Protocol of the Session on September 25, 2008

Können Sie Auskunft darüber geben, gegen welche Personen derzeit direkt ermittelt wird?

Nein, auch hierzu kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Meine zweite Frage:

10. In welchen weiteren Städten ist es bei der Vergabe von Subventionen beim Wohnungsbau zu Unregelmäßigkeiten gekommen und wie ist dort der derzeitige Stand der Ermittlungen?

Herr Müller, es wird Sie nicht wundern, auch zu dieser Frage kann ich Ihnen wegen der laufenden Ermittlungen keine Auskunft geben.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das meiste steht in der Zeitung.)

Könnten Sie mir die Frage beantworten, in welcher Höhe belaufen sich die Subventionen im Einzelnen und aus welchen Fördertöpfen wurden diese ausgereicht?

Nein, auch hierzu kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 11 zu stellen.

Frau Ministerin!

11. Laut „Schweriner Volkszeitung“ vom 6. September 2008 erfolgte im Vorjahr bei 347 Personen eine Telefonüberwachung. In 82 Fällen ging es demzufolge um mutmaßliche Drogendealer, in 12 um Organisierte Kriminalität, in 11 um Bandendiebstahl, fünfmal um Mord und Totschlag und viermal um räuberische Erpressung, summa summarum 114 Fälle.

Wie teilen sich die im Beitrag nicht genannten Abhörmaßnahmen auf andere Deliktgruppen auf?

Herr Pastörs, in Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2007 in 119 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Telekommunikationsüberwachungen gegen 347 Betroffene angeordnet. Die Verfahren betrafen in 82 Fällen Betäubungsmitteldelikte, in 11 Fällen Bandendiebstahl, in 7 Fällen gemeingefährliche Straftaten, in 5 Fällen Mord und Totschlag, in 4 Fällen wurde eine Überwachung wegen des Verdachts des Raubes beziehungsweise der räuberischen Erpressung angeordnet, in weiteren 2 Fällen wegen Erpressung, in 3 Fällen aufgrund von Straftaten nach dem Ausländer- sowie dem Asylverfahrensgesetz. In jeweils einem Fall geschah dies bei der Verfolgung von Geldwäsche, gewerbsmäßiger Hehlerei, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, die persönliche Freiheit sowie nach dem Waffengesetz. In der Aufzählung sind die dem Bereich der organisierten Kriminalität zuzurechnenden Verfahren enthalten.

Zusatzfrage: Können Sie uns sagen, wie viele unrechtmäßige Abhörmaßnahmen in 2008 vorgenommen worden sind?

Ich gehe davon aus, dass diese alle gerichtlich genehmigt waren und insofern auch alle rechtmäßig waren.

Können Sie uns vielleicht Angaben darüber machen, in welchem Umfang das Landesamt für Verfassungsschutz Abhörmaßnahmen durchgeführt hat und ob Sie über die Zahl und die Zielsetzung dieser Maßnahmen informiert wurden?

Dazu kann ich Ihnen keine Angaben machen, zumal die Abteilung Verfassungsschutz nicht zu meinem Ressort gehört.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin Kuder.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Roolf, Fraktion der FDP, die Frage 12 zu stellen.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Die Lieblingsministerin von Herrn Roolf.)

Geht es los?

Ja, bitte.

Frau Ministerin!

12. Mit der Durchsuchung von Räumen des Finanzministeriums vor knapp zwei Wochen fanden die fast zweijährigen Ermittlungen der Staats

anwaltschaft unseres Landes wegen Subventionsbetrug einen vorläufigen Höhepunkt. Im Nachgang dazu führte die Finanzministerin – also Sie – aus, ihr Ministerium habe jederzeit jegliche Hilfe im Rahmen der Ermittlungsverfahren angeboten.

Ich frage Sie:

Welche Maßnahmen hat die Landesregierung – also Sie – eingeleitet, um die Vorwürfe, wonach Ministeriumsmitarbeiter die falsche Ausstellung von Kerngebietsbescheinigungen geduldet bzw. gedeckt haben sollen, durch haus interne Untersuchungen umfassend aufzuklären und welche Ergebnisse ergaben diese?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Roolf, bevor ich zur Beantwortung Ihrer Frage komme, erlauben Sie mir bitte in dieser Angelegenheit eine kurze grundsätzliche Anmerkung:

Seit nunmehr zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Finanzministeriums wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug. Anders, als es mir jüngst unterstellt wurde, respektiere ich selbstverständlich diese Ermittlungen. Ich habe auch nie den Versuch unternommen, diese mit politischen und anderen Mitteln zu behindern. Die Justiz muss aus guten Gründen unabhängig arbeiten. Was ich allerdings nicht akzeptieren kann, ist, dass meinem Staatssekretär und mir von einem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft mehrfach öffentlich vorgeworfen wurde, wir hätten die Untersuchungen behindert, indem wir trotz zielgerichteter Anfragen keine Akten herausgegeben hätten. Diese eindeutig widerlegbaren Vorwürfe haben in der Öffentlichkeit den Eindruck hinterlassen, das Finanzministerium würde nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperieren, wir würden nicht zuverlässig arbeiten, wir würden gar mögliche Beweismittel vertuschen und manipulieren.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, dieser Vorwurf trifft mich persönlich hart. Wer mich und meinen Staatssekretär in den vergangenen Jahren kennengelernt hat, der weiß, dass solch ein Vorwurf absurd ist.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Man hätte uns im Vorfeld der Durchsuchung die Chance geben müssen, die verlangten Akten im normalen Rahmen eines Herausgebeverfahrens vorzulegen. Dies ist aber nicht passiert. Ich bedauere das sehr.

Und nun zur Antwort Ihrer Frage: Seit dem Jahr 2006 führt die Staatsanwaltschaft Rostock ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges, Untreue und so weiter gegen mehrere Bürger sowie Bedienstete von Kommunal- und Finanzbehörden. Unter den Beschuldigten sind auch Mitarbeiter des Finanzministeriums. Das Finanzministerium hat den Finanzausschuss hierzu bereits in der Sitzung am 18.01.2007, vergleiche Kurzprotokoll, mit Schreiben vom 24.05.2007, Ausschussdrucksache 5/84, sowie in der Sitzung vom 31.05.2007, vergleiche Kurzprotokoll, unterrichtet. Auf den Inhalt dieser Unterrichtung nehme ich Bezug.

Das Finanzministerium ist den Vorwürfen nachgegangen. In dem Schreiben vom 24.05.2007 hat das Finanzministerium bereits Folgendes ausgeführt, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin:

„Nachdem das Bundesministerium der Finanzen am 28.02.2003 auch Hinweise für die von den Finanzämtern zu prüfenden Teile der Investitionszulage (z. B. Art, Zeit- raum und Umfang der begünstigten Investition, Bemes- sungsgrundlage, Bindungsreichweite der Bescheini- gung, Mehrfachförderung) gegeben hatte, wurde am 08.04.2003 eine Dienstberatung mit den Finanzämtern durchgeführt, in der unter anderem auch auf das Bescheinigungsverfahren und die damit verbundene geteilte Zuständigkeit bei der Gewährung der Investitionszulage hingewiesen wurde.

Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein geteiltes Verfahren entschieden. Die Frage, ob ein Gebäude in einem begünstigten Gebiet liegt, hat ausschließlich die Gemeindebehörde zu beantworten. Allein sie ist für die Ausstellung, den Inhalt und eine etwaige Rücknahme der Bescheinigung zuständig. Damit sind die Verwaltungskompetenzen klar und funktionsgerecht abgegrenzt.

Selbst die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung spricht der Finanzverwaltung die erforderliche Sachkunde ab, um bau- und bauplanungsrechtliche Sachverhalte abschließend beurteilen zu können (Urteil des Bun- desfinanzhofes vom 22.09.2005, Az. IX R 13/04).

Folgerichtig unterliegt die Bescheinigung nach der Rechtsprechung und einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht der Nachprüfung durch die Finanzbehörden. Die Finanzämter sind an den Inhalt der Bescheinigungen rechtlich gebunden. Das gilt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald (gerichtlicher Hin- weis vom 24.03.2004, Az. 4 A 1384/01) selbst dann, wenn diese offensichtlich rechtswidrig sein sollte. Liegt eine offensichtliche Unrichtigkeit vor, war das Finanzamt jedoch gehalten, die ausstellende Behörde um... Prüfung zu bitten. War es auch nach der nochmaligen Prüfung durch die Behörde davon überzeugt, dass die Bescheinigung nicht richtig sein kann, war der Fall der OFD bzw. dem Finanzministerium vorzulegen.“

So weit aus dem Schreiben vom 24.05.2008 an den Finanzausschuss.

Das Finanzministerium hat weiterhin anhand von Befragungen und Einsichtnahmen in Kopien der persönlichen Mitschriften der Beratungsteilnehmer festgestellt, dass sich auch hieraus keine Abweichung zur Rechtslage ergibt. Bemerkenswert ist hierbei, dass zum Beispiel das Finanzamt Pasewalk erst nach der Dienstberatung vom 08.04.2003 die unzutreffende Kerngebietsbescheinigung für die WOBA Pasewalk gegenüber der Stadt beanstandet hat. Weiterhin hat es in den Jahren 2004 und 2005 drei Schreiben des Finanzministeriums an die Finanzämter Pasewalk, Waren und Ribnitz-Damgarten gegeben, die ebenfalls Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sind. Gegen den damals verantwortlichen Referenten, der nicht mehr im Finanzministerium tätig ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt ist. Die strafrechtliche Bewertung sämtlicher Vorwürfe bleibt selbstverständlich der Staatsanwaltschaft Rostock beziehungsweise den unabhängigen Gerichten vorbehalten.

Unabhängig davon hat das Finanzministerium diejenigen Bescheinigungen, die nach Meldung der Finanzämter Anlass zu weiteren Nachfragen gegeben hatten, dem Innenministerium zur Prüfung übergeben. Die Auf

hebung unzutreffender Bescheinigungen haben Finanz- und Innenministerium gemeinsam überwacht. Über das Ergebnis der Prüfungen wird das Finanzministerium den Finanzausschuss in Kürze in einem gesonderten Schreiben unterrichten.

Eine Nachfrage: Frau Ministerin, haben Sie bei Ihren internen Untersuchungen Anzeichen dafür gefunden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium und auch in den Finanzämtern durch die gesamte Situation oder die Diskussion verunsichert sind in ihrer Arbeitsweise, und gibt es aus Ihrer Sicht Bedarf, sich ganz klar und ganz deutlich stärkend hinter Ihre Mitarbeiter sowohl in den Finanzämtern als auch im Ministerium zu stellen?

Herr Roolf, lassen Sie mich erst einmal Folgendes sagen: Das, was wir hier gemacht haben mit den Kerngebietsbescheinigungen, das waren etwa Bescheide im Umfang von 20.000, das ist also ein Massengeschäft gewesen. Und natürlich hat jetzt diese Aktion die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns im Haus und auch in den Finanzämtern verunsichert. Das ist gar keine Frage.

Herr Roolf, Sie haben eben in Ihrer Fragestellung zwei Fragen formuliert. Sie wissen, dass die Frage nicht unterteilt werden darf. Ich habe das jetzt als zwei Fragen gewertet, damit ist Ihre Möglichkeit der Zusatzfragen erschöpft.

Offensichtlich gibt es den Bedarf, eine weitere Zusatzfrage zu stellen. Herr Borrmann.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin, inwieweit – ich mache das ganz langsam – ist unterstellt, dass die Staatsanwaltschaft nur Hilfs organ einer unabhängigen Justiz und weisungsgebunden dem Innenministerium ist, eine Anfrage vonseiten des Innenministeriums vor Durchsuchung das mildere Mittel, sodass Ihre Auffassung richtig ist, dass die Durchsuchung nicht rechtsstaatlich erforderlich gewesen ist, solange nicht gegen Sie selbst und gegen Ihren Staatsanwalt ein dringender Tatverdacht besteht?

Herr Borrmann, diese Frage kann ich so nicht zulassen. Es ist ganz klar festgelegt, dass Sie klar, deutlich und einfach die Frage zu formulieren haben, die nicht unterteilt sein darf, nicht mit Schachtelsätzen und so weiter.

Ich hätte sie auch nicht beantwortet, Frau Präsidentin.