen und Schulleiter durch die Schulkonferenz zu prüfen,

eine Zusatzqualifikation für Schulleiterinnen und Schulleiter unter Einbeziehung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung am Standort Rostock sicherzustellen und

die Einführung eines entsprechenden Master-Studienganges zu prüfen.

Meine Damen und Herren, bevor ich nun zum Ende komme, möchte ich an dieser Stelle noch einmal allen Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss herzlich danken, dem Bildungsministerium und allen voran dem Ausschusssekretariat, das in diesen Beratungen immer den Überblick behalten hat. Das Ausschusssekretariat hat natürlich auch Namen, das sind Frau Sorge und Frau Oberbeck, denen mein ganz besonderer Dank gilt.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Ich bitte Sie nun, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/2164 mit der vorgenommenen Korrektur auf der Drucksache 5/2179 zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Danke schön, Frau Lochner-Borst.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 180 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte an dieser Stelle zunächst Dank sagen, Dank sagen den Abgeordneten der Regierungsfraktionen und der demokratischen Parteien, wir haben es gerade gehört, die sich in vielen Terminen und mit einem enormen Arbeitspensum für die Novellierung des Schulgesetzes eingebracht haben. Dank sage ich auch den Mitgliedern der Vereinigungen und Verbände sowie den Interessenvertretern, die sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens konstruktiv beteiligt haben. Und ich danke den Lehrerinnen und Lehrern, dem gesamten pädagogischen Personal, den Schulleiterinnen und Schulleitern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Schulaufsicht und den Eltern, die sich mit großem Engagement während des gesamten Verfahrens ebenfalls eingebracht haben.

Es war von vornherein unser Anliegen, unsere heranwachsende Generation, die Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern in den Mittelpunkt zu stellen. Das ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Bei den zunehmend steigenden europäischen und internationalen Anforderungen und Bedingungen ist es wichtiger denn je zuvor, dass wir allen Schülerinnen und Schülern unseres Landes die besten Bildungschancen bieten.

In den zahlreichen gemeinsamen Diskussionen ist uns klar geworden, dass Bildungsgerechtigkeit nur möglich ist, wenn sich die Bedingungen für die Gestaltung von Schule verändern. Dies soll mit der Schulgesetznovelle erreicht werden. Wir wollen zu den Klassenbesten im Fach „Schule“ gehören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade die vorliegende Schulgesetznovelle ist ein sehr gutes Beispiel für die zielgerichtete Arbeit von SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern. Angetreten sind wir mit der Absicht, Bewährtes zu bewahren und Neues zu gestalten. Dabei haben wir auf Kontinuität und Entwicklung gesetzt. Selbstverständlich gehört es in demokratischen Entscheidungsfindungsprozessen dazu, dass man intensiv über den besten Weg diskutiert. Entscheidend ist das Ergebnis. Und das kann sich gerade auch im Bundesvergleich sehen lassen. Mit dem neuen Schulgesetz nimmt Mecklenburg-Vorpommern in wichtigen Bereichen des Schulwesens eine Vorreiterrolle ein. Dies betrifft insbesondere die Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen, die Stärkung der Erziehungsfunktion von Schule, indem sämtliche Pflichten der Eltern und der Schule klar im Gesetz geregelt sind, und es betrifft die Verbesserung der Berufswahlvorbereitung und Maßnahmen zur Verbesserung der Verknüpfung von Schule und Berufsausbildung, um nur einige zu nennen.

All dies ist gerade für ein Flächenland von besonderer Bedeutung, denn zu einem familienfreundlichen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gehört, dass wir mit einer fortschrittlichen Bildungspolitik und einer innovativen Schullandschaft gerade die Familien mit Kindern erreichen.

Wir haben im Gesetz solide Grundsätze für die Verwirklichung des Auftrages der Selbstständigen Schule verankert und damit eine stabile Grundlage für die zukünftige Bildung gelegt. Jeder, der in der Selbstständigen Schule tätig wird, leistet seinen Beitrag zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages, die Lehrerinnen und Lehrer, die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Schülerinnen und Schüler, die Erziehungsberechtigten, die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie andere Partner der einzelnen Schule.

Die neu ins Gesetz aufgenommenen Aspekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Schule sind eine Richtschnur, auf die sich jeder berufen kann. Die Schulprogramme stellen ein entscheidendes Instrument zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages dar. Begleitet wird diese Arbeit sowohl durch eine interne als auch durch eine externe Evaluation, also eine zielgerichtete Beurteilung. Wer Leistungen fordert, muss auch gefordert werden. Wer prüft, darf sich selbst der Kontrolle nicht entziehen. Also werden wir in Zukunft die Qualität unserer Schulen nachhaltig analysieren und somit verbessern.

Dazu gehört auch eine umfangreiche Lehreraus- und -fortbildung. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. In der letzten Woche haben wir unter anderem das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung an der Universität Rostock eröffnet. Die Arbeit an der Schule soll für jeden transparent sein. Jeder ist aufgefordert, am Umgestaltungsprozess teilzunehmen. Es ist die Chance einer jeden Schule, Schwerpunkte in ihrer Entwicklung zu setzen, wie zum Beispiel im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich, im künstlerisch-musischen Bereich, auf sportlichem Gebiet oder auch bei der Ausgestaltung des Unterrichts.

Individuelle Förderung ist uns wichtig. Deshalb bieten wir ab dem Schuljahr 2010/11 jeder Schülerin und jedem Schüler auch die Wahlmöglichkeit bezüglich der weiterführenden Schule an. Jeder kann dann für sich entscheiden, welche Schule am besten zu ihm passt. Das begleiten wir ebenfalls durch eine Evaluation. Wenn wir über die Schulwahlfreiheit die eigenen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler fördern, dann ist es wichtig für die Berufsvorbereitung. Wir wollen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Abiturientenquote und die Studierendenzahl erhöhen. Deswegen ist es ein besonderes Anliegen der Schulgesetznovelle, dass neben den Schülerinnen und Schülern aller anderen Jahrgangsstufen auch die Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 die kostenlose Schülerbeförderung nutzen. Für viele Eltern ist es eine erhebliche Ersparnis, wenn sie die monatliche Fahrkarte nicht mehr kaufen müssen. Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unser ureigenstes Interesse, in Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige und flächendeckende Schullandschaft vorzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Grundschulbereich. Gerade die Grundschulen in den kleinen Städten und Dörfern sind wesentliche Elemente beim Erhalt einer breiten Infrastruktur in den Kommunen. Sie sind ein häufiger Treffpunkt und bilden oft auch den Mittelpunkt des gemeindlichen und städtischen Lebens. Aber auch diese Schulen brauchen, um auf hohem Niveau Unterricht erteilen zu können, eine gewisse Mindestgröße. Uns war aber auch klar, dass die Schülerzahlentwicklung bei unseren Abc-Schützen nicht immer gradlinig erfolgt. Deswegen regeln wir im Gesetz, dass auch diejenigen Grundschulen weiterhin Bestand haben, die in einzelnen Schuljahren die Messlatte reißen, aber im Regelfall die Schülermindestzahl erfüllen.

Mit der bisherigen Form der Planung der Klassenbildung und Mittelzuweisung gab es in der Vergangenheit viele Unsicherheiten. Hat nicht jede Schule jedes Jahr um jeden Schüler gerungen, um die notwendige Schülermindestzahl zu erreichen, um Klassen bilden zu können? Das war die ursprüngliche Planungsgröße, also die Anzahl der Klassen, egal ob diese aus 20 oder aus

30 Schülern bestanden. Oft war dieses Problem bis zum Stichtag nicht zu klären. Dies führte zu Unsicherheit und Unzufriedenheit bei Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern, aber auch bei Eltern und Schülern. Bei der schülerbezogenen Stundenzuweisung geht es nicht mehr um die Anzahl der Klassen, sondern um die tatsächliche Anzahl der Schüler. Die einzelne Schülerin und der einzelne Schüler stehen im Vordergrund unserer Überlegungen, um für alle die bestmögliche Förderung zu gewährleisten. Mit der Umstellung von der klassen- auf die schülerbezogene Stundenzuweisung wird der Gleichheitsgrundsatz bei der Ausstattung der Schulen durchgesetzt. Nur so wird Schulgestaltung wesentlich transparenter und trägt zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit bei.

Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft hat in den letzten Wochen für zahlreiche Diskussionen gesorgt. Wenn Veränderungen anstehen, dann ist das so. Einen Effekt konnten wir erzielen, der von allen Beteiligten geteilt wird. Die Berechnung der Finanzhilfen für die Schulen in freier Trägerschaft wird mit diesem Gesetz vereinfacht. Nach den bisherigen Regelungen im Schulgesetz und in der Privatschulverordnung wurde das Finanzhilfeverfahren nach komplizierten Berechnungsformeln ausgestaltet. Von Transparenz und Nachvollziehbarkeit konnte bisher nicht ausgegangen werden. Darin waren wir uns im Übrigen alle einig. Die Finanzhilfe wird sich künftig an den Schülerkostensätzen, wie sie zur Finanzierung der Schulen in staatlicher Trägerschaft aufgebracht werden müssen, orientieren.

Die Berechnungsgrundlagen werden erstmalig, das ist die Änderung, unmittelbar im Gesetz niedergelegt. Dort ist festgehalten, was alles in die Berechnung einzubeziehen ist, sodass letztendlich anhand des Schulgesetzes und der Haushaltsansätze dies für jedermann nachvollziehbar ist. Damit erfüllen wir ein wichtiges Anliegen vieler Vertreter der freien Schulen. Damit auch kleine Privatschulsysteme sich auf das neue Finanzhilfeverfahren betriebswirtschaftlich einstellen können, ist im neuen Gesetz eine Übergangsfrist vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit dem neuen Schulgesetz gibt es keine Änderung in den Schularten, es gibt keine Strukturdebatte mehr. Ich frage uns an dieser Stelle und ich frage mich natürlich damit auch selbst, sind wir wirklich so weit – das wäre ja gut, dass wir über einen langen Zeitraum, und ich könnte einmal quer durchs Parlament blicken und wir könnten die Fälle benennen, was dem einen nicht weit genug und dem anderen schon zu weit gegangen ist – oder könnte es sein, dass auch diese Diskussion in der Schulgesetzdebatte zur Novellierung der Schulgesetznovelle so weit war, dass wir keine ideologischen Streitpunkte hatten beim Thema Selbstständige Schule. Wir streiten über Umsetzung, Ausstattung und diese Dinge, aber wir streiten nicht darüber, ob es sie geben soll oder nicht. Es stellt sich die Frage: Hat dieses Land schon die Kraft, dies über einen längeren Zeitraum auszuhalten und nicht immer wieder in Rhythmen sofort eine Struktur- und Schulartendebatte zu führen? Das ist kein Mantel, der darübergelegt wird. Es wird der Wettstreit der Ideen bleiben. Aber die Eltern nehmen uns auch nicht ab, dass wir nicht dennoch etwas tun können im Zentrum des Unterrichts und der individuellen Förderung.

Ich frage uns und ich frage mich auch, sind wir so weit, dass wir den Eltern, den Lehrerinnen und Lehrern und vor allem den Schülerinnen und Schülern zugestehen, sich in so einem System zu finden und nicht von vorn

herein gleich wieder einen Stab darüber zu brechen. Auch das wäre wirklich ein Fortschritt. Ich glaube, wenn man diese Frage für sich mit Ja beantworten kann, dann kann man auch diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Es geht uns darum, das, was vorliegt, in einen schulgesetzlichen Kontext zu setzen, damit Schule in unserem Land wieder zu einem Erfolgsmodell wird. Dazu haben wir schon viel Vorarbeit geleistet innerhalb der Koalition. Wir haben zur Verbesserung der Qualität des Unterrichts 50 Unterrichtsberater eingesetzt und allein im letzten Jahr für deren Fortbildung mehr als 280.000 Euro ausgegeben. In allen Schulamtsbereichen wurden Lehrkräfte in umfangreichen Schulungsmaßnahmen hinsichtlich der Diagnostik, Beratung und Förderung von Schülern mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie befähigt. Und da zukünftig die Schulleiter zusammen mit ihren Kollegien ihre Schule im hohen Maße eigenständig leiten, nehmen seit dem letzten Jahr hundert Lehrkräfte am postgradualen Studiengang Schulmanagement teil. Die Schulleiter sind zu hundert Prozent gefordert. Und deshalb wurden und werden sowohl durch den Landeshaushalt als auch durch ESF-Mittel zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung gestellt.

Seit 2007 haben wir die Bemühungen im Land betreffs der Entwicklung der Lesekompetenz intensiviert. Die Schulen machen die Verbesserung der Lesekompetenz in ihren Schulprogrammen und schulinternen Lehrplänen zum Schwerpunkt ihrer Arbeit. Vorhandene Unterstützungssysteme wie Unterrichts-, Fach- und Schulberater werden durch die Schulen verstärkt zur Entwicklung der Lesekompetenz herangezogen. Des Weiteren bieten wir Maßnahmen zur direkten Verbesserung des Unterrichts an Grundschulen durch zusätzliche individualisierte leistungsdifferenzierte Angebote im Bereich der Lesekompetenz an. Dies bedeutet, die Grundschulen erhalten zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Förderung der Lesekompetenz. Diese Stunden werden mit 2,5 Millionen Euro aus dem ESF-Fonds finanziert. Unverzichtbar ist die Zusammenarbeit mit den Eltern. Sie müssen in diese Aufgaben stärker mit eingebunden werden, um schneller Erfolge in der Steigerung der Lesekompetenz zu erreichen.

Diese Aufzählung ließe sich fortsetzen, denn alle Maßnahmen sind Teil eines großen Gesamtpaketes, das unmittelbar der Bildung und Erziehung unserer Kinder zugute kommt. Dabei zeigen sich schon erste Erfolge. Der Anteil der Schüler, die den Schulbesuch ohne Abschluss abgebrochen haben, konnte gesenkt werden. Im Jahr 2006 verließen noch über 1.300 Schulabgänger die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss. Im Jahr 2008 waren es 919 Jugendliche, die ohne Abschluss gingen. In der Tat, jeder Einzelne ist einer zu viel. Gleichzeitig haben wir die Abiturientenquote gesteigert. Im Abschlussjahr 2006 erlangten über 25 Prozent aller Abgänger die Hochschulreife, diese Qualifikation. Im Abschlussjahr 2007 legten 31 Prozent aller Abgänger ihr Abitur ab. All das bestätigt uns in unseren Bemühungen. Jeder Schüler, der einen Schulabschluss vorweisen kann, ist für unser Land ein zusätzlicher Gewinn.

Wir setzen bei der Gestaltung der Zukunft unseres Landes auf diese jungen Leute. Das heißt aber auch, dass wir die Anstrengungen und Bemühungen um diejenigen, die auf diesem Weg größere Hürden zu überwinden haben, noch verstärken müssen. Wir fühlen uns hier mit dem bundesweiten Ziel, die Quote der Abgän

ger ohne Abschluss zu halbieren, in besonderer Weise verpflichtet. Ich sage das unabhängig davon ganz offen: Täuschen wir uns nicht, das ist ein ehrgeiziges Ziel, dieses zu halbieren, aber es bleibt dann immer noch eine andere Hälfte, auch die dürfen wir nicht vergessen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen erfolgreichen Weg wollen wir fortsetzen. Dafür brauchen wir das neue Schulgesetz. Mit den neuen Regelungen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, zur Schulwahlfreiheit und zur Schülerbeförderung setzen wir wesentliche Akzente zur Ausgestaltung der Selbstständigen Schule. Mit der schülerbezogenen Stundenzuweisung und den Ausnahme- beziehungsweise Übergangsregelungen für den Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen sichern wir ein ausreichendes Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Festschreibung eines an der Ausstattung der staatlichen Schulen orientierten Finanzhilfeverfahrens geben wir den Schulen in freier Trägerschaft Rechtssicherheit und sorgen insgesamt für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler, egal welche Schule sie in unserem Land besuchen.

Das neue Gesetz unterstützt und fördert die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zum Beispiel im Paragrafen 4. Im Mittelpunkt steht der Rechtsanspruch der Schülerinnen und Schüler auf eine individuelle Förderung. Das bedeutet eine weitestgehende Integration von Schülern mit besonderem Förderbedarf, wie es im Paragrafen 36 steht. Eltern, Schule und Jugendhilfe arbeiten im Interesse der Schülerinnen und Schüler eng zusammen. Erstmals werden die Pflichten der Erziehungsberechtigten umfassend im Gesetz niedergelegt, und zwar im Paragrafen 49.

Vereinbarungen sind die Grundlage des gemeinsamen Handelns der an Schule Beteiligten. Dazu wird den Schulleiterinnen und Schulleitern die wichtige Aufgabe übertragen, in noch stärkerem Maße als bisher Schulentwicklungsprozesse zu initiieren und zu steuern. Jede Schule gibt sich ein umfangreiches Schulprogramm und verpflichtet sich zur internen und externen Evaluation, wie es im Paragrafen 39 steht. Die schülerbezogene Mittelzuweisung bringt Ausstattungsgerechtigkeit und damit gleiche Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler.

Schüler von beruflichen Schulen, die ihre Ausbildung wechseln müssen, haben Anspruch auf die Finanzierung ihrer Umschulung gegenüber Dritten. Das sind zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit oder Rentenversicherungsträger. Diese Einrichtungen sollen endlich, hier ist in den letzten Jahren dem Land Mecklenburg-Vorpommern nach meiner Auffassung viel Geld verloren gegangen, an den entsprechenden Kosten beteiligt werden. Das Geld wird für die Absicherung der Unterrichtsversorgung der Berufsschulen genutzt. Mit der nun vorliegenden Ausnahme der Musikschulen sowie der Kinder- und Jugendkunstschulen im Schulgesetz werden verbesserte Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden Schulen geschaffen und die staatliche Anerkennung wird diesen ermöglicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im November vergangenen Jahres hat der Begleitausschuss des Landes 56,8 Millionen Euro für die Selbstständige Schule bewilligt, die bis 2013 zur Verfügung stehen. Allein im Bereich der Fortbildung werden 11,4 Millionen Euro investiert. Für die Ausstattung der Selbstständigen Schule stehen noch mal 42,9 Millionen Euro bereit

und für die individualisierten Angebote – ich habe davon gesprochen – wie zum Beispiel die Förderung der Lesekompetenz noch mal zweieinhalb Millionen Euro. Ich meine, Sie können mit Ihrer Abstimmung den Weg frei machen für die Selbstständige Schule in MecklenburgVorpommern. – Herzlichen Dank.