Konkret würde beispielsweise Sachsen-Anhalt – Herr Borchert hat die Zahl schon genannt, ich wiederhole sie – 139,2 Millionen Euro Konsolidierungshilfe erhalten, während Mecklenburg-Vorpommern 7,5 Millionen Euro zahlt. Dafür kann ich keine Rechtfertigung erkennen. Vor allem, meine Damen und Herren, können wir das unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr erklären, keiner wird das verstehen. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind für alle neuen Flächenländer vergleichbar. SachsenAnhalt hat inzwischen Konsolidierungsfortschritte erzielt und ist ebenfalls zur Schuldentilgung übergegangen.
(Udo Pastörs, NPD: Erklären Sie den Leuten mal den Umbau dieses Parlamentes mit 6 Millionen Euro zum Luxuspalast! Nutzen Sie mal die Zeit, die Sie noch haben, dazu!)
Ähnliches, was die Konsolidierungserfolge angeht, gilt für Berlin. Hier ist inzwischen auch eine positive Entwicklung erkennbar. Diese Erfolg versprechenden Signale sollten jetzt nicht durch falsche Signale abgeschwächt werden.
Das demotiviert Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, die in den letzten Jahren große Anstrengungen unter
Die beiden Vorsitzenden der Kommission haben mit Schreiben vom 10. September 2008 Arbeitsaufträge erteilt, die eine deutliche Sympathie für die Position der Empfängerländer erkennen lassen, wonach das Volumen der Zinshilfen gegenüber dem Vorschlag des Bundesfinanzministers sogar noch einmal erhöht und die Anforderungen an die Empfängerländer abgeschwächt werden sollen. Ich sage hier deutlich: Dieser Weg wird von Mecklenburg-Vorpommern keineswegs mitgetragen. Das habe ich in einem Brief an die Bundeskanzlerin vom 17. September sehr deutlich gemacht.
Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich klar dazu, gemeinsame Regeln zu finden, um die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden dauerhaft zu konsolidieren. Dabei muss es aber gerecht zugehen.
Grundsätzlich gilt für Bund und Länder: Jeder ist für seine eigene Haushaltsführung verantwortlich. Dazu sind zunächst alle möglichen Eigenanstrengungen zu mobilisieren, um die Verschuldung zu begrenzen. Hilfen für notleidende Länder, in welcher Form auch immer, dürfen die Konsolidierungsanstrengungen anderer nicht ad absurdum führen.
Letzten Endes hätten ansonsten die klüger gehandelt, die in der Vergangenheit mehr Geld ausgegeben und sich mehr geleistet haben. Und das, meine Damen und Herren, kann nicht sein.
Wie sollen wir den Bürgerinnen und Bürgern von Mecklenburg-Vorpommern den Konsolidierungskurs der Landesregierung erklären, wenn die massiven Anstrengungen der letzten Jahre dazu führen sollten, dass Mecklenburg-Vorpommern am Ende die Konsolidierung anderer Länder mitbezahlt? Die finanzstarken Länder werden diesen Konsolidierungshilfen nur zustimmen, wenn sie eine Kompensation dafür erhalten. Und als Gegenleistung wird von diesen gefordert, dass den Ländern Steuerautonomie in Form von Zuschlagsrechten bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer gewährt werden soll. Es geht also um ein Geschäft, das gemacht werden soll, um deren Zustimmung sozusagen zu „erkaufen“.
(Raimund Borrmann, NPD: Euer ganzes Regieren ist doch ein einziges Geschäfte- machen und Hin-und-her-Geschaukel. – Da sieht doch keiner mehr durch. – Volker Schlotmann, SPD: Ja, Sie sowieso nicht.)
Zur Erzielung von Mehreinnahmen in einer Haushaltsnotlage ist Steuerautonomie mit Zuschlägen auf die Ein
da die finanzschwachen Länder weitaus höhere prozentuale Zuschläge als die finanzstarken Länder erheben müssten, um vergleichbare Mehreinnahmen pro Kopf zu generieren.
Ein einfaches Zahlenbeispiel macht es deutlich: Eine Einnahmesteigerung von 100 Euro pro Einwohner erfordert in Hamburg einen Zuschlag auf die Einkommenssteuer von 2,7 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern von 8,7 Prozent. Bei der Körperschaftssteuer müsste Hamburg 11 Prozent draufschlagen, Mecklenburg-Vorpommern 86,6 Prozent.
Das macht deutlich, durch solche Verzerrungen in der Steuerbelastung von Bürgern und Unternehmen würden die Strukturunterschiede in Deutschland unerträglich verschärft, und als finanzschwaches Bundesland lehnen wir derartige Vorschläge kategorisch ab.
Eine Steuerautonomie wäre auch mit mehr Kleinstaaterei verbunden und damit mit erneuter Zersplitterung und Verkomplizierung der jeweiligen Rechtsgebiete in Deutschland.
Doch im Rahmen der EU tritt Deutschland für eine Steuerharmonisierung in Europa ein. Wie ist das miteinander zu vereinbaren und der Öffentlichkeit zu vermitteln? Darauf lautet die Antwort klar und deutlich: Es ist gar nicht zu vermitteln.
Dabei wird leicht vergessen, dass es auch um Verwaltungsthemen geht, die unmittelbar finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Ländern haben. Dazu zählen unter anderem die Schaffung einer effizienteren Steuerverwaltung und einer Verwaltungskooperation im IT-Bereich zwischen Bund und Ländern. Hier sind sich Bund und Länder im Ziel einig, zurzeit bestehen jedoch noch unterschiedliche Wege und Vorstellungen in Bezug auf die Umsetzung.
Ferner soll auf Wunsch des Bundes eine Abstufung von Bundesfernstraßen in die Hoheit der Länder übertragen werden. Aus Ländersicht kann dies nur bei voller und dauerhafter Kompensation vorgenommen werden. Themen aus Sicht der Länder sind zum Beispiel auch die Reduzierung der Gerichtskosten und die Bekämpfung des Missbrauchs bei der Prozesskostenhilfe
(Raimund Borrmann, NPD: Das ist ja wohl ein Witz! Sie nehmen den Armen was weg und dann beschweren Sie sich noch dafür. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
oder der Zustimmungsvorbehalt der Länder bei kostenträchtigen Justiz- und Gerichtskostengesetzen des Bundes,
alles Punkte, die uns helfen, effizienter zu arbeiten und Kosten zu senken. Lösungen gibt es für diese Punkte noch nicht, denn bei der Föderalismusreform II hängt, wie gesagt, alles mit allem zusammen. Es gibt nur eine Paketlösung, die alle Themen der Reform umfasst.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Föderalismusreform in ihren zentralen Fragen.
Die Chancen einer Großen Koalition in Berlin dürfen nicht dazu missbraucht werden, jetzt die falschen Weichen zu stellen. Schon die Föderalismusreform I hat gezeigt, dass unter dem Druck zur Verständigung Dinge verabredet wurden, die wir heute schon wieder bereuen. Das zeigen die Kompetenzstreitigkeiten bei den Ganztagsschulen zum Beispiel ganz deutlich.
Anstatt vernünftige, tragfähige Lösungen für die Zukunft Deutschlands zu erarbeiten, geht es nur noch ums Geld. Und das darf nicht sein.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Das müssen Sie gerade erzählen. – Zuruf von Raimund Borrmann, NPD)
Denn, meine Damen und Herren, der Erfolg der Föderalismusreform II hängt letztlich nicht davon ab, wer aus seiner Sicht gut verhandelt hat, sondern vielmehr davon, ob die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sie als gerechtes Ergebnis verstehen, das Deutschland in seiner Gesamtheit weiter voranbringt. Und von dieser Erkenntnis sollten sich alle Beteiligten leiten lassen,