Also ich meine, das ist jetzt zwar wieder eine andere Problematik, aber das ist ja offensichtlich der Stil. Ich gehe nicht davon aus, dass durch den Bau der Nordstream und durch die Lieferung von Gas in Richtung Europa diesbezüglich Probleme entstehen, wie Sie sie gerade schildern.
Zusatzfrage: Wie viel Kapazität von den von mir genannten zehn Prozent erwartet die deutsche Wirtschaft nach 2010 aus dem Projekt?
Herr Abgeordneter Pastörs, ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam, der Minister hat es eben schon gesagt, es geht hier darum, Zusatzfragen zu der Ursprungsfrage zu stellen beziehungsweise zu der Antwort, die der zuständige Minister gibt. Das war auch in diesem Fall nicht der Fall. Deswegen lasse ich diese Frage nicht zu.
Herr Minister, welche rechtlichen Möglichkeiten sehen Sie bei den östlichen Nachbarn beziehungsweise bei den betroffenen Staaten, ihre Vorbehalte auch rechtlich durchzusetzen gegen den Bau der Pipeline zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Da müssten Sie sich informieren, eben genau im Rahmen der Espoo sind diese Rechte und Pflichten niedergelegt. Deswegen sitzt man ja zusammen und bespricht und hat festgelegt, dass die Betroffenheit der Länder genauso zu sehen ist – also der, die ich nannte – wie der Länder, wo also unmittelbar die Leitung auf deren Territorien verläuft. Ich glaube, dass damit von der rechtlichen Seite den Ansprüchen der Länder auch Rechnung getragen wird und für sie die Möglichkeit besteht, am Ende sogar über EU-Instanzen ihre Rechte wahrzunehmen.
11. Die vorgesehene neue Verordnung zur Änderung der Bäderverkaufsordnung ruft bei den Betroffenen erhebliche Bedenken hervor. So sollen unter anderem die Sonntagsöffnungszeiten erheblich reduziert werden.
Aus welchen verfassungsrechtlichen Gründen soll die Verordnung zur Änderung der Bäderverkaufsordnung geändert werden?
Herr Abgeordneter, wenn Sie die Zeiten ansprechen, das war ja, glaube ich, eben so die Frage, und wenn Sie eine halbe Stunde Veränderung der Öffnungszeit als erheblich ansehen, dann entspricht das nicht meinen Erfahrungen und im Übrigen auch nicht den Erfahrungen der Händler. Bitte gehen Sie davon aus, dass wir einen sehr engen Kontakt zum Einzelhandelsverband haben und natürlich auch solche Dinge, bevor wir sie denn entsprechend festlegen, auch mit den jeweiligen Fachverbänden besprechen.
Aber ich will Ihnen gern noch einmal sagen, dass die Verordnung zur Änderung der Bäderverkaufsverordnung, die haben Sie ja angesprochen, nicht geändert werden soll. Die ist jetzt am 12. November verkündet worden und mit Wirkung vom 13. November in Kraft getreten.
Gemäß Präambel dient das Ladenöffnungsgesetz der Schaffung flexibler Rahmenbedingen für das gewerbliche Verkaufen von Waren und damit zusammenhängend der Sicherung der sozialen Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Gleichzeitig ist dem verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz nach Artikel 9 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Artikel 140 Grundgesetz, Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung Rechnung zu tragen. Daher wurden die Voraussetzungen und Bedingungen, nach denen gemäß Paragraf 10 des genannten Gesetzes ausnahmsweise der gewerbliche Verkauf zugelassen werden kann, noch einmal überprüft, und die Bäderverkaufsordnung ist entsprechend, wie ich es schon sagte, hinsichtlich der Öffnungszeit und des Warenangebotes konkretisiert worden.
Zusatzfrage: Ist nach Erlass der neuen Verordnung mit Erledigungserklärung beider Seiten zu rechnen oder rechnen Sie damit, dass es eine Erledigungsfeststellungsklage gibt?
... und in dieser Zielrichtung haben wir ja auch die Änderung vorgenommen, dass wir, sagen wir mal, mit einer Erledigungsfeststellung am Ende rechnen können. Es wäre noch besser, dass beide Partner dies dann feststellen würden in dem Rechtsstreit. Und jetzt müssen wir einfach schlichtweg abwarten, wie die Entscheidung ausfällt.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Stellvertretend für den zuständigen Minister wird die Finanzministerin Frau Polzin antworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 12 und 13 zu stellen.
12. Welche Notwendigkeit sieht die Landesregierung für eine zusätzliche Unterstützung der Agrarwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der schwierigen Konjunktur?
Sehr geehrter Herr Professor Tack, ich will versuchen, im Namen des Ministers die Antwort vorzutragen.
Die Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind gut aufgestellt. In vielen Kennziffern belegen sie vordere Plätze im Bundesmaßstab. Die überdurchschnittlich guten Ernten in den vergangenen Jahren sowie ein gezieltes Kostenmanagement haben dazu beigetragen, dass sich die schwierige Konjunkturlage bisher nur bedingt auf Landwirtschaftsbetriebe auswirkt.
Um die Liquidität der landwirtschaftlichen Unternehmen zu stärken, werden die Direktbeihilfen aus der ersten Säule der GAP noch im Dezember ausgezahlt. Am 29. Dezember 2008 erhalten die Landwirte 415 Millionen Euro EU-Mittel. Die Zahlung für Agrarumweltmaßnahmen sowie für die Ausgleichszulage sind bereits erfolgt und Mittel in einer Größenordnung von 35,8 Millionen Euro ausgezahlt worden, davon allein für den Ökolandbau 13,9 Millionen.
Die investive Förderung der Landwirtschaftsbetriebe ist und bleibt das Herzstück der Unterstützung durch die Landesregierung. Alle bewilligungsreifen Förderanträge werden beschieden, ein Investitionsstau ist nicht zu verzeichnen. Im laufenden Haushaltsjahr werden 18,2 Millionen Zuschüsse an 290 Betriebe ausgezahlt, was einem Investitionsvolumen von rund 87 Millionen Euro entspricht. Weitere 13,8 Millionen sind durch Verpflichtung für die nächsten beiden Jahre bereits gebunden. Investiert wird hierbei vor allem in die Modernisierung von Stallanlagen.
Bezeichnend für die Liquidität der landwirtschaftlichen Unternehmen ist es, dass nur für drei Förderfälle Bürgschaften beantragt wurden. Und sehr erfreulich ist es, dass entgegen dem allgemeinen Trend ein verstärktes
Engagement der Banken in der Landwirtschaft zu verzeichnen ist. Dies gilt für die Finanzierung von Investitionen und den Bodenankauf gleichermaßen.
Eine Zusatzfrage dazu: Sind von dieser positiven Aussage auch betroffen die verarbeitenden Betriebe, also die Milchwirtschaftsbetriebe und so weiter?
Herr Professor Tack, ich werde diese und weitere Zusatzfragen gerne mitnehmen an den zuständigen Minister.
13. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhaben der Bundesregierung, ein Konjunkturprogramm aufzulegen, ohne die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen?
Dies, sehr geehrter Abgeordneter, scheint nur auf den ersten Blick so, denn sie sind nicht explizit erwähnt. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Konjunkturpaket finden wir aber bei genauerer Betrachtungsweise ebenso Maßnahmen, die für diesen Wirtschaftszweig wirken können.
Zum einen ist in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter zu nennen, die unmittelbar auch Unternehmen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei zugute kommt. Zum anderen werden die Bundesmittel für die GAK von 660 Millionen Euro im laufenden Haushaltsjahr um 40 Millionen auf 700 Millionen Euro im Jahr 2009 erhöht. Diese Aufstockung wurde jedoch bereits vor dem Konjunkturpaket beschlossen und schließt die Bundesmittel für den Sonderrahmenplan Küstenschutz in Höhe von 25 Millionen ein.
Teilweise wirken für die Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie die Fischerei und den ländlichen Raum ebenfalls noch die Aufstockung der Mittel für das CO2-Minderungsprogramm um 3 Milliarden Euro und die Verstärkung der Infrastrukturprogramme der KfW für strukturschwache Kommunen in gleicher Höhe, in Einzelfällen ebenso die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher 12 auf 18 Monate und steuerliche Erleichterungen und Sonderabschreibungen für Investitionen.
Realistisch betrachtet werden aber Investitionsanreize und Fördermöglichkeiten im Bereich der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Fischerei weiterhin in erster Linie über den Förderhaushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gesichert werden müssen. Dass die Förderpolitik in diesem Bereich Wirkung zeigt, unterstreichen die bereits dargestellten Faktoren zur vorherigen Frage.
Zur Frage 12 von Professor Tack: Welche zusätzlichen finanziellen Mittel ist die Landesregierung bereit, zur Unterstützung agrarwirtschaftlicher beziehungsweise verarbeitender Betriebe aufzubringen, falls es bei der Finanzierung durch Bankenausfälle zur Nichtbereitstellung von Finanzmitteln kommt?
Herr Abgeordneter Borrmann, das wird sich im Kontext der konkreten Fälle entscheiden. Und im Übrigen würde ich gerne dem Fachminister an dieser Stelle nicht vorgreifen wollen und auch diese Frage mitnehmen.
Zusatzfrage zur Frage 13: Welchen direkten Einfluss hat die Landesregierung Ihres Erachtens auf die Bundesregierung bei krisenhaften Entwicklungen wie gerade in der Fischwirtschaft?
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Stefan Köster, NPD: Armutszeugnis. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
14. Am 5. November 2008 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes in Zweiter Lesung über die geplanten Neuregelungen für das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt.