Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Ministerpräsidenten des Landes MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden 69 Stimmen abgegeben, davon waren 68 Stimmen gültig. Es stimmten für den Abgeordneten Erwin Sellering 40 Abgeordnete. Es stimmten für den Abgeordneten Udo Pastörs 6 Abgeordnete. Damit konnte der Abgeordnete Erwin Sellering die nach Artikel 42 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen.
Herr Erwin Sellering ist somit zum Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Ich frage Sie, Herr Sellering: Nehmen Sie die Wahl an?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß unserer Verfassung müssen wir diesen Akt natürlich abschließen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Eidesleistung des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Eidesleistung des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie, zur Eidesleistung zu mir zu kommen. Die Abgeordneten bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 51. Sitzung des Landtages. Mitglieder des Landtages der Fraktionen der SPD und CDU haben gemäß Paragraf 72 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die heutige Dringlichkeitssitzung verlangt. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 51. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich unserer Kollegin Angelika Gramkow nachträglich zu ihrem 50. Geburtstag gratulieren.
(Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Gratulationen)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Wahl des Ministerpräsidenten. Hierzu liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/1834 und ein Wahlvorschlag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/1851 vor.
Gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der Ministerpräsident ohne Aussprache in geheimer Abstimmung vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.
Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass jedes Mitglied des Landtages lediglich eine Stimme hat. Mit der Abgabe eines nicht gekennzeichneten Stimmzettels können Mitglieder des Landtages dokumentieren, dass sie keinem der Kandidaten ihre Stimme geben wollen. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung an dieser Stelle und wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.00 Uhr mit Tagesordnungspunkt 3, der Eidesleistung der Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, fortgesetzt.
Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 3: Eidesleistung der Minister gemäß Artikel 44 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ministerpräsident hat mir gemäß Artikel 43 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Folgendes mitgeteilt: