online und auch mobil. Meine Frau hat ihren Mobil vertrag bei einem privaten Anbieter gekündigt. Sie wechselt zu T-Mobile, zur Telekom. Ich bin der Überzeugung, wir als zufriedene Kunden der Telekom, und wir möchten zukünftig auch zufriedene Kunden sein, wir sollten das Stück Solidarität, welches wir der Telekom geben, aber auch von der Telekom zurückerwarten,
indem die Standorte und die Arbeitsplätze hier in Mecklenburg-Vorpommern, konkret in Schwerin, erhalten bleiben.
Ich danke Herrn Jäger, Herrn Schulte und auch Herrn Roolf für die Aktivität und Initiative, dass es gelungen ist, gemeinsam hier deutlich zu zeigen: Wir setzen uns gemeinsam für die Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern und ganz konkret in Schwerin und Stralsund ein. Das ist ein gutes Zeichen. In dem Sinne ist es auch ein guter Antrag für Mecklenburg-Vorpommern und für die Betroffenen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/1832. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/1832 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Nichtraucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern anpassen, Drucksache 5/1713.
Antrag der Fraktion der FDP: Nichtraucherschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern anpassen – Drucksache 5/1713 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So manch einer wird sagen: „Mein Gott, nicht schon wieder Nichtraucherschutzgesetz!“
Aber ich denke, es ist zwingend notwendig, sich sehr frühzeitig und sehr intensiv mit diesem Gesetz hier auseinanderzusetzen, weil das, was wir als Gesetz hier im Parlament seinerzeit beschlossen haben, hat genau das erlebt, was wir prophezeit haben, dass es nämlich nicht rechtskonform ist und wir in Mecklenburg-Vorpommern an dem gerade beschlossenen Gesetz mal wieder nacharbeiten dürfen.
Und es gibt einen weiteren Aspekt, der sich aus dem Urteil ergibt, der uns auch zwingt, sehr frühzeitig da rüber zu diskutieren und sehr frühzeitig Klarheit zu schaffen. Das ist nämlich die zweigleisige Entscheidung, die wir hier zur Kenntnis zu nehmen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat uns ja sehr klar und sehr deutlich gesagt, wir haben zwei Möglichkeiten: entweder ein absolutes Rauchverbot oder keine Diskriminierung. Das sind die beiden Alternativen, die wir abzuwägen und zu entscheiden haben. Und genau da geht unser Problem los, denn wenn wir Liberalen uns richtig erinnern, ist der Sozialminister und womöglich zukünftige Ministerpräsident des Landes der klaren Auffassung, ein generelles Rauchverbot wäre zielführender und sinnvoller. Das ist die Auffassung unseres Sozialministers. Die Auffassung, die aber in der breiten Öffentlichkeit und auch bei den Betroffenen vorherrscht,
ist ganz klar und deutlich, dass es keine Diskriminierung der sogenannten Einraumkneipe geben muss, dass es eine Chancengleichheit geben muss und dass wir
Rahmen bedingungen zu schaffen haben, wo wir mit Gesetzen nicht die Existenz von Unternehmen vernichten. Wenn wir auf der einen Seite die Rahmenbedingungen sehen, die das Bundesverfassungsgericht uns mit aufgeschrieben hat, fühlen wir Liberalen uns einfach auch erinnert an das, was wir immer politisch gefordert haben.
Man geht sogar vom Bundesverfassungsgericht noch ein Stück weiter, macht uns die Arbeit noch leichter und sagt: Wir definieren einmal diese Gaststätte mit 75 Quadratmetern, wir nehmen zusätzlich einen Aspekt – ich denke mal, der uns allen ganz wichtig ist –, nämlich den Schutz der Minderjährigen, dass Personen unter 18 Jahren keinen Zugang haben, mit rein. Wir signalisieren an den Türen, hier handelt es sich um eine Raucherkneipe, Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Eintritt. Auch das war unsere Forderung. Wir sehen genau, dass diese Gaststätten keine Möglichkeit haben, einen abgetrennten Raum zu schaffen, weil es räumlich gar nicht möglich ist. Auch das finden Sie in unseren Intentionen. Es ist weiterhin Tatsache, dass es sich nicht um eine Speisegaststätte, sondern um eine Gaststätte mit einer Schankerlaubnis handelt. Und auch genau das war unsere Intention.
Ich frage Sie an dieser Stelle: Wenn wir dieses so durchsetzen wollen, wie es die Mehrheit der Betroffenen hier in diesem Land will, nämlich den kleinen Eckkneipen diese Existenzmöglichkeit weiterhin zu gewährleisten, warum können wir dann nicht frühzeitig die Landes regierung zum Arbeiten auffordern? Und warum müssen wir das Zeitfenster bis 2009 aufmachen?
Das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Möglichkeit aufgebaut und sagt, die Landesgesetze müssen – müssen! – bis zum 31.12.2009 der Rechtsprechung angepasst sein. Es hat aber nicht gesagt, dass wir nicht früher damit fertig sein dürfen.
Und eine Generalausrede, die es ja immer gegeben hat, ist, wir stimmen uns da jetzt erst mal auf Bundes ebene untereinander ab, versuchen, eine bundes einheitliche Regelung zu bekommen, und wenn wir damit fertig sind, gehen wir mit der bundeseinheitlichen Regelung hier ins Parlament und setzen die um. Auch die, meine Damen und Herren, diese bundeseinheitliche Regelung wird es nicht geben. Jetzt können wir das beklagen, jetzt können wir das bejammern und sagen, es ist schrecklich, es entsteht ein Flickenteppich, es ist eine Katastrophe, es wäre doch viel besser, dass wir hier eine bundeseinheitliche Regelung bekommen. Wir bekommen sie nicht. Also ist Mecklenburg-Vorpommern in der Pflicht, für sein Bundes land eine Regelung zu schaffen. Und da komme ich an den Anfang meiner Darlegungen: Warum dann nicht sofort?
Deshalb streben wir hier und heute diese Diskussion an, weil wir eigentlich hier und heute von dem Sozial minister ein klares Votum erwarten. Bleibt er bei seinem kategorischen Nein zum Rauchen auch in Einraumgaststätten oder ist er offen und bereit, die Vorgehensweise und die Vorschläge des Bundesverfassungsgerichtes aufzunehmen, zu sagen, ja, das schauen wir uns noch mal an, ja, wir schaffen hier diese Möglichkeiten auch in Mecklenburg-Vorpommern? Genau diese Klarheit wollen wir mit unserem Antrag hier heute schaffen. Herr Minister, wir freuen uns auf Ihre Ausführungen dazu. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Roolf, ich kann jetzt nicht nachvollziehen, ob Sie ein so guter Prophet sind, wie Sie eben von sich selbst gesagt haben,
Sie haben mich nach meiner grundsätzlichen Stellungnahme gefragt. Ich persönlich bin und bleibe Nichtraucher, das ist klar. Der zweite Punkt ist, die Gesundheitsminister aller Länder sind selbstverständlich der Meinung, dass der weitestgehende Nichtraucherschutz aus gesundheitlicher Sicht das Beste ist. Das haben wir damals so gesagt, das war damals unsere Auffassung und das ist auch heute noch die Auffassung. Aber die Gesundheitsminister haben sich ja damals verständigt auf ein bestimmtes Gesetz und da ist der Nichtraucherschutz eben so ausgestaltet worden, dass wir sagen, die Gaststätten, die Gastbetriebe können für die Raucher spezielle Räume anbieten.
Ich habe damals wahrgenommen – das war ja auch hier im Land eine Diskussion, an deren Ende dieser Kompromiss gestanden hat –, dass dies ein Kompromiss war und ist, der von allen mitgetragen wird. Und man muss deutlich sagen, dass sich ja die Gaststätten hier im Land auf diesen Kompromiss, auf diese Gesetzeslage auch eingestellt haben. Mit Investitionsbedarf haben sie Raucher räume eingerichtet und das funktioniert ja auch. Ich denke, dass völlig klar ist, wenn man realistisch an die Dinge herangeht, dass das so bleiben soll.
Es hat inzwischen Gespräche gegeben der Gesundheitsminister im A-Minister-Bereich, die B-Minister haben leider etwas boykottiert, und da war die Linie, ich glaube, dass sich das in ganz Deutschland halten wird, dass man sagt: Das, was wir da als Gesetz verabredet haben und was weiter für mindestens 90 Prozent der Gast betriebe gilt, das soll auch weiter so gelten. Das ist der erste Punkt, den man sagen kann. Das ändert nichts daran, dass ich als Gesundheitsminister der Auffassung bin und, ich glaube, auch sein muss: Das Gesündeste ist, wenn wir alle möglichst weitgehend davor schützen. Das ist klar. Aber wir haben ja hier im Land eine realistische Lösung, eine gute Lösung gefunden.
Jetzt haben wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die nicht unmittelbar für uns gilt, aber so weit anwendbar ist, ganz selbstverständlich hier im Land angewandt wird, so dass die Regelung, die Sie jetzt als Gesetz vorschlagen, faktisch Realität ist. Das ist das eine. Deshalb nimmt das natürlich ganz deutlich den Zeitdruck weg. Es wird ja hier niemand bezweifeln, in einer Eckkneipe, die diese Voraussetzungen erfüllt, die das Bundesverfassungsgericht aufgezählt hat, kann
selbstverständlich geraucht werden. Das ist so weit um gesetzt, dass das auch die Ordnungsbehörden wissen. Das ist im Einzelnen ganz genau dargelegt.
Aber jetzt geht es natürlich darum: Wie wollen wir hier im Land mit diesen restlichen, mit den wenigen Prozent – fünf Prozent, das kann man ein bisschen schätzen – der Gaststätten, die von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen sind, umgehen, was wollen wir denen vorschreiben? Und da besteht in der Tat die Linie, zu sagen, lasst uns doch versuchen, möglichst weit gehend eine einheitliche Lösung in Deutschland zu finden. Ich habe schon gesagt, da hat es den Versuch gegeben, so eine Art Gipfel wiederherzustellen, wo die B-Länder nicht gekommen sind. Aber ich nehme doch wahr, dass man ganz grundsätzlich diese Linie verfolgt. Die eine Möglichkeit, die das Bundesverfassungsgericht aufgezählt hat, die in Bayern weitestgehend verwirklicht ist, nämlich einen totalen Raucherschutz zu machen, wird aber von den anderen Ländern wohl nicht als Folge des Urteils verwirklicht werden. So nehme ich das wahr. Die meisten Länder sehen das wie wir, dass man sagt: Also wir haben ein Gesetz, auf das wir uns damals geeinigt haben. Das ist für weitere 90 Prozent anwendbar und das soll auch so sein, dass das so bleibt.
So, und jetzt kann man diskutieren, wie gestalten wir die Ausnahmeregelung für die sogenannten Eckkneipen, Kleinkneipen oder Inhaberkneipen aus. Da gibt es eine ganz pragmatische Lösung, nämlich die, zu sagen, das Bundesverfassungsgericht hat selten detailliert, also wirklich selten detailliert für ein Gericht Kriterien aufgezählt.
Und da wäre es das Einfachste, wenn wir sagen, die nehmen wir. Punkt. Es ist aber so, dass wir hier im Land auch damals schon bei dem Kompromiss in Gesprächen zwischen den Koalitionsparteien, zwischen den beteiligten Ministern gesagt haben, es geht uns nicht um eine völlig abstrakte Lösung, sondern es geht uns um eine Lösung, die das Beste ist für das Land. Deshalb ist interessant für uns, bevor wir so etwas machen, bevor wir auch versuchen, eine einheitliche Lösung zu finden, dass wir mit den Betroffenen im Land reden und sagen, wer fällt denn darunter. Und da hat es ein Gespräch gegeben, das ich zusammen mit dem Wirtschaftsminister geführt habe, mit dem Bäderverband, mit der DEHOGA und dem Tourismusverband, wo wir gesagt haben, wie sieht das dann im Land aus.
Dabei ist deutlich geworden, dass es nur eine geringe Zahl von Gaststätten gibt, die überhaupt darunterfallen, und dass es bei diesen Gaststätten – und das wird im Moment noch ermittelt, auch durch Befragung – häufig die Konstellation gibt, dass wir eine Einraumgaststätte haben, die hier darunterfallen würde, die aber häufig, auf dem Land vielleicht, Mittagstisch anbietet für Hand werker, die in der Umgebung tätig sind. Nach den Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichtes könnten wir dann nicht mehr eine Raucherkneipe daraus machen, weil die Erlaubnis da ist, um Speisen zuzubereiten. Das ist in den Gesprächen deutlich als Problem empfunden worden, weil hier im Land von den Kneipen, die die räumlichen Voraussetzungen bieten, offenbar ein wirklicher Konflikt darin besteht zu sagen: Abends wären wir gerne Raucherkneipe und mittags würden wir gerne einen einfachen Mittagstisch anbieten, was ja in unser aller Interesse ist. Wer ländliche Bereiche kennt,
unterwegs ist im Land und versucht, irgendwo Essen zu kriegen, weiß, da sind manchmal Angebote nicht so ganz dick gesät. Also daran besteht auch ein Interesse und das ist für die Betroffenen nicht ganz einfach. Das wollen wir vorher deutlich ermitteln.
Und wir haben auch die Frage in den Gesprächen aufgeworfen, dieser sehr überzeugende Zugang zu dem Urteil, wir übernehmen das einfach, was da steht: Gibt es nicht auch noch andere Überlegungen? Das Bundes verfassungsgericht hat deutlich gesagt, es können auch andere Kriterien sein. Vielleicht ist das Risiko dann ein kleines bisschen größer und man muss vielleicht genauer überlegen. Aber ich denke, dass in diesen kleinen Kneipen, um die es uns geht, vielleicht doch ein Gesichtspunkt sein könnte, inwieweit die inhabergeführt sind. Denn man muss sich doch eines vor Augen führen: Wenn eine kleine Kneipe nicht inhabergeführt und so eine Raucherhöhle ist – das sage ich mal als Nichtraucher –, wenn wir Bediensteten, die dort angestellt sind, vielleicht Nichtraucher, zumuten, da zu bedienen, ist das ein hohes Gesundheitsrisiko. Wir alle wissen, da kann es Arbeitsschutzrichtlinien geben, wie es will, der wirtschaftliche Druck auf den einzelnen Bediensteten, der ist dann da. Und insofern wäre es eine interessante Unterteilung zu sagen, da, wo der Inhaber selbst sich diesem Risiko aussetzt, wollen wir uns nicht einmischen, sodass das ein weiteres wichtiges Kriterium sein könnte.
Insofern denke ich, dass wir uns da zum einen deshalb nicht einig sind, weil der Rechtszustand jetzt klar ist und wir doch bitte diese beiden Gesichtspunkte verfolgen sollten, nämlich in Gesprächen noch mal auszuloten, wie viel Gemeinsamkeit haben wir. Mit Bayern werden wir keine bekommen, aber ich würde ernsthaft eine Gemeinsamkeit mit Schleswig-Holstein zum Beispiel gut finden. Wir stehen in einem klaren Wettbewerb mit Schleswig-Holstein, was Touristen angeht. Und wenn es da unterschiedliche Regelungen gäbe, wo man einen Wettbewerb um Nichtraucher oder Raucher macht, das würde ich nicht so klug finden, sondern da sind wir doch ein gemeinsamer Raum, der vielleicht gemeinschaftlich auftreten sollte. Deshalb würde mir sehr daran liegen, mindestens mit Schleswig-Holstein Abstimmungs gespräche zu führen. Und mir liegt sehr daran, Gespräche zu führen mit den kleinen betroffenen Betrieben hier im Land, was deren wirkliche Interessen sind, wie wir ihnen weitestgehend helfen können und trotzdem einen vernünftigen Nichtraucherschutz gewährleisten. Diese Gespräche finden zurzeit statt.
Die Erinnerung an das Bundesverfassungsgerichtsurteil Ihrerseits finde ich völlig okay, aber ich denke, als Arbeitsauftrag brauchen wir das weniger. – Vielen Dank.