Protocol of the Session on September 25, 2008

Alle Einfamilienhausbesitzer mit einer Gasheizung haben ab sofort um 20 bis 30 Euro monatlich höhere Abschläge zu zahlen. Die Ferngasanbieter haben diese Hiobs

botschaft im August an alle Haushalte versandt. Pech auch für alle Mieterinnen und Mieter, sie erwartet bei der nächsten Betriebskostenabrechnung eine deftige Nachzahlung und eine enorme Anhebung der Betriebskostenpauschale. Dass die Kosten steigen, ohne dass die Löhne wachsen, ist nicht neu. Neu ist aber die Rasanz, mit der die Kostenspirale sich dreht.

Bei der Einbeziehung einer Heizkostenpauschale in die Wohngeldberechnung ist man davon ausgegangen, dass rund 90 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich für Heizkosten anfallen. 50 Cent sollen nun bei der Wohngeldberechnung erstattet werden. Dies wird scheinbar auch noch logisch erklärt. Die Menschen sollen nämlich zum sparsamen Umgang angeregt werden. Ich finde Sparen auch richtig, aber das Sparen bei den Bedürftigen ist an dieser Stelle grundfalsch, denn mittlerweile kommt man mit 90 Cent je Quadratmeter Wohnraumfläche im Monat nicht mehr aus. Die Heizkosten sind bereits jetzt mit über 1 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gestiegen, und das wird nicht das Ende der Fahnenstange sein.

Dabei hat das große Abrechnungsunternehmen ista festgestellt, dass Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern bundesweit den niedrigsten Energieverbrauch haben. Das liegt daran, dass seit der Wende viel in die Gebäudesanierung investiert wurde. Das ist auch gut so. Das liegt aber auch daran, dass die Menschen in unserem Land nicht erst seit heute mit jedem Cent rechnen müssen. Sie versuchen ohnehin schon zu sparen, wo es geht. Viele Mieter haben aber auch kaum noch die Möglichkeit, ihre Heizkosten merklich zu beeinflussen.

Ich will ein Beispiel aus Rostock bringen: Mehrere verzweifelte Rentnerinnen und Rentner besuchten unser Bürgerbüro. Sie klagten über außergewöhnlich hohe Heizkosten, die sie im Vergleich zu anderen Mieterinnen und Mietern im selben Haus zahlen müssen. Die Jahresheizkosten unterschieden sich um sage und schreibe 1.660 Euro. Falsch sind die Abrechnungen nicht, aber völlig ungerecht. Obwohl rund 80 Prozent der Gebäudesubstanz in unserem Land modernisiert wurde, sind viele Heizleitungen, ich meine diese Strangleitungen, praktisch noch nicht gedämmt. So kommt es, dass insbesondere berufstätige Mieter ihre Heizkörper abdrehen, weil die Wärme der Rohre ausreicht, die Wohnung zu erwärmen. Diejenigen Mieter aber, die tagsüber zu Hause sind, die aufgrund von Krankheit oder Alter oder wegen der Kinder einen erhöhten Wärmebedarf haben, nutzen natürlich auch die Heizkörper. Wärmeverluste durch ungedämmte Leitungen werden von den Ablesegeräten aber nicht erfasst, deshalb zahlen diese Mieter faktisch die verbrauchsabhängigen Kosten für alle Mieter in diesem Haus mit. Und das ist kein Einzelfall. Ich meine, das ist ungerecht, es kann aber zurzeit nicht beanstandet werden. Allein die Gebäudeeigentümer können festlegen, in welchem Verhältnis verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten zur Heizkostenberechnung herangezogen werden.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Mit Jahresbeginn 2009 wird, soweit der Bundesrat zustimmt, die Heizkostenverordnung geändert. Abrechnungsvorschläge für meinen Beispielfall werden gemacht. Ob sich dann etwas ändert an der Abrechnungspraxis? Wir werden abwarten.

Meine Damen und Herren, DIE LINKE fordert, bei der Wohngeldberechnung die tatsächlichen Heizkosten

zu berücksichtigen. Auch mit der Forderung des Deutschen Mieterbundes, zumindest eine Verdopplung des Heizkostenanteils auf 1 Euro vorzunehmen, können wir mitgehen. 50 Cent Heizkosten pro Quadratmeter Wohnfläche bleiben eben ein Tropfen auf den heißen Stein. Da sind wir uns einig, das kann deshalb nur ein Anfang sein. Für mich war auch der Zeitraum zwischen der Wohngeldreform 2001 und 2009 viel zu lang. Abhilfe kann nur eine stetige Anpassung an die Preis-, Kosten- und Einkommensentwicklung schaffen. Das ist versäumt worden. Stattdessen muss diese Reform in Kürze wieder angepasst werden. Das Geld für diesen technokratischen Aufwand hätte man sinnvoller den Wohngeldberechtigten zukommen lassen können. Die hätten es uns gedankt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, für Sie ist anscheinend dieser Antrag schon erledigt, erledigt, weil auch einige Unionspolitiker wie Herr Röttgen sich ein Vorziehen vorstellen können. Gleichzeitig lehnt das aber auch ein Finanzexperte wie Steffen Kampeter ab. In Sack und Tüten ist für mich eine frühere Wohngeld erhöhung oder Einmalzahlung noch lange nicht. Sicherheit gibt nur eine vom Bundestag beschlossene Änderung des Wohngeldgesetzes, der der Bundesrat zugestimmt hat. Mit Absichtsbekundungen ist noch keinem geholfen. Deshalb stimmen Sie unserem Antrag zu!

Vielen Dank, Frau Lück.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1778. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/1778

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Wir werden auch mal eine namentliche Abstimmung beim nächsten Antrag machen.)

bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und FDP, einer Zustimmung aus der Fraktion der NPD und Enthaltung bei der Fraktion der NPD abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 26. September 2008, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schönen Feierabend!