Protocol of the Session on September 24, 2008

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Hier ist weniger Geld, sondern mehr Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen gefordert. Geld ist jedoch auch wichtig. Hier ist es nicht allein der Ruf nach mehr Mitteln, sondern nach verbindlichen und langfristigen Zusagen, die Planungssicherheit schaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Schließlich wollen wir auch überprüfen, ob wir richtig steuern. Dies sollte durch eine in Zeit und Umfang

angemessene Evaluation erfolgen. Bibliotheken sind ein wesentlicher Teil unserer Kulturgeschichte und in ihrer Funktion als Wissensvermittler auch Teil unserer Bildungsentwicklung. In einer Informations- und Wissensgesellschaft sind Bibliotheken unverzichtbare Einrichtungen. Sie vermitteln durch ihr Fachpersonal allen interessierten Bürgern Informations- und Medienkompetenz, eine Schlüsselqualifikation angesichts der stetig steigenden und wachsenden Informationsfülle. Bibliotheken können einen großen Beitrag zur kulturellen Integration leisten. Ich meine hier weniger Bürger mit Migrationshintergrund, sondern die Bürger bildungsferner Haushalte und Bürger, die ansonsten Gefahr laufen, den Rattenfängern in Gegenden von Bildungsarmut in die Arme zu laufen.

Gerade in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern mit einem hohen Kultur- und Bildungsanspruch kommt den Bibliotheken, insbesondere den öffentlichen Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft, eine zentrale Bedeutung zu. In ihnen wird wie in kaum einer anderen öffentlichen Einrichtung eine Vielzahl von Grundrechten verwirk licht. Bibliotheken sind für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbar. In einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewährleisten sie in besonderer Weise die Herausbildung einer kritischen Medien- und Informationskompetenz. Nur so ist eine mündige Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben möglich.

Bibliotheken und ihre Dienstleistungen sind ein wesentlicher Gegenstand der Bildungs-, Wissenschafts-, Kultur- und letztlich auch der Wirtschaftspolitik. Sie bedürfen daher einer angemessenen und nachhaltigen Förderung. Dazu gehören verbindliche Rahmenbedingungen der Bibliotheksfinanzierung und -förderung. Auch die Grundversorgung mit Bibliotheken und die allgemeine Zugänglichkeit aller in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Bibliotheken muss abgesichert werden.

Angesichts der schwierigen Haushaltslage im Land und in den Kommunen sind bei der Formulierung verbindlicher Ansprüche die Spielräume zu untersuchen. Ein Bibliotheksförderprogramm soll allgemeine Grundsätze bibliothekarischen Handelns planvoll entwickeln. Es ist ein wirksames Instrument politischer Steuerung in einem Bereich, der durch eine große und unübersichtliche Zahl von Akteuren und Ansprechpartnern gekennzeichnet ist.

Die Bibliotheken des Landes werden nahezu ausschließlich von Selbstverwaltungskörperschaften getragen. Die kommunale Selbstverwaltung ist vom Gesetzgeber in ihrem Kernbereich zu akzeptieren. Daher soll Wert darauf gelegt werden, eine Übernormierung zu vermeiden und den jeweiligen Trägern der Bibliotheken genügend Gestaltungsspielraum zu belassen. Im Rahmen einer weitgehenden Autonomie können sie in eigener Verantwortung und Haushaltskompetenz Akzente setzen.

Meine Damen und Herren, ein verbindliches Förderprogramm, welches in regelmäßigen zeitlichen Abständen mithilfe von Evaluation nachgesteuert werden kann, erscheint vor diesem Hintergrund realistischer als eine unverbindliche Gesetzesregelung, wie sie bereits in anderen Bundesländern angedacht beziehungsweise umgesetzt wurde. Wir sind uns daher im Grundsatz mit der Landesregierung einig, dass wir ein Förderprogramm beziehungsweise ein Entwicklungskonzept, aber kein Gesetz brauchen. Es sollte schnell und gründlich gehandelt werden. Daher fordern Sie mit uns die Landesregierung zum Handeln auf! – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Kreher.

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU hat der Abgeordnete Herr Körner von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Seit einigen Monaten befassen sich die zuständigen Gremien meiner Fraktion mit der Situation in den Bibliotheken. Wir haben vor einiger Zeit Kontakt zum Landesverband der Bibliotheken aufgenommen und natürlich an der Anhörung, die im Bildungsausschuss war, teilgenommen. Wir sehen aufgrund dieser beiden Gegebenheiten unseren Antrag für erforderlich an.

Grundlage des Antrages ist die Bibliothekslandschaft in diesem Land. Die Bibliotheken sind weit gefächert, denn wir haben Hochschulbibliotheken, wir haben Bibliotheken in direkter Landeszuständigkeit und wir haben Stadt-, Schul- sowie Kreisbibliotheken. Die Situation in den Bibliotheken ist sehr unterschiedlich. Es gibt zum Teil gut und auskömmlich ausgestattete Bibliotheken und es gibt Bibliotheken, die mangelhaft und katastrophal in der Ausstattung sind, und zwar beim Personal und auch in der Finanzierung. Darüber hinaus haben wir mittlerweile weiße Flecken in der Bibliothekenlandschaft unseres Landes.

Wir haben, das hat die Anhörung gezeigt, viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Ideen und Kreativität halten sie ihre Arbeit aufrecht. Aber die Arbeit wird schwieriger, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weniger und die Anzahl der Bibliotheken wird geringer. Aus diesem Grund halten wir eine Befassung mit dem Thema Bibliotheken für dringend geboten. Wir haben einen Antrag entwickelt, ihn mit dem Koalitionspartner abgestimmt und heute dem Landtag vorgelegt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Körner.

Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Bildungsausschuss des Landtages hat sich, die einen oder anderen erinnern sich daran, am 17. Juli dieses Jahres mit der Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken in unserem Land auseinandergesetzt. Mit einem umfangreichen Fragenkatalog zur qualitativen und quantitativen Entwicklung der öffentlichen Bibliotheken wurde die Situation analysiert und durch die geladenen Sachverständigen dargestellt.

Die öffentlichen Bibliotheken genießen innerhalb der Landesregierung einen hohen Stellenwert als Bildungspartner für Kindergärten, Schulen und Elternhäuser. Insbesondere bei der Sprach- und Leseförderung sowie bei der Vermittlung von Informationskompetenz sind die Bibliotheken wegen ihrer hohen Nutzerzahlen unver

zichtbare Einrichtungen im Hinblick auf die zukünftigen Anforderungen unserer Gesellschaft. Aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land, die gekennzeichnet ist von einem anhaltenden Bevölkerungsrückgang sowie einer älter werdenden Bevölkerungsschicht, suchen wir gemeinsam mit allen Beteiligten nach Wegen, wie wir den Strukturwandel sinnvoll gestalten können.

Zu den wichtigen kulturellen Bildungseinrichtungen im Land zählen die öffentlichen Bibliotheken. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Ihr Leistungsumfang und ihre Strukturentwicklung hängen also im Wesentlichen von der Planung der Landkreise ab. Diese orientieren sich an den im Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln sowie an der tatsächlichen Einwohnerzahl. Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken und Landesregierung ist die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Bibliotheksverband Mecklenburg-Vorpommern. Berücksichtigung finden die Bibliotheken außerdem in der Kulturförderrichtlinie sowie in den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.

Für die Bibliotheken ist die schnell gewachsene Informations- und Wissensflut eine große Herausforderung. Wollen sie zukunftsfähig sein, müssen sie Lösungen entwickeln, wie die Bürgerinnen und Bürger sich in der Informationsflut zurechtfinden. Das Aufgabenprofil der Bibliotheken hat sich stark verändert. Natürlich liegt der Fokus noch immer auf der Bereitstellung der Medien, aber öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken vermitteln heute Schlüsselkompetenzen im Umgang mit Informationen, Strategien der Informationssuche und Informationsaneignung, die weit über die reine praktische Nutzung von Katalogen und Datenbanken hinausreichen. Die Frage ist, wie sie allen Bürgern eine gleiche Chance für den Zugang zu Wissensquellen bieten können. Das ist die neue Kernaufgabe der Bibliotheken. Das Angebot muss Schule, Ausbildung, Beruf und persönliche Interessen erreichen. Ein Schritt dazu kann der Aufbau einer digitalen virtuellen Bibliothek sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bereich der öffentlichen Bibliotheken können aufgrund der schwerpunktmäßigen Förderung und Zusammenarbeit mit der Landesfachstelle und dem Bibliotheksverband viele Aktivitäten entfaltet werden. Diesen Weg wird die Landesregierung weiterhin unterstützen und gemeinsam mit den Kommunen über die Entwicklungsmöglichkeiten der Bibliotheken beraten. Deshalb begrüßen wir den Antrag von CDU und SPD. – Herzlichen Dank.

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte eingangs namens der Fraktion DIE LINKE den Einreichern der Anträge, also der FDP-Fraktion sowie der SPD- und CDU-Fraktion, danken für die Initiative. Wir sind der Meinung, dass alles, was das Bibliothekensystem in unserem Land fördert, Unterstützung verdient. Insofern unterstützen wir auch die Intentionen Ihrer Anträge, jedoch mit einer Ausnahme,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Was?! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

die sich nicht auf Ihre Anträge bezieht, sondern auf den Antrag der NPD-Fraktion, also den Ergänzungsantrag, wo uns vorgeschlagen wird, die Pommersche Volksbücherei in Anklam unterstützen zu lassen. Wir sind der Meinung, das darf auf keinen Fall geschehen. Denn hier handelt es sich um ein Horten von völkischem Medienmüll, der den Zweck erfüllen soll, demokratiefeindlich zu indoktrinieren, der den Zweck verfolgt, ideologisch zu verblenden,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das wollen wir nun gar nicht.)

der den Zweck verfolgt, Hass und Gewalt auszusäen. Und das lehnen wir ab.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja.)

Insofern weisen wir mit aller Entschiedenheit dieses Ansinnen zurück.

Sehr geehrte Damen und Herren, Bibliotheken sind mehr als Leseorte. Ich kann dem, was hier an Begründung insbesondere von Herrn Kreher genannt wurde, nur beipflichten. Wir sehen in den Bibliotheken unseres Landes umfassende Informationsdienstleister, die, das muss noch mal betont werden, umfassend und intensiv Kultur- und Bildungseinrichtungen sind. Die erfolgreiche Entwicklung des Bibliothekensystems im übertragenen Sinne auf die Schiene zu bringen, dazu bedarf es zweier Leitplanken – das ist in der Anhörung, darauf wurde Bezug genommen, am 14. Juli auch deutlich geworden –, und zwar erstens eine Bibliotheksentwicklungskonzeption und zweitens ein Bibliotheksgesetz. Sie sollten einander ergänzen, so der Ratschlag der Expertinnen und Experten, wobei vom Bundesverband der Bibliotheken betont wurde, dass die Bibliotheksentwicklungskonzeption zunächst aufgelegt und dann entsprechend der Rahmen darum gelegt werden sollte.

Heute ist die Bibliotheksentwicklungskonzeption Debattengegenstand und da gilt es, sich noch einmal auf die einzelnen Anträge zu beziehen. Wir halten den Prüfauftrag, der von den Koalitionsfraktionen hier angeregt wird, für zaghaft und reichlich inkonsequent,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Ja.)

denn in der Anhörung ist doch deutlich geworden, es gilt zu handeln.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Michael Roolf, FDP: Herr Holter, es spricht Ihre Fraktion.)

Insofern dient unser Änderungsantrag einer zielstrebigen und gezielten Inangriffnahme des Vorhabens ohne lange Prüfaufträge, denn die Sachlage ist im Grunde genommen klar.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP)

Was wir darüber hinaus als eigenartig empfinden, ist, dass die Koalitionsfraktionen noch mal die digitale virtuelle Bibliothek prüfen lassen wollen. Also im Sommer ist ja gerade von der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hin deutlich geworden, sie haben das geprüft, aber in der gegenwärtigen Situation sehen sie dazu nicht die Möglichkeit.

(Toralf Schnur, FDP: Ja.)

Jetzt sind wir als Abgeordnete gefordert zu sagen, Ja, Ja oder Nein, Nein, und dafür die Grundlagen zu schaffen.

(Hans Kreher, FDP: Welche Möglichkeiten gibt es genau?)

Den FDP-Antrag halten wir für substantiiert und wollen ihn daher gern unterstützen,

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf aus dem Plenum: Oh!)

wobei wir schon sehen, dass so manche Bestandteile dieses Antrages es verdienen, in ein Gesetz aufgenommen zu werden,

(Zuruf von Gabriele Měšťan, DIE LINKE)

weil sie sehr grundsätzlichen Charakter haben, wie zum Beispiel Definitionsfragen, Rahmenbedingungen, Finanzen und so weiter.