Protocol of the Session on October 21, 2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Starker Auftritt. – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Ralf Grabow, FDP)

Danke schön, Herr Schnur.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Innenminister Herr Caffier. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Schnur, nun wollen wir mal versuchen, mit dem etwas merkwürdigen Demokratieverständnis, was Sie hier an den Tag gelegt haben, ein bisschen aufzuräumen,

(Raimund Borrmann, NPD: Aufräumen! Aufräumen!)

denn es gibt gute Gründe, warum das 2004 so entschieden worden ist, und das hat nichts mit Drangsalierung einzelner Gruppierungen, Parteien oder Sonstigem zu tun.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Aber darauf gehe ich im Weiteren noch ein.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die FDPFraktion die Fraktionsmindeststärke von momentan vier auf drei in den Landkreisen und von vier auf zwei in großen Städten herabsetzen. Damit soll das Rad der Geschichte,

(Raimund Borrmann, NPD: Geschichte, ha, ha!)

in dem Fall der Gesetzgebung aus dem Jahr 2004, wieder zurückgedreht werden.

Um die Sinnhaftigkeit dieses Vorschlages beurteilen zu können, muss man einen Blick auf das Jahr 2004 werfen. Ausgangspunkt war, dass zu den Kommunalwahlen im Jahr 2004 die 5-Prozent-Hürde im Kommunalwahlgesetz aufgehoben worden ist.

(Toralf Schnur, FDP: Deswegen muss man aber keinen Fraktionsstatus ändern.)

Schon damals war klar – das haben alle gewusst, die hier darüber abgestimmt haben –, dass dies zu einem Anstieg der Zahl verschiedener politischer Kräfte in den Kreistagen und in den Vertretungen der größeren Städte führen würde.

(Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Je mehr politische Kräfte aber in einer Vertretung wirken, desto schwieriger wird es, politische Mehrheiten für komplexe Entscheidungen – man denke beispielsweise nur an die Haushaltssatzung oder andere wichtige Entscheidungen – zu organisieren. Um diese Schwierigkeiten zu reduzieren, und wegen nichts anderem, hat der Gesetzgeber die Fraktionsmindeststärke seinerzeit auf maximal vier Mitglieder angehoben. Damit wurde zweierlei bezweckt, und wie die Praxis – zumindest der zurückliegenden Jahre – gezeigt hat, ist dies sogar erreicht worden,

(Toralf Schnur, FDP: Ach, Sie haben es doch gar nicht überprüft.)

sogar die Mitglieder der FDP haben es in Schwerin beispielsweise mit verwendet, aber darauf komme ich noch mal zurück:

Erstens, man schafft einen Anreiz für Einzelbewerber und kleinere Parteien oder Wählergemeinschaften, sich zu parteiübergreifenden Fraktionen zusammenzuschließen, was die Mehrheitsfindung in der Vertretung und eine arbeitsteilige Aufgabenwahrnehmung der Mandatsträger erleichtert. Die FDP-Vertreter – vielleicht sollten Sie die in Schwerin mal fragen – haben übrigens bei der Stadtvertretung in Schwerin von dieser Regelung Gebrauch gemacht und sich nicht beschwert.

Zweitens, es wird erreicht, dass politische …

(Toralf Schnur, FDP: Das stimmt nicht. Dazu gab es sogar ein Urteil.)

Es tut mir leid, es mag nach Ihrer Ansicht nicht stimmen, aber die Realität ist so, wie sie zurzeit ist, nur sie kann ich wiedergeben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber zu Demmin gibt es auch kein Urteil, da haben sie sich auch zusammengeschlossen. – Zuruf von Toralf Schnur, FDP – Glocke der Vizepräsidentin)

Es wird erreicht, dass politische Gruppierungen – und auch das soll man deutlich sagen –, mit denen andere politische Kräfte aus guten Gründen nicht zusammenarbeiten wollen, von der Fraktionsfinanzierung und von verfahrensbezogenen Minderheitenrechten ausgeschlossen bleiben,

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

wenn sie nur mit zwei oder drei Mitgliedern in die Vertretung einziehen. Dies reduziert Kosten für die Verwaltung und verschlankt die Abläufe in den Vertretungen.

(Michael Andrejewski, NPD: Ja, das verschlankt sehr. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)

Meine Damen und Herren, diese eben genannten Ziele sind in den letzten Jahren von vielen Vertretungen praktiziert und auch erreicht worden. Ich sehe weder aus rechtlichen noch aus rechtspolitischen Gründen einen Anlass, das so Erreichte wieder preiszugeben. Dies gilt umso mehr, als dass Sie, Herr Schnur, offensichtlich in der Begründung Ihres Gesetzentwurfes einem eklatanten Irrtum aufsitzen.

(Toralf Schnur, FDP: Ach was! – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Die Regelung der Kommunalverfassung zur Bestimmung der Fraktionsmindeststärke ist eben gerade keine

Norm des Wahlrechts, die die Chancengleichheit der politischen Parteien berührt. Unter welchen Voraussetzungen Mitglieder einer Partei, die in eine kommunale Vertretung gewählt werden, dort eine Fraktion bilden können, hat – anders als die 5-Prozent-Hürde – eben gerade keinen Einfluss auf die Erfolgschancen bei Wahlen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genauso ist es. – Toralf Schnur, FDP: Nein, normal nicht.)

Durch das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht ist geklärt, dass an der Verfassungsmäßigkeit der jetzt geltenden Regelung kein Zweifel besteht.

(Toralf Schnur, FDP: Das stimmt nicht. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Verfassungsrechtliche Probleme

(Toralf Schnur, FDP: Das stimmt überhaupt nicht.)

würden im Gegenteil nach unserer Auffassung Ihre Regelungen aufwerfen.

(Toralf Schnur, FDP: Ja.)

Denn worin – Kollege Schnur, erklären Sie mir doch mal den sachlichen Grund – besteht der Unterschied, dass in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in Zukunft mit zwei Mitgliedern eine Fraktion gebildet werden kann,

(allgemeine Unruhe)

in einem gleich großen Kreistag von der Einwohnerzahl her aber mit drei Mitgliedern? Das müssen Sie mir dann aber gleich mal erklären, auf welcher Grundlage dies erfolgen soll.

Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Wenn tatsächlich eine Notwendigkeit besteht, über die Fraktionsmindeststärke noch mal nachzudenken, dann aus meiner Sicht im Zuge der im Jahr 2011 geplanten Landkreisneuordnung. Im Hinblick auf diese Reform ist nämlich die Frage zu beantworten, ob eine Fraktionsmindeststärke von vier Mitgliedern in den dann zu wählenden großen Kreistagen noch ausreicht, um den Gesetzeszweck wirksam zu erreichen. Für den jetzt vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion kann ich dagegen aus Sicht der Regierung keine Notwendigkeit erkennen

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

und plädiere deswegen für Ablehnung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Toralf Schnur, FDP)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf einen sehr wesentlichen Punkt hat der Innenminister dankenswerterweise schon hingewiesen. Ich möchte den Satz, den er angesprochen hat, hier einfach noch mal vorlesen. Hier heißt es in der Begründung des FDP-Antrags: „Aus dem in Artikel 21 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 3“ – und so weiter – „gewährleisteten Grundsatz der Chancengleich

heit“ – Chancengleichheit! – „der Parteien ergibt sich die Pflicht des Gesetzgebers und ein entsprechender Anspruch der politischen Parteien, eine die Chancengleichheit berührende Norm des Wahlrechts zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.“ Meine Damen und Herren, das ist zwar richtig, hat aber mit unserem Problem überhaupt nichts zu tun,

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)